Stickereien und Blumenzier fangen Andererseits werden rote Unterröcke Auch noch andere Neuerungen wer Bolero wird immer mehr erweitert, und Falten durchschossen und f
wo bei einer Photographie mittels Röntgenstrahlen die Kugel deutlich sichtbar wurde. Jetzt wird man ihm wohl die ausstehenden Penstonsbeträge nachzahlen müssen. —„Keine Zahnschmerzen mehr!“ Der eldgenössische Postdirektor Bovet in Genf hat einen amtlichen Erlaß über Zahnschmerzen an die Post⸗ angestellten gerichtet. Er lautet: Es begegnet häufig, daß die Angestellten, die gar keine Sorge um ihre Zähne tragen, krank werden infolge von hohlen Zähnen und davon herrührenden Entzündungen. Das Ausziehen der Zähne ist das einzige Mittel, das Uebel verschwinden zu machen.(Die Ansicht wird im Sinne der modernen Zahnheilkunde schwer zu begründen sein. Die Red.) Allein die Angestellten ziehen vor, zu leiden, statt sich der Operation zu unterwerfen. Sie können nicht arbeiten und verursachen Auslagen wegen der Stellvertretung. Dieser Zustand muß aufhören. Dem Personal wird zur Kenntnis gebracht, daß Zahnweh fortan nicht mehr als eine Krankheit angesehen wird und Diejenigen, welche von ihrer Beschäftigung wegbleiben, auf ihre Kosten ersetzt werden. E Neue Modelaunen. schwarze Strümpfe bei den Pariserinnen. Jetzt sollen sie durch weiße, gestickte, mit kleinen Blümchen verzierte Seidenstrümpfe ersetzt werden, dieweil es die Mode also gebietet. Auch graue, rosa, blaßblaue Strümpfe mit
Bekanntmachung.
Samstag, den 27. März 1897, vormittags 9 Uhr, findet zu
F Wieseck auf der Straße nach Gießen eine Vormusterung des Pferdebestandes statt. 5 4 des Reglements vom 16. November 1886, die Beschaffung der Mobilmachungsvpferde betreffend, ist jeder Pferdebesitzer bei Meidung einer Geldstrafe bis zu 150 Mark verpflichtet, zu diesem Termin seine sämtlichen Pferde zu gestellen mit Ausnahme
a) der Fohlen unter 4 Jahren,
b) der Hengste, e der Stuten, die entweder hochtragend sind, oder noch nicht länger als
14 Tage abgefohlt haben, d) der Pferde, die auf beiden Augen e) der Pferde, welche in Bergwerken Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: a) Beamte im Reichs⸗ oder Staatsdienst, hinsichtlich der zum Dienst⸗ gebrauch, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung
ihres Berufs notwendigen Pferde,
b) die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß,
c) Offiziere und Militärbeamte hinsichtlich ibrer überetatsmäßigen Pferde.
Unter besonderen Umständen namentlich in dringenden Fällen kann Großh. Kreisamt Gießen Befreiung von der Vorführung eintreten lassen.
Wir fordern hiernach sämtliche Pferdebesitzer hiesiger Stadt unter Hinweis auf die obige Strafvorschrift auf, ihre Pferde in dem augegebenen Termin vorzuführen bezw. vorführen zu lassen und zu diesem Zweck/ Stunde vor Beginn der Musterung zur Stelle zu sein.
Die vom 1. März ab bis zum Musterungstermin durch Zu- oder Abgang eingetretenen bezw. eintretenden Veränderungen im Pferdebestand sind von den Pferdebesitzern sofort auf dem Bllrgermeistereiburean— Zimmer Nr. 15— anzuzeigen.
Gießen, den 15. März 1897. Groß. Bürgermeisterei Gießen. Guau t h
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Millionär, Namens diesem angeblich 2 1891, das zweite, im April 1892 a setzt worden und Mutter und Kind
Nachträglich stellte sich jedoch heraus unterschobenes war, jetzt gemeldet hat.
erstes Kind gestorben war,
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Fr.
gegenstand der Bemühungen der Modeschöpfer werden zu Kindes ⸗ Unterschiebung aus Erb⸗ Barbara Hörl,
Walcher, zum Geliebten und gebar Kinder. Das erste starb im Jahre
von Walcher bei dessen Tode zum Universalerben einge⸗
U
von einer Arbeiterin gekauft, die sich Frau Hörl wurde wegen Betrugs ein⸗ gesperrt, behauptet aber jetzt, Walcher selber habe, als ihr darauf bestanden, ein fremdes
Kenntnis der Dinge, seine Millionen vermacht. die Hörl sprechen jedoch ihre Bemühungen, Kind auf den Namen Walcher zu er⸗
—
zu erscheinen.] langen,
und dann die Wahrscheinlichkeit, daß schon das
bei welcher der Führer der hiesigen
an
einzuführen gesucht.erste gestorbene Kind ein unterschobenes war. Hafen arbeiter, Jansens, der auch Nuit e 9 zugleich zweiter e der Liga der mit allerlei Besa 8 9 5 We
cheint ein Haußt⸗ Neueste Telegramme.. 0 e
Hd. Berlin, 25.
Professor zur Zei
Denkmals,
t der Erbschleicherei welchem der
verhaftet von ihrem verstorbenen
hatte,
seither reiche Künstler und
Nach einem Prolog
uswärts geboren, ist
lebten in Reichtum. daß das Kind ein
Blumenspende.
Hd. Berlin, Tagebl.“ meldet aus
Häfen anfang in richtiger kieren. Gegen einen falschen
diesem,
Nachmittag fand sammlung
fand ein Fest für den
t hier weilende deutsche Bot⸗ schafter in Madrid, Professor Schweninger, zahl⸗
Ober⸗Regisseurs Grube aufgeführt. wurde nach allen Seiten hin Kaiser, welcher nicht erschienen war, 25. März.
dahin übereingekommen, s nächster Woche zu blo⸗
Hd. Antwerpen, 25. März. Gestern der hiesigen R
März. Gestern Abend Schöpfer des National⸗ Reinhold Begas, statt,
handlungen ging hervor, daß sowohl die Hafenarbeiter wie die Arbeit⸗ geber einen Streik ähnlich dem Ham⸗ burger verhindern wollen, daß aber, wenn ein Streik wegen Lohn⸗Diffe⸗ renzen ausbrechen sollte, derselbe sich 73 05 auf andere Häfen ausbreiten rde.
Gottesdienst in der Synagoge. Samstag, den 27. März 1897.
Vorabend: 6.15 Uhr.
Morgens: 9 Uhr.
Nachmittags: 3 Uhr.
Sabbathausgang: 7.30 Uhr.
Schriftsteller beiwohnten. wurde ein Festspiel des Der Meister gefeiert. Der sandte eine
Das„Berliner Rom: Die Mächte seien die griechischen
Bader in Marburg, Verantw. Redak⸗
Verleger: Paul Druck von E. Ottmann, beide in Gießen.
die erste Ver⸗ teur: Wilhelm Sell,
hier heder statt,
Bekanntmachung.
Nachdem der Beschluß der Stadtverordneten Versammlung vom 21. Januar d. J., wonach die Bergstraße auf nur 10 Meter statt der bis⸗ ber vorgesehenen 11 Meter verbreitert werden soll, von Großh. Kreisamt Gießen genehmigt worden ist, bringen wir dies in Gemäßheit des Art. 7 der allgemeinen Bauordnung mit dem Anfügen zur allgemeinen Keuntnis, daß die Einsicht des bezüglichen Planes auf dem Stadtbauamt Jedermann freisteht. Gießen, den 24. März 1897. Großh. Bürgermeisterei Gießen. Gnauth.
Bekanntmachung.
Die Listen über die während der Zeit vom 1. April 1897 bis Ende März 1898 für die Pflichtfeuerwehr heranzuziehenden Personen liegen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung ab während acht Tagen auf unserem Bureau⸗ Zimmer Nr. 15 zu Jedermanns Einsicht offen. Es wird dies unter dem Anfügen zur öfsent⸗ lichen Kenntnis gebracht, daß während dieser Offenlegungsfrist Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Listen, so⸗ wie Befreiungsansprüche auf Grund der Orts— feuerlöschordnung vom 12. Juli 1892, auch Wünsche hinsichtlich der Einteilung in eine be⸗ stimmte Abteilung de Pflichtfeuerwehr münd⸗ lich oder schriftlich bei uns vorgebracht werden können.
Gießen, den 20. März 1897.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. Gnautb.
Verdingung.
Die zum Auf- und Abschlagen des Frei⸗ bades, sowie zur Umzäumung der Pferde⸗ schwemme erforderliche Zimmer⸗ und Schreinerarbeit soll
Montag, den 5. April l. J., vormittags 11 Uhr, öffentlich verdungen werden.
Plan, Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote find auf vorgeschriebenem Formular bis zum obengenannten Termin bei uns einzureichen.— Zuschlagsfrist 14 Tage.
Gießen, den 24. März 1897.
Das Stadtbauamt. Schmandt.
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