Ausgabe 
21.8.1897
 
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der Marine stattfinden. 1 Heinrich Inspektor Inspektion werden.

Hd. Paris, 20. August. nenen Verhör in dem Prozeß bezüglich de strophe im Wohlthätigkeitsb er habe bei der Zulassung fahren der Installation nicht gekannt. fall rief es im Auditorium hervor, Komitees⸗Mitglieder des Bazars klärung abgaben, die Verantwor mit dem Baron Mackan teilen zu wollen. noch nicht gefällt.

Hd. Petersburg, 20. August. 970 von Petersburg hat

anzösischen Schiffe eine Theemaschine

die ganze Außerdem soll jeder welcher sich in einem Nationalfarben trägt,

bieten, welche groß genug ist, um für Besatzung auszureichen. Soldat eine Portion Thee, Beutel befindet, der die erhalten.

Hd. Warschau, 20 des Polizeiministers müss

Hausthüren, welche

Hd. Christiania, 20. August.

Bekanntmachung.

Für einen 16jährigen Jungen. welcher bereits Jahre die Schub macherel erlernt hat, wird für den Rest der Lehrzeit(½ Jahr) in hiesiger Stadt ein geeigneter Meister gesucht. Armenamt Gießen.

Grummetgras⸗ Versteigerung.

Samstag, den 21. J. Mts., vormittags 9 Uhr, läßt die Ak⸗ tien⸗Brauerei Gießen das Grum⸗ metgras ihrer Wiesen in 22 Par⸗ ellen meistbietend versteigern. Der

nfang wird bei derSchönen Aussicht gemacht. 2284

Aktien⸗Brauerei Gießen.

Städt. Schlachthaus Freibank.

Heute und morgen

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Schweinefleisch

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Warme Bäder

Mäusburg 15. 455 Der krumme Stiefel ist 2205 3 Bleichstraße 5.

Musikalien

Unter Anderen wird der ersten Marine⸗

Bei dem gestern begon⸗ 1 Brandkata⸗ azar erklärte Baron des Kinematographen die Ge⸗ Stürmischer Bei⸗ als die übrigen vor dem Richter die Er⸗ tung der Brandkatastrophe Das Urteil ist

Der Groß⸗ eschlossen, jedem

20. Aug. Laut Verfügung en am Tage des Ei zuges des Zarenpaares sämtliche Fenster und auf die Feststraßen hinaus⸗

gehen, den ganzen Tag über geschlossen bleiben. Von Franz

Josephsland ist das englische Seehunds⸗Schiff Balaene gestern nach Hammerfest zurückgekehrt. Es meldet, auf Franz Josephsland die Jakson⸗ Expedition angetroffen zu haben, welche fünf Tage vorher angekommen war. Von Andree haben beide keine Spur.

Hd. Konstantinopel, 20. August. In der Bomben-Affaire wurde eine ganze Reihe weiterer Verhaftungen vorgenommen. Die Aufregung unter der Vevölkerung hat sich wesent⸗ lich gelegt. In den Kreisen der Pforte vermutet man hinter der neuen armenischen Bewegung englische Einflüsse.

Mackan, dienst

anzu⸗ 5 i Markusgemeinde.

a 5 Sterbefälle. 0

Am 18. August. Gorg Welter, 5 Monate alt, Sohn des Schneiders Johannes Welter dahier,

Steinstraße 61. Die Beerdigung findet vom

Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde. Sonntag, den 22. August, 10. nach Trinitatis.

Gottesdienst. In der Johanneskirche. Vormittags 7/ Uhr: Pfarrer Dr. Naumann. Gottes⸗ mit Christenlehre aus der Johannesgemeinde. Vormittags 9½½ Uhr: Professor Dr. Weiffenbach, Direktor des Predigerseminars zu Friedberg. In der Friedhofskapelle. Vormittags 9 Uhr: Pfarrer Im Konsirmandensaal, Vormittags 7/ Uhr: P mit Christenlehre für die

farrer Dr. Grein.

Am Sonntag, den 29. August findet Beichte und heiliges Abendmahl im Hauptgottesdienst für alle vier Gemeinden in der Johanneskirche statt. zuvor bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.

für die Neukonfirmierten

Schlosser.

Neustadt 61: Gottes dienst Neukonfirmierten aus der

Anmeldungen

Sterbehause aus statt.

Am 18. August. Ida Stern, geb. Stern, 28 Jahre alt, Ehefrau des Kaufmanns Salomon Stern zu Alsfeld. Gestorben in der Frauen⸗ klinik. Die Leiche wird in die Heimat ver⸗ bracht.

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Bekanntmachung. Zur Beachtung bei den bevorstehenden Herbstübungen bringen wir die nachfolgenden Anordnungen zur Vermeidung von Flurschäden und Unglücksfällen biermit zur Kenntnis der Grundbesitzer. Von etwa vorkommenden Flurbeschädigungen ist olsbald nach Eintritt derselben Anzeige bei uns zu erbeben. Gleichzeitig warnen wir biermit Jedermann vor dem unbefugten Betreten aller mit Frucht und sonstiger Aussaat bestellten Grundstücke unter dem Bemerkeu, daß das Aufsichtspersonal angewiesen ist, das Publikum von den Grundstücken fernzuhalten und ev. zur Anzeige zu bringen.

Gießen, den 19. August 1897.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. J V.: Georg i.

1. Die reifen Feldfrüchte find, soweit ohne Schaden möglich, vor den Uebungen abzu⸗ 19 10 und nach der Aberntung möglichst bald einsufahren, bezw. auf Schober zu setzen.

2. Die zu schonenden Grundstücke sind zu bezeichnen und zwar:

a die vom Betreten durch die Truppen überhaupt ausgeschlossenen Gärten, Parkanlagen, Holzschonungen, Pflauzgärten ꝛc., sowie die Versuchsanstalten laud⸗ und forsswirt⸗ schaftlicher Lehranstalten und Versuchsstationen, sowie die elben nicht als ol be abge⸗ zäunt oder von weither für Jedermann deutlich erken abar sind vermittelst hoch⸗ stehender Tafeln mit Aufschrift;

b. die vorzugsweise zu schonenden Felder(Zuckerrüben, Erbsen, Raps, Flachs, Samenklee, Samenrüben u. dgl.) mittelst etwa zwei Meter hohen Stangen mit Strohwiepen.

3. Bei Kartoffeln, minderwertigen Rüben, Dickwurz u. s. w. bedarf es ber Bezeichnung mit Wiepen nicht. Das unterschiedlose Bestecken aller Felder mit Warnungezeichen würde den Truppen nur das Erkennen der wertvolleren Felder erschweren

Besonders sei hervorgehoben, daß eine Vergütung für etwa entstehende Flurschäden auch bei solchen Feldern gewährt wird, welche nicht abgewiept waren.

4. Nach einer Verfügung des Kriegsministeriums vom 30. Juli 1895 darf das Einebnen der etwa während der Herbstübungen aus gehobenen Schützengräben durch die Truppen selbst nicht mehr statt inden. Die betr. Geländeeigentümer sind daher anzuweisen, das Einebnen dieser Gräben selbst zu veranlassen, wofür ihnen alsdann eine Entschädigung auf Grund des Naturalleistungsgesetzes seitens der Flurabschätzungs⸗Kommission zuerkannt werden wird Das Einebnen der Koch- dc. Löcher in den Biwaks wird durch diese Be stimmung nicht berührt, sondern ist nach wie vor Sache der Truppen.

5 Die Polizeidiener, Flurschützen, Feldhülter ꝛc. sind anzuweisen, im Verein mit den Gens darmeriepatrouillen dahin zu wirken, daß durch Zuschauer keinerlei Flurschaden auf den Uebungsfeldern und namentlich in der Nähe der Biwaksplätze entsteht und daß die Schuldigen festgestellt und zur Anzeige gebracht werden.

6. Um Unglücksfälle zu verhüten, sind die Ränder von Steinbrüchen, Lehm-, Kies⸗ und Sandgruben, Hohlwegen und Steilabfällen, außerdem sumpfige Stellen im Gelände durch Aufstellen schwarzer Flaggen zu kennzeichnen, auch durch Holzeinzäunungen oder Strohseile abzusperren. Für eine möglichst streuge Durchführung dieser Maß⸗ regel ist zu sorgen.

Die Brückendecken sind in Stand zu setzen, so daß ein Einbꝛechen von Fahrzeugen und Durchtreten von Pferden verhütet wird. Sensen, Pflüge, Eggen sind von dem Manöverfelde zu entfernen.

7. Schließlich wollen Sie die Bewodner auffordern, bei allen Durchmärschen von Truppen durch Ortschaften von selbst möglichst viele Eimer und Gefäße mit gutem Trinkwasser längs der Marschst aße aufzustellen, so daß die Truppen an möglichst vielen Stellen gleichzeitig Wasser schöpfen können.

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