Ausgabe 
13.5.1848
 
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können sie ansprechen den großen Gefahren gegen⸗ über, welche diese letztere unbestreitbar mit sich führt? Wo bietet sie noch Vortheile dar, welche nicht auch in der constitutionellen Moarchie eben so vollständig und viel sicherer zu erlangen sind.

Aus Dr. Eisenmanns Bericht an seine Wähler. (Fortsetzung.)

Wenn aber auch die republikanische Verfassung einige Vorzüge vor der constitutionell-monarchischen hätte, was aber durchaus nicht der Fall ist, so hät ten wir immer noch die Frage zu beantworten, ob die Republik bei uns möglich ist, ob die Herbeifüh rung derselben nicht namenloses Unheil stiften würde. Die Republikaner erkennen die Freiheit als das höchste Prinzip im Staatsleben, und wenn es ihnen mit der Freiheit ernst ist, so werden sie hoffentlich jedem Volke das Recht zugestehen, sich seine Verfas sung beliebig zu wählen. Oder besteht die vielge⸗ gerühmte Freiheit etwa darin, daß ein sehr kleiner Theil eines Volks der großen Mehrheit desselben vorschreibt, diese oder jene Staatsverfassung anzuneh men? Ich hätte gedacht, wenn die Republikaner es redlich meinen, so müssen sie vor allem das Volk fragen, ob es die Republik will. Unterlassen sie solches und versuchen sie ihre politischen Grundsätze dem Volke mit Gewalt aufzudringen, so erscheinen die angeblichen Freiheitsmänner als Despoten, und wenn wir der Despotie durchaus verfallen sollen, so wollen wir uns doch lieber einen als ein paar hundert Despoten gefallen lassen.

Die falschen Volksfreunde.

Es giebt Leute, welche das Wohl der Arbeiter immer im Munde führen, aber zu gleicher Zeit alles thun, um dieses Wohl unmöglich zu machen. Wir können der arbeitenden Klasse nicht durch Almosen helfen, und die besseren unter ihnen würden eine solche Hülfe sogar zurückweisen; wir können ihnen nur dadurch auf die Dauer helfen, daß wir ihnen Arbeit ver schaffen, daß wir ihre Arbeit entsprechend bezahlen, daß wir ihnen wohlfeilere Lebensmittel liefern, daß wir sie in Krankheits- und sonstigen Unglücksfällen unterstützen. Dieses alles vermögen wir aber nur dann, wenn die Ordnung gesichert, das Vertrauen hergestellt, der Verkehr blühend ist. Ordnung, Ver⸗ trauen, Verkehr und Beschäftigung stehen mit einan der in so inniger Verbindung, daß ohne Ordnung kein Vertrauen, ohne Vertrauen kein Verkehr, ohne Verkehr keine Beschästigung denkbar ist. Für die Wahrheit dieser Behauptung zeugt die Geschichte des

die auch dem Fursten gevuyrt, ja jrion dic e

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Tags. Die Ordnung ist erschüttert, das Vertrauen ist gewichen, der Verkehr liegt jetzt ganz darnieder, alle Gewerbe stocken, und Tausende von Arbeitern sind bereits brodlos. Wie soll das enden?

Fortsetzung folgt.)

Republik oder constitutionelle Monarchie? (Fortsetzung)

Aber auch einmal ganz abgesehen von der recht lichen Seite der Frage, würden wir denn durch so fortige Einführung der Republik eine 0% e. Freiheit, oder eine volksthümlichere Verfassung als durch die constitutionelle Monarchie erlangen? wür den wir durch sie die allgemein gewünschte und lange ersehnte Einheit Deutschlands überhaupt nur erreichen können? Ich glaube diese Frage unter den bestehenden Verhältnissen un bedingt verneinen zu müssen. Denn wenn auch die absolute Monarchie, dem Monarchen eine Gefährdung der Volksfreiheit möglich macht, so ist dieses doch in der constitutionellen Monarchie durchaus undenkbar, denn ihre Grundlage ist wie in der Republik, der Volks wille, der sich durch ihre freigewählten Repräsentanten ausspricht und nur durch das landesherrliche Veto, wenigstens ein suspensives,(welchem letzteren ich allein das Wort rede!) beschränkt erscheint. Im Uebrigen aber liegen die genügendsten Garantien für die Volksfrei heit jetzt micht mehr allein in der Verantwortlichkeit der Minister, ohne welche der Regent keine Regie rungshandlung mit Rechtsbestand vornehmen kann, sondern nicht minder auch in der Freiheit der Presse, der Beeidigung des Militärs auf die Verfassung, in der allgemeinen Volksbewaffnung, der Unabhängigkeit, Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege ꝛc., so daß selbst der despotische Wille eines Regenten nichts gegen den Volkswillen, zumal bei der Garan tie, welche im deutschen Parlament und einem deut schen Reichsgerichtshofe enthalten seyn wird, ver möchte! Alle bürgerlichen Freiheiten aber, welche in der Republik gedenkbar sind, sind es, wegen der gleichen Grundlage, auch in der constitutionellen Monarchie, weil eben auch hier nichts Gesetz werden kann, als was auf dem eigenen Willen des Volks beruht und durch seine Repräsentanten,(die vor ihrer Wahl mit Offenheit und Bestimmtheit ihr politisches Glaubensbekenntniß ausgesprochen haben) kund gethan wird und das suspensive Veto in der constitutionellen Monarchie nur gegen Uebereilungen schützt und zur besonnenen Berathung nöthigt, die in der Regel nur Vortheile, aber keine Nachtheile hat, und daher selbst