Ausgabe 
19.8.1897
 
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Dame war aufs höchste erstaunt, als der Anrufende sie mit Ausdrücken wieMein süßes Herz undHolder Engel anredete. Sie vermutete, daß sich jemand einen unziemlichen Aprilscherz leisten wollte, da sie aber gerade abgelöst werden sollte, brach sie mit einem kurzen Schluß! die Verbindung mit dem Anrufer ab. Ihre Nachfolgerin wurde gleich darauf von demselben Herrn angerufen. Auch ihr schallten Worte wieMein süßes Mäuschen!Geliebter Engel! und dergleichen ins Ohr. Sie verbat sich derartige Anreden, als dies aber nicht fruchtete, wandte sie sich an den aufsichtführenden Tele⸗ graphenassistenten. Dieser machte den Anrufenden auf das Ungeziemende seines Verhaltens aufmerksam, er erhielt aber eine landläufige Antwort, die nicht aus dem Kompli⸗ mentierbuch entnommen war. Jetzt wurden Ermittelungen nach dem Beleidiger angestellt. Es zeigte sich, daß der⸗ selbe das Telephon eines am Schloßplatz gelegenen Re⸗ staurants benutzt hatte. Der Wirt leugnete anfangs, den Sprecher zu kennen, als er aber darauf aufmerksam ge⸗ macht wurde, daß dann gegen ihn selbst vorgegangen werden würde, weil er für alle Benutzer seines Telephons verantwortlich sei, gab er die Adresse des Angeklagten an. Dieser hätte die Sache noch aus der Welt schaffen können, wenn er sich herbeigelassen hätte, die Beleidigten um Ver⸗ zeihung zu bitten, er wies diese Zumutung aber mit den Worten ab:Pa! was kann es denn kosten? Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 300 Mark, da Beleidigungen von Tele⸗ phonbeamten immer häufiger vorkämen und diese dem

öffentlichen Interesse dienenden Personen energisch Schutz genommen werden müßten. schied indessen den ersten Fall der Beleidigung aus und erkannte wegen der beiden übrigen Fälle auf eine Geld⸗ strafe von 100 Mark. Jetzt weiß der Verurteilte,was es kostet.

2283 Jahre Gefängnis. Vor dem Straf⸗ gericht von Turin wurde dieser Tage ein bemerkens⸗ werter Prozeß gegen eine weitverzweigte Verbrecher⸗Ge⸗ nossenschaft zu Ende geführt. Der öffentliche Ankläger verlangte, nachdem er die Anklage energisch vertreten hatte, für die 21 Angeklagten zusammen 323 Jahre 10 Monate und 10 Tage Gefängnis mit 41 Jahren polizeilicher Ueberwachung und 25305 Lire Schadenersatz. Der Ge⸗ richtshof jedoch nur erkannte auf 228 Jahre 11 Monate und 10 Tage mit 34 Jahren polizeilicher Ueber wachnng und 5340 Lire Schadenersatz. Ein solcher Fall ist bis⸗ her noch nie vorgekommen.

Neueste Telegramme.

Hd. Bremen, 18. August. Der Tischlertag beschloß, Lokalver⸗ bände der Arbeitgeber zu gründen, um sich gegen Ausstände zu sichern. Ferner wurde beschlossen, bei Ausbruch eines Ausstandes Listen der Streikenden anzulegen. Kein Meister darf dann

in leinen auf der Liste stehenden Tischler Der Gerichtshof beschäftigen. Ein Autrag der Dresdener

Tischler, beim Reichstage vorstellig zu werden, daß auf alle ausländischen Tischler⸗ Fabrikate hohe Eingangszölle gelegt werden sollen, wurde ange⸗ nommen.

Hd. Berlin, 18. Aug. Nach einer Meldung aus Petersburg hat der Forschungsreisende Nosselow einen direkten Wasserweg von Sibirien nach Europa aufgefunden, welcher den früheren Weg erheblich abkürzt und vom Meereis frei ist.

Hd. Berlin, 18. August. Ein Selbst mord und ein Mordversuch wird aus der Kolonie Hirsch⸗ garten gemeldet. Dort hat der Werkmeister Kirsch aus Pankow infolge ehelichen Zerwürfnisses seine Frau durch einen Revolverschuß schwer verletzt und dann Selbstmord verübt.

Hd. Bozen, 18. Aug. Der Schnell⸗ zug Berlin⸗Rom ist gestern Nacht hinter dem Tunnel von Bozen infolge Fels⸗ sturzes entgleist. Der Maschinist und der Heizer sind tot, 2 Postbeamte ver⸗ letzt. Die Reisenden blieben unbe⸗ schädigt. Die Lokomotive stürzte den Abhang hinunter, der Postwagen wurd

zertrümmert und zwei Personenwagen wurden aus dem Geleise geschleudert. Hd. Paris, 18. August. Der Minsster⸗ präsident Meline hat am Schluß einer Ackerbau Versammlung neuerdings alle Franzosen aufge fordert, entschlossen den Feind, welcher Frank.

reich zu zerreißen droht, nämlich den Sozialismus

samt seinen Ausgeburten zu bekämpfen. Hd. Paris, 18. August. war gestern im Elysee versammelt, um noch

einige Details bezüglich der Reise des Präst

denten Faure nach Rußland zu regeln. Ez wurden die Minister bestimmt, welche Faux nach Dünkirchen begleiten. Petersburg bringt nähere Mitteilungen über dit

Vorbereitungen, welche zum Empfang Faure!

getroffen worden sind.

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Submissionen.

Gießen. Die bei den Feldbereinigungsausführungen in der Gemarkung Rülddings⸗ hausen vorkommenden Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung von Entwässerungsgräben und zwar: Graben⸗ und Rohrverlegungsarbeiten, sowie Lieferung von Zementröhren sollen durch schriftliches Angebot in mehreren Losen vergeben werden. Pläne, Voranschlag und Bedingungen liegen auf Großh. Bilrgermeisterei Rüddingshausen zur Einsicht offen, woselbst auch die Offerten deutlich auf Bogen in Aktenformat geschrieben, verschlossen und postfrei bis zum Eröffnungs- termin einzureichen sind. Angebote haben iu Prozenten des Voranschlags zu erfolgen. Die Eröffnung der Offerten findet Mittwoch, den 25. d. Mts., vormittags 9 Uhr, auf Großh. Bürgermeisterei Rüddingshausen in Gegenwart der erschienenen Bieter statt.

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Bekanntmachung.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kennt⸗ nisnahme, daß der städtische Friedhof in der Zeit vom 16. August bis 15 Oktober von morgens 6 bis abends 8 Uhr geöffnet bleibt, und daß die auf dem Friedhof Verweilenden eine Viertelstunde vor Schluß desselben auf diesen durch ein Glockenzeichen aufmerksam ge macht werden

Gießen, den 16. August 1897.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

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Heute und morgen

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Schweinefleisch

nicht ladenrein, pro Pfund 50 Pfg.

Im Namen des Großherzogs!

In der Privatklagesache des Handelsmanns Aron Walldorf zu Großen-Buseck, vertreten durch Rechtsanwalt Katz⸗Gießen, Privatklägers gegen den Redakteur Wilhelm Sell zu Gießen, vertreten durch Rechtsanwalt Grünewald daselbst, Angeklagten, wegen Beleidigung hat auf die von dem Privatkläger Walldorf gegen das Urteil des Großherzogl. Schöffengerichts zu Gießen vom 30. März 1897 eingelegte Be⸗ rufung, die Strafkammer des Großh. Land gerichts zu Gießen in der Sitzung vom 14. Mai 1897, an welcher Teil genommen haben: 1. Großh. Landgerichts-Direktor Jöckel, 2. Großh. Landgerichtsrat Müller, 3. Großh. Landgerichts⸗ rat Dr. Schäfer als Richter, Gerichts-Assessor Schnitzspahn als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: Das Urteil des Schöffeng erichts vom 30. März er. wird aufgehoben, der Redakteur Sell der Beleidigung des Privatklägers im Sinne der 88 186, 185, 200 St.⸗G.⸗B. schuldig er⸗ klärt und dieserhalb in eine Geldstrafe von sechzig Mark, zu verbüßen bei Uneinbringlich keit mit 12 Tagen Gefängnis, und in die Kosten beider Instanzen verurteilt, zuzüglich der dem Privatkläger erwachsenen notwendigen Auslagen, dem Privatkläger wird die Veröffentlichungs⸗ befugnis dahin zugesprochen, daß nach Rechts⸗ kraft des Urteils der entscheidende Teil einmal in der Hessischen Landeszeitung, binnen 14 Tagen nach Zustellung einer Ausfertigung, durch den Angeklagten zu veröffentlichen ist. Vorstehende Ausfertigung wird dem Privatkläger bezüglich der Kosten und der Veröffentlichungsbefugnis zum Zweck der Zwangsvollstreckung erteilt. Das Urteil ist durch Erkenntnis des Ferien- strassenats Großh. Oberlandesgerichts vom 5. August 1897 bestätigt worden.

Darmstadt, den 16. August 1897. Gerichtsschreiberei Großh. Oberlandesgerichts. (L. 8.)(gez.) Scharmann.

Für die Richtigkeit des Urteilsauszugs

Katz, Rechtsanwalt.

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Nachfrage der Arbeitgeber.

1 Drechsler, 2 Rahmenmer, 1 Weißbinder, 5 Banschlosser, 12 Maschinenschlosser, 1 Schmied, 1Wagenbauer, 2 Schuhmacher, 2Schrei⸗ ner, 1(erster) Droschkenkutscher, 1 Laufmädchen für den ganzen Tag, 1 Kuhschweizer, 1 Acker- knecht, 2 Hausburschen, 11 Dienstmädchen für Küche und Hausarbeit, 1 Köchin.

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