e
Dr
2314
ten 10.
geln, Sieg, Agentur Gesch 0 araturel“ en werden vu tie gut und 10 1
1
ch, Aruuh
*. 0 übliche Ahn 17 1
la (ähbcn- Acne
eit fir 11
vit in fl 7 8 0% 1, Gau 1 2
1
inden 0 Släblöcrer und
auf Benne n 2 de sagus 1897.
. am Bet giehen
idle
1
Bott
Nr. 195
Gießen, Somabend,
den 21. Angust
1897.
Poftztg. Nr. 3819. Telephon⸗Nr. 112.
Ausgabe
Gießen.
Hessische Landeszeitung.
Postztg. Nr. 3319. Telephou⸗Nr. 112.
Redaktion: Kreuzplatz Nr. 4.
665 —
Neue Vorschriften für Gnadengesuche.
* Die amtliche„Darmst. Ztg.“ veröffentlicht einen längeren Aufsatz über die erfolgte Neu- regelung der Vorschriften betreffend die Einreichung von Gnadengesuchen. Wir entnehmen demselben das folgende:
Nachdem langjährige Erfahrungen gelehrt haben, daß die bestehenden Vorschriften nicht usreichen, um den Mißständen zu begegnen, die ch daraus ergeben, daß die Strafvollstreckung ungebührlich verzögert wird durch Einreichung und Wiederholung von Gnadengesuchen, die offensichtlich unbegründet sind und in zahlreichen Fällen nur in der Absicht eingereicht werden, den Strafvollzug zu verschleppen, hat das groß⸗ herzogliche Ministerium der Justiz mit Geneh⸗ migung des Großherzogs den bisher beobachteten Grundsatz, jedem erstmaligen Gnadengesuch straf— gufschiebende Wirkung einzuräumen, einigen Be⸗ schränkungen unterworfen. Es hat sich dabei insbesondere von der Erwägung leiten lassen daß das Ansehen und die Zwecke der Straf⸗ gehe es erfordern, daß die Strafe so rasch als möglich nach Begehung der That ausge— sprochen und vollstreckt werde. Auch hatte man das Interesse des Bestraften selbst im Auge, dem es, bei richtiger Würdigung, mehr entspricht, wenn die Strafe rasch vollstreckt wird, als wenn während längerer Zeit sein ganzes Denken und Thun ausschließlich von der trügerischen Hoff⸗ nung beherrscht ist, die rechtskräftig ausgesprochene Strafe brauche nicht verbüßt zu werden.
Endlich blieb nicht unerwogen, daß den Ge— suchstellern für das Anfertigenlassen der Vor⸗ stellungen und die Beschaffung des vorgeschriebenen Stempels mitunter nicht unbeträchtliche Kosten erwachsen, die sich in anbetracht der Unbegründet⸗ 75 und Aussichtslosigkeit der meisten Gesuche n der Regel als einen unnützen Aufwand erweisen.
Die von dem großherzoglichen Ministerium der Justiz en Anordnungen sind in dem Regierungsblatt vom 18. d. M. bekannt gegeben. Nach ihnen kommt für die Folge Gnaden⸗ 25 eine die Strafvollstreckung hemmende
irkung nur dann zu:
1. wenn es sich um ein erstmaliges Gesuch handelt und wenn dieses Gesuch innerhalb 10 Tagen nach eingetretener Rechtskraft des Strafurteils eingereicht wird;
2. wenn das Gesuch zum ersten Male von dem gesetzlichen Vertreter einer jugendlichen Person(F 57 Strafgesetzbuch) eingereicht und auf Straferlaß oder bedingte Straf— aussetzung gerichtet wird;
3. wenn das Gesuch auf schwere Erkrankung des Bestraften oder eines nahen Familien⸗ angehörigen gestützt und die Thatsache der Erkrankung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bewiesen wird.
Die Beschränkung unter Ziffer 1 beruht auf der Annahme, daß in den meisten Fällen, in denen triftige Begnadigungsgründe überhaupt vorliegen, diese Gründe nicht erst längere Zeit nach der Verurteilung hervortreten, sondern schon zur Zeit der Urteilsfällung vorhanden sind und darum alsbald geltend gemacht werden können. Gnadengesuche, die erst Wochen oder gar Monate lang nach der Verurteilung ein⸗ 52 werden, sind, wie die Erfahrung gelehrt at, in der Regel unbegründet und nur durch die unter der chung der Verhaftung oder
orführung erfolgende Ladung zum Strafantritt beranlaßt, wobei auch noch die unangebrachten Ratschläge von solchen, die sich gewerbsmäßig mit der Anfertigung von Gnadengesuchen be⸗ fassen, häufig eine beklagenswerte Rolle spielen.
Bei den unter Ziffer 2 erwähnten Gesuchen hielt man es nicht für angängig, die den Straf- bollzug hemmende Wirkung von der Einreichung der Vorstellung innerhalb einer bestimmten Frist abhängig zu machen, da es vorkommen kann, daß der gesetzliche Vertreter erst später von der Verurteilung Kenntnis erlangt, diesem aber nicht die Möglichkeit genommen werden soll, dem von
m Vertretenen die Vergünstigung der bedingten Begnadigung oder Strafaussetzung zu erwirken.
Auch bei Gnadengesuchen, die sich auf schwere Erkrankung des Bestraften oder eines nahen Familsenangehörigen desselben stützen(Ziffer 3),
von der Festsetzung einer Einreichungsfrist 0 9 70 worden, dagegen ist verlangt, daß die
aksache der Erkrankung sofort durch ein ärzt⸗ scheß Zeugnis nachgewiesen wird. a
Um übrigens Härten vorzubeugen, die sich in solchen Fällen, in denen ein Gredengchach eine emmende Wirkung der Regel nach nicht haben oll, durch eine sofortige Strafvollstreckung aus⸗
nach der erfolgten Verletzung,
nahmsweise ergeben könnten, ist den Strafvoll⸗ streckungsbehörden allgemein die Befugnis ein⸗ geräumt worden, beim Einlangen von Gnaden⸗ gesuchen vorgedachter Art, die nach ihrer Ansicht triftige Gründe für einen Straferlaß oder Straf⸗ aufschub enthalten, den Strafvollzug bis zur Entscheidung über das Gesuch aufzuschieben, vor⸗
behältlich jedoch der alsbald einzuholenden Ge⸗ f
nehmigung des Ministeriums der Justiz. Zudem hat diese Behörde sich vorbehalten, in allen Fällen, in denen nach offenbarer Lage der Sache eine Abweichung von den allgemeinen Vorschriften am Platze ist, schon bei der Einforderung des Berichts über das Gnadengesuch die geeigneten Anordnungen zu treffen.
Die neuerdings erlassenen Vorschriften sollen nur den Einfluß der Gnadengesuche auf die Strafvollstreckung regeln, nicht aber solche Be⸗ stimmungen beseitigen oder einschränken, die einen Strafaufschub aus anderen Gründen vor— schreiben.
Es ist die Hoffnung begründet, daß bei genauer und richtiger Anwendung der erlassenen Vorschriften sich nicht nur der Strafvollzug zweckentsprechender gestalten, sondern vor allem auch die Zahl unbegründeter Gnadengesuche mit der Zeit vermindern wird, insbesondere wenn die Verurteilten einzusehen gelernt haben werden, daß sie mit der Einreichung aussichtsloser Ge— suche eine Verschleppung des Strafvollzugs nicht mehr zu erreichen vermögen.
Lokales und Provinzielles * Gießen, 20. August. Ernannt. Wil⸗
helm Klaus zu Nidda wurde zum Steuer—
kommissariatsassistenten dortselbst ernannt.
* Gießen, 20. August. Unsere Leser seien daran erinnert, daß das 3. Ziel Gemein de⸗ steuer 1897/98, das 2. Quartal Schulgeld der höheren und erweiterten Mädchenschule, der Vorschule des Gymnasiums, sowie des Realgym— nasiums und der Realschule binnen acht Tagen bei Meidung des Beitreibungsverfahrens an den üblichen Zahltagen zur hiesigen Stadtkasse ent— richtet werden müssen.
* Gießen, 20. Aug. Vor dem Schöffen⸗ gericht hatten sich heute der Damenschneider Chr. Kurz von hier und seine Haushälterin Luise Plitt wegen Hehlerei zu verant⸗ worten. Die 11 Jahre alte Tochter des Ersteren hatte im Juni d. Is. verschiedene Diebstähle ausgeführt und die gestohlenen Sachen, wie Butter, Käse, Selterswasser, Wein usw. in die Wohnung des Kurz gebracht, wo sie in Gemein⸗ schaft verzehrt wurden. Der Angeklagte Kurz behauptet, von allem nichts zu wissen. Der Ge⸗ richtshof erkennt daher auf Freisprechung. Die Plitt aber wurde für schuldig erkannt und zu einer Gefängnisstrafe von 14 Tagen ver⸗ urteilt..
* Gießen, 20. August.(Unglücks fall.) Der Bahnarbeiter Ludwig Degen von Großen⸗ Linden wurde gestern Mittag am hiesigen Bahn⸗ hof von einer Maschine erfaßt und ihm ein Bein abgefahren, sowie am anderen Fuß verletzt. Derselbe wurde in die chirurgische Klinik gebracht. Aus Großen⸗Linden wird uns zu dem Unfall mitgeteilt, daß, als die Frau des Verunglückten bei ihrer Heimkehr vom Felde das Schicksal ihres Mannes erfuhr, ohn⸗ mächtig zusammensank und in Krämpfe verfiel. Der Unfall erregt hier die größte Teilnahme, umsomehr, als der Verunglückte Vater von sechs Kindern ist und die größte Achtung genießt.
* Bad Nauheim, 19. August. Gestern Mittag fand unter Leitung des bestellten Unter⸗ suchungsrichters, Landgerichtsrats Seeger von Gießen und in Beisein des Staatsanwalts Koch von da die gerichtliche Sektion der Leiche des Bürgermeisters Hartmann von Rödgen im hiesigen Leichenhause statt. Sie wurde durch die Gerichtsärzte Medizinalrat Dr. Lorenz und den praktischen Arzt Dr. Becker von Friedberg in Gegenwart der drei behandelnden Aerzte Dr. Stoll, Dr. Langebartels und Dr. Hirsch hier vorgenommen. Ein Dünndarm war zweimal durch den Messerstich durchschnitten, der benach⸗ barte Darm und das Gekröse angeschnitten und ein größeres Blutgefäß durchdrungen, so daß der Tod schon infolge der inneren Verblutung eintreten mußte. Der Stich war offenbar mit größter Wucht erfolgt. Durch den Transport von Rödgen nach Bad Nauheim auf dem Wagen war eine solche Blutung eingetreten und der Zustand des Kranken hatte sich so verschlimmert, daß die behandelnden Aerzte das sofortige Ab⸗ leben des Verletzten befürchteten, doch trat der
9 5 9 Uhr abends, etwa 21 Stunden e 0 ein. Vor der
Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn⸗ und Feiertagen. Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Bspaltige Petitzeile.
edition:
* 4 Kreuzplatz Nr. 4.
[Sektion wurde der Verhaftete Evers vor die
Leiche geführt, wobei er ziemlich gefühllos er⸗ klärte, daß er den Toten nicht kenne. Die Leiche ist nach Rödgen verbracht und dort beerdigt. — Der ebenfalls verletzte Philipp Säckinger be⸗ findet sich im Augenblick verhältnismäßig wohl, doch ist sein Zustand noch nicht ohne Lebensge— ahr.— Der dritte Verwundete Dienstknecht Amthor, hat nur eine leichte Stichwunde am Hals; durch den Gummikragen, den er trug, wurde die Wucht des Stoßes merklich gemindert.
* Darmstadt, 19. August. Die Stadt⸗ verordneten versammlung bewilligte ohne Debatte 5000. für die durch die Ueber— schwemmung Geschädigten in Deutschland.
* Mainz, 19. Aug. Gestern in der Mittags⸗ stunde fiel der 16 jährige, etwas kurzsichtige Sohn des Bingerstraße 1 wohnenden Marmorschleifers August Saintonges, mit seinem etwa einjährigen Schwesterchen auf dem Arm, über einen in der Küche stehenden Zuber mit kochendem Wasser, wobei das Kind derart verbrüht wurde, daß es in der verflossenen Nacht starb.
* Wetzlar, 20. August. In unserer Stadt zirkuliert gegenwärtig eine Liste, in welcher die hiesigen Interessentenkreise zur Teilnahme an einer öffentlichen Fernsprecheinrichtung eingeladen werden. Eine Anzahl der bedeutendsten Firmen hat bereits gezeichnet. Wenn 24 Teil⸗ nehmer zusammen kommen, wird die Post die Ein⸗ richtung übernehmen. Es darf mit Bestimmt⸗ heit erwartet werden, daß sich so viele Zeichner finden werden, da nicht nur jedes Geschäft, das stärkere Verbindungen nach außerhalb unterhält, sondern auch die meisten Behörden in der Lage sind, eine Fernsprecheinrichtung mit Vorteil be— nutzen zu können.
* Wetzlar, 20. August. Der Turverein hielt gestern Abend im„Schützengarten“ eine Generalversammlung ab, zu welcher er auch die Kommissionsmitglieder, welche bei der Vorbereitung und Durchführung seines Jubi— läumsfestes thätig gewesen waren, eingeladen hatte. Herr Brauereibesitzer Georg Allmenxoeder, der Vorsitzende des Turnvereins, eröffnete die Versammlung mit einigen herzlichen Begrüßungs— worten und erteilte sodann dem Kassenwart, Herrn Jakob Diehl, das Wort. Herr Diehl gab einen kurzen Ueberblick über die Einnahmen und Ausgaben des Festes und teilte sodann mit, daß der Ueberschuß von 2026,37% gemäß Vor⸗ standsbeschlusses zur Tilgung der Hypothek auf der Kreissparkasse und zur Abtragung des Rest— kaufgeldes, mit welchen der Turnergarten auf der großen Promenade noch belastet war, ver— wendet worden sei. Nach der Ablösung dieser Schulden ist das Grundstück, welches einen Wert von mindestens 12 000 ½¼. repräsentiert, voll— ständig frei. Außerdem konnten von dem Ueber⸗ schuß des Festes noch 250. zur Verstärkung des Turnhallenbaufonds angelegt werden, sodaß besagter Fonds jetzt eine Höhe von 773,36 4 erreicht hat. Die Mitgliederzahl beträgt zur Zeit 233.— Herr Allmenroeder schöpfte aus diesen Mitteilungen Anlaß, allen Kommissionsmitgliedern, welche durch ihre Thätigkeit dem Feste zu einem so glänzenden Gelingen verhalfen, im Namen des Turnvereins den wärmsten Dank auszu— sprechen. Herr Turnwart Will ergriff alsdann das Wort und wies in längerer Ansprache darauf hin, daß in der Geschichte des Turnvereins gar häufig ein Wechsel der Geschicke bemerkbar ge— wesen sei, daß die heutige Höhe des Vereins nur dem Zusammenwirken der passiven Mitglieder mit der Turnerschaft zu danken sei und bean— tragte, denjenigen Kommissionsmitgliedern, welche in den Festkommissionen mitgewirkt haben und denen eine gleiche Ehrung nicht bereits im Jahr 1894 zuteil geworden sei, die Rechte der aktiven Mitglieder einzuräumen. Dieser Antrag wurde angenommen. Der Rest des Abends wurde in der urgemütlichsten Stimmung verbracht.
Vermischtes.
— Mein Name ist Haase. Uebergriffe eines Schutzmannes gegen ein unbescholtenes Mädchen kamen in einer Verhandlung der Ferienstrafkammer des Stettin er Landgerichts zur Sprache. Am Abend des 12. Mai d. J. bemerkte der Schutzmann Krause in der Bogislapstraße drei Mädchen, die sich lebhaft unterhielten. Der Schutzmann erblickte hierin eine öffentliche Ruhe- störung und nahm die Mädchen mit zur Wache. Bei der Feststellung der Personalien sagte eines der Mädchen der Wahrheit gemäß:„Mein Name ist Haase.“ Es war die Schneiderin Emilie Haase. Der Beamte schien jedoch anzunehmen, das Mädchen wolle ihn foppen; er fuhr die Vorgeführte hart an, und diese wurde so verwirrt, daß sie auf verschiedene Fragen nicht genau antworten konnte und stockte. Jetzt fielen Ausdrücke wie„bes Feten
1
—————— 5—
zimmer“ und dem Schutzmann Krause wurde zugerufen, er solle sich doch nicht foppen lassen, sondern die Haase einsperren. Da verlor das geängstigte Mädchen ganz die Fassung; es beteuerte vollständig nüchtern zu sein, und bat, daraufhin von einem Arzt untersucht zu werden. Nun wurde die Haase wirklich in eine Stistirzelle gebracht und, da sie sich verzweifelt wehrte, gebunden und ihr der Mund zugehalten, um das Schreien zu verhin⸗ dern. In der Zelle soll die Haase weitergetobt haben. Sie selbst erklärt, sie sei infolge des ausgestandenen Schreckens von einem Weinkrampf befallen worden. Schließlich wurde das Mädchen, deren ganzes Verbrechen darin bestand, daß sie auf der Straße etwas laut ge⸗ sprochen hatte und dann ihre Personalien nicht genau angab, gleich einer trunkenen Dirne auf einen Dienst⸗ mannskarren geladen und zum Polizeigefängnis ge⸗ schafft. Die Angelegenheit dehnte sich dahin aus, daß die Haase wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt an⸗ geklagt wurde. Das Schöffengericht erkannte jedoch auf Freisprechung mit der Begründung, daß der Schutzmann sich nicht in der rechtmäßigen Ausübung seines Berufes befunden habe. Gegen dieses Erkenutnis wurde von dem Vertreter der Anklagebehörde Berufung eingelegt. In der Verhandlung vor der Strafkammer ergab sich die Sach⸗ lage, wie sie geschildert ist; der Staatsanwalt selbst be⸗ antragte Freisprechung der Haase. Demgemäß wurde auch erkannt. Das Gericht verwarf die Berufung und legte die Kosten, einschließlich der der Angeklagten er⸗ wachsenen notwendigen Auslagen, der Staatskasse auf.
— Telegraph und Spinne. Der in Shanghat erscheinende„Ostasiatische Lloyd“ schreibt: Es ist be annt, wie in der Natur oft scheinbar äußerst geringe Ursachen ganz ansehnliche und einflußreiche Wirkungen hervorbringen. Wer aber sollte jemals daran gedacht haben, daß die kleine Spinne im Stande wäre, den elektrischen Strom, der die mächtigsten Tiere zu lähmen vermag, zu unter⸗ brechen und dadurch den armen Telegraphisten fortwährend Aergernis zu bereiten. Und dennoch ist die Thatsache nicht aus der Welt zu schaffen. Unlängst berichtet man aus Japan, daß es dort bisweilen nicht möglich sei, den elektrischen Draht zur Beförderung von Depeschen zu be⸗ nutzen, sobald die Spinne den Draht in den Bereich ihrer industriellen Thätigkeit gezogen habe. Diese industriellen Tierchen benutzen zur Befestigung ihrer zarten Gewebe nicht nur die Aeste der Bäume und Sträucher, sondern sie verwenden auch die verhältnismäßig niedrigen Telegraphen⸗ stangen und Drähte, die Isolatoren und den Erdboden als Stützpunkte, sodaß die Netze, wenn sie vom fallenden Tau befeuchtet worden sind, als vortreffliche Leiter dienen, indem sie den elektrischen Strom der Erde zuführen und dadurch die Linie außer Dienst setzen. Wohl hat man in Japan bald nach Entdeckung dieses eigentümlichen Hinder⸗ nisses des allgemeinen Verkehrs auch daran gedacht, den kleinen achtbeinigen Widersacher durch das geeignetste Mittel von seiner Lieblingsneigung abzubringen. Mit Bambusbesen bewaffnete Arbeiter wurden ausgesandt, die Telegraphendrähte und Pfähle von den lästigen Geweben zu befreien. Doch die kleinen Arbeiterinnen zeigten sich weit thätiger in der Reparatur ihrer Netze als die Besen im Zerstören derselben. Und so mußten die Japaner er⸗ fahren, daß es leichter ist, China zu besiegen, als diese meist verachteten winzigen Tierchen.
— Ein Geschenk des Sultans. Das Geschenk des Sultans, das dieser zu Beginn der griechisch⸗türkischen Verwickelungen dem Kaiser Wilhelm aus Dankbarkeit angesichts der Haltung der deutschen Regierung gemacht hat, ist in Berlin eingetroffen. Die Gabe des Großherrn besteht aus einer Sammlung alter, wertvoller Ge⸗ schütze deutscher Herkunft. Mit ihrer Auswahl war der türkische Kriegsminister, dem das Waffenmuseum zu Stambuhl unterstellt ist, betraut worden. Die Ge⸗ schütze wurden nach Abschluß des Waffenstillstandes zu⸗ sammengestellt und, nachdem ihre Auswahl den Beifall des Sultans gefunden hatte, nach Berlin gesandt. Das Geschenk besteht aus sechs Kanonen, Trophäen aus Schlachten, welche die Osmanen einst gegen deutsche Heere geschlagen und gewonnen haben. Fünf Geschütze ent⸗ stammen dem 16., eines dem 15. Jahrhundert. Alle sechs sind in ihrer fein ziselierten Arbeit wahre Kabinett⸗ stücke mittelalterlicher Geschützgießkunst. Auch sind sie nach der Gewohnheit jener Zeiten mit Sinnsprüchen ver⸗ sehen, von denen einer den Osmanen so gut gefallen hat, daß sie ihn aus dem Landsknechtsdeutsch ins Türkische übersetzt und in das Kanonenrohr eingegossen haben.
— Doppelselbstmord zweier Mädchen. In Budapest wurde ein sensationeller Doppelselbstmord verübt. Zwei sehr elegant gekleidete junge Mädchen, die am unteren Donaukai promenierten, wurden, so berichtet man der„N. Fr. Pr.“, von zwei jungen Leuten angesprochen. In dem Moment, als dies geschah, umarmten sich die Damen, küßten sich, warfen die Hüte von sich und sprangen in die Donau. Einmal tauchten sie empor, dann verschwanden sie spurlos in den Wellen. Eine große Menschenmenge sammelte sich am Ufer, Rettungsversuche wurden unternommen, blieben aber erfolglos. Die Polizei ist noch ohne Nachricht, wer die beiden jungen Damen waren. Man vermutet Fremde in ihnen da sie Deutsch gesprochen haben.
Neueste Telegramme.
Hd. Berlin, 20. Aug. Der Kaiser hat für die durch Wasserschäden heimgesuchten Landes- teile Sachsens und Württembergs je 15000 4 angewiesen.
Hd. Wilhelmshaven, 20. August. Nach
Schluß der Herbstmanöver werden verschiedene Veränderungen in den Kommandostelle en


