Sprechhalle

für

zeitgemäße Mittheilungen.

Nr. 15.

Samstag den 27. Mai

1848.

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Canzleiberg Lit. B. Nr. 1. Plangemäße Beiträge wolle man an die Redaktion dieses Blattes abgeben. Anonyme Einsendungen werden nicht

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Antirepublikanische Vereine. (Schluß.)

Aber auch von dem Allen ganz abgesehen, bedarf es wohl nur einer Hinweisung auf die eigne ganz richtige Anerkennung jener Stimme in Nr. 21, daß, wenn es sich um praktische Ausführung der Ansichten der republikanischen und nicht republikanischen Parteien handle, sich alsdann beide trennen und in ehrlichem Kampfe gegenüber treten müssen, um ihre eigne Zustimmung für das Zusammentreten der gan⸗ zen nicht republikanischen Partei zu beweisen, wenn wir nur weiter darzuthun vermögen, daß es sich in

der That um die praktische Ausführung

der republikanischen Ideen gehandelt hat und noch handelt. Wir berufen uns dieserhalb auf die Ereignisse in Frankfurt, wie solche die Blätter der freien hessischen Zeitung uns darlegen. Wir fin⸗ den hier(vergl. Nr. 7,) daß die republikanische Partei die größte Energie entwickelte und namentlich dem Zweck der Einführung der Fördera tiv⸗Republik die Bildung einer provi sorischen Regierung für ganz Deutschland beabsichtigte. Bekannt ist, wie sie diesen Zweck auf verschiedene Weise bei der vorberathenden Ver⸗ sammlung zu erreichen suchte. Daß dieses nicht ge lang, war wahrscheinlich ihre Schuld nicht. Danach wird wohl Niemand bestreiten wollen, daß jene An⸗ sichten bereits zu einer sehr entscheidenden praktischen Ausführung gediehen waren und kein Unbefangener kann es läugnen, daß diese praktische Richtung der selben auch im Augenblik noch besteht. Von Gesin nungen und Worten zu That ist überhaupt kein großer Sprung: auch Worte sind Thaten. Noch klarer wird die Nähe und Größe der Gefahr sich dar stellen, wenn sich die Anschuldigung des Landesver⸗ raths gegen Badische Republikaner bestätigen.

Deshalb läßt sich auch mit Grund gewiß nicht bestreiten, daß alle und jede Freunde des Fortschritts, welche Deutschland des gewonnenen Guten nicht durch ungemäßigten Radicalismus und republikanische, also revolutionäre Bestrebungen wieder beraubt sehen wol len, verpflichtet waren und noch sind, als constitu tionelle Partei offen zusammen zu treten und fest und ernst, wie es die Zeit gebietet, stark jeder allein, aber stärker ein Verein den drohenden Gefahren des Re⸗ publikanismus entgegen zu wirken.

Auch ein deutsches Rechen⸗ Exempel.

Es hat ein republikanischer Rechenkünstler sich die Mühe genommen, dem deutschen Volke vorzu⸗ rechnen, daß 449 männliche und weibliche, erwachsene und unerwachsene Glieder fürstlicher Familien in Deutschland leben. Derselbe Rechenkünstler, welchem es übrigens auf Richtigkeit seiner Zählung wenig an kommt, fügt nun noch 827 Personen standesherrlicher Abkunft hinzu und behauptet, diese 1353 Individuen mit ihrem Anhange verschlängen jährlich eine Summe von 57 Millionen Thalern zum Nachtheile des Volks. Sodann erhöht er ohne weitere Rechnung diese un geheuere Summe von 57 Millionen auf die noch ungeheurere von 70 Millionen Thalern. Endlich fragt er, ob es denn kein Mittel gebe, sich von die⸗ sem unheilbaren Uebel zu befreien und antwortet: Ja eins, dies sey aber von Eisen.

Auf Wen dieses Eisen fallen wird, ob auf die Fürsten, oder das Volk, das hat uns jener treulose Rechenmeister nicht gesagt. Wer aber ehrlich rechnen will und kann, der wird sagen: Das Eisen, welches Jener gegen die Fürsten gerichtet haben will, fällt am Ende auf das deutsche Volk und vernichtet dessen Wohlfahrt. Gerade so wie er, rechnete einst der Satan einem armen Taglöhner, dem er Verdopp⸗ lung seiner Baarschaft versprach, sein Geld aus der Tasche und lachte hintennach als der Arme sich vor Verzweiflung in's Wasser stürzte, in die Faust. Ist der republikanische Rechenmeister ehrlich, warum ver schweigt er denn, woher eigentlich die Einkünfte der Fürsten stammen und wohin sie fließen.

Wir wissen es urkundlich, daß das Vermögen der Fürsten größtentheils von ihren Vorfahren ebensd rechtmäßig ererbt ist, als die Bauern ihre Hofraithen und Felder ererbt haben. Und so wenig es Jemand für Recht erkennen kann, daß einem Bauer sein Gut von 60 Morgen oder sein Wald von 200 Mor- gen geraubt werde, so wenig darf er es recht finden, daß dem Fürsten sein Gut von 600 Morgen und sein Wald von 1000 Morgen gewaltsam entrissen werde. Soll einmal Gesetz und Recht gelten, so bleibt sich das gleich.

Aber sagt man die Fürsten erhalten ja eine Civil liste aus der Staatskasse, aus der Kasse, wohin auch die Steuern des Volkes fließen. Wo dies geschieht, da ist es durch einen Vertrag so geordnet worden. Der Fürst hat seine Güter, seine Waldungen, seine Gefälle dem Staate überlassen und bezieht dafür eine