AmtrverkiMgimgsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gietzen.
Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 Vierteljahr!. Postzeitungsliste Nr.
Nr. IS 1«. Aprist ___________________U'lt)
ZnhaltL-Uebersicht: Kriegs-Rohstoff-Abteilung. - Schutz der Mieter. - Fortbildungsschule. - Anbau- und Ernteflächcnerhebung. - Waisenbüchsengelder. - Ueberlassuny von Pferden. - Ausführung des Umsatzfteuergesctzcs. - Holzbezug durch die Bäckereien. - Denugen der Blutlaus. - Holzbedarf der Sägewerke. - Erlöschen der Räude bei Pferden. - Besetzung des Kreisvermessungsomtes Hungen. - Schließung der Oelmühle August Schmidt, Großen-Buseck.
Kriegs-Rohstoff-Abteilung.
Bekaimtnnachnng.
Nr. F. R. 470/2.19. K. R. A.
Im Auftrage des Neichsamts für die wirtsckwrftliche Temobit- inachrmg wird folgendes angeordnet: e
Arti kel I.
In der Bekanntmachung Nr. W. I. 1771/5. 17. K. R. A. betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung der deutschen Schafschur und des Wollgefälles bei den deutschen Gerbereien vom 1 Juli 1917 erhalten die 88 7 und 12 folgende Fassung:
§ 7.
Die Krieqswollbedarf-Aktiengesellsckwst in Berlin SW -18, Verl Hcdeniannslr. 3, imrd für das nach § 5 festgeitellte Beckautsgewicht reingewaschener Wolle dem Verkäufer folgenden Uebernahmepreis^)
AA
A
A bis B
B
B bis C
C
C bis D
D
D bis E
E
22,0o 20,8V 19>ao
18...
17..° 16.oo 15.00
14.00 18(00 12,00
zählen:
I. Soweit er Schafhalter ist, für
AAAA Feinheit 25,.,0 Mark zuzüglich einer Prämie
3,og Mark für vollschürige Edel-Merinowolle AAA Feinheit 23,Mark
von
ntr 1 kg reingewaschene Wolle einschließlich Waschlohn.
II. Soweit er nicht Schashalter ist: ,
den gemäß den unter I. getroftenen Befttmmungeu festgesetzten Uebernähmepreis zuzüglich 3 vom .Hundert.
Tic zu zahlenden Preise werden von der Kriegswollbedars Akti.mgesellschaft unter Zuziehung einer Sachverständigeri-K o vr Mission festgesetzt. Tie Kriegswollbedarf-Aktreirgesellschast wird auf diele Preist vor endgültiger Regelung eure Abschlagszahlung gr-
nabren.
§ 12
bei einem Schafbestand von
en
bis
100 „
„ mehr als
3
5
8
11
51
• 1 kg 2 „
. 3 „ ■ 4 „
. 5 „ . 10 ,, . 15 „ . 20 „ . 25 „
Tie Freigabe erfolgt unter der Bedingung, !xrß die Schafhalter ihren sonstige gesamim Anfall an Wolle von eigenen entsprechend den Anordnungen dieser Bekanntmachung zur .lb- liefenmg ^nneit Anträge auf Freigaben "^ /Mohnuir,i erne-i Anlaufs durch die KriegÄvollbedart-Aknmgeieltsckfaft >8 S? bk ÄleNten Mengen gestellt tverden T,e Anträge und unter genauer Angabe der abgelehnten Mengen und Erniendnng t-ines Musters an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung, Sektion W I.
1 Schaf
2 Schah 4
7
10
50
100
200
200
Freigabe.
An Schafhalter werden hiermit, ohne daß es eines besonderen Antrages bedarf, zum Zwecke der Selbstveriorsung aus dem iahi- licken Schuranfall der im eigenen Befltz befindlichen ^chiie folgende Mengen Rohwolle ,Schmutzwvlle> sreigegeben: ^^gewicht (Schmutzwolle)
*) Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, drß die oben- stehenden Preise von der Kriegswollbedarf-Aktiengefellfchaft nur sür Gegenstände erster Sorte gezahlt iverden dürfen Für mindere Arten werden entsprechend niedrigere Preise gezahlt.
zu halten.
Artikel II.
des
Berlin SW 48, Wilhelmstraße 20, zu richten, welche für die Entscheidung zuständig ist. v .
Tie freigegebenen Mengen sind gefondert von den übrigen
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Verordnung ist sofort ortsüblich bekanntzumachen Sic ist an Stelle der in Nr. 2 des Amtsverkündigungsblattes 1919 veröchnilichten Verordnung des stellv. Generalkommandos vom <) Juli 1918 getreten. Tie bei Ihnen gebildeten Ausschüsse bleiben als zur Schlichtung von Mietstreitigkeiten dienlich bestehen, bis die Organisation der Mieteinigungsämter beendet ist, worüber Ihnen s. Zt. Verfügung zugehen wird.
Gießen, den 7. April 1919.
Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger.
erwirkt hat. z .. _ X(
Wo Mieteinigungsämler errichtet ,md, tritt an die Stelle Kreisdirektors das zuständige Mieteinigungsamt.
T a r m st a d t, den 28. März 1919.
Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschastsamt: Raab.
Tic Bekanntmachung Nr. W. I. 1492/8. 17. K. R. A. vom 20. September 1917 betreffend Ausführungsbestimmungen gemäß 8 12 der Bekanntmachung Nr. W. I. 1771/5. 17. K. R. A. vom 1. Juli 1917, betreffend Beschlagnahme und Beftandserhebung der deutschen Schafschur und des Wollgefälles bei den deutschen Gerbereien tritt außer Kraft.
Artikel III.
Tiefe Bekanntmachung .tritt am.25. Februar 1919 in Kraft. Berlin, den 25. Februar 1919.
Kriegs-Rohstoff-Abteilung. Wolffhügel.
Kriegs-Rohstoff-Abteilung.
Bekanntmachung.
Nr.F. R. 150/3.19 K.R.A.
Im Auftrage des Reichsministeriums für die wirtschaftlickic Temobilmachung wird folgendes angeordnet:
Artikel I.
In der Bekanntmachung Nr. Pa. 1500/9. 17 K. R. 2k, betreffend Beschlagnahme von Holzzellstoff und Strohzellstoft vom 18. Oktober 1917 tritt m _ .. or_
in §5 Satz 2 an die Stelle der Kriegs-Rohstosf-Abteilnng des Königlich Preußischen Kriegsministeriums das Reichs- wirtschaftsministcrium.
Artikel II.
Tiefe Bekanntmachung tritt am 12. März 1919 in Kraft Berlin, den 10. Marz 1919.
Kriegs-Rohstoff-Abteilung.
_________Wolffhügel._________
Bekanntmachung
betreffend den Schutz der Mieter. Vom 28. März 1919.
Auf Grund des § 6 der Verordnung des Bundesrats vom 23 September 1918 zum Schutz der Mieter wird für sämtliche Gemeinden der Kreise Heppenheim, Gießen, Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Lauterbach, Alzey, Bingen, Oppenheim und Worms folgendes bestimmt: . ... .
1 Tie Vermieter von Wohnraumen können ein Mictverhaltnis ’ rechtswirksam nur mit vorheriger Zustimmung des Kreisdirektors fündigen, insbesondere, wenn die Kündigung zum Zwecke der Mietsteigerung erfolgt. .
2 Ein ohne Kündigung ablautendes Mietverhaltnis gilt als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Vermieter nicht vorher die Zustimmung des Kreisdircktors zu dem Ablaut
B e t r.: Fortbildungsschule.
An die Schulvorstände des Kreises.
Bis spätestens 15. April l. I. sehen wir Ihren Berichten über folgende Punkte entgegen:


