Gießen, Donnerstag, den 31. Dezember
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Postztg. Nr. 3239 a. Telephon⸗Nr. 112.
Ausgabe
sche Landeszeitung.
Gießen.
Postztg. Nr. 3239 a. Telephon⸗Nr. 112.
Redaktion: Kreuzplatz Nr. 4.
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Expedition: Kreuzplatz Nr. 4.
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Die Wartezeit bei der Juvaliditäts⸗ Alters Versicherung.
J N Das Wesen und die Bedeutung der Wartezeit wird noch vielfach verkannt. Sie ist von größter Wichtigkeit für die Invaliden⸗ und Altersrenten⸗ ansprüche, sowie für die Erstattungsansprüche. Das Gesetz giebt Anspruch auf Rente nicht jedem ersicherten, der invalid wird oder der 70 Jahre alt wird, sondern es verlangt, daß der Be⸗ treffende auch eine Zeit lang versichert war und Beiträge gezahlt, somit einigermaßen einen Gegen⸗ wert geleist⸗t hat. Diese Zeit ist für Invaliden⸗ rentenansprüche allgemein 235 Wochen; für Altersrentenansprüche ist sie vorläufig und bis 1921 veränderlich und richtet sich nach dem Geburtstag des Versicherten; je mehr Jahre ihm am 1. Januar 1891 an 70 Jahren fehlen, desto größer ist die Wartezeit. Erst von 1921 ab ist die Üebergangszeit des Gesetzes in dieser Be⸗ ziehung vorbei und die Wartezeit beträgt gleich⸗ mäßig 1410 Wochen. Die Wartezeit für die Invalidenrente muß nicht in einem bestimmten Zeitraum ume ber werden; nur müssen inner⸗ halb 4 Kalenderjahre stets mindestens 47 Wochen erbracht werden.
Für die Regel wird die Wartezeit zurückgelegt durch Beitragsleistung und Markenverwendung auf Grund von versicherungspflichtiger Beschäf⸗ tigung. Solcher werden aber en volle Krankheitswochen, wenn die Krankheit mit Er⸗ werbsunfähigkeit verbunden war und der Be⸗ treffende an Fortsetzung seiner Arbeit durch sie verhindert wurde; desgleichen die Wochen, wäh⸗ rend derer der Betreffende seine Wehrpflicht in Heer oder Marine erfüllt. Ebenso gelten Marken, welche zur freiwilligen Fortsetzung des Versiche⸗ rungsverhältnisses verwendet sind. Wer vorüber⸗ gehend oder dauernd aus dem Beschäftigungs⸗
10 verhältnis ausscheidet, kann nämlich die Versiche⸗ rung durch Verwendung von Marken fortsetzen. Es besteht vielfach die Meinung, Zeiten, während
und
— derer infolge von Wetterverhältnissen oder der⸗ leichen die Arbeit ausgesetzt werden müßte, önnten ohne weiteres angerechnet werden; das
2 Pg ist irrig; ob die Arbeitslosigkeit und Unterbrechung
mit oder ohne Schuld des Arbeiters eintritt, ist einerlei; nur die freiwillige Markenverwendung kann solche Zeiten anrechnungsfähig machen. Dieselbe muß aber rechtzeitig geschehen. Ein Maurer z. B., der im November die Arbeit ein⸗ stellt, muß diese Markenverwendung spätestens bei Aufnahme der Arbeit im nächsten Frühjahr vornehmen: sind erst wieder auf Grund der Be⸗ schäftigung Marken verklebt, so ist die Lücke nie mehr auszufüllen. Dies ist bei vielen Renten⸗
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nach Eintritt der Invalidität und des 70. Ge⸗ burtstages für die frühere Zeit keine freiwillige Versicherung mehr stattfinden. Ein Invalider scheidet aus jedem Versicherungsverhältnis aus, sodaß er weder in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung stehen, noch sich freiwillig weiter versichern kann. Wer also bei Eintritt der Invalidität die Wartezeit von 235 Wochen noch nicht erfüllt hat, kann sie in der Zukunft nicht mehr erfüllen, es sei denn, daß er wieder arbeits⸗ fähig wird. Kann er aber nachweisen, daß er in früherer Zeit in einem bestimmten versicherungs⸗ pflichtigen Verhältnis gestanden hat, für welches die Markenverwendung unterblieben ist, so kann ausnahmsweise eine nachträgliche Markenklebung stattsinden.
Die Invalidenrente wird gegeben 1. vom Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit ab oder 2. bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit vom Ablauf der 52. Woche ab. Jener Zeitpunkt ist dann gegeben, wenn die Hoffnung schwindet, daß der Betreffende noch zu„ des orts⸗ üblichen Tagelohnes erwerbsfähig werde. Schwindet erst im Verlauf einer Krankheit diese Hoffnung, dann wird der vorher liegende Teil der Krankheit in die Wartezeit eingerechnet. Im 2. Fall werden die 52 Wochen Krankheitszeit angerechnet. Bei der Altersrente waltet bezüg⸗ lich der Wartezeit ein Unterschied ob. Wer am 70. Geburtstage die gesetzliche Wartezeit noch nicht erfüllt hat, kann, wenn er noch nicht invalid ist, durch Beitragsleistung auf Grund von Be⸗ schäftigung oder freiwilliger Versicherung die Wartezeit noch in Zukunft allmählich erfüllen: er bekommt dann die Altersrente von dem Tag ab, an welchem die erforderliche Markenzahl vorhanden ist.
Es ist nun noch die sogen. Selbstversicherung zu erwähnen, dazu sind berechtigt Betriebsunter⸗ nehmer, die nicht regelmäßig mindestens einen Lohnarbeiter beschäftigen, und Hausgewerbe⸗ treibende, jedoch nur dann, wenn sie noch nicht 40 Jahre und noch erwerbsfähig sind. Die Hausgewerbetreibenden der Tabaks- und Textil⸗ industrie sind versicherungspflichtig, kommen also hier nicht in Betracht.
Lokales und Provinzielles. * Gießen, 30. Dez. Von der hiesigen Staatsanwaltschaft werden steckbrieflich ver⸗ folgt: Taglöhner Heinrich Link aus Wolfer⸗ born wegen Beleidigung, Kommis Heinrich Liersch aus Hanau a. M. wegen Unter⸗ schlagung, Spengler Heinrich Schulte aus Ruhrort wegen Sittlichkeitsverbrechens, Heinrich Weißbeck aus Sterndorf wegen Betrugs. Gießen, 29. Dez.(Schöffen gericht.) Eine junge Diebin hatte sich heute in der
Ruhl von hier, zur Zeit in Bad Nauheim, zu verantworten. Die Angeklagte entwendete im Herbst d. J. der Ehefrau des Gastwirt Riemer dahier, bei welchem sie in Diensten stand, ein Paar Handschuhe im Werte von etwa 5 Mark. Trotzdem die Angeklagte die That entschieden in Abrede stellte, wurde sie durch die Beweisauf⸗ nahme überführt und mit Rücksicht darauf, daß sie schon einmal in diesem Jahre wegen eines ähnlichen Deliktes vorbestraft ist, zu drei Wochen Gefängnis verurteilt.— Der schon mehrmals vorbestrafte Schuhmacher Friedrich Weißen⸗ bach von hier hat sich dadurch des Betrugs schuldig gemacht, daß er am 28. Oktober d. J. sich bei dem Schuhmacher Hch. Nikolaus hier während dessen Abwesenheit ein Paar Stiefel verabreichen ließ und hierbei einen falschen Namen vorgab. Der Angeklagte, welcher bei Ausübung seiner That betrunken gewesen sein will, will die Stiefel am anderen Tag, schon vor Erhebung der Anklage, Nikolaus zurückerstattet haben, was von diesem jedoch bestritten wird. Die Verhand⸗ lung wird zur weiteren Beweisaufnahme vertagt. — Wegen Körperverletzung nimmt der Pflasterer⸗ meister Heinrich Mohr IV von Annerod auf der Anklagebank Platz. Mohr hatte am 5. Oktober seine Mutter, die ihm verbot, ihren Keller zu benutzen, mit einer Hake auf den Arm geschlagen, wodurch eine blutende Wunde entstand. Der Angeklagte will von seiner Mutter beleidigt worden sein und nicht geschlagen haben. Der Beigeordnete von Annerod, welcher als Zeuge geladen ist, stellt dem Angeklagten kein gutes Zeugnis aus und bekundet weiter, daß derselbe heute Morgen erklärt habe, seiner Mutter ein Leid anzuthun, falls er bestraft würde. Das Gericht erkannte gegen den elternliebenden Sohn auf 3 Monate Gefängnis.— In der Bierlaune gerieten die Kommis Karl Mandler und Wilh. Geiße am 6. September d. J. in Wortwechsel, der in eine Rauferei ausartete, die jedoch geschlichtet wurde. Mandler, dessen Aerger noch einige Stunden andauerte, versetzte später dem Geiße, als er ihn auf dem Marktplatz traf, einige Hiebe mit seinem Stock, so daß dieser Kopfwunden davontrug. Das Gericht verurteilte Mandler wegen e i 0 zu 40 Mark Geldstrafe.— Der Schreiner Georg Pfaff von hier hatte im Herbst d. J. einen Spiegel, der ihm mangels Zahlung seiner Steuer ge⸗ pfändet worden war, verbracht, weshalb er wegen Pfandverbringung angeklagt ist. Pfaff will nicht gewußt haben, daß der Spiegel gepfändet sei, er habe ihn überhaupt noch im Besitz. Das Gericht erkannte auf eine Woche Gefängnis.
* Gießen, 29. Dezember. Gestern fand im Restaurant Busch die Hauptversammlung der„Wanderer,“ G. R.⸗G. statt. Der Vor⸗ sitzende, Wilhelm Homberger, erstattete den Jahresbericht, woraus u. a. hervorzuheben, daß
dieser Vereinigung von Radfahrern, vor einem Jahre mit 14 Mitgliedern gegründet, heute 60 Personen angehören. Betreffs der sportlichen Thätlichkeit der Wanderer ist zu berichten, daß dieselben s. Z. in Dillenburg beim Mannschafts⸗ rennen den I. Preis errangen und daß, abge⸗ sehen von den zahlreichen gemeinsamen Touren der Verein am 5. November d. J. eine wohlge⸗ lungene Schnitzeljagd veranstaltet hat. Die Vor⸗ standswahl hatte das Resultat, daß Wilh. Hom⸗ berger zum 1. Vorsitzenden, H. Hettler zum 2. Vorsitzenden Fillmaun und Ackermann zu Schriftführern, Aug. Schwab zum Kassterer, Wilh. Hammel und A. Noll zu Fahrwarten, H. Kocker⸗ beck zum Zeugwart und Chr. Duill zum Beisitzer gewählt wurden. Es wurde beschlossen, nächsten Samstag in Steins⸗Saalbau das 1. Stif⸗ tungsfest durch einen Herrenabend zu be⸗ gehen, dem sich am Sonntag ein Frühschoppen im Restaurant Busch und Nachmittag ein Aus⸗ flug nach der Hardt anschließen wird. Mit Ge⸗ nugthuung kann der junge Verein auf das erste Vereinsjahr zurückblicken, denn er hat nicht nur neue Freunde für den Radfahrersport zu ge⸗ winnen verstanden, sondern auch die von ihm angestrebten Ziele, u. a. die Schaffung einer Rennbahn sind der Erreichung nahe gerückt. Mögen die Wanderer immer neue Freunde für den Radfahrersport zu interessieren wissen.
* Gießen, 30. Dez. Unsere Leser erinnern sich gewiß der Inserate, worin ein Metzger in der Grünbergerstraße demjenigen 50. ver⸗ sprach, der ihm diejenige Person namhaft mache, welche behauptet hatte, daß er nicht ladenreines Fleisch feil halte. Der Meister hat endlich den Attentäter gefunden, ohne die ausgesetzte Beloh⸗ nung daran hängen zu müssen. Ein Mitglied unserer Militärkapelle hat im Auftrage und Namens seiner Kollegen den Wirt, bei dem die Musiker morgens ihre Probe abhielten, aufge⸗ fordert, seine Fleischwaren nicht mehr von jenem Metzger zu beziehen, da dieser Abnehmer des Ettingshäuser„Delikatessenhändlers“ sei und daß das jüngst konfiszierte, dem Abdecker überwiesene Fleisch ebenfalls für jenen Metzger bestimmt gewesen sei. Vor kurzem wurde nun der Musiker vor das Sühnegericht geladen, weil sich der Metzger durch dessen Ausführungen beleidigt fühlte. Hier kam aber kein Ver⸗ gleich zu Stande, indem der angebliche Belei⸗ diger erklärte den Wahrheitsbeweis liefern zu wollen. Es ist schade, daß dieser Fall, sofern der Metzger Klage erheben sollte, unter Aus⸗ schluß der Oeffenklichkeit vor dem Militärgericht verhandelt werden muß.
* Friedberg, 29. Dezember. Bei der diesjährigen akademischen Preis verteilung der Universität Heidelberg wurde die eingereichte germanistische Arbeit mit der goldenen Medaille bedacht. Als Verfasser ergab
2„ anträgen von entscheidender Bedeutung zum * Nachteil des Gesuchstellers gewesen. Ferner kann 1———————— 2 1 Mächte der Finsternis. 66„ Roman von Helmuth Wolfhardt. 60„(Fortsetzung.) Sie traten in die Halle ein, aber sie fanden Rodewald an der Stelle, wo sie ihn verlassen Gichn. hatten, nicht mehr vor. Der Herr sei schon vor
0 einer Viertelstunde gegangen, die anderen Herr— . schaften zu suchen, berichtete der Monteur; ein
kleiner naseweiser Lehrbube aber fügte hinzu, er habe den Herrn mit den weißen Haaren soeben in
Auer. das Kabinet des Herrn Morris eintreten sehen. 100„Es wird uns nichts Anderes übrig bleiben, zan als ihm dorthin zu folgen“, meinte Bernhard, nen gen während sie weiter gingen.„Für meine feierliche Mark, sc“ Erklärung werde ich mich ohnedies in einen etwas . 10 9% salonfahigeren Aufzug setzen müssen.“ f c Aber die entscheidende Wendung der Dinge e le sollte rascher erfolgen, als er es ahnen konnte. 1 Sie fanden Rodewald in einem anscheinend sehr zas⸗ un ernsthaften und angelegentlichen Gespräch mit Herrn gießen, Morris, und beim Eintritt der beiden jungen veute 200 0 gab der Erstere dem Jabritbesitzer einen Wink, 2 welcher der Aufmerksamkeit Bernhard nicht ganz
entging.
„Wollen Sie nicht die Güte haben, mein lieber Herr Milow, diese Papiere durchzusehen“, sagte Morris zu seinem Chef⸗Ingenieur, noch ehe dieser hätte zu Worte kommen können.„Da der Be⸗ steller sehr dringend eine telegraphische Antwort erbeten hat, wann wir die beiden Maschinen werden
1 fle liefern können, so wäre ich Ihnen sehr verbunden, 0 wenn Sie die kleine Angelegenheit ohne jeden Zeit⸗ helme“ verlust erledigen wollten.“
Gegen einen so bestimmten Auftrag ließ sich kaum etwas einwenden, wie befremdlich es Bern⸗ hard auch erscheinen wollte, daß er auf diese Weise hinausgeschickt wurde. Er ging in sein unmittelbar
zimmer, und er hatte die sehr einfache Berechnung,
Person der 18 Jahre alten Dienstmagd Marie
deren es bedurfte, schon nach zehn Minuten beendet. Als er wieder drinnen erschien, klärte sich das Rätsel auf, denn Bernhard erkannte sofort, daß in⸗ zwischen unter den drei Zurückgebliebenen von ihm die Rede gewesen sein mußte.
Rodewald kam nämlich mit einem äußerst grimmigen Gesicht, daß sehr beängstigend gewesen wäre, wenn nicht aus den kleinen Fältchen den Augenwinkeln der Schalk hervorgelugt hätte, auf ihn zu und sagte mit erhobener Stimme:
„Auf eine so hinterlistige Weise also hinter— gehen Sie das Vertrauen, das ich Ihnen entgegen- brachte, mein Herr? Versuchen Sie nicht, sich auf's Leugnen zu legnen; denn ich habe für Ihre Schuld zwei ganz unbestechliche Zeugen in diesen meinen leidlich scharfen Augen, und es würde mir bei der Oeffentlichkeit Ihres Vergehens wahrscheinlich nicht schwer fallen, noch ein paar Dutzend andere aufzu— treiben. Es war erst meine Absicht, mich auf fünf Schritte Barrière oder noch etwas weniger mit Ihnen zu schießen! Nur den Bitten dieses armen, verführten Opfers und der sehr warmen Fürsprache des Herrn Morris haben Sie es zu verdanken, wenn ich darauf verzichte und Ihnen überlasse, sich auf irgend eine andere Weise aus der Affaire zu ziehen. Heraus also mit der Sprache! Was wollen Sie thun, um mir Genugthuung zu gewähren, ohne die es nun einmal nicht abgehen kann?“
„Was ich thun will, Herr Rodewald?“ Ich will mich zu meiner Vertheidigung auf das unaufecht⸗ bare Gesetz berufen, daß der Bräutigam seine Braut küssen darf, wo immer sie selbst es ihm gestattet. Unter der Voraussetzung natürlich, daß Sie mir nicht etwa kraft Ihrer väterlichen Rechte verbieten wollen, Elisabeth meine Braut zu nennen.“
„Was soll ich wohl dagegen thun, wenn die am
an das Kabinett des Chefs anstoßendes Arbeits-
Ihr miteinander fertig werdet! Schließlich trage ich doch nur selber an dem ganzen Unglück die Schuld, denn ich war es ja, der den Besuch des Etablissements vorschlug, und auf mir ruht die Ver⸗ antwortung dafür, daß ich Euch miteinander allein ließ. Wer hätte aber auch ahnen können, daß sich nicht nur zwischen blühenden Fliedersträuchern, sondern auch zwischen Schmelzöfen und Dampf⸗ hämmern die Herzen dieses jungen Volkes finden können!“
Rodewald streckte dem Ingenieur seine Hand entgegen, und dieser ergriff sie mit mannhaftem Druck.
„Ich danke Ihnen von Herzen, Herr Rodewald! Mein Leben wird fortan ausschließlich der Aufgabe gewidmet sein, Elisabeth glücklich zu machen. Unsere Herzen aber hat nicht erst der große Dampf— hammer zusammengeschmiedet, sondern sie gehörten längst zu einander, und selbst wenn Sie heute an der Fabrik vorübergefahren wären, hätten Sie sich wohl darin finden müssen, daß ich eines Tages im Herreuhause von Sandhofen erschienen wäre, um mir meine kleine Gefährtin aus dem Eisenbahn— koupee zu einer Reise abzuholen, die hoffentlich glücklicher enden wird, als unsere erste gemeinsame Fahrt.“
In der überschwänglichen Fülle seiner jungen Seligkeit hatte er nicht daran gedacht, daß die Erinnerung an die Katastrophe von Ragosewo den Vater der armen Hertha schmerzlich berühren müsse. Erst als er das plötzliche Erbleichen des alten Herrn und den veränderten Ausdruck seines eben noch so heiteren Antlitzes sah, erkannte er seinen Verstoß. Aber er konnte das unbedachte Wort nicht mehr unge- sprochen machen, und es war gut, daß sich eben jetzt Herr Morris erhob, um dem jungen Braut-
meisten Beteiligte so wenig geneigt scheint, einen
paare mit liebenswürdiger Herzlichkeit seine Glück⸗
Einspruch zu erheben. Seht meinetwegen zu, wie
wüunsche auszusprechen. Das half ihnen über den kleinen peinlichen Zwischenfall hinweg, und nach Verlauf einiger Minuten erschien Rodewald auch wieder vollkommen gefaßt, wenngleich seine vorige Heiterkeit für die ganze weitere Dauer des Tages nicht mehr zurückkebren wollte.
Als die beiden Verlobten für eine kurze Zeit mit einander allein waren, bat Elisabeth den Ge— liebten inständig, für die Zukunft auf das Sorg⸗ fältigste Alles zu vermeiden, wodurch ibr Wohl⸗ thäter an die schwersten Stunden seines Lebens ge— mahnt werden konnte.
„Wie milde und gütig er auch immer gegen seine Untergebenen war“, sagte sie,„so habe ich doch während der ersten Jahre, die ich in Sand⸗ hofen zubrachte, niemals ein Lächeln auf seinem Autlitz gesehen. Es war ein Festtag für mich, als es zum ersten Male der Fall war. Aber auch jetzt genügt eine einzige ungeschickte Erwähnung der Katastrophe, um ihn für lange Zeit trübe und schweigsam zu machen. Ich glaube, es nagt ihm am Herzen, daß es trotz aller Nachforschungen nicht gelungen ist, den Urheber jenes schrecklichen Ereig— nisses ausfindig zu machen. Es ist ja jetzt allge⸗ mein der Glaube veebreitet. daß damals nicht ein unglücklicher Zufall vorgelegen habe, sondern daß ein Verbrechen verübt worden sei; aber mau hat nie eine Spur entdeckt, die auf die Person des Ver— brechers hinführen könnte. So wenig meines edlen Vaters Herz sonst auch im Stande sein mag, einen Meuschen zu hassen, diesen entsetzlichen Unbekannten haßt er jedenfalls mit leidenschaftlicher Glut, und er empfindet es schmerzlich als eine schwere Unge— rechtigkeit des Schicksals, daß der Mörder seines armen Kindes ohne eine irdische Strafe bleiben soll.“
(Fortsetzung folgt.)


