Sprechhalle
fur
deigenäße Mittheilungen.
Nr. 9.
San ing den G. Mai
1848.
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berücksichtigt. 2 Das deutsche Parlament, diesem Wege alle die Vortheile für unser
oder: die Gesammt-Verfassung Deutschlands. (Fortsetzurg.)
Und Nordamerika! Nordamerika ist ein werden— des Volk; erst zum vierten Theil bevölkert, besitzt es Raum für alle Richtungen und Besirebungen; dort fesselt die materielle Seite, die Erwerb- und Gewinnsucht das allgemeine Interesse, keine politische Reibung, keine gefährliche Nachbarschaft, keine com— plicirten Verhältnisse der Vergangenheit bringen Sturm und Gefahr über diesen Freistaat; Alles wächst, ge— deiht und entfaltet sich von selbst und bedarf keiner Stütze in der Staatsregierung. Es sind darum auch dort wieder ganz andere Umstände und Ver— hältnisse, welche dort rechtfertigen können, was hier nicht zu halten ist. Und dennoch giebt es Viele, welche auch die dortigen Zustände den hiesigen nicht vorziehen. Von dem neuen Frankreich wollen wir schweigen; dieses mag erst einmal seine republika⸗ nischen Kunststücke fertig machen, ehe wir es ihm nachmachen wollen. Vorerst wissen wir soviel von dort, daß wir die Franzosen um ihr republikanisches Glück nicht beneiden.
Die gesetzgebende Gewalt über ganz Deutschland in allen seinen Gesammt- Angelegenheiten muß sich sonach, wenn das constitutionell-monarchische Gebiet nicht verlassen werden soll, äußern durch Ver— einbarungen zwischen der deutschen Fürsten- und Volkskammer; jede Seite kann dazu Anträge stellen, die andere aber sie ablehnen. Läßt sich bei wieder⸗ holten Anträgen keine Uebereinstimmung erzielen, so wären alsdann die Fürsten- und Volks-Kammer zu einer gemeinschaftlichen Sitzung und Abstimmung zu vereinigen und deren Mehrheit hätte zu entscheiden, wenn nicht dem Antrag der Volksrepräsentanten ein unbedingter Vorzug eingeräumt werden soll.
Ist die Gesammt⸗Verfassung Deutschlands in die— ser Weise organisirt und ist ihr ein das Ge—
ammt⸗Interesse Deu. lands umfassen⸗ son 68a 81 U eibikselk, e ene uu
Einheit
Vaterland zu erreichen, welche nur die freisinnigste republikanische Verfassuug gewähren kann, und zwar sind sie zu erreichen auf dem gesetzlichen Wege einer natürlichen Reform und ohne eine stets ge⸗ fährliche Staatsumwälzung; es sind aber zugleich auch alle die Gefahren abgeschnitten, mit denen der Versuch einer Republik uns bedroht. Daß die großen Volksrechte, welche unsere Gegenwart meist bereits errungen hat, Preßfreiheit, Petitions- und Vereinsrecht, Freiheit des religiösen Cultus, ferner Sicherheit der Person und des Eigenthums gegen Uebergriffe der Polizei⸗ gewalt und s. g. Verwaltungs- Maßregeln, Gemein⸗ gut von ganz Deutschland werden sollen und können, mag ein auf allgemeine Wahlen gebautes Volks⸗ parlament allein, oder mit einer Fürstenbank an der Spitze Deutschlands stehen, wird keines Beweises be— dürfen, eben so wenig, daß auch auf diesem Wege sowohl für die allgemeine Handels-, Schiff- fahrts-, Gewerbs- und Zollverhältnisse, für Münz⸗, Maß⸗ und Gewichtsgleichheit, als für ein allgemeines bürgerliches und Straf— gesetzbuch, für ein volksthümliches aber rasches und einfaches Gerichtsverfahren und einen obersten Gerichtshof Deutschlands Sorge ge— tragen werden kann. Auch genügende Garantien für die Fortentwickelung der einzelnen Verfassungen der deutschen Länder in dem Sinne der freien Gesammt-Verfassung gewährt diese und zwar um so besser, je ähnlicher die Verhältnisse bei⸗ der sind. Hierin liegen die Vorzüge der Republik für Deutschland nicht.
Diese Vorzüge sollen zunächst seyn eine größere und Uebereinstimmung, eine kräftigere Stellung und leichtere Entfaltung der Macht und Größe Deutschlands nach außen. Allein gerade hierzu wird die constitutionell-monarchische Einrichtung viel eher führen als eine Republik; bei jener besteht ein wahrer und dauernder Einheitspunkt in dem Bundes⸗
ohenheupf und, den beiden Kammern, während bei dub Aeßüblu die Chet en eee e


