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Pofiztg. Nr. 3239a Telephou⸗Nr. 112.
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Gießen.
Postztg. Nr. 3239 a. Telephon⸗Nr. 112.
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Redaktion: Kreuzplatz Nr. 4.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. Preis der Anzeigen: 10 Pfa, für die Ispaltige Petitzeile,
1 Expedition: 2 Kreuzplatz Nr. 4.
Aus dem Verwaltungsbericht
der Stadt Gießen für das Rechnungsjahr 1895/96. III. Städtische Unterrichtsanstalten.
Die Stadtknabenschule besuchten in 8 Klassen, von welchen 6 in je 2 Hälften geteilt und die 8. in 3 Abteilungen unterrichtet wurden:
im Sommer 1895 795 Knaben gegen 772 0 Vor „Winter 1895/96 794„„ ei e
Die Stadtmädchenschule besuchten in 8 Klassen, von welchen 7 in je 2 Hälften geteilt und die 8. in 3 Abteilungen unterrichtet wurden:
im Sommer 1895 972 Mädchen gegen 950 „ Winter 1895/96 972 5 1 942
An geistig zurückgebliebenen, bezw. schwachsinnigen Kindern wurden 4 Knaben und 3 Mädchen besonders unterrichtet, ebenso ein besonderer Sprachunterricht für Stotterer und Stammler durch den Lehrer Backes abgehalten, mit im ganzen 55 Unterrichtsstunden; an dem Unterricht nahmen teil 17 Stotternde(14 Knaben und 3 Mädchen) und 14 Stammler(12 Knaben und 2 Mädchen); von den Stotternden können 6 als geheilt, die Uebrigen— mit Ausnahme eines Knaben— als wesentlich gebessert bezeichnet werden; die Stammelnden wurden— insoweit nicht fehlerhafte Bildung der Organe oder der Vorderzähne vorlag— insgesamt als geheilt entlassen.
Im Lehrerpersonal der Volksschule sind die nachstehenden Aenderungen eingetreten: Schulverwalter Schlechtweg wurde definitiv angestellt und an Stelle des Schulverwalters Horn, welcher zu seiner weiteren Aus⸗ bildung die Universität bezogen hat, trat der Schulver⸗ walter Balder in Hungen. Zwecks Unterrichtung der 8(Anfangs⸗) Klassen beider Schulgruppen in je 3 Ab⸗ teilungen wurde eine weitere Lehrstelle errichtet und dem Schulverwalter Sames in Schlitz übertragen.
Der Zuschuß aus der Stadtkasse zu den Kosten der Volksschule(ohne Knaben⸗ und Mädchenhort, Handfertigkeitsunterricht und Fortbildungsschule) beträgt im Berichtsjahr 81800 4 17 4, sonach für ein Schul⸗ kind 46 4 30(ohne Verzinsung und Tilgung der Baukapitalien).
Der in 1893 errichtete Knabenhort war von durchschnittlich 52 Knaben besucht; durch Zuwendung weiterer Mittel aus der Wilson⸗Stiftung wurde die Gründung auch eines Mädchenhortes ermöglicht und der letztere selbst am 22. Juli 1895 eröffnet, nachdem dafür eine eigene Lehrerin in der Person des Fräulein Else Dörr von hier gewonnen war; der Mädchenhort war seitdem von durchschnittlich 53 Mädchen besucht.
Von den Kosten beider Horte wurden die persönlichen mit 901& aus der Stadtkasse bestritten, während eine Zuwendung von 800„ aus der Wilson⸗Stiftung und ein wöchentliches Kostgeld von 20, für das Kind es ermöglichten, den Besuchern der Horte nachmittags ein 1 5(½. Schoppen warmer Milch mit einem Weck) zu bieten.
Ein fakultativer Handfertigkeitsunterricht für Schüler aller Lehranstalten wurde im Winter 1895/96 in 3 Abteilungen abgehalten, und zwar in 1 Abteilung für Papparbeiten und in 2 Abteilungen für Kerbschnitz⸗ arbeiten; von den Besuchern der ersteren haben 12 der Volksschule und 4 dem Gymnasium angehört, von den⸗ jenigen der beiden letzteren 26 der Volksschule, 5 der Realschule und 2 dem Gymnasium.— Bei einer Schul⸗ geldeinnahme von 142/ erübrigte noch ein barer Zu⸗ schuß aus der Stadtkasse von 385, 97&.
Lehrplan und Unterrichtszeit der obligatorischen Fort⸗
i. Vorj.
bildungsschule sind im Winter 1895/96 dieselben geblieben wie im Vorjahr: der Unterricht erstreckte sich auf Lesen, Briefschreiben, Geschäftsaufsätze, bürgerliches und kaufmännisches Rechnen, Geometrie, einfache Buch—⸗ führung, Wechsellehre, Versicherungswesen und Verfassungs⸗ kunde. Die Schülerzahl betrug: 1. Gruppe: Kaufleute, Schreiber, Schrift⸗ setzer, Geometer, Buchbinder, Photographen, Sattler, Gärtner und Kellner in 3 Alters⸗
eee, 94 2. Gruppe: Bauhandwerker, desgleichen zu⸗ Ell 100 3. Gruppe: Alle anderen Berufsarten, desgl. Ce 8 92 Schwachbefähigte in 2 Klassen zusammen 80 insgesamt 366
Durch die Einrichtung eines zweimonatlichen Kurses aksbald nach Schluß des Schuljahres 1895/96 ist beab— sichtigt, auch den aus der Schule entlassenen Mädchen einen freiwilligen Haushaltungs unterricht zu teil werden zu lassen, in welchem neben dem einfachen Kochen insbesondere auch noch Weiß- und Maschinennähen und Bügeln gelehrt und damit namentlich solchen Mädchen Gelegenheit zur Erlernung der im späteren eigenen Hausstand nötigen praktischen Kenntnisse gegeben werden soll, welchen das Elternhaus diese Gelegenheit nicht bietet.
Lokales und Provinzielles.
* Gießen, 5. Jan. Das Großherzogliche Rentamt Gießen erläßt eine Bekanntmachung, nach welcher die Ende Dezember 1896 fälligen Grummetgras- und Submissionsgelder, sowie die Handabgaben vom 4. Quartal 1896 nur noch bis zum 25. Januar 1897 ohne Kosten bezahlt werden können. Nach dieser Zeit wird das Beitreibungsver fahren ein— geleitet.
* Gießen, 5. Januar. Der„Frkf. Ztg.“ zufolge soll am 1. April l. J. eine neue Organisation des hessischen Bauwesens ins Leben treten. Die Straßenbauämter gehen ein; die Staatsstraßen gehen in die Verwaltung der Kreise über, für jeden Kreis wird ein Bau⸗ inspektor bestellt, dessen Ressort die Kreis⸗ und Staatsstraßen, das Gemeindehochbauwesen und die Begutachtung der Baugesuche der Privaten unterstellt werden. Bisher wurden die Kreis— straßen durch Kreis-, die Staatsstraßen durch staatliche Beamten verwaltet. Die Hochbau- und Wasserbau-Aemter bleiben, wenn auch mit ver— minderter Kompetenz, fortbestehen.
* Gießen, 5. Jan. Vor längerer Zeit be⸗ richtete der„Gießener Anzeiger“, daß der Vor— stand des Armen- und Krankenvereins beschlossen habe, das Schwesternhaus in der Moltkestraße zu erbauen. Richtig ist, daß dieser Beschluß mit großer Mehrheit gefaßt wurde, aber gleichzeitig wurde auf Wunsch des Vorsitzenden beschlossen, diesen Beschluß, als nicht definitiv gefaßt, zu be— trachten, weil noch Verhandlungen im Gange, deren Abschluß es eventuell ermögliche, das Schwesternhaus an günstigerer Stelle erstehen zu lassen. Gestern Abend war nun wieder der Vor— stand des Armen- und Krankenvereins zusammen um sich über den Platz schlüssig zu machen, auf
Mächte der Finsternis.
Roman von Helmuth Wolfhardt.
(Nachdrudl verboten.) (Fortsetzung.)
Soviel klare Besinnung hatte ich doch noch genug, um mir zu sagen, daß es nicht allzu nahe bei Rotb— haide geschehen dürfe, wo sie vielleicht sofort einen Verdacht auf mich werfen würden. Weiter und weiter wanderte ich am Bahndamm entlang, den ganzen Vormittag hindurch— immer nur darauf bedacht, mich vor den Augen der Menschen zu verbergen und eine geeignete Stelle für mein Vorhaben zu finden. Wenn mich die Füße nicht weiter tragen wollten, oder wenn mir der Mut entsank, so stärkte ich mich aufs Neue durch einen tüchtigen Schluck aus meiner Flasche, und da ich seit vierundzwanzig Stunden keinen Bissen fester Speise zu mir ge— nommen batte, so brannte mirs binter der Stirn und in allen Adern wie das höllische Feuer. Als ich am Nachmittag den Kirchturm von Ragosewo vor mir sah, meinte ich weit genug von Rothhaide entfernt zu sein. Ich warf mich an der Böschung des Bahndammes auf den erweichten Lehmboden nieder und wartete ab, bis die Dunkelheit vollends hereingebrochen war. Auch den Kurierzug ließ ich erst vorübersausen, und als dann der Bahnwärter die Strecke abgeschritten war, kroch ich vorsichtig hinauf und machte mich ans Werk. Ich vermag heute noch nicht zu begreifen, wie das Unglück hat so fürchterlich werden können; denn die Steine, welche ich in die Schienen einklemmte, waren nicht einmal sehr groß. Als ich fertig war, kehrte ich an meinen vorigen Platz zurück und fiel in einen
tiefen Schlaf, aus dem mich erst das Schnauben
und Rasseln des Zuges weckte. Gott ist mein Zeuge, daß mich in dem Augenblicke, als ich die Lichter der Lokomotive gegen mich herankommen sah, eine fürchterliche Reue packte. Ich wollte mich auf— raffen und vorwärts stürzen, um mit eigener Lebens— gefahr das Hindernis zu beseitigeu. Aber mein Kopf war schwer vom Rausche und meine Glieder versagten mir den Dienst. Ehe ich noch auf die Beine kam, war es schon geschehen, und bei dem Anblick des Schrecklichen, das sich da vor meinen Augen vollzog, dachte ich an nichts anderes mehr, als an die Flucht. Wie es mir in meinem Zu— stande möglich gewesen ist, nach Hause zu kommen, ohne daß ich unterwegs auch nur ein einziges Mal ausgeruht hätte, weiß ich nicht zu sagen. Nur ganz dunkel noch kann ich mich erinnern, daß ich überall Verfolger, hinter mir, neben mir, über mir in den Lüften sah, daß ich nicht wagte, mich hier in meinem Hause ins Bett zu legen, weil ich in jedem Winkel einen Polizeidiener versteckt glaubte— und daß ich endlich nahe daran war, meinen Bernhard mit dem Hammer niederzuschlagen, weil ich einen Spion in ihm vermutete, der mein schreckliches Ge— heimnis auskundschaften wolle. Zuletzt wurde es mir ganz unerträglich, die engen Wände um mich her und ein Dach über meinem Haupte zu haben. Ich stürzte hinaus, in die Stadt hinein— und was dann weiter mit mir geschehen ist, das müssen Sie sich von Anderen erzählen lassen, denn ich weiß von da an nichts mehr aus jenen Tagen.“
Er hatte nicht ohne Unterbrechung in fließendem Zusammenhange gesprochen, sondern die kraftlose
den das Schwesternhaus erbaut werden soll. Die Angelegenheit wurde zwar eingehend be— sprochen, jedoch ein endgültiger Beschluß bis jetzt immer noch nicht gefaßt, weil eben Verhand— lungen wegen eines günstiger gelegenen Bau— platzes schweben.
* Gießen, 4. Januar. In Sachen der Doppelbesteuerung hat der oberste Ver— waltungsgerichtshof in Darmstadt eine für hessische Städte sehr interessante Entscheidung gefällt. Ein in Mainz wohnender Kaufmann, der in Westphalen Miteigentümer einer Fabrik und auch deshalb in Westphalen zur Zahlung der üblichen Steuer herangezogen ist, wurde von der Stadt Mainz für das aus Westfalen be— zogene Einkommen nochmals kommunalsteuer— pflichtig gemacht, sodaß hier eine Doppelbe— steuerung vorlag. Gegen diese Besteuerung legte der Kaufmann Rekurs an den Kreisaus— schuß ein, der indeß die Beschwerde abwies, weil sich das Reichsgesetz über die Beseitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870 nicht auf die Gemeindesteuern beziehe und das hessische Kommunalsteuergesetz vom 13. Mai 1885 bezw. 24. September 1887 in Art. 2 gerade den Fall vorsehe, daß keine Verpflichtung zur Entrichtung von Staatssteuern, wohl aber von Gemeinde⸗ steuern bestehe. Gegen diese Entscheidung folgte abermals Rekurs an den Provinzialausschuß und dieser hob das erstinstanzliche Urteil auf und erklärte, daß die doppelte Besteue— rung des aus dem außerhessischen Gewerbe— betrieb fließenden Einkommens unzulässig sei. Der hiergegen von der Stadt Mainz an den obersten Verwaltungsgerichtshof eingelegte Rekurs wurde nunmehr in letzter Instanz verworfen. Der Gerichtshof erklärte, daß die landständigen Verhandlungen über das Kommunalsteuergesetz keinen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Provinzialausschusses zuließen, zumal dieselbe auch durch ein Ausschreiben der Steuerabteilung des Finanzministeriums an die Steuerkom⸗ missariate bestätigt worden sei.
* Gießen, 5. Januar. Die in Gießen in freundlicher Erinnerung stehenden Schlierseer haben an den Kaiserhofswirt eine Neujahrs⸗ Gratulation von Königsberg i. Pr. ge⸗ sendet und denselben beauftragt ihre besten Wünsche zum Jahreswechsel auch Freunden und Bekannten zu übermitteln.
* Gießen, 5. Januar. Zehn Badegäste nehmen jetzt noch im Männerbad(in der Rübsamenschen⸗ und in der Bennerschen Bade— anstalt) täglich ein Bad, in den gegenwärtig gewiß recht kühlen Fluten der Lahn, ohne dabei etwa mit Pelz gefütterte Badehosen an⸗ zulegen.
* Gießen, 5. Januar. Ein interessanter Zivilprozeß spielt sich seit Kurzem vor unserem Amtsgericht ab. Es dreht sich um die Frage: Muß Jemand in einem gemieteten Laden— lokale, in dem die Waren des Mieters infolge schlechter, oder nicht vorhandener Ventilation, oder infolge von im Boden vorhandener Feuch— tigkeit verderben, trotzdem den auf längere
Jahre abgeschlossenen Mietsvertrag auswohnen?“ Die Klage ist vorerst erhoben auf ordnungs— mäßige Herstellung des Lokals, ohne den In— haber desselben in seinem Gewerbebetrieb zu be— lästigen.— Jedenfalls dürfte der Ausgang des Prozesses für denjenigen Teil, der denselben ver— liert, nicht sehr billig sein, da beide Parteien gewillt sind, den ganzen Instanzenzug mit ihrer Rechtssache zu passieren.
* Nidda, 4. Jan. Die Neujahrsnacht ist, was das Schießen anbelangt, hier ziemlich still verlaufen; dagegen fehlte es an Lärm nicht. Auch grober Unfug wurde verübt. Einem israelitischen Handelsmann wurde ein Fenster eingeschlagen und in der Nähe ein Zaun einge⸗ rissen. Der Handelsmann, der darauf rechnete, daß die Uebelthäter, die sich nach der That sofort entfernt hatten, in kurzem wiederkommen würden, kleidete sich in der Stille an und legte sich auf die Lauer. Und richtig, nach kurzer Weile er⸗ schienen sie wieder, um den Unfug fortzusetzen. Da sprang der Handelsmann aus dem Fenster und erwischte die beiden Unruhestifter. Es ist nicht bekannt geworden, in welcher Sprache er sich mit ihnen unterhielt, sie soll aber sehr ein⸗ dringlich gewesen sein.(D. Z.)
Darmstadt, 3. Januar. Die Kommission des Landesausschusses für Steuern, Zölle, Kredit und Verkehrswesen hat in Sachen der ge— mischten Transitlager für Getreide und der Mühlenkouti folgenden Beschluß gefaßt: „Die Kommission ist nach eingehender Verhand— lung des Gegenstandes der Ansicht, daß nach in Krafttretung des Gesetzes vom 14. April 1894 über die Aufhebung des Indentitätsnach⸗ weises die Einrichtung der gemischten Transit⸗ lager und der Mühlenkonti vollständig entbehr⸗ lich geworden sind. Während einerseits die sonstigen Lagerberechtigungen(Privatlager), so— wie das jetzige Einfuhrscheinsystem für die Be⸗ dürfnisse unseres Getreidehandels durchaus ge—
nügen, würde ein Fortbestehen der gemischten Transitlager und Mühlenkonti für die Landwirt⸗ schaft mit großem Nachteil verbunden sein.“
* Mainz, 3. Januar. Ueber den bereits gemeldeten Mordversuch kann ich mitteilen: Das des Mordversuchs angeklagte Mädchen ist die 19jährige Christine Kraus, eine ganz nette Erscheinung, die trotz ihres jugendlichen Alters schon einige Männerherzen geknickt haben soll. Der junge Mann, dem ihre Kugel galt, ist der 24jährige Metzgerssohn Jean Spenkuch. Beide hatten längere Zeit ein Verhältnis, das zwar die Eltern des Mädchens billigten, das aber die Mutter des jungen Mannes um jeden Preis zu verhindern suchte Den Wünschen der Mutter nachgebend, wollte sich der junge Mann zurück⸗ ziehen; bei seinem letzten Besuche schloß das Mädchen die Thüre ab und feuerte einen mit 6 Schuß geladenen Revolver auf den jungen Mann ab. Dieser entwand ihr nach dem ersten Schuß die Waffe und eilte tapfer davon; nachdem er sich die Sache zwei Tage überlegt hatte, machte er Anzeige von dem Vorfall. Gestern Abend
Stimme hatte ihm trotz der äußersten Anstrengung oftmals versagt, und es hatte wiederholt ganz den Anschein gehabt, als solle er seine Beichte überhaupt nimmermehr zu Ende bringen. Trotzdem hatte die Kraft des Willens über die Schwäche des hin— sterbenden Körpers den Sieg davon getragen, bis auch hier die Grenze erreicht war, die allem irdischen Vermögen gesteckt ist.
Rodewald hatte den größten Teil der Erzählung angehört, ohne den Redenden anzusehen. Er hatte den Ellenbogen auf das Knie gestützt und das Gesicht in den Händen verborgen, so daß Milows bereits halb umflorte Augen nur seine ehrwürdigen, schneeweißen Haare sahen.
Als jetzt das letzte Wort des fürchterlichen Be— kenntnisses leise und undeutlich wie ein verwehender Hauch verklungen war, trat eine lange tiefe Stille in dem kleinen Krankenzimmer ein. Mit eiserner Euergie suchte Rodewald den wilden Aufruhr nieder— zuhalten, der in seinem Innern tobte und der sich ungestüm in einem heftigen Ausbruche zu befreien drängte. Vielleicht wäre ihm dies auch gelungen, wenn er nicht plötzlich abermals die Berührung der kalten, knöchernen Finger an seiner Hand gefühlt und eine hohle Stimme vernommen hätte, der es
deutlich anzuhören war, daß sie mit dem letzten Atem einer menschlichen Brust hervorgebracht wurde:
„Jetzt, da Sie Alles wissen, wollen Sie mir verzeihen?“
Rodewald hatte sich Gewalt angethan und das Bekenntnis des Sterbenden ruhig angehört; der
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gewähren, war ihm unmöglich. Er sprang plötzlich so heftig empor, daß der Stuhl polternd umstürzte, schleuderte die Hand, die sich verlangend nach ihm ausgestreckt hatte, voll Abscheu von sich wie ein giftiges Gewürm und rief, daß es von den Wänden des Zimmers wiederhallte:
„Nein, nein und hundertmal nein! Ich habe für Dich nichts als den Wunsch, daß Dir vor dem Richterstuhle Gottes die Strafe zu Teil werde, der Du Dich hier auf Erden feige entzogen hast. Ich—4
Er beendete die Verwünschung nicht, welche er hatte aussprechen wollen, denn er erkannte, daß sie das Ohr desjenigen nicht mehr erreichen würde, für den sie bestimmt war. Zwar waren die weit— geöffneten Augen des Packmeisters noch immer auf ihn gerichtet; aber der Ausdruck des Schreckens, der Verzeiflung, der Todesangst war aus ihnen verschwunden. Verglast und unbeweglich starrten sie ihn an, und es war, als zöge sich ein feiner Riß mitten über sie hinweg.
Der Urheber der Katastrophe von Ragosewo stand vor seinem Richter!—
Als der Sanitätsrat eine Viertelstunde später eintrat, meinte er mit einem flüchtigen Blick, auf das Bett:
„Gott sei Dank!— Es ist, wie ich's erwartet hatte. Der Arme hat überwunden!“
(Ferisevung folgt.)
Bitte desselben aber zu willfahren, Verzeihung zu


