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dachte, konnte es gar keine Entschuldigung geben
Nr. 35
Gießen, Donnerstag, den 11. Februar
1897.
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Postztg. Nr. 3239 a, Telephon⸗Nr. 112.
Ausgabe
Gießen.
e Landeszeikung.
Postztg. Nr. 3239 a. Telephon⸗Nr. 112.
Redaktion: Kreuzplatz Nr. 4.
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Maul⸗ und Klauenseuche.
M. Gießen, 10. Februar.
Es wird so viel über diese Seuche geschrieben und gesprochen, daß es fast überflüssig erscheint, noch ein Weiteres darüber zu schreiben; was aber die Hauptsache bei dieser zu sehr als Misere aufgebauschten Angelegenheit erscheint: daß es in Wirklichkeit gar nicht so schlimm damit ist und daß nur der Landwirt durch die eingeschlagenen Mittel und Wege zu sehr ge⸗ schädigt wird, das wird nicht genug in den Vordergrund gestellt.
Wenn— was früher seltener vorkam als jetzt, als die Vetrinärärzte noch weit weniger äufig auf das Land gerufen wurden— die fragliche Krankheit in einem Dorfe, wo also die aper Viehzuchttreibenden zu finden sind, die Krankheit auftrat, dann halfen sich die Bauern selbst, und zwar dadurch, daß sie dem von der Krankheit befallenen Rindvieh Maul und Klauen mit Salzwasser gehörig auswuschen und aus Kienholz resp. Kienstöcke gebrannter Wagen⸗
schmiere auf die kranken Stellen brachten. Ob noch jetzt solche Wagenschmiere, da die Holzachsen verschwunden sind, ge⸗
brannt wird, bleibt fraglich, und wenn, so möchte dicker, also nicht gereinigter Terpentin, dieselbe Wirkung äußern.“)
Von Stall⸗ oder gar Grenzsperre war keine Rede und so nahm in allen Fällen diese jetzt so viel erwähnte Krankheit einen ziemlich raschen Verlauf, ohne daß das erkrankte Vieh dadurch verendete.
Ebenso war es auch mit der Schafräude. Man hielt, wenigstens in Oberhessen, nur soge— nanntes Schmervieh, d. h. solches, welches von guten, gewissenhaften Schafhirten mit„Goß“— eine Tinktur, welche, so viel bekannt, sich die Schäfer aus Schnupftabaksfabriken verschafften
an„grindigen“(räudigen) Stellen — behandelt wurden, und so hatte der bei solcher Behandlung nicht weiter um sich
greifende„Grind“ gar keine nachteilige Be⸗ deutung für die Wollgewinnung.
Chemische Waschungen helfen bei der Schaf— räude nur vorübergehend und sind oft, wenn zu viel Chemikalien zugesetzt werden, schädlich für die Gesundheit des Viehes.
Sollte behördlicherseits nicht endlich wieder zu den alten Maßregeln gegriffen werden, das wäre sehr zu wünschen zum Wohle der armen vielgeplagten Bauern.
) Nach Virchows Aussage ist bis jetzt noch kein Bazillus bei Maul⸗ und Klauenseuche entdeckt worden.
Lokales und Provinzielles.
* Gießen, 10. Februar. Der dienstälteste aktive Volksschullehrer im Großherzogtum
Hessen ist Herr Lehrer Magnus in Rupperts —.——.ñ¼ æͤ—ü— m—tꝛ—...
Ihre erste Liebe.
Novelle von E. von Bischdorf. (Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)
Die schweren Wolken waren inzwischen herauf⸗ elommen, ein Unheil verkündender Wind fegte ber die Felder, die ersten Tropfen fielen vom
Himmel. Regine strebte mit dem Knaben an der Hand eilig dem Hause zu. Sie fühlte sich bedrückt, zerschlagen. Wie sollte sie es wagen, nach diesem Tage ihrem Gatten je wieder offen in das Antlitz zu schauen? Für ihn, der immer an seine Lieblinge
für ihre Nachlässigkeit, ihm mußte sie doppelt un⸗ begreiflich sein. Gewiß zürnte er ihr bitter. Aber nun wandte er sich nach ihr um und klopfte ihr freundlich auf die Schulter. Wie viel mehr sagte ihr doch diese einfache Liebkosung als alle Worte!
Kaum war man glücklich unter Dach gelangt, als ein Gewitter mit voller Heftigkeit losbrach. In der Kinderstube tranken die Kleinen ihre Abend⸗ milch, welche Christinchen ihnen brachte. Regine stand am Fenster und folgte den zuckenden Blitzen müde mit den Augen. Bei einem besonders hef— tigen Donnerschlage setzte Hans Max die erhobene Tasse erschrocken hin und klammerte sich an Christinchen:
„Höre nur, wie schrecklich das donnert!“
Die Alte nickte bestätigend.„Ja, ja, Junker⸗ chen, der liebe Gottchen schilt!“
„Weil wir unartig waren?“ fragte Karin
schuldbewußt.
burg(Oberhessen). Derselbe ist nun nahezu 60 Jahre im Schuldienst thätig.
* Gießen, 10. Febr. Der Metzgermeister Gustav Roth war vom Schöffengericht der Unterschlagung für nicht schuldig erklärt. Der Amtsanwalt verfolgte aber gegen diesen Frei⸗ spruch Berufung, und so mußte unsere Straf⸗ kammer den Fall gestern untersuchen. Sie verurteilte den Angeklagten zu 60. Geldstrafe event. 12 Tagen Gefängnis.
* Gießen, 10. Febr. Das am 8. März d. J. beginnende Schwurgericht wird dem Ver⸗ nehmen nach nicht länger als sechs Sitzungstage umfassen, da nur vier oder fünf Fälle zur Ab⸗ urteilung vorliegen.
* Gießen, 10. Febr. Eine nächtliche Straßen- szene beschäftigte gestern die Strafkammer. Aus der Untersuchungshaft wurde der unbestrafte 22 Jahre alte Spenglergehülfe Dörr von Reinhardshain, zuletzt in Gießen wohnhaft, vorgeführt. Er wird be⸗ schuldigt, in der Nacht vom 29. zum 30. November v. J. zwischen 2 und 3 Uhr den stud. med. Alfred Riegel mit einem Stock beinahe das Auge ausgeschlagen zu haben. Der Angeklagte stellt entschieden die That in Abrede und erklärt, bei seiner Vernehmung vor der Polizei sowohl wie vor dem Untersuchungsrichter gelogen zu haben. Er sei gegen 2 Uhr in der fraglichen Nacht mit dem Geschäftskutscher Bechtold aus einer Wirtschaft von der Neustadt her über den Marktplatz, die Schulstraße und Sonnenstraße heruntergekommen und habe Ecke Kreuzplatz und Neuenweg nach voraufgegangenem Wortwechsel ein Renkontre mit zwei Männern gehabt, wobei er mit dem Spazierstock sich gewehrt, sodaß seine Gegner Fersengeld geben mußten und den Neuenweg entlang flüchteten. Nach Beendigung dieser Affaire will er mit seinem Genossen, durch Hundegewinsel aufmerksam gemacht, seine Schritte nach der Gegend des Platzes zwischen Mäusburg und Sonnenstraße gerichtet haben, wo sie einen Menschen liegend fanden, um den ein kleines Hündchen bellend herumsprang. Sie hätten den Hilflosen, der am Kopfe geblutet, aufgerichtet und diesen dann auf seinen Wunsch in die chirurgische Klinik gebracht, unterwegs den Verletzten bittend, ihnen doch den Samariterdienst mit klingender Münze zu lohnen, was dieser auch am nächsten Morgen zu thun versprach. Von der Klinik geleiteten beide den mit Verband versehenen Menschen in seine Wohnung, in welcher der Angeklagte am nächsten Tag erschien und von dem Stubenkollegen des Studiosus Riegel(Letzterer war der Verletzte) zwei Mark ausgehändigt erhalten hat. Am Tag darauf war er wieder nach Riegels Wohnung ge⸗ gangen und verlangte eine Entschädigung für seine mit Blut befleckte Garderobe und für seinen Spazierstock, der ihm auf dem Transport verloren gegangen sei, ohne aber an diesem Tage irgend etwas zu erreichen. Studiosus Riegel, als Zeuge vernommen, erklärt, gemeinsam mit seinem Korpsbruder am betreffenden Abend gezecht zu haben, sie seien zwar beide vergnügt und animiert, aber nicht betrunken gewesen. Er habe, am Kreuzplatz ange⸗ kommen, mit zwei jungen Leuten, die nach der Mäusburg zu gestanden, ein Gespräch angefangen, weil er diese für Studenten gehalten habe. Diese hätten ihn mit Herr Kollege angeredet und schließlich geduzt, worüber er sich natürlich geärgert, er habe sich diese Anrede verbeten, worauf ihm einer der beiden Burschen einen Schlag ins Auge versetzte. Der Zeuge erinnert sich auf das be⸗ stimmteste, daß er darauf mit seinem Stock einen kräftigen
Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Espaltige Petitzeile.
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Expedition: Kreuzplatz Nr. 4.
Hieb von unten nach oben geführt habe, der seinen Gegner entweder an der Schulter oder am Kopfe getroffen haben müsse. Der Zeuge will noch wahrgenommen haben, daß seine Gegner nach der Gegend des Marktes zu auskniffen, dann habe ihn der Schmerz übermannt, er habe sich langsam zur Erde gelegt und momentan die Besinnung verloren. Die weiteren Erlebnisse der Nacht schildert der Zeuge mit dem Angeklagten übereinstimmend. Er erklärt auf Befragen, daß ihm bei dem Transport zur Klinik nicht der leiseste Verdacht beigekommen sei, daß die barm⸗ herzigen Brüder, die ihn geleiteten, etwa die beiden Menschen seien, mit denen er das Renkontre gehabt habe. Der Zeuge giebt weiter an, daß er weder bei der Kon⸗ frontierung mit dem Angeklagten vor dem Untersuchungs⸗ richter noch heute behaupten könne, daß er den Angeklagten als seinen Gegner in der fraglichen Nacht wieder erkenne. Als derselbe aber das zweitemal mit seinem Korpsbruder
um Entschädigung wegen der Blutflecke in seiner Garderobe
verhandelte und dieser sich nicht zur Ordnung der Sache bereit finden ließ, da habe der Angeklagte einen imper⸗ tinenten Ton angeschlagen, und dieser sei derselbe gewesen, den der Schläger in der zbetreffenden Nacht beliebt habe. Durch die Uebereinstimmung der Stimme ist bei dem Zeugen die Meinung entstanden, Dörr sei mit der Person, die den Hieb nach seinem Auge geführt habe, identisch. Dieser Glaube sei bei ihm, dem Zeugen, zur Gewißheit geworden, als der Angeklagte beim Verhandeln wegen der Entschädigung für die angeblich blutig gewordenen Kleider sich ohne jede Veranlassung verwahrt hat, als ob er etwa die rohe That begangen habe. Der Kommilitone des Vorzeugen wußte zur Sache nichts auszusagen. Er war während der Entwickelung der Affaire ruhig seines Weges weitergegangen und hat beim Umschauen etwa hundert Schritte von dem Thatort entfernt zwei Menschen hinter sich drein kommen sehen, welche sich ziemlich laut unter⸗ hielten. Der Kutscher Wilhelm Bechtold macht als Zeuge einen unsicheren Eindruck und wird unvereidet vernommen. Prof. Dr. Voßius, als Sachverständiger vernommen, erklärt, daß der junge Riegel infolge der Verletzung des Auges dasselbe nie mehr wieder ordentlich gebrauchen könne. Es sei als ein besonders glücklicher Umstand zu bezeichnen, daß das Auge überhaupt erhalten sei. Weiter bekundet Prof. Voßius, daß der Angeklagte am Tag nach dem Vorfall mit blutunterlaufenem Auge in der Klinik gewesen sei und angegeben habe, der Studiosus Riegel habe ihm bei dem Transport ins Auge gegriffen, man möge dasselbe ein Mal untersuchen. Ein Verband anzulegen, sei nicht nötig gewesen. Staatsanwalt Koch hält den Angeklagten nach der stattgehabten Beweisauf⸗ nahme überführt der Körperverletzung nach§ 223, 223 a des R.⸗Str.⸗G. dessen That sei äußerst gemeingefährlich und roh und verdiene eine exemplarische Ahndung, obschon der Angeklagte noch unbestraft sei. Er bittet den Gerichtshof auf 2 Jahr Gefängnis zu erkennen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Grünewald, ist mit dem Staatsanwalt einig, daß, wenn der Angeklagte der fragliche Thäter sei, die beantragte Strafe eine wohlverdiente wäre. Gewiß sei sein Klient dringend verdächtig, die hier in Rede stehende That begangen zu haben, es rechtfertige sich da⸗ her die erhobene Anklage, aber ein Unrecht wäre es, seinen Klienten auf die hier vorgeführten Beweise hin schuldig zu sprechen. Ebenso verdächtig, die That be⸗ gangen zu haben, sei der Zeuge Bechthold. Mindestens aber sei er der Mitthäterschaft schuldig. Der Studiosus Riegel könne nicht sagen, daß Dörr ihm den Schlag ver⸗ setzt, er will ihn zwar an der Stimme, am Ton derselbeu erkannt haben und glaubt nun, Dörr sei identisch mit
Regine wußte es besser. Mochte des Himmels Grollen nicht mit mehr Recht der pflichtvergessenen
Mutter gelten?
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Er vermochte es nicht, ihr Vorwürfe zu machen, als er ihre Angst und Reue sah. Aber er faßte doch den festen Entschluß, seine Kinder künftig unter eine zuverlässigere Oberaufsicht, als die der Mutter, zu stellen.
„Hans Max ist nun bald schulpflichtig“, sagte Felix bald nach jenem Vorfalle zu seiner Frau, „wie wäre es, wenn wir jetzt schon eine Gouver— nante in das Haus nehmen würden, die sich mit den Kindern beschäftigen könnte, da Dir Deine Zeit dazu ja doch zu kostbar ist?“
Es klang doch etwas Bitterkeit aus den letzten Worten. Regine hätte ihm gerne entgegnet, daß jener Tag ihr zur Lehre gedient habe; daß die Mutter gewöhnlich die ersten Anfangsgründe im Schreiben und Buchstabieren zu lehren pflege und daß sie mit Freuden dieses Amt übernehmen würde, — aber ein falscher Stolz hielt sie zurück.
Die Erzieherin kam, und Regine machte es sich zur Pflicht, den Unterrichtsstunden beizuwohnen. Sie war angenehm überrascht, in ihr ein vielseitig gebildetes, begabtes Mädchen zu entdecken, das bald ein lieber Verkehr für sie wurde. Nach langer Entbehrung genoß sie wieder die Freude anregenden Gedankenaustausches. Am Abende wurden die Klassiker herausgesucht und mit frischer, beider— seitiger Begeisterung gelesen. Selbst Felix ließ dabei oft seine Zeitung fallen und hörte den Damen
aufmerksam zu, ohne daß Regine es beachtete.
einem von Jenen, mit denen er das nächtliche Renkontre gehabt. Wer will hier sagen, daß ein Irrtum ausge⸗ schlossen, daß es nicht mehr Menschen giebt, die den gleichen impertinenten Ton anschlagen. Wenn der Angeklagte wirklich der Thäter wäre, so hätte er sein Opfer liegen lassen, sich nicht darum gekümmert, wie es derselbe ge⸗ than. Sein Klient sei noch nie mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und wenu er der Schuldige wäre und so gehandelt hätte, wie er es nach der That gethan, so könne es nur geschehen sein, um den Verdacht der Thäterschaft von sich abzulenken und so raffiniert handle nur ein ge⸗ werbsmäßiger Verbrecher, aber niemals ein Neuling in solchen Sachen. Der Verteidiger beantragte schließlich kostenlose Freisprechung des Angeklagten, worauf das Gericht auch erkannte.
* Gießen, 6. Febr. Der Krieg erverein hielt gestern in der Bavaria,(Café Feidel) seine sehr gut besuchte Generalversammlung ab. Der Vorsitzende, Postsekretär i. P. Mayer, leitete die Versammlung durch eine Ansprache ein, indem er auf das 25jährige Geburtsfest der Krieger⸗ kameradschaft Hassia und deren Verdienste 1055 wies. Die Vorstandswahl hatte folgendes Re⸗ sultat: Postsekretär Mayer 1. Vorsitzender, Dr. Molly 2. Vorsitzender, Dort Kassierer; Beisitzer: Heß, Möbus, Ochs, Bommersheim, Förtsch, Geißel, Klingelhöfer, Nickel, Schäfer, Grüneberg, Stuhl, Pistor, Merkel, Dicoré.
* Gießen, 10. Februar. Damit die zum weiteren Ausbau der Stadtfernsprechein⸗ richtung in Gießen erforderlichen Vorberei⸗ tungsarbeiten rechtzeitig in Angriff genommen werden können, werden diejenigen Personen, welche ihre Wohnungen oder Geschäftsräume im Laufe dieses Jahres mit der vorbezeichneten Stadtfernsprecheinrichtung verbinden lassen wollen, laut einer Bekanntmachung der Ober⸗Postdirektion Darmstadt ersucht, ihre Anmeldungen recht bald, spätestens bis zum 1. März d. J. an das kaiserliche Postamt in Gießen ein⸗ zusenden. Nur für die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Anmeldungen kann die Herstellung der Anschlüsse für den ersten Bauabschnitt des laufenden Jahres in Aussicht gestellt werden. Verspätet angemeldete Anschlüsse gelangen erst im nächsten Bauabschnitt zur Ausführung.
A. Lollar, 10. Febr. Gestern Vormittag beschäftigee sich ein junger Schreiner von hier mit Spatzenschießen. Bei diesem Vergnügen verletzte sich der junge Mann derart am Munde, daß er sofort in die Klinik nach Gießen gebracht werden mußte.
* Grünberg, 10. Febr. Die Bürgermeisterei macht bekannt, daß alle diejenigen Geländebesitzer hiesiger Stadt, auch die kleineren, welche gesonnen sind, Schafe zu halten und dieses Frühjahr zur Herde treiben wollen, dieses auf der Bürger⸗ meisterei bis längstens zum 13. ds. Mts. unter Angabe der Stückzahl anzumelden haben, da spätere Anmeldungen keine Berücksichtigung finden.
* Nidda, 9. Februar. Ein merkwürdiges Beispiel von Gewöhnung von Wild an Menschen bieten zwei Rehe auf dem in
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Bald nachdem das Haus sich um diese neue Bewohnerin bereichert hatte, sollte es eine andere dafür hergeben. Christinchen ward von Woche zu Woche müder und schwächer. Noch that sie ihre Arbeit, ging auch allsonntäglich in die Kirche und nahm dort ihren alten Platz ein neben den„Hono— ratioren“ des Städtchens, wie sie es nannte. Aber sie selbst sprach über die Veränderung, die mit ihr vorging.
„Ich weiß nicht, was das mit mir ist“, meinte sie still lächelnd.„Es ist mir so, als wollte es nun Abend werden; als ständ' ich auf einem Berge und sähe wohl alles noch, was mich sonst gefreut und geärgert hat, aber tief unter mir, als ginge mir das alles nichts mehr an und könnt' mir nicht mehr stören in meiner Friedlichkeit— in mir ist's immer so still, wie Feiertag's!“
Bald brach der große Sonntag wirklich für sie an. Er kam wohlverdient nach einem Werktag⸗ leben voll pflichtgetreuer Arbeit und küßte die Stirne der Alten mit verklärendem Schimmer.
Es schien, als wäre der gute Geist des Hauses mit ihr zu Grabe getragen worden. Sie alle hatten am Sarge der treuen Dienerin geweint, Felix, Regine, die Kinder. Aber wie groß die Lücke war, die ihr Tod gerissen, das begriffen sie doch erst allmählich. Niemand schien mehr zu wissen, was er zu thun habe. Es fehlte eben die rechte Leitung.
Regine suchte so schnell als möglich eine neue Wirtschafterin zu gewinnen, und es gelang ihr auch, ein wahres Prachtexemplar aufzutreiben, dessen Leistungen nach den Reden alles bisher Dagewesene
überstiegen. Mit der Zeit mußte sich freilich selbst Regine überzeugen, daß hinter den großen Worten wenig steckte. Mamsell trug die neusten Moden und las Schauerromane aus der Leihbibliothek; der⸗ weilen trieben die Mägde allerhand Kurzweil, und es war erstaunlich zu sehen, wie schnell das wohl⸗ geordnete, festgefügte Getriebe des Haushaltes zerfiel.
Regine schickte sich endlich an, selbst nach dem Rechten zu sehen. Aber beschämt gestand sie sich, das wenige vergessen zu haben, das sie unter Christinchens Leitung in der ersten Zeit ihrer Ehe gelernt; langsam zog sie sich wieder zurück trotz ihres Mannes Bitten und ernsten Vorstellungen, um sich vor den Leuten keine Blößen zu geben durch ihre Unkenntnis, und ließ die Dinge gehen, wie sie wollten.
staum ein Jahr war nach Christinchens Tode vergangen; einen besseren Ersatz für sie hatte man nicht gefunden, und kein Fremder hätte mehr auch nur noch einen schwachen Schimmer der ehemaligen Musterwirtschaft in Hellingsthal entdeckt. Da sagte sich Reginens Schwiegermutter zu kurzem Besuche an; sie war seit der Taufe des Jungen nicht dort gewesen, und Regine erschrak heimlich. Was würde die alte Frau sagen, wenn sie einen Einblick in die verwilderten Zustände in Küche und Keller that? Aber es blieb ihr gerade nur so viel Zeit, ein Fremdenstübchen zu rüsten.
(Fortsetzung folgt).


