Ausgabe 
10.5.1848
 
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monarchisch-constitutionellen. Alle die Bürger, welche durch ihr Amt vollständig oder doch zum größeren Theile ihrer Zeit beschäftigt werden, verlangen aber in Republiken so gut als in Monarchien ihre Ver⸗ gütung durch Besoldungen und zwar nach aller Bil⸗ ligkeit, weil sie ihre Zeit für die Gesammtheit ver⸗ wenden und in derselben nichts erwerben können. Die Mitglieder der großen und kleinen Räthe und Regierungen erhalten ihre Diäten, welche in Monaten so viel betragen, wie die Besoldungen in Jahren. Die Fürsten und ihre Familien aber sind, und das ist wohl zu bedenken, die Eigenthümer vieler und großer Güter, welche ihnen und ihrem Haus, wenn sie auch von der Regierung abtreten, nach Recht und Gesetz nicht entrissen werden können. Hiernach ist es in einer constitutionellen Monarchie leichter möglich, durch Uebereinkunft mit dem Fürsten einen bedeuten⸗ den Beitrag zu den Lasten des Landes aus den Familiengütern desselben zu beziehen, als es vor dem Rechtsgesetz möglich wäre, bei Einführung einer Re publik Ansprüche auf dessen Familien-Eigenthum zu begründen. Ueberhaupt aber hat die Erfahrung ge⸗ lehrt und lehrt es eben wieder in Frankreich, daß unter einer republikanischen Regierung die Lasten der Regierten durchaus nicht leichter sind, als in der monarchischen, während sie in dieser durch Ersparnisse jeder Art noch erheblich erleichtert werden können, wenn die Stände des Landes gehörig dafür thätig sind; dies geschieht bei uns und wird künftig mit immer größerer Energie geschehen, während es in Republiken gewöhnlich ist, daß sich Jeder aus dem gemeinen Säckel zu bereichern sucht.

Die Ver besserung der socialen Ver bältnisse überhaupt soll sodann in der Republik viel leichter fallen als unter einer constitutionellen Verfassung. Indessen ist es eine Chimäre, daß diese Verbesserung vom Staate ausgehen und durch ihn allein herbei geführt werden könne. Von innen heraus aus dem Volke selbst muß sie sich gestalten: der Staat kann dasselbe nur dabei unter stützen, kräftig dafür mitwirken. Er kann dies bei einer monarchischen Verfassung besser noch, wie bei einer republikanischen, weil er bei jener einen ge hörigen Credit genießt, während einer Republik kein Mensch einen Kreuzer borgt.

(Fortsetzung folgt.)

Aus Dr. Eisenmanns Bericht an seine Wähler. (Fortsetzung.) Das sind die verschiedenen politischen Meinungen, die bei der Versammlung in Frankfurt hervortraten, und um gerecht zu seyn, muß ich noch beisetzen, daß

auch die Majorität verschiedene Schattirungen hatte, und daß sich gar manche Mitglieder unter derselben befanden, welche die konstitutionelle Monarchie nicht so nehmen, wie ich sie wünsche, und die in so ferne ein Gegenstück zu den Republikanern bilden, als sie eben so wenig wie jene ihre wahre Meinung unver⸗ holen auszusprechen wagen.

Constitutionelle Monarchie oder Republik?

Ich will alle Freiheiten, welche die Republik ge⸗ währen kann, auch in der constitutionellen Monarchie gesichert wissen, und ziehe eben deßhalb die constitutionelle Monarchie der Republik vor, weil sie, bei einer guten Ver⸗ fassung, nicht nur diese Freiheiten und die vollkom⸗ menste Sicherheit der Person wirklich gewährt, sondern überdies Bürgschaften gegen Unordnungen und Bür gerkrieg liefert. Aber wenn ich von einer constitu⸗ tionellen Monarchie spreche, wie sie seyn soll, so halten mir meine Gegner immer die constitutionellen Staaten entgegen, wie sie bisher in der großen Mehrzahl waren, die allerdings nicht geeignet sind, eine besondere Vorliebe für die constitutionelle Mo⸗ narchie zu erwecken, und die Republikaner handeln hier noch ungerechter, als ich handeln würde, wenn ich ihnen die französische Republik unter Robespierre oder die römische Republik unter Marius und Sulla mit allen ihren Greuel- und Schandthaten entgegen halten wollte. Wenn man mich aber auffordert, nachzuweisen, daß eine constitutionelle Monarchie, wie ich sie meine, nicht ein bloßes Luftschloß, sondern eine leicht ausführbare Thatsache sey, so will ich den Be weis gerne antreten, denn ich brauche nur auf Nor wegen hinzuzeigen, dessen Staatsbürger sich einer solchen staatlichen Glückseligkeit erfreuen, wie sie in keiner Republik, so weit die Geschichte reicht, gefunden wird. Die Freiheit dieses in der politischen Bildung sehr hoch stehenden Volks ist in ihrer constitutionellen Monarchie so sehr gesichert, daß einer der größten Kriegshelden, der verschmiztesten Staatsmänner, der herschsüchtigsten Despoten, der ehemalige Jacobiner Bernadotte, ihnen auch nicht ein Jota von ihren Rechten rauben konnte, so oft er auch die freiheits räuberische Hand gegen sie ausstreckte. Oder sollte vielleicht den Deutschen nicht möglich seyn, was die Normänner ausgeführt haben? Traut Ihr den Deut schen weniger Kraft, weniger Bürgertugend zu? Nun dann mögen sie schöne Republikaner geben!

Wenn die constitutionelle Monarchie nicht so ent schiedene Vorzüge vor der Republik hätte, so würden gewiß nicht so viele Männer, die in jüngeren Jahren Republikaner waren, später zur constitutionellen Mo narchie übergehen, ohne daß irgend ein anderes Motiv sie geleitet, als eine unbefangene Prüfung der Wirk lichkeit; es würden nicht so viele Freiheitskämpfer,