Ausgabe 
28.4.1848
 
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fängniß und Hinrichtungen werden unter den Bür⸗ gern wüthen. Geschäft, Handel, Gewerbe werden dadurch vernichtet werden; die Masse wird keine Arbeit, keine Nahrung mehr finden; sie wird un⸗ ruhig und aufrührerisch werden, die communistischen Ideen, welche mit allem Fleiße schon überall aus⸗ gebreitet werden, werden mit Freuden von ihr auf⸗ genommen und in die practische Wirklichkeit über⸗ geführt werden sollen. Der Kampf der Bestitzlosen, welche nicht arbeiten mögen oder können, gegen den Besitz wird losbrechen. Die Gesammt-Regierung wird ihn nicht beschwören können, denn man wird denken: der Rath, den das Volk selbst gewählt habe, habe dem Volke nichts zu befeblen; man wird die absetzen, stürzen, welche nicht mit dem großen Haufen sind. Alle Banden werden sich auflösen, Kampf und Verfolgung, Raub und Plünderung, Mord und Blutvergießen Feuer und Schwert wird unser schönes Vaterland werwüsten und ver⸗ nichten.

(Forts. folgt.)

Eine Volksversammlung wegen Befreiung von Gefangenen!

Vor einigen Tagen fand hier in der Reitbahn eine öffentliche Versammlung Statt, in welcher über die Befreiung derjenigen wegen gemeiner Ver⸗ brechen in gerichtliche Untersuchung und Haft genom⸗ menen Personen verhandelt wurde, welche an den in Lauterbach und in der dortigen Umgegend verübten Eigenthumsverletzungen, Brandstiftungen u. s. w. Theil genommen haben.

Wenn jene Versammlung nicht blos den Zweck hatte, bei der Behörde eine Petition wegen Be⸗ förderung der Untersuchung einzureichen, sondern viel⸗ mehr darauf gerichtet gewesen seyn sollte, jene Ge⸗ fangenen mit Gewaltthätigkeit der Justiz zu entziehen, so stellt sich diese Richtung nicht blos als ein Miß⸗ brauch des Versammlungs⸗ und Petitions⸗ rechts, sondern sogar als eine verbrecherische dar, denn der Art. 197 des Strafgesetzbuchs sagt: Wer einen Gefangenen aus der Gewalt der Obrig⸗ keit vorsätzlich befreit, soll bestraft werden mit Cor⸗ rectionshaus bis zu 3, oder Zuchthaus bis zu 4 Jahren, wenn die Befreiung durch Uebermannung der Bewachung, Erbrechen des Gefängnisses oder auf sonstige gewaltthätige Weise geschehen ist.

Ganz abgesehen davon, daß der Versuch einer solchen Gewalt mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden würde, daß die Gerechtigkeitspflege der Un⸗ terstützung aller rechtlicher Bürger gewiß seyn durfte, so zeigt schon die Idee zur Befreiung von Personen, welche notorisch sehr schwerer Verbrechen angeschul⸗

digt sind und deren Schuld und Strafe von den Gerichten ohnzweifelhaft öffentlich mitgetheilt wer⸗ den wird, welche Ansichten von Recht und Gerech⸗ iigkeit Diejenigen haben müssen, welche schwerer Verbrechen Angeklagte den Händen der Justiz ent⸗ ziehen wollen, es muß Jedem klar werden, was von solchen Personen zu erwarten wäre, wenn es ihnen gelingen könnte, auf das Recht überhaupt Einfluß zu üben. Wer einen Räuber, einen Brandstifter dem Gericht entzieht, macht sich dadurch einer Begünstigung dieser Verbrechen schuldig, er stellt sich auch auf den⸗ sel ben Standpunkt, wie der Verbrecher, wenn er dessen That straflos machen will.

Die Gerichte sind Diener des Gesetzes, es steht ihnen nicht zu, einzelne Härten des Gesetzes oder Verfahrens zu ändern, dies wäre Willkühr, ein Eingriff in das höhere Amt des Gesetzgebers. Die freiesten Nationen der Erde haben daher die Justiz und die Urtheilssprüche der Gerichte am meisten geachtet, weil sie wohl wissen, daß die Freiheit nur bei genauer Befolgung des Gesetzes bestehen kann! Die freiesten Nationen haben namentlich in der Störung des öffentlichen Friedens die schwersten Verbrechen gefunden, wie namentlich jetzt noch in Nordamerika und England. Wer freilich den Satz an die Spitze stellt, daß der Communismus herrschen müsse, d. h., daß kein Eigenthum, kein Erbrecht, überhaupt kein rechtlicher Besitz bestehen dürfe, der kann in dem Diebstahl, dem Raube u. s. w. kein strafbares Vergehen finden, aber wie sieht es bei solch en Grundsätzen mit der Gerechtigkeit aus? Seht hier die Aussicht auf das, was uns bevorstehen müßte, wenn solche Grundsätze ungehindert zu Thaten werden könnten!

An die Wähler des 6. Wahlbezirks! nde

Wir erfahren so eben, daß der Minister von Gagern bereit sey, als Deputirter für unseren Wahlbezirk in das deutsche Parlament einzutreten. Wir hoffen, daß alle Wähler des Bezirks sich freudig und stolz beeifern werden, für den edlen Gagern zu stimmen.

Es dürfte in der That die Wahl Gagern's nicht bloß unserm Wahlbezirk zur besonderen Ehre gereichen, sondern auch und das ist unendlich viel wichtiger dem ganzen deutschen Vaterlande zum größten Heil und Segen. Wir behaupten wohl nicht zu viel, wenn wir sagen, daß in diesem Augenblicke Niemand in ganz Deutschland größere Ansprüche auf einen Sitz im Parlament habe, Niemand ihn wür⸗ diger einnehmen könne als Gagern. Durchlaufen wir einmal kurz Gagern's Vergangenheit.

Gagern stammt aus einer durch Seelenadel