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Nr. 97
Gießen, Dienstag, den 27. April
1897.
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Poflztg. Nr. 3319.
Telephonu⸗Nr. 112.
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Postztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112.
Medaktion: Kreuzplatz Nr. 4.
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Lokales und Provinzielles.
Gießen, 26. April. Ernannt wurde am 14. April der Schulamtsaspirant Ludwig Ringshausen zu Nidda zum Elementaxlehrer an der Obstbauschule und landwirthschaftlichen Winterschule zu Friedberg.— Der Amtsrichter hei dem Amtsgericht Butzbach Karl Wiener ist zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht Gießen mit Wirkung vom 1. Mai d. J. an ernannt.
* Gießen, 26. April. Die Zweite Kammer der Stände tritt am nächsten Freitag zu einer voraussichtlich nur einen Tag dauernden Sitzung zusammen. Den Hauptgegenstand der Tagesordnung bilden Wahlprüfungen.
Gießen, 26. April. Am Samstag abend fand im Saale„Zum Ritter“ eine öffentliche Bersammlung der Brauer, Küfer und bherwandter Berufsgenossenstatt, in welcher die Verhältnisse der Brauerei Friedel& Asprion zur Sprache gebracht wurden. Nach Schluß der Debatte wurde die Angelegenheit an eine Kom⸗ mission verwiesen, welche teils aus Mitgliedern des Gewerkschaftskartells, teils aus Brauern be⸗ stand. Die Kommission wurde mit der Aufgabe betraut, zwecks Wiedereinstellung der Brauer und Beibehaltung der alten Rechte mit genannter Firma in Verbindung zu treten, was denn auch estern morgen geschehen ist. Herr Asprion er⸗ lärte sich anfangs bereit, sämtliche Arbeiter mit Ausnahme von einem, dem„Anführer“ wieder einzustellen. Da jedoch die Kommission darauf bestand, daß alle Brauer wieder eingestellt werden sollten, bat sich Herr Asprion bis nachmittags 3 Uhr Bedenkzeit aus. Als die Kommission um diese Zeit nochmals bei genanntem Herrn vor— sprach, ae derselbe die Forderungen der Ar— beiter rundweg ab.
* Gießen, 25. April. Am Sonntag Abend hatten sich mehrere Herren zu einer Besprechung wegen Gründung eines Geflügelzüchter— Vereins für Gießen und Umgegend im Restau⸗ rant„Aquarium“ hierselbst eingefunden. Man war allgemein der Ansicht, daß man genügend Teil⸗ nehmer finden würde, um einen solchen Verein lebensfähig zu erhalten und daß eine Ver⸗ einigung für den einzelnen Züchter auch mannig⸗ fache Vorteile biete. Die Anregung, der zu gründende Verein möge auch die Stubenvogel⸗ züchter in seinem Kreis aufnehmen und deren Interessen mit zu fördern suchen, wurde beifällig begrüßt. Allgemeine Freude erregte es unter den Anwesenden, als gegen ½10 Uhr ein Telegramm von Ph. SbdlerNieder⸗Gemünden, dem be⸗ rühmten Züchter Hamburger Hühnerrassen ein⸗ traf, worin derselbe sich als erstes Mitglied aus der Provinz bei dem neuen Verein anmeldete. Es wurde beschlossen, am Mittwoch dieser Woche eine weitere Besprechung über diese Angelegen⸗ heit im Restaurant„Aquarium“ abzuhalten und 110 hierzu alle Geflügelfreunde bestens einge— aden.
* Gießen, 26. April. Man schreibt uns: Eine recht teure Art der Zustellung von Schriftstücken ist die der hiesigen Ge⸗ richtsdiener. Dieselben erheben für die Zu⸗ stellung jedes einzelnen Schriftstückes aus Civil⸗ prozeßsachen 20 Pfennige Gebühr. Unseres Erachtens ist das nicht zulässig. Uns ist ein Fall bekannt, wo ein Gerichtsbote für eine nGang resp. für eine Ablieferung von 40 für den Gläubiger vom Amtsgericht vollstreckbar erklärten Zahlungs⸗ befehlen, die er mit einem Male ablieferte, 8 Mark Gebühren liquidierte, die er auch ge⸗ zahlt erhielt, weil der Empfänger im guten Glauben war, daß diese Forderung zu Recht ge⸗ schehe. Die Behörden haben unseres Erachtens genau so wie jeder Privatmann die Pflicht— wenn das Gesetz nichts anderes vorschreibt— den billigsten Weg zu wählen, um Autrag⸗ stellern das Gewünschte auszuhändigen und der wäre hier der durch die Post. Es wäre sehr erwünscht, wenn recht bald Abhilfe geschaffen würde. Sind etwa die Gehälter der unteren Gerichtsbeamten so niedrig, daß die Leute auf solche Nebeneinnahmen angewiesen sind, so müssen deren Gehälter aufgebessert werden. Die Pro⸗ zeßkosten find heutzutage schon derart hoch, daß man den prozeßführenden Parteien alle unnötigen Auslagen ersparen sollte.
* Gießen, 26. April. Vom 1. April d. J. gingen bekanntlich nach den Bestimmungen des neuen Kunststraßengesetzes die seitherigen Staatsstraßen, sowie die von den Kreisen übernommenen oder künftig zu übernehmenden und von denselben gebauten oder noch zu bauen⸗ den Straßen in Eigentum, Nutzung und Ver⸗ waltung der Kreise über. Was die Nutzungen betrifft, so kommen in erster Linie die Obst⸗ sbaumpflanzungen in Betracht. Im Kreise
wie die D. Ztg. feststellt, 7544 Obstbäume vor⸗ handen; der Kreis selbst besaß an den von ihm gebauten Straßen einschließlich der von ihm über— nommenen Straßen, bei denen die in Betracht kommenden Gemeinden auf die Anlage von Baumpflanzungen bezw. auf deren Nutzung ver⸗ zichtet haben, 2657 Obstbäume. In Art. 26 des oben erwähnten Gesetzes ist vorgesehen, daß der Kreis au denjenigen Kreisstraßen, an denen die Nutzung an Obstbäumen bisher den Gemeinden, Gemarkungsinhabern oder Privaten eingeräumt war, an denen aber das Eigentum an den Bäumen vom 1. April 1897 ab dem Kreise zu⸗ steht, diese Nutzungen durch näher festgesetzte Eut— schädigung der Nutzungsberechtigten erwirbt. Es werden dadurch, soweit der Kreis einzeluen Gemeinden die Nutzung nicht überläßt, in die Unterhaltung des Kreises weitere ca. 12580 Bäume übergehen, sodaß in Summa künftig 22781 Obstbäume durch den Kreis zu unterhalten sein werden. Diese Unterhaltung würde jährlich 5000 A erfordern. Darunter für einen stän⸗ digen Baumwärter 900, für 4 Hilfsbaum⸗ wärter, die nur je 80 Tage pro Jahr beschäftigt werden, 960, für Uebernachtungsgebühren der Baumwärter 240, für Ersatz abgängiger Bäume und Neupflanzungen 1820, für Remunerationen für Bewachung und Pflege trag— barer Obstbäume 200. usw.
* Gießen, 26. April. Von beteiligter Seite wird uns zu dem in voriger Nr. veröffentlichten Strafkammerbericht mitgeteilt, daß Herr Dr. Boström bei dem bewußten Renkontre zwei stark be⸗ leidigende Ausdrücke gebraucht hatte, und sich weigerte, dieselben zurückzunehmen. Erst nach dieser Weigerung erfolgte der thätliche Angriff des Herrn Harms.
* Gießen, 26. April. Gestern kamen die ersten Enziansträußchen bei uns zum Ver⸗ kauf und fanden schnelle Abnehmer. Diese in Deutschland nur an wenig Stellen wachsende wunderschöne blaue Blume ist der kalten Witte⸗ rung wegen gegen sonstige Jahre um etwa 14 Tage zu spät zum blühen gekommen.
* Gießen, 24. April. Ueber eine Rechts⸗ sache, die in ihren verschiedenen Stadien schon seit geraumer Zeit die Darmstädter Gerichte beschäftigt, dürfte auch für weitere Kreise von Interesse sein. Die„D. Ztg.“ berichtet darüber: Im Sommer 1895 strengte die Witwe B. wegen eines in einem hier erscheinenden Witzblatt ent⸗ haltenen Artikels gegen den verantwortlichen Redakteur eine Privatklage wegen öffentlicher, durch die Presse begangener Beleidigung an. Diese Klage wurde von dem Schöffengericht Darmstadt J in Abwesenheit des anwaltlich ver⸗ tretenen Angeklagten verhandelt und endigte mit dessen Verurteilung in eine Geldstrafe von 50 , und sämtliche Kosten, sowie Zuerkennung der Befugnis an die Privatklägerin, die Entscheidung auf Kosten des Angeklagten in dessen Blatt zu veröffentlichen. Nach den Bestimmungen unserer Strafprozeßordnung hätte nun dieses Urteil, weil in Abwesenheit des Angeklagten verkündet, dem⸗ selben von Amtswegen zugestellt werden müssen, worauf vom Zustellungstage an die Berufungs⸗ frist gelaufen und nach deren Ablauf die Rechts⸗ kraft des Urteils eingetreten wäre. Der be⸗ treffende damals mit Arbeit überhäufte Richter verfügte jedoch aus Versehen diese Zustellung nicht, ließ auf später erfolgte Vorlage der Akten dieselben der Gerichtsschreiberei zur Bescheinigung der Rechtskraft, wie üblich, zugehen und leitete nach irrtümlich erfolgter Bescheinigung die Straf⸗ vollstreckung ein. Inzwischen hatte der Anwalt des Angeklagten dieses Versehen bemerkt, rechnete mit der Möglichkeit der nach dem Preßgesetz in 6 Monaten eintreteuden Verjährung der Straf⸗ verfolgung und handelte dementsprechend. Um eine Entdeckung des unterlaufenen Versehens und alsdann erfolgende Nachholung des Versäumten zu verhindern, veranlaßte er seinen Klienten, die Geldstrafe, die Gerichtskosten, sowie die Anwaltskosten der Privatklägerin zu bezahlen und auf Anfordern des gegnerischen Anwalts den entscheidenden Teil des Urteils in seinem Blatt zu publizieren. Nachdem alsdann seit der letzten richterlichen Handlung sechs Monate ver⸗ strichen waren, beantragte er Zustellung des Ur⸗ teils an den Angeklagten, legte nach geschehener Zustellung Berufung ein und erreichte dadurch, daß die Strafkammer unter Verurteilung der Privatklägerin in sämtlichen Kosten das Ver⸗ fahren wegen Verjährung einstellte.„Die seitens der letzteren hiergegen versuchte Revision an das Oberlandesgericht hatte nach Lage der Sache
keinen Erfolg und wurde kostenfällig verworfen. Nunmehr verlangte der Angeklagte durch seinen Anwalt klagend beim Amtsgericht von der
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen.
Expedition:
Gießen sind an den bisherigen Staatsstraßen,] Privätklägerin Rückerstattung der an diese be⸗
zahlten Anwaltskosten als ohne Rechtsgrund ent⸗ richtet, wogegen diese die Einrede arglistischer Täuschung einwendete. Das Amtsgerichtsurteil gab der Klage statt, wurde aber auf die hier⸗— gegen eingelegte Berufung der Beklagten durch die Zivilkammer des Landgerichts aufgehoben, welche die Klage als Rückforderung eines unge— schuldet Geleisteten wegen Arglist des Klägers abwies. Die Angelegenheit war hiermit zwischen beiden Parteien erledigt, ist aber jetzt in eine neue Phase getreten, indem die Privatklägerin mit der gegen den vorerwähnten Schöffengerichts⸗ richter erhobenen Syndikatsklage die Zahlung der durch dessen schuldhaftes Versehen ihr ver— ursachten Kosten von ungefähr 100. verlangt hat. Durch am 21. d. M. verkündetes Urteil wies die Zivilkammer des Landgerichts diese Klage, weil dieselbe nur auf grobes Verschulden (culpa lata) des Richters gestützt werden könne und ein solches Verschulden des damals vielbe— schäftigten Richters nicht vorliege, unter Ver⸗ fällung der Klägerin in die Kosten zurück. Ver⸗ mutlich wird es damit noch nicht sein Bewenden haben, sondern auch das Oberlandesgericht und vielleicht das Reichsgericht über die Frage er⸗ kennen. Auf den endgültigen Ausgang der Sache nach ihren verschiedenen Richtungen darf man wohl gespannt sein.
* Lich, 25. April. Zu dem am 16. Mai d. J. beabsichtigten 20jährigen Stiftungs- fest unserer„Freiwilligen⸗Feuerwehr“ ist folgendes Programm festgesetzt. Am 15. Mai Abends 9 Uhr Zapfenstreich, ausgeführt vom Musikverein⸗Lich, nachher kameradschaftliches Zu— sammensein im„Holländischen-Hof“. Am 16. Mai Tagreveille, dann von 8 Uhr an Empfang der auswärtigen Wehren, Mittags 12 Uhr Haupt⸗ übung, Nachmittags 3 Uhr Festzug vom Ober⸗ thor zur Turnhalle, daselbst Conzert, Festrede und Ueberreichen der Diplome an Mitglieder, welche 15—20 Jahre aktiv dem Corps ange⸗ hören. Abends 8 Uhr Beginn des Festhalles.
* Bad Nauheim, 25. April. Am Freitag Abend hörte ein Landwirt in Schwalheim, der mit seinem Knechte auf einem Acker arbeitete, einen Schuß. Auf einem benachbarten Acker hatte ein Herr eine Revolverkugel in seinen Mund abgeschossen. Als man an Ort und Stelle eilte, erkannte man in der Leiche die Person des Kulturtechnikers Adam St., der in Lampertheim gebürtig und seit Jahren in Fried⸗ berg mit der Kulturiuspektion beschäftigt war. Der nervenleidende Mann hat augenscheinlich in einem Anfall von Schwermut die That voll- bracht. 8
* Alsfeld, 26. April. Das Großherzogliche Ministerium des Innern hat die Abhaltung eines Viehmarktes zu Alsfeld am 26. l. Mts. genehmigt. Auf den Markt dürfen nur Thiere aus unverseuchten Orten der Kreise Alsfeld, Schotten, Lauterbach, Gießen und Büdingen, Thiere von Händlern aber nur dann, wenn sie mindestens 7 Tage in unverseuchten Orten frag— lichem Kreise in seuchenfreiem Zustande gestanden haben, aufgetrieben werden.
* Darmstadt, 25. April. Landgerichts⸗ direktor Schulze wurde in den Ruhestand ver⸗ setzt und an seine Stelle Landgerichtsrat Küchler zum Landgerichtsdirektor in Darmstadt ernannt. Der Oberamtsrichter Muhl in Großgerau wurde zum Vorstand des Erbschaftssteueramts für das Großherzogtum ernannt.
Vermischtes.
— Abenteuer eines Reise⸗Onkels. Ueber keine unschuldige Verhaftung berichtet ein Weinreisender in der„Nordhäuser Zeitung“:„Ich logierte neulich im „Schützenhause“ in Lautenthal a. H., als ich mitten in der Nacht von einem Gendarmen geweckt wurde, der meine Legitimation verlangte. Ich zeigte ihm meine Gewerbe⸗ Legitimationskarte, worauf er fortging. Nach kurzer Zeit kam er wieder und erklärte mir, er müsse mich verhaften und zeigte mir folgendes Telegramm:„Osterode einge⸗ brochen, junger Mann 32 Jahre alt, grauer Paletot, wahrscheinlich Lautenthal⸗Hotel.“ Ich sagte ihm, daß ich garnicht in Osterode gewesen sei und zeigte ihm mein Be⸗ stellbuch, worin keine Bestellung aus Osterode eingetragen sei, ferner sei ich nicht 32, sondern 37 Jahre alt und trüge keinen Paletot, sondern einen Pelerinenmantel. Auf seine Frage nach Baarmitteln zeigte ich ihm reichliche ein⸗ kassierte Gelder. Trotz alledem legte er mir Ketten an und brachte mich mitten in der Nacht nach seiner Woh—⸗ nung, wo ich bis 7 Uhr bleiben mußte. Dann gings immer mit Ketten an den Händen durch die Straßen
Lautenthals zum Bahnhof nach Zellerfeld, wo ich dem Landrat vorgeführt wurde. Ich wurde darauf vier
Stunden ins Gefängnis gesteckt und erst nach richterlichem Verhör um 12 Uhr mittags als völlig unschuldig ent⸗ lassen. Da mir meine sämtlichen Baarschaften abge⸗ nommen waren, mußte ich mir erst vom Bürgermeister in
Kreuzplatz Nr. 4.
Zellerfeld, der mich von früher kannte, drei Mark leihen. Dieser sagte mir:„Der Gendarm hatte keine Berechtigung, Sie zu verhaften, wenn Sie sich ordnungsmäßig legitimirten. Erheben Sie Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Göttingen.“ Der von mir bei dieser Behörde gestellte Strafantrag ist aber wieder zurückgekommen mit der Be⸗ merkung: daß die Gendarmen nicht der Zivil-, sondern der Militärgerichts barkeit unterstehen.“
— Vor und nach der Hypnose. Ein Pariser Sportsmann und eine in gewissen Kreisen sehr wertgeschätzte Dame lernten sich bei einem Wettrennen kennen. Sie nahmen eine gemeinsame Wohnung und lebten wie die Turteltauben. Außer seinen Pferden hatte aber Mr. B. noch die Marotte, seine Geliebte fortwährend hypnosieren zu wollen und ihr allerhaud kuriose Dinge zu suggerieren. Die Dame that ihm den Gefallen und zeigte sich als voll⸗ kommenes Medium, ja sie ließ sich selbst, da Mr. B. sehr freigiebig war, Nadelstiche und ähnliche Erperimente ruhig gefallen. Vor einigen Tagen nun befahl der Sportsmann der scheinbar Schlafenden, sich bei dem nächsten Friseur ihre prachtvolle Haare abschneiden und sich den Rest in kleine Locken kräuseln zu lassen. Die Dame überlegte, was das Opfer eintragen könnte, und der blonde Haar⸗ schmuck fiel unter der Hand des Friseurs. Sie erwartete von der Generosität ihres Hypnotiseurs, daß er nun ihre Zukunft für immer sichern werde. Aber es kam anders. Als Mr. B. wieder erschien, machte er ein verblüfftes Gesicht und erklärte, er finde sie so verändert, daß er sie nicht mehr lieben könne. Sprachs und ließ sie mit ihrem Titusköpfchen sitzen. Nun will die Dame einen Prozeß gegen den Sportsmann führen, doch hat sie wenig Chancen, ihn zu gewinnen.
— Was aus Kaninchen Alles werden kann! Vor einigen Tagen bezeichnete sich in einer Pariser Gerichtsverhandlung, in der es sich um einen Diebstahl mehrerer Zobelpelze handelte, ein Zeuge als Kunstkürchner. Bei weiterem Ausfragen nannte er sich Zobelmaler. Seine Kunst besteht darin, gemeine, ein⸗ heimische Kaninchenbälge, die kaum einen Franken das Stück werth sind, mittels Farbe und Pinsel in ächte Zobelfelle zu verwandeln, die für mindestens 100 Frances verkauft werden, oft sogar noch theuerer. Kaninchenzucht ist sehr lohnend. Sie verschafft dem Pariser Volk billigen Braten und bildet dabei eine unerschöpfliche Hülfsquelle für das Kürschnergewerbe, Je nach der Mode ver⸗ wandelt sich der Kaninchenbalg in Zobelpelz, Hermelin, Blaufuchs, und wie alle die berühmten Pelzwerke heißen.
— Unsere modernen Explosivstoffe besitzen eine kolossale Kraft. Das trat kürzlich bei einer Srengung in einem Bergwerk in Michigan, Vereinigte Staateu, so recht zu Tage. Mit 300 Pfund Pulver wurde eine Masse von 10,000 bis 13,000 Tons Erz derartig ge⸗ sprengt, daß Risse von 2 Zoll entstanden, abgesehen von einer ganzen Anzahl kleinerer. Als danach noch eine halbe Tonne Palver in einer 35 Fuß tiefen Grube an⸗ gezündet wurde, stürzten nicht nur die ganzen Erzmassen, sondern auch noch 40 Fuß von jeder Seite der Grube mit. Es entstand ein Loch von 500 Fuß Länge, 150 Fuß Tiefe und 400 Fuß Breite. Dabei bestand die ganze Ostseite der Grube und ein Theil der Südseite aus reinem Erz.
— Die fabelhafte Miß Vaughan. Aus Paris wird gemeldet: Leo Taxils Schwindel dürfte ge⸗ richtliche Folgen haben. Wie verlautet, soll eine Anzahl Personen, die seiner fabelhaften Miß Diana Vaughan an⸗ sehnliche Geldbeträge schickten, beabsichtigen, die Betrugs⸗ anzeige zu erstatten. Taxil setzte offenbar voraus, daß die Geschädigten sich ihrer Dummheit schämen und schweigen würden. Der Prozeß könnte einen ungeheuren Umfang annehmen, da im Laufe eines Jahrzehntes der Miß Diana aus der katholischen Welt zugegangenen Spenden eine halbe Million weit übersteigen.
Auszug aus den Kirchenbüchern
der evangelisehen Gemeinde.
Matthäusgemeinde. Taufen.
Den 18. April. Dem Kaufmann Wilhelm Hilgardt eine Tochter, Hedwig Marie, geb. den 26. März.
Dem Schlosser Ludwig Kreuter eine Tochter, Marie, geb. den 6. October.
Dem Fuhrmann Wilhelm Hilgärtner Wilhelm Konrad, geb. den 22. Februar.
Dem Hülfsportier Adam Döring ein Sohn, Johann Wilhelm geb. den 17. Februar.
Dem Omnibusschaffner Christian Werner eine Tochter, Katharine, geb. den 5. März.
Dem Schneider Johannes Welter ein Sohn, Georg, geb. den 1. März.
Dem Schlosser Wilhelm Grau ein Sohn, Friedrich Clemens Adolf, geb. den 9. März.
Dem Metzger Ernst Fleck ein Sohn, Paul Otto, geb. den 28. Februar.
Den 19. April. Dem Hutmacher Hermann Nagel eine Tochter, Karoline Johanna, geb. den 21. März.
Dem Weißbinder und Lackierer Adam Wagner eine Tochter, Margarethe Johanna, geb. den 22. Februar.
Dem Culturtechniker Albert Cullmann eine Tochter, Marie Amalie Hedwig, geb. den 12. März.
Dem Taglöhner Friedrich Schnierle ein Sohn, Friedrich, geb. den 23. Juli.
ein Sohn,
Beerdigte. Den 13. April. Elenore Wolf, geb. Schenk, Wittwe
von dem verstorbenen Hofgerichtsadvokat Wilhelm Wolf, 73 Jahre alt, starb den 10. April zu Darmstadt.


