die vom Königthum schwer verfolgt worden sind, dennoch der constitutionellen Monarchie treu geblieben seyn. Seht auf unsern verehrungswürdigen Jo r⸗ dan! Die Despotie hat sein Leben zerstört, hat sein Herz gebrochen, aber er kämpft für die constitutionelle Monarchie. Ich will Euch einen andern Freiheits⸗ Ritter vorführen, der noch in voller Körper- und Geistes⸗Kraft prangt, und den die Republikaner selbst den Ritter ohne Furcht und Tadel genannt haben— Rauschenplatt kämpft für die constitutionelle Monarchie.
Ich bin nicht gesonnen, alle die Vortheile, darzu⸗ stellen, welche eine gute Verfassung unter einem un⸗ verantwortlichen Monarchen bietet, sondern mich auch auf einige wenige Sätze beschränken, deren Wahrheit hoffentlich Niemand anfechten wird. In einer con⸗ stitutionellen Monarchie regiert nicht der König, son— dern die Majorität des Volks durch seine Abgeord— neten— der König ist nur das erhaltende Prinzip. Er kann nur das Böse abhalten, ist aber gar nicht Böses zu thun, weil seine Befehle keinen Gehorsam finden, wenn sie nicht von einem verantwortlichen Ministerium unterzeichnet sind, und weil ein den Volksvertretern verantwortlicher Minister die Freiheit und Rechte des Volks nicht antasten kann, ohne empfindlich dafür zu büßen. i
Fortsetzung folgt.)
Republik oder constitutionelle ö Monarchie? (Fortsetzung) (Zweiter Artikel.)
Wenn wir aber auch von den Gründen absehen wollen, welche im Allgemeinen schon gegen die Repubik sprechen und uns hier nur auf die unbe⸗ fangene Prüfung der Frage beschränken: ob unter den in Deutschland gegenwärtig obwal— tenden Ver hältnissen die Republik oder die costitutionelle Monarchie den Vor zug verdiene? so kann die Beantwortung dieser Frage, sowohl vom Standpunkte des Rechts, wie der Politik, nicht im mindesten zweifelhaft seyn.
Sehen wir nämlich, als wahrhaft deutsche, red— liche Männer, auf das Recht, so liegt uns unzweifel⸗ haft so viel klar vor, daß wir in Deutschland 37 Bundesstaaten im Augenblicke haben, welche den deutschen Bund bilden; wir sehen ein, daß die Volksstämme dieser 37 Staaten, im März dieses denkwürdigen Geburtsjahres deutscher Freiheit, ihre unverjährbaren Volksfreiheiten, ihre National-Ver⸗ tretung am Bundestage, die Umwandlung Deutsch⸗ lands aus einem Staatenbunde in einen Bundes⸗
55
staat und wahrhaft constitutionelle Landesrepräsenta⸗ tivverfassungen von ihren Regierungen verlangt haben, und daß ihnen alle diese Forderungen durch ihre Regierungen zugestanden worden sind. Was folgt nun aber rechtlich hieraus? Gewiß nicht mehr, aber auch nicht weniger, als daß das deutsche Volk rechtlich nur die vollständige Erfüllung jener Zu⸗ sagen verlangen kann! Wer aber möchte recht- licher Weise daraus, daß die deutschen Regierun⸗ gen, alles dasjenige was gerechter Weise gefordert werden konnte, zum Theile selbst mit freier hoch⸗ herziger Entschließung(wie z. B. unser allverehrter Erbgroßherzog) in vollem Maße zugestanden haben, folgern wollen, daß man ihnen darum Alles ent— ziehen d. h. die Republik einführen und die Regen⸗ ten entthronen dürfe? Kann derjenige, dem ich hun— dert Gulden zu geben verspreche, darum tausend Gulden oder gar mein ganzes Vermögen in Anspruch nehmen?
Zugegeben selbst, daß allerdings in nicht zu be⸗ seitigenden Collisionsfällen das besondere Interesse Einzelner dem allgemeinen Wohle weichen muß, und daß das bevorstehende deutsche Parlament, als vom Bunde anerkannte constituirende Versammlung, die volle Berechtigung bat, über Deutschlands künf— tige Verfassung allgemein verbindende Beschlüsse zu fassen;— solgt aber daraus auch soviel, daß man weiter gehend, als das allgemeine Wohl es wirklich verlangt, die Selbstständ igkeit und Fortdauer der deutschen Staaten in Frage stellen d. h. die Republik einführen könnte? Wäre dieses gerecht?! Wäre dieses nicht gerade gegen die Freiheit der deut— schen Volksstämme und ihrer Fürsten? Ist es nicht vielmehr allein der wahren Freiheit ent⸗ sprechend, daß man die Freiheit und Selbstständigkeit jedes einzelnen Bürger, jeder einzelnen Gemeinde und jedes einzelnen Volksstammes nicht weiter be⸗ schränkt, als es die gemeine Wohlfahrt Deutschlands wirklich erfordert?!
(Forts. folgt.)
Bemerkungen zu der
am 25. April zu Lich gehaltenen Volks- versammlung.
So eben von obiger Volksversammlung zurück ge⸗ kommen, finde ich mich veranlaßt, einige Bemerkungen über dieselbe hiermit zu veröffentlichen. Nachdem sich eine große Volksmenge(mehr denn 6000) auf dem Versammlungsplatze eingefunden hatte, worunter sich die in geordneten Zügen erscheinden Butzbacher und Grünberger besonders sehr vortheilhaft auszeichneten,


