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1468) Gießen. Ich empfehle meine als gut und zweckmäßig befundene Bohnenschneidmaschine einem geehrten Publikum zur gefälligen Benutzung, und bemerke, daß Bestellungen bei nachbenannten Her⸗ ren: Wirth August Rupp auf dem Kreuz, Wirth Christian Jughard am Wallthor, Bäcker Carl Noll i. d. Neuenbäuen, gemacht werden können und fur alsbaldige Beförderung gesorgt wird. Preis per Korb zu schneiden 6 kr. Daniel Stamm.
1431) Gießen. Ein junger Mensch, welcher die Bäckerprofession zu erlernen wünscht, kann in die Lehre treten. Bei wem? sagt Ausgeb. d. Bltts.
1440) Beuern. Parzellenvermessung in Beuern oder:
Antwort auf die Anonce 1366 der Sprechhalle.
Die Parzellenvermessung resp. neue Feldeintheilung in der Gemarkung Beuern, wurde nach den Flächen⸗ gehalten des alten Flurbuchs vorgenommen, und hier⸗ durch von den Grundbesitzern der Grundsatz festgestellt: wer gestohlen hat, soll das Gestohlene wie— der herausgeben.
Die Vermessung und Vertheilung der in der be⸗ sagten Anonce angeführten Gewann bei der Neumühle, wurde im Herbst 1845 vorgenommen, in dem Flur⸗ buchsauszug, welcher dem Geometer von der Gemeinde behändigt werden mußte, war, veranlaßt durch die mangelhafte Fortführung der Flurbücher, keine Wiese für Friedrich Weimer eingetragen, und da derselbe, als Handelsmann, den größten Theil des Jahres abwesend ist, auch während der Offenlegung und Einweisung in den neuen Besitz, sich nicht meldete, und die Wiese, wie es Vorschrift ist, nicht mit einem Zettel bezeichnet war, so konnte begreiflicher Weise der ausführende Geometer demselben umsoweniger eine Wiese zutheilen, da ohnehin in diesem Wiesengründchen viel Flächenge⸗ halt mangelte. g
Etwa ein halbes Jahr später, nachdem diese Wie⸗ sen ausgesteint und die Parzellenkarten hiervon fertig waren, meldete sich Friedrich Weimer und wies nach, daß er eine Wiese von 9 Ruthen bei der Neumühle gehabt hatte; hätte man demselben seine Wiese, da wo er sie gehabt hatte, wieder geben wollen, so hätten ungefähr 600 Parzellen neu vertheilt, die Steine aus⸗ geworfen und wieder neu gesetzt, und die Karten um⸗ gezeichnet werden müssen, hierdurch wäre der Gemeinde ein Kostenaufwand erwachsen, welcher den Werth dieser unbedeutenden Wiese wenigstens um das vierfache über⸗ stiegen hätte; es wurde also um der Gemeinde Kosten zu ersparen, beschlossen, Weimer auf eine andere Weise zu entschädigen.
Die Gelegenheit hierzu ergab sich bald, indem in einer Wiesengewann vor der Appelspeck sich die Besitzer ein Stück von dem Gemeindewald, auf welchen diese Gewann stößt, angeeignet hatten, und da die Qualität der Wiesen hier so gut ist, als wie bei der Neumühle, so wurde Weimer hier entschädigt. Adam Kompf, der, da seine Grundstücke fast überall größer waren, als wie sie in dem alten Flurbuch stehen, durch den oben berührten Grundsatz in viele Nachtheile kam, dem auch überdies das Widersprechen zur zweiten Natur geworden ist, war auch hier betheiligt, führte Beschwerde,
wurde jedoch durch vorhandene alte Karten von seinem unreellen Erwerb überführt, und in Folge hiervon auf seinen alten Flächengehalt, wie er ihm nach dem alten Flurbuch und seinen Urkunden gebührte, beschränkt, und von dem von ihm in seiner Anonce berührten Schieds⸗ richter mit seiner Klage abgewiesen.
Ich übergebe diese Erläuterung dem Publikum zur Beurtheilung der von Kompf aufgeworfenen Frage: ob nämlich Verfügung und Messung hier richtig
waren. g Großenbuseck den 14. Juli 1848. Wißner, Katastergeometer. 1462) Hausen.
Oeffentliche Aufforderung
an Herrn Oeeonom Koch in Gießen.
Es ist, wie Sie wissen, in hiesiger Gemeinde laut geworden, als habe ich das am 9. d. M. von eini⸗ gen hiesigen Einwohnern verübte Jagdvergehen bei Ihnen zur Anzeige gebracht. Die mir deshalb von Ihnen erbetene Bescheinigung, die zwar ausdrücklich erklärt, daß ich dieses nicht gethan habe, wird aber um deswillen von den hiesigen Einwohnern als unzureichend erklärt, weil Heinrich Schardt von hier fortwährend sich ausspricht, daß Sie ihm ja in Ge⸗ genwart Anderer mich als den Anzeigenden be⸗ zeichnet hätten. Ich fordere Sie daher auf, zur Steuer der Wahrheit in diesem Blatte kürzlichst zu erklären, wer Ihnen die Anzeige von dem genann⸗ ten Jagdvergehen gemacht hat. Sie werden sich zu einer desfallsigen Erklärung um so mehr bereit zeigen, als Ihre Rechtlichkeit, durch die mir gegebene
Bescheinigung, die mit dem, was Sie H. Schardt ge⸗
sagt haben sollen, allerdings in Widerspruch steht— sehr in Zweifel gezogen wird. Hausen am 24. Juli 1848. . Dern, Bürgermeister.
Die von mir dieses Jahr zu öffentlichen Zwecken
unternommene Seidenraupenzucht ist nun beendigt und die Raupen haben durchgehends alle ihre Perioden in geregeltem Zustande durchlaufen, so zwar, daß der Ertrag der Seide in Beziehung auf Menge und Güte derselben nichts zu wünschen übrig läßt, woraus her⸗ vorgeht, daß dieser Industriezweig bei uns ohne Be⸗ denken vortheilhaft betrieben werden kann. Zur För⸗ derung meiner Versuche erfreute ich mich der gütigen Theilnahme des Herrn Kreisrathes Prinz, sowie auch der mich zu großer Dankbarkeit verpflichtenden Mitwirkung des erlauchten Herrn Prinzen von Solms Lich, der Herren Geh.-R. Schmitthen⸗ ner und Prof. Heyer, welche so bereitwillig waren, mich mit Maulbeerblättern zur Fütterung meiner Rau- pen zu versehen. Ich finde mich daher verpflichtet gegen genannte Herren Unterstützer öffentlich meinen Dank auszusprechen. N. Adnot, Lehrer der französischen Sprache.
Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei.
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