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6.5.1848
 
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veränderlichen Ansichten der Mehrheit eines großen Raths des Volkes unterworfen ist; wenn man weiß wie wechselnd oft die Ansichten einer solchen Majorität sind, wie sehr sie dem Einfluß einzelner Stimmen, der Wirksamkeit kleinerer Parteien unterliegen, so findet man es natürlich, daß stets in Republiken viel weniger Einheit und Uebereinstimmung zu finden ist, als in Monarchien, die Reibungen der Parteien zer stören die Beständigkeit der leitenden Grundsätze und verhindern durch wechselseitiges Verzehren der Kräfte die rechte Energie. (Fortsetzung folgt.)

Eine oder zwei Kammern? Republik oder constitutionelle Monarchie?

Wenn die Centralregierung Deutschlands nur Eine Kammer bekommt, so wird der Volkswille die einzige Gewalt in ihr seyn; denn daß man einem noch zu wählenden Bundesoberhaupte, einem einzigen

anne, eine so bedeutende Gewalt einräumen sollte, daß er allein sich dem Willen der Kammer irgend wie entgegen setzen könnte, dies fällt wohl Niemanden ein. Erhalten wir neben der Volkskammer noch einen Senat der Einzelstaaten, so wird es neben der Volksgewalt noch eine zweite, wenn gleich etwas schwächere Gewalt geben, welche wenigstens für eine Zeitlang im Stande seyn wird, den Volks willen zu modificiren gerade so wie es in jeder constitutionellen Monarchie, mag diese Eine oder Zwei Kammern haben, neben der Gewalt des Volks, noch eine zweite, etwas schwächere, die der Regierung nämlich, giebt, welche ebenfals für eine Zeitlang den Volkswillen zu modificiren im Stande ist. Unter den gegenwärtigen besonderen Um ständen also ist die Frage:soll Deutschland 1 oder 2 Kammern erhalten? im Wesentlichen, und wenn man von Wortspitzfindigkeiten absteht, gleichbe deutend mit der:soll Deutschland eine Republik oder eine constitutionelle Monarchie werden?

Jeder wahre Freund der Freiheit müßte, wenn er bloß der Theorie folgte, sich unter allen Umstän den für die Republik, also auch gegenwärtig für Eine deutsche Kammer, entscheiden. Befragt man aber die Erfahrung, die Geschichte, so lehrt uns diese sehr unzweideutig, daß noch nie in einer Republik so viel wahre Freiheit geherrscht hat, als in einer wohleingerichteten constitutionellen Monarchie. Man durchlaufe die ganze geschichtliche Reihe der bekann teren Republiken, man denke an Sparta mit sei⸗ nem Alles verschlingenden Kriegerwesen, seinem Com munismus, seinen Sela ven(Heloten), seiner beding⸗ ten Heiliaung des Diebstabls, seiner Aufhebung aller

Familienbande, an Athen mit der Schreckens herrschaft der Volkslaunen und der Volksvorurtheile, die einen Aristides und einen Socrates verurtheilten, an Rom mit dem Terrorismus des Militär- wesens und Greuelthaten aller Art, an die wei land französische Republik mit ihren Guillotinen, an die Schweiz, die nur so eben erst durch Bürgerkrieg sich von den schlimmsten Auswüchsen der Unduldsamkeit, der Verfinsterung und des Fanatis mus befreit hat, an Nordamerika, wo es noch Millionen von Sclaven giebt. Hat wohl je in einer von diesen Republiken so viel Freibeit geherrscht, wie in England oder Norwegen? Oder, um weit Bescheideneres zu verlangen, auch nur so viel Frei heit als in den constitutionellen Staaten Deutschlands, wie sie bis Anfang März noch waren?! Die Sclaverei, die in den Republiken herrscht, ist eine weniger offenkundige, aber eben deshalb noch weit fürchterlichere als die Sclaverei Rußlands, der Tür kei und Marokkos

Uebrigens braucht man sich wahrlich nicht vor Reaction durch einen Senat der Einzelstaaten Deutsch lands zu fürchten. Den Regierungen der Einzel staaten sind seit den letzten 7 Wochen die Hände so sehr gebunden durch die volksthümlichen Elemente, welche alle einzelnen in ihre Verfassungen, freiwillig oder gezwungen, aufgenommen haben, daß sie auch in Frankfurt nicht regieren können. Auch braucht man ja dem Senct der Einzelstaaten nur ein bedingtes Recht der Beschränkung des Volkswillens nur ein beschränktes Veto einzuräumen dann; ist ihm vollends alle Macht entzogen, dem Volks willen irgend wie dauernd zu widerstehen. Haben die Regierungen, durch Militär über und über geschützt und, so zu sagen, bis an die Zähne bewaffnet, dem Willen des größtentheils unbewaffneten Volkes in den letzten Wochen nicht wiederstehen können, wie sollten sie es künftig, wenn das ganze deutsche Volk bewaffnet seyn wird?

Geistesgegenwart und Rednertalent.

Es scheint, als legten viele Wähler auf diese Eigenschaften bei einem Candidaten für das Parla⸗ ment allzu großes Gewicht. In einer Versamm lung von mehr als 600 aus dem ganzen deut schen Volke auserlesenen Männern wird so viel Geistesgegenwart und Rednertalent, als zur allseitigen Beleuchtung der Gegenstände nöthig ist, immer zu finden seyn. Es kommt hier auch nicht darauf an, durch eindringliche Worte für gewisse Ansichten einzunehmen, günstig zu stimmen. In Volksversammlungen ist Rednertalent entschei dend oft zum graben. Nachtleil der. Sach Aber.

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