Amtsoerlündigungsblatt
für die Provmzjaldirettion Oberhesfen und für das Kreisamt Gießen.
Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 Vierteljahr!. Postzeitungsliste Nr.
Nr. 43 12. Juni 1919
Znhalts-Uebersicht: Verkehr mit Schlacht-, Nutz- und Zuchtvieh. - Rechner der Provinzialkasse Oberhessen. - Fleischbeschau. - Straßensperre der Kreisstraßenstrecke Nöthges-Nonnenroth. - Anbau von Flachs.
Bekanntmachung
betreffend Abänderung der Bekanntmachung vom 23. Oktober 1918, den Verkehr mit Sehlacht-, Nutz- und Zuchtvieh und dessen
Beförderung betreffend. Von« 4. Juni 1919.
1. 7>n den Ueberschriften zu II und III sowie in § 3 Absatz 1 und in 8 6 der' Bekanntmachung vom 23. Oktober 1918, den Verteile mit Schlacht-, und Zuchtvieh und dessen Beförderung betreffend, ist statt „Scksafe und Ziegen" zu setzen: „und Schafe".
II. Ter § 3 der. Bekanntmachung vom 23. Oktober 1918 erhält als Absatz 3--fvlgenden Zusatz: „Wer Ziegen und Ziegenlämmer zu Zucht- und Nutzzwecken aus Hessen oder aus einer Provinz Hessens in eine andere ausführen will, bedarf hierzu eines besonderen Ausfuhrscheins. Zur Ansstclluug des AusfnhrscheinS ist in den Provinzen Starkenburg und Rheinhessen derjenige Land- wirtschaftstammerausschuß zuständig, in dessen Bezirk das auSzu- führende Tier bisher seinen Standort hatte, in der Provinz Oberhessen aber derjenige Kreisziegenzuchtverein, zu dessen Kreis der bisherige Standort des auszuführenden Tieres gehört. "Anträge auf Ausfuhrbewilligung sind bei den vorbezeichneten Stellen ein-, zureichen. Ter Antragsteller hat eine Bescheinigung des für die Gemeinde des Standorts bestellten Wirtschaftsausschusses, daß das Tier als Zucht- oder Nutztier und nicht als SchlaMtier zu bezeichnen ist, vorzulegen.
Dar m st a d t, den 4. Juni 1919.
Hessisches Landesernä h r ungsam t. __N e ii m a n n._____________________________
Bekanntmachung.
Betr.: Ten Rechner der Provinzial Kasse Oberhessen.
Herr Adolf Pfaff ist vom 1. 3uni .1919 an zum Rechner der Provinziallasse Oberhessen und ihrer Nebenkassen (Wasserwerk Inheiden und Elektrische Ueberlandanlage, Bau) bestellt worden. Für diese. Kassen ist ein neues Postscheckkonto unter der Nr. 26 387 bei dem Postscheckamt Frankfurt-Main eröffnet worden.
Gießen, den 6. Juni 1919. *
Ter Provinzialdivckbor der Provinz Oberhessen.
__________________ Dr. Usinger.____________________
Bekanntmachung.
Betr.: Fleisckcheschau. _
Tnrch Verfügung vom 28. Mai 1919 zu Nr. M. d. xs. 11'3058 hat das Hessische Ministerium des Innern die von uns beantragte Erhöhung der Gebühren gemäß Artikel 7—11 des Ausführungsgesetzes zum Reichsfleischdeschaugesetz vom 4. April 1903 auf Grund des Art. 9 dieses Gesetzes für die Landgemeinden des Kreises
Giessen aus 2 Mark 25 Pf. für 1 Stück Großvieh, 1 Mark 10 Pf. für ein Stück Kleinvieh und 30 Pf. für 1 Ziegenlamm mit Wirkung bis zum 31. März 1920 genehmigt.
Zugleich hat dasselbe auf Grund des 8 23 Absatz 5 der Fleisch' beschauordnung die Erhöhung der den Fleischbeschaucrn in den Landgemeinden des Kreises Gießen zu gewährenden Gebühren auf 1,50 Mark für ein Stück Großvieh und 75 Pf. für ein Mück Kleinvieh für die Zeit bis zum 31. März 1920 genehmigt.
Gieße n, den 7. Juni 1919.
Kreisamt Gießen. Dr. U s i n g e r.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie ortsüblich veröffent liehen und insbesondere die Gemeinderechner und Fleischbeschau er davon in Kenntnis setzen.
Gießen, den 7. Juni 1919.
Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger.
Stratzenjperre.
Tie Kreisstraßenstrecke „Röthges—Nonnenvoth" wird wegen Umbau eines Sttnßendurchlasses bei Kilometer 8,1 vom 12. Juni Vs. Js. ab bis ans weiteres für den Fuhrwerksvevke.hr gesperrt. Tie umliegenden Gemeinden wollen dies in ortsüblicher Weise bekanntma.chen.
Gießen, den 6. Juni 1919.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Tr. S ie ge r t.
Bekanntmachung.
Betr.: Anbau von Flachs.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die ge- samte Flachsernte vor wie nach beschlagnahmt und abzuliefeni ist.
Die Einkaufszentralstelle ist Jolmnn Döring in Fnlda und der Unteranfkäufer für den Kreis Gießen Moritz Blumenfeld, Kirchhain (Bez. Kassel).
Jeder- Landwirt, welcher Flachs zur Ablieferung bringt, hat Anspruch auf Rücklieferung von Leinwand, Drillich, Seilerwaren, Bindegarn, Zwirn usw.
Gießen, den 7. Juni 1919.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Dr. Siegert.
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Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen


