Ausgabe 
10.5.1848
 
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traten nach kurzer Begrüßung der Versammlung durch Hrn. Dr. Groos vom Colnhäuser Hof nach einander mehrere Redner als Bewerber um die Stelle eines Vertreters des 8. Wahlbezirks bei der Frank⸗ furter Reichsversammlung auf. Die fünf ersten Candidaten, die Herren Hofg.⸗R. Völker von Gießen, Pfarr. Steinberger von Grünberg, Landricht. Hoff⸗ mann von Friedberg, Dr. Carriere aus Gießen und genannter Herr Groos sprachen sich im Allgemeinen in gleicher Weise aus für die Aufrechthaltung der constitutionellen Monarchien auf demokratischer Grund⸗ lage und Vereinigung derselben in der deutschen Reichsversammlung(Parlament) zu einem deutschen Bundesstaat, deren Beschlüsse bindende Norm für die Einzelstaaten seyn müßten.

Zum Theil verlangten diese Redner bei dieser Reichsversammlung nur eine Volkskammer, zum Theil zwei Kammern Wolkskammer und

Fürstenkammer) mit einem Reichsoberhaupte aus der Zahl der deutschen Fürsten und mit einem ver⸗ antwortlichen Ministerium zur Seite. Doch glaubten sie, daß über letztere Einrichtungen ihnen von den Wählern keine bestimmten Instruktionen werden dürf⸗ ten, sondern, daß man ihnen hier Freiheit der Er⸗ klärung nach Vernehmung der Ansichten der Ver⸗ sammlung und gemäß den Beschlüssen der Majorität lassen müsse. Wir begegneten demnach bei diesen Rednern den schon oft ausgesprochenen Ideen über die Deutschland zu gebenden neuen Einrichtungen, und vernahmen in dieser Beziehung nichts Neues, von ihnen. Auch wäre es wünschenswerth gewesen/ wenn mehrere der Redner sich größerer Kürze und Präcistion im Ausdruck befleißigt auch nicht ihre Reden abgelesen hätten.

(Forts. folgt.)

Intellig

Ich habe gehört, daß gewisse Personen in unserer geschäftslosen Zeit sich ein Geschäft daraus machen, an öffentlichen Orten auszubreiten, daß ich Verfasser der verschiedenen Artikel sey, welche bisher ohne Na⸗ mensunterschrift gegen die Wahl des Herrn Prof. Vogt im 6. Wahlbezirk erschienen seyen. Ich er⸗ kläre eine solche Aussprengung für fuglos und wahrheitswidrig.

Im Uebrigen kann ich unter dergleichen Bestre bungen nur verächtliche Achsel- und Zwischenträ⸗ gereien erblicken, durch die ihre Urheber sich selbst am besten critisiren. In einer Zeit, wie die unsere, sollte überhaupt Jeder, der es aufrichtig und gut mit wahrer Freiheit und dem Wohle Aller meint, zu welcher politischen Farbe er sich auch bekennen mag, sich bemühen, da, wo er Aufregung und Neigung zu ungesetzlichen Handlungen findet, davon abzumahnen und zu beschwichtigen, nicht aber zu schüren und zu hetzen.

Hierzu noch ein Wort, über Begriff einer freien Presse!

Wo Freiheit der Presse eine Wahrheit seyn soll, da darf Jeder sich ihrer bedienen, und es bleibt lediglich und allein seine eigne Sache, ob er sich nennen will oder nicht. Jedermann darf drucken lassen, was er will, sobald er nur Rechte eines Andern durch den Druck nicht beeinträchtigt. Was unter Namensunter schrift gedruckt, keine Rechtsverletzung ist, das enthält auch ohne Namensunterschrift keine solche. Derjenige aber, welcher ohne Ermäch tigung von dem Verfasser selbst dazu erhalten zu haben, Jemanden als Verfasser geflissent⸗ lich ausbreitet, begeht darin nicht allein eine unbefugte und deßhalb rechtswidrige Hand⸗ lung, sondern auch, wenn es in der Absicht geschah, Jemanden dadurch in irgend einer Weise zu schaden, zugleich eine sech e leschete Handlung.

Nach Freiheit der Presse haben wir uns

en z blatt.

lange gesehnt: wir haben sie endlich erhalten, und nun? nun, nachdem wir sie haben, will man ihr nicht einmal ihr natürlichstes Recht zuge⸗ stehen? Das röche ja nach Reaction in libe⸗ ralem Mantel; im Munde Derer aber, welche so laut eine ganz freie, eine vollkommen freie Presse verlangt haben, klänge es gar als eine Sartyre, die erste Klage über Gebrauch der freien Presse gegen ihre Gegenseite zu er heben, weil deren gleiche Freiheit ihnen mißliebig wurde. Verlangen wir ehrlich und aufrichtig eine freie Presse; so müssen wir ihre Freiheit auch für alle Parteien als eine gleiche anerkennen, sonst existirt sie überhaupt nicht. Wer noch von freier Presse sprechen wollte, ohne sie auch für den Andern anzuerkennen, der würde eine Lüge sagen. Gießen den 8. Mai 1848.

Dr. Sundheim.

Ich vernehme, daß ein in dem s. g.deutschen Michel enthaltener Dialog mit N. unterzeichnet von Einzelnen mir zugeschrieben wird. Ich erkläre hier mit und die Redaction wird mir dies bezeugen können daß ich weder jenen Artikel verfaßt, noch an irgend einem in jenem Blatte enthaltenen Aufsatze Theil habe. Noellner.

Erklä mung.

Da die Redact. d.jüngst. Tags in, 44 Aussagen von mir mit gewissen Verdächtigungen in Verbindung gebracht hat, welche offenbar letztere be stätigen sollen, und nun gar die Indiskretion besitzt, einer Berichtigung von meiner Seite die Aufnahme zu verweigern, so erkläre ich sie hiermit als eine Lülg neren.

Darmstadt den 7. Mai 1848.

H. Reuß, O.⸗F.⸗D.⸗S.⸗Acc.

Druck und Verlag von G. D. Brühl J.

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