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Nr. 59
Gießen, Donnerstag, den 11. Mürz
1897.
Postztg. Nr. 3239 a.
Telephon ⸗Nr. 112.
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Ausgabe
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Gießen.
Postztg. Nr. 3239 a. Telephon⸗Nr. 112.
Medaktion:
12 Kreuzplatz Nr. 4. 2
Lokales und Provinzielles.
* Gießen, 10. März. Die hessische Regie⸗ rung beabsichtigt, eine gründliche Reform des direkten Steuerwesens vorzubereiten. Sie verlangt zu diesem Behufe vom Landtag die Bewilligung einer Pauschalsumme von 55 000 K. ur Bewältigung der für die Ausführung jener Reform erforderlichen Ermittelungen und Fest⸗ stellungen. Als die zu erreichenden Reformziele werden, wie wir der„Darmst. Ztg.“ entnehmen, die Umgestaltung der Grund⸗ und Gewerbesteuer im Sinne einer besseren Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit nach Maßgabe des fundierten Einkommens der Steuerpflichtigen bezeichnet. „Man bezweckt und erhofft durch die Reform die durch die jetzige Veranlagungsweise der Real⸗ steuern veranlaßten Ungleichheiten sowohl in Betreff der Staatssteuer als der Gemeindesteuer zu beseitigen und insbesondere die minder leistungsfähigen und vorzugsweise auf ihre Ar⸗ beitskraft angewiesenen Grundbesitzer und Ge⸗ werbetreibenden zu entlasten.“ Das durch die Vorarbeiten gewonnene und weiteres für die Steuerreform in Betracht kommendes Material soll demnächst in einer Denkschrift mit begut⸗ achtenden Ausführungen einer zu berufenden Kommission, sowie den Ständekammern, letzteren ur Ermöglichung einer Instruktion und Prüfung 1 Betreff der Grundla e und der Ausgangs⸗ punkte für demnächstige esetzesvorlagen zugehen.
* Gießen, 10. März.(Stadttheater,) Die äußerst rührige Direktion unseres Stadt⸗ theaters hat unserem Publikum während der nun bald verflossenen Theater⸗Saison durch die Gast⸗ spiele hervorragender Bühnen⸗Größen manche Abwechselung bereitet. Mögen die Erfolge auch noch so günstig gewesen sein, keiner derselben erreicht auch nur annähernd denjenigen, den das Gastspiel des Hel dendarstellers atkowsky mit sich brachte. Wir haben uns in den vor⸗ hergehenden Nummern über die Leistungen des Künstlers geäußert und brauchen daher nur zu sagen, daß Herr Matkowsky durch sein gestriges Auftreten in der Rolle des Mohrs „Othello“ wiederum einen großartigen Triumph feierte. Das gestern Abend außerordentlich zahl⸗ reich erschienene Publikum wurde von der Dar⸗ stellungskunst Matkowskys so hingerissen, daß nach einem jeden Aktschluß einige Augen⸗ blicke vergingen, bis man erst daran dachte, dem Künstler den wohlverdienten Beifall zu spenden. Alles in allem: Wer den Gastspielen Mat⸗ kowskys fern geblieben, hat etwas versäumt. Neben dem gefeierten Gaste thaten alle übrigen Darsteller ihre volle Schuldigkeit.— Morgen, Donnerstag Abend tritt Fräulein Leno als Benifiziantin in dem Birch⸗Pfeifferschen Charakter⸗ bild„Die Grille“ auf. Wir wünschen der jungen, strebsamen Künstlerin, die dem Stadt⸗ theater schon zu mancher gelungenen Aufführung mitverholfen hat, ein volles Haus.
* Hausen(bei Gießen), 9. März. Be⸗ züglich unserer Notiz vom 4. ds. Mts., betreffend einen Fall von Uebertragung der Tuberkulose, wird uns folgende Berichtigung mitgeteilt:„Die frag⸗ liche Kuh wurde von einem hiesigen Landwirt an einen Gießener Rindsmetzger verkauft, von der Versicherungsgesellschaft aber nicht aufge⸗ nommen. Die Kuh ist in Hausen ausgehauen und hat den Schaden also nicht die Gießener
Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen.
Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Espaltige Petitzeile.
Schlachtviehversicherung sondern die hiesige Vieh⸗ versicherungskasse tragen müssen. Die von dem⸗ selben Landwirt gelieferten fünf Schweine sind nur für minderwertig erklärt, bezw. der Freibank überwiesen, nicht aber vernichtet worden.“(Bezüglich des letzten Falles ist es doch ganz egal, ob das Fleisch der Tiere ver— nichtet oder für minderwertig erklärt wurde, die Hauptsache ist, daß dem betreffenden Land⸗ wirt der Schaden durch die Schlachtviehver— sicherung ersetzt wurde. Die Red.)
Bad Nauheim, 8. März. In geheimer Sitzung hat am Samstag der hiesige Stadtrat beschlossen, die Gas anstalt für 62 000. anzukaufen. Der Vertrag wird am 9. März von den beiden Parteien unterzeichnet.— Am 13., 14. und 15. März findet hier ein großes Radfahrerfest statt, wozu sich bereits zahl⸗ reiche auswärtige Vereine gemeldet. Das Fest wird veranstaltet von dem ältesten Radfahrer⸗ verein am hiesigen Platze, dem„Radfahrerklub 1892 Bad Nauheim“; es ist damit das fünfte Stiftungsfest und Bannerweihe verbunden.
* Darmstadt, 9. März. Nach vorausge⸗ gegangenem Wortwechsel schlug der Schneider Peter Breitwieser seinem Hausgenossen Saal⸗ wärter i. P. Wenz mit einem Prügel über den Kopf. Als man anderen Tags den Wenz bei einer blakenden Petroelumlampe bewußtlos vorfand, nahm man an, er sei durch Kohlen⸗ oxydgas vergiftet, was sich indeß bei der Sektion der Leiche als irrig herausstellte, denn man fand den Schädel des 86jährigen Wenz mehrfach ge⸗ rissen. Breitwieser befindet sich in Haft.
* Offenbach, 9. März. In den letzten Nummern der Unterhaltungsbeilage der„Offb. Ztg.“ veröffentlichte der bekannte Schriftsteller Emil Pirazzi einige Aufsätze über Offenbacher Straßennamen, die sich auf böchst in⸗ teressante geschichtliche Studien stützen. Nament⸗ lich wird die Legende von Eginhard und Emma ausführlich behandelt. Ferner giebt der Autor dem Bedauern Ausdruck, daß der bei der großen Straßentaufe vor 21 Jahren in das nordwest⸗ liche Straßennetz eingetragene Name Sophiens von La Roche, der Freundin Wielands, die zwanzig Jahre in Offenbach lebte, später wieder gestrichen wurde.
* Mainz, 9. März. Zwischen der Ehefrau Georg Knieriem in Osthofen und deren Nach⸗ bar, dem Landwirt Karl Holzmann bestanden seit längerer Zeit Streitigkeiten. Am 16. 5 1 1 0 gerieten Beide aneinander und die Knieriem stieß dem Holzmann mit einem schweren Brette ins Gesicht. Ein Splitter des Brettes drang dabei dem Holzmann in die Nase. Er beachtete die Sache nicht genügend, zog auch keinen Arzt zu Rate, bis endlich Starrkrampf und am 26. Dezember der Tod eintrat. Unter der Anklage der vorsätzlichen Körperverletzung mit tötlichem Erfolge stand heute die Knieriem vor dem Schwurgericht. Der ärztliche Sachverständige konstatierte, daß der Holzmann nicht infolge der Körperverletzung, sondern in⸗ folge Vernachlässigung der Wunde gestorben ist. Die Geschworenen verneinten die Schuldfrage, worauf Freisprechung erfolgte.
Schwurgericht.
W. Gießen, 9. März 1897. Kriminalschutzmann Weiß erklärt auf Befragen der Verteidigung, er habe bei der Durchsuchung der Prescher⸗
Expedition: Kreuzplatz Nr. 4.
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schen Wohnung nichts weiter gefunden, als einen Kasten mit Blei und Zinn, sowie Sand, den ihm der Angeklagte Prescher ausgehändigt habe.
Der Pferdemetzger Keßler bekundet, daß er sofort bei Empfang des Falsifikats gemerkt hat, daß es nicht echt war. Brück war nicht verlegen, sondern er gab ihm eine andere Mark, worauf ihm Keßler geraten haben will, die falsche Mark bei der Polizei abzugeben.
Der Taglöhner Balser erklärt, dabei gewesen zu sein, als Brück bei Keßler die Ausgabe der falschen Mark versucht hat; er hat sich überzeugt, daß Brück die falsche Mark an dem Abend nicht auf der Polizei ablieferte. Am nächsten Tage ist der Zeuge zur Polizei gegangen, um Anzeige zu erstatten.
Ein Onkel des Angeklagten Prescher verweigert das Zeugnis.
Die Mutter des Angeklagten, Witwe Prescher, erklärt, Zeugnis ablegen zu wollen. Sie behauptet, an dem be⸗ treffenden Tage bis gegen Abend von ihrer Wohnung abwesend gewesen zu sein. Als sie zu Hause ankam, war Brück und ihr Sohn anwesend; der Erstere verlangte die Mark, die der Letztere angefertigt hatte, ihr Sohn habe sich indessen geweigert, weil er dieselbe an die Uhrkette hängen wolle, da habe sie, die Zeugin gesagt, gebs ihm doch. Brück wollte dann versuchen, das falsche Geld auszugeben, worauf ihr Sohn jenem noch ein echtes Geldstück gab, weil er wohl die Verausgabung des falschen nicht haben wollte.
Das Gericht beschließt, die Mutter des Angeklagten Prescher nicht zu vereiden.
Der Schlosser Karl Gerlach ist der dritte Genosse, welcher mit den Angeklagten in die Fremde ziehen wollte. Er war an einem Abend bei Prescher, da zeigte ihm dieser die falsche Mark, hinzusetzend, er habe dieselbe ge⸗ funden und wolle sie an der Uhrkette tragen. Zeuge hat nicht gesehen, daß in der Prescherschen Wohnung ge⸗ gossen werde.
Der Angeklagte Brück, vorgerufen, erklärte, er habe oft wahrgenommen, daß Prescher sich im Formen und Gießen geübt. Dieser habe aber nie davon gesprochen, daß er Geld herstellen wolle.
Der Werkmeister Reinhardt, bei Schaffstädt in Stellung, bekundet, daß Prescher vom August bis Anfang Dezember bei ihm gearbeitet. Er habe ihn als Kamm⸗ macher ausbilden wollen; Prescher hat mit den Formern zusammen gearbeitet und konnte deren Handhabung leicht abschauen.
Damit ist die Beweisaufnahme erledigt. Der Vor⸗ sitzende verliest die an die Geschworenen gerichteten Schuld⸗ fragen; dieselben gehen dahin:
1. Ist der Angeklagte Heinrich Prescher schuldig der Münzfälschung zum Zwecke des in den Verkehr⸗Bringens der Falsifikate? Sind demselben mildernde Umstände zu⸗ zubilligen?
2. Ist der Angeklagte Heinrich Brück schuldig, den Versuch gemacht zu haben, ein falsches Einmarkstück aus⸗ zugeben? Sind demselben mildernde Umstände zuzu⸗ billigen?
Auf Antrag des Vertreters der Staatsbehörde be⸗ schließt der Gerichtshof, für den Fall der Verneinung der Frage 1 und im Falle der Bejahung der Frage 2 eine weitere Frage zu stellen, dahingehend: Ob der Angeklagte Prescher schuldig der Beihilfe des von seinem Genossen begangenen Verbrechens des versuchten Münzbetruges.
Der Erste Staatsanwalt Dr. Güngerich weist darauf hin, daß hier in Frage kommt eine Münzfälschung und ein Münzbetrug, und erläutert die hier in Frage kommenden§§ 146, 147 und 43 des R.⸗Str.⸗G. Er will von den Zeugenaussagen ganz absehen und führt zum Beweise der Schuld beider Angeklagten nur deren eigene Angaben an, diese allein sind hinreichend belastend für die Schuld des Prescher sowohl wie seines Genossen Brück. Sollten die Geschworenen die an sie gerichtete Frage wegen der Münzfälschung verneinen, so falle immer noch die Gehilfenschaft dem Angeklagten Prescher zur Last. Der Vertreter der Staatsbehörde giebt der Jury anheim, beiden Angeklagten mildernde Umstände zuzubilligen. Sie seien noch unbestrafte junge Menschen, es sei auch kein
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Der gestohlene Ohrring. Von E. Fahr o w. (Nachdruck verboten.) (Schluß.)
Und richtig, es dauerte garnicht lange, da schlug er eine kleine Volte, daß es eine Lust war.
„Freundchen“, sagt' ich, und legte meine Karten auf den Tisch,„so haben wir nicht gewettet.“
„Was meinen Sie?“ sagte er, indem er ein wenig die Farbe wechselte.
„Na na,— lassen Sie's gut sein.— Das kann ich nämlich auch! Hahahaha!“ Und ich brach in ein schallendes Gelächter aus, während ich mir vor Vergnügen die Kniee rieb.
Er spang entrüstet auf.
„Ich begreife nicht— Herr von Auer.
„Pst!“ sagt' ich,„nur nicht so laut! Wir werden uns doch nicht gegenseitig die Hälse um⸗ drehen— unter Kollegen!“
Dabei griff ich in seine Jackettasche und holte die falschen Karten heraus, immer nod ein halbes Lachen herausbringend.
Er sah mich vollkommen verblüfft an.
„Wie? Sie wären
„Von der Zunft, mein Junge,— jawohl!
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Hahaha! Das ist ja unbezahlbar! Da haben wir uns olso gegenseitig an den Falschen herangemacht! Du lieber Himmel, wer giebt mir jetzt meine teuren Auslagen wieder?“
Er sank erleichtert auf einen Stuhl.
„Einen netten Schreck haben Sie mir einge⸗ jagt! Wer sind Sie denn, wenn ich fragen darf?“
Ich flüsterte ihm einen der bekanntesten Ju⸗ welendiebsnamen zu,— und hatte damit mitten in's Zentrum getroffen.
„Mensch!“ rief er, nunmehr ganz vertraulich, Du die famosen Brillanten
„ist das wahr? Hast in Lichtenfelde——“ „Natürlich!“ flüsterte ich seelensvergnügt,—
„und ein feines Geschäft war das damals! Ich habe die Dinger in England verkauft,— habe da meine besonderen Quellen. Na komm, darauf müssen wir noch eins trinken!“
Und er trank mit, trank viel mit, trank sich zuletzt um allen Verstand. Er lachte unmäßig über den verzwickten Spaß, daß hier ein Dieb den anderen hatte bestehlen wollen. Schließlich rückte er mit der Sprache heraus: er sei da neulich zu ein paar Steinen gekommen,— wenn ich so gute
Verbindungen in England habe, könne ich ihm am
Ende behilflich sein— hier in Deutschland traue er sich ohnehin nicht recht.
„Was ist's denn?“ fragte ich.„Ein ganzer Schmuck?“
„Ein paar Ohrringe,— Staatsdinger— hier habe er sie in der Tasche,— ob ich sie mal sehen wolle?“
Natürlich wollte ich sie sehen.
Prahlend in seiner Berauschtheit holte er die Rubinenohrringe hervor und legte sie vor mich hin.
„Aber natürlich gebe ich sie Dir nicht so mit, Kollege“, sagte er gemütlich,„das kannst Du nicht verlangen.“
„Ih bewahre!“
„Ich komme selber mit,— ein paar Brillanten breche ich vorher heraus und verschärfe sie, damit wir bequem reisen können, und drüben gebe ich Dir ein Viertel des Gewinns ab.“
„Ein Viertel?“ sagte ich, indem ich mich erhob und meinen Gehülfen, der im Nebenzimmer wartete, herbeinickte.„Ein Viertel ist ein bischen wenig. Ich verschaffe Dir eine so gute Oele
„Na, denn ein Drittel!“ rief der Gauner. „Aber verschnapp' Dich nicht, das rat' ich Dir, denn hier ist die Polizei mächtig hinter den Ohr⸗ ringen her!“
Schaden entstanden, und dann seien sie auch geständig.
Der Verteidiger Rechtsanwalt Grünewald ist der Meinung, es handle sich hier gar nicht um ein Ver⸗ brechen, sondern nur um eine Jugendthorheit, denn in tölpelhafterer Weise sei noch kei noch keine Münzfälschung begangen worden. Er könne unmöglich zugeben, daß das Stück Blei, welches Brück dem Metzger Keßler für ein Einmarkstück angeboten habe, eine gefälschte Münze sel. Prescher müsse freigesprochen werden, und würden die Geschworenen zu dieser Ansicht kommen, so könnten sie auch den Angeklagten Brück freisprechen. Der Verteidiger stimmt mit dem Ersten Staatsanwalt Dr. Güngerich darin überein, daß beiden Angeklagten mildernde Umstände unter allen Umständen zuzubilligen seien.
Rechtsanwalt Kraft tritt betreffs seines Klienten vollständig dem bei, was sein Kollege Grünewald aus⸗ geführt hat, auch er hält das ganze Thun beider Ange⸗ klagten für einen Dummenjungenstreich, aber für kein Verbrechen.
Nach längerer Replik des Vertreters der Staatsbehörde und erfolgter Duplik beider Verteidiger ziehen sich die Geschworenen über eine halbe Stunde zur Beratung zurück, worauf deren Obmann, Kaufmann Vogt⸗Butzbach den Wahrspruch dahin verkündet:
Die Frage wegen Münzfälschung gegen Prescher wurde verneint, die beiden anderen Schuldfragen aber bejaht, ebenso das Vorliegen mildernder Umstände für beide An⸗ geklagte.
Der Vertreter der Staatsbehörde beantragte darauf gegen den Angeklagten Brück 9, gegen dessen Genossen Prescher 6 Monate Gefängnis und Einziehung des falschen Einmarkstücks.
Beide Verteidiger baten um ein wesentlich geringeres Strafmaß und um Anrechnung der von den Angeklagten erlittenen Untersuchungshaft.
Der Gerichtshof verurteilte Brück zu 6, Prescher zu 5 Monaten Gefängnis, von denen bei beiden Angeklagten je 6 Wochen der Untersuchungshaft in Anrechnung kommt. Ferner wurde die Einziehung des falschen Einmarkstücks ausgesprochen.
W. Gießen, 10. März.
Um 8 ½ Uhr vormittags wird heute in die Verhand⸗ lung gegen den unbestraften 22 Jahre alten Dienstknecht Johs. Ritzel von Gelnhaar wegen Meineids einge⸗ treten. Den Vorsitz führt heute Landgerichtsrat Müller. Die Anklage vertritt Staatsanwalt Koch. Die Ver⸗ teidigung liegt in den Händen des Assessor Dr. Neuschäffer. Es sind 15 Zeugen zu hören.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, daß er vor dem Amtsgericht Ortenberg in einem Zivilprozeß, in welchem eine Wilhelmine Reitz gegen Wilhelm Reichert wegen Alimente geklagt, wissentlich falsch geschworen. Der Thatbestand ist der folgende: Während des Prozesses machte der Angeklagte der Klägerin in Gegenwart anderer Mädchen Mitteilung von einer abskönen schmutzigen Aeußerung ihres Gegners des Reichert, welche diese Mit⸗ teilung ibrem Anwalt hinterbrachte, der nun den Ritzel als Zeugen vernehmen ließ. Vor dem Amtsgericht Ortenberg nun hat der Angeklagte unter Eid ausgesagt, nicht Reichert, sondern er habe diese schmutzige Redensart gebraucht und diese Aussage, so behauptet die Anklage, sei wissentlich falsch. Der Angeklagte behauptet, in Ortenberg die Wahrheit beschworen zu haben, die Mit⸗ teilung, die er der Reitz und deren Freundinnen gemacht, sei, wenn er sie überhaupt gethan, gelogen, oder von den Mädchen falsch verstanden worden.
Die Zeugenaussagen sind für den Angeklagten recht belastend.
Die den Geschworenen vorzulegenden Fragen lauten: Ist der Angeklagte schuldig des wissentlichen falschen Eides? Im Fall der Verneinung dieser Frage: Hat der Ange⸗ klagte fahrlässig falsch geschworen?
Vermischtes.
— Chrischan der Beherzte. In dem zur Zeit in Bückeburg weilenden Löwentheater der Geschwister
„Das stimmt!“ rief ich plötzlich mit ganz veränderter Stimme.„Und deshalb wirst Du jetzt hübsch in's Loch wandern, mein Bürschchen! Ruhig! Wehr' Dich nicht!— Ja, ja,— der Vogel wär uns auf den Leim gegangen!“
Dabei hatte ich ihn unter Beihülfe meines Beamten im Nu bewältigt und ihm Handschellen angelegt.—
Noch im letzten Augenblick wäre fast all meine Mühe vereitelt worden! Denn denken Sie sich,— der rabbiate Kerl stürzte sich auf die Ohrringe und wollte sie— verschlucken!— Na, Gott sei Dank, war ich schneller als er!“
„Und bekamen Sie eine hohe Belohnung von der Gräfin?“ fragten seine Zuhörer.
„Selbstverständlich. Ich bekam die ausgesetzte Summe.— Und dann,— was vielleicht noch mehr wert ist“, setzte Herr Breitner ritterlich dazu,— „reichte mir die Gräfin beide Hände und bedankte sich bei mir. Uns ich habe die Gelegenheit wahr⸗ genommen und diese schönen Hände— geküßt; und das war das beste an der ganzen Sache.“—
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