„H. N.“: Die Bark„Seestern“, zur hiesigen Rhederei der Herren Theod. F. Eimbcke gehörig, lief am 14. d. Mts. den Hafen von Plymouth an, um daselbst den ersten Steuermann des Schiffes, Herrn Julius Jahde, zu landen, welcher auf See von einem Matrosen schwer verletzt worden war. Die Bark befindet sich auf der Reise von Jquique nach Hamburg. Als das Schiff sich unweit des englischen Kanals befand, gab der erste Steuermann einer Anzahl Leute der Besatzung einige Befehle, deren Ausführung ein Mann verweigerte. Der Mann wurde nach der Kajüte des Steuermannes beordert und demselben dort die See— mannsordnung vorgelesen. Kaum hatte der Steuermann die Vorlesung beendet und war im Begriff, das die See⸗ mannsordnung enthaltende Buch fortzulegen, als der See⸗ mann plötzlich ein Messer zog und dem Steuermann mehrere Stiche im Rücken beibrachte. Als der Steuermann sich zur Wehr setzte, brachte sein Angreifer ihm noch eine weitere Anzahl Stiche in den Unterleib bei. Auf das Hilfegeschrei des Steuermannes eilten der Kapitän und mehrere Leute der Besatzung herbei, da dieselben indes die Kajütsthür verschlossen fanden, so mußte diese gewalt⸗ sam geöffnet werden. Nach vieler Mühe gelang es, den Seemann zu überwältigen und in Eisen zu legen. Er behauptete, der Steuermann habe ihn mit einem Stück Eisen zuerst angegriffen, indeß wird angenommen, daß Letzterer das Stück Eisen in der Nothwehr benutzt hat. Der Seemann soll sich nach Aussage der übrigen Schiffs⸗ besatzung während der Reise durchweg schlecht geführt haben. Die Bark setzte, nachdem der verletzte Steuermann in's Hospital in Plymonth gebracht worden war, die Reise nach Hamburg fort, woselbst der Messerheld nach Ankunft des Schiffes der Polizeibehörde übergeben wer⸗ den wird.
— Mich druckt's alleweil so... Der Bauer Berndorfer aus Asing in Oesterreich, welcher am Sonn⸗ tag, 23. v. Mts. in einer Wirtschaft zu Innstadt von dem Knecht Fürcht von Schardenberg durch einen gefähr⸗ lichen Messerstich in die Schulter verwundet wurde, ist allem Anschein nach eine besonders robuste Natur. Er kam nämlich vor einigen Tagen zu dem prakt. Arzte Dr. Burgl mit dem Anliegen:„Herr Doktor, ich kann gar nicht recht liegen, mich druckt's da alleweil a so!“ Der Herr Doktor schaut nach und findet beim Sondiren alsbald einen harten Gegenstand; der Patient wird chlo⸗ roformirt und mit Hilfe zweier Männer gelingt es dem Arzte, die 8 bis 9 Zentimeter lange Klinge eines griff⸗
holt sich der Oesterreicher auch von der Operation recht rasch und gedenkt alsbald heimzukehren.
Eine ökonomsche Frau. Ein seltsames Täuschungsmittel hat der„Post“ zufolge in einem west⸗ lichen Vororte von Berlin eine Frau angewandt, um sich billige ärztliche Hülfe zu verschaffen. Da sie glaubte, daß die Aerzte ihre Rechnungen nach der Vermögenslage des Patienten zu schreiben pflegen, begab sich diese Frau, die eine im ersten Stock gelegene sehr hübsch eingerichtete Wohnung inne hat, als ein Unwohlsein sie befiel, zu einer im Keller wohnenden Aufwartefrau, legte sich mit deren Erlaubniß dort in's Bett und ließ dann den Arzt kommen.
— Eine Zwanzigmillionen⸗Erbschaft. Nach zwanzigjährigen Verhandlungen ist im Londoner Ober⸗ kanzl. ericht(Court of Chancery) am Mittwoch endlich das Testament der s. Zt. weltberühmten ehemaligen könig⸗ lich preußischen Kammersängerin Therese Tietjens aner⸗ kannt worden. Tochter eines Hamburger Leichterführers, hatte dies vielleicht unerreichte Muster einer„Fides“, von der Meyerbeer schwärmte und die sich an der Wiener Hofoper mit der Dustmann⸗Meyer in den Beifall der be⸗ geisterten Kunstjünger der Donaustadt teilte, während ihrer Künstlerlaufbahn ein enormes Vermögen erworben, das sie durch ihre bekannte Sparsamkeit vortrefflich zu⸗ sammenhielt. Verheiratet ist sie nie gewesen, und als im Jahre 1877 der Tod sie in London ereilte, sah man sich nach einem Neffen, Peter Tietjens, um, der in der Haupt⸗ stadt von Wales, Cardiff, als Schiffsknecht sein Dasein fristete und den sie zum Erben eingesetzt hatte. Dieser war aber schon einige Jahre vor der Tietjens Tode nach Südamerika ausgewandert und konnte nicht aufgefunden werden. Seit nahezu zwanzig Jahren haben nun die nächsten Verwandten versucht, das Vermögen, welches in⸗ zwischen auf über zwanzig Millionen Mark angelaufen ist, in die Hände zu bekommen, aber ihre Behauptung, daß Peter Tietjens tot sei und Leibeserben nicht hinterlassen habe, konnte nicht so glaubhaft nachgewiesen werden, daß das Kanzleigericht sich zur Herausgabe des Vermögens verstanden hätte. Es wurden nun gerichtlicherseits im Auslande Anzeigen und konsularische Nachforschungen an⸗ gestellt, und am Mittwoch erfolgte die Toteserklärung des Erben Peter Tietjens, so daß nunmehr dessen nächste Verwandte in den Besitz des Erbes gelangen können.
— Neues Wort. A.:„Was sagst Du dazu, daß sich der Rentier Goldsack und sein Freund stets fürstlich beschenken?“— B.:„Du wirst doch nicht glauben,
festen Messers dem Manne unter der Achselhöhle heraus⸗ zuziehen, die seit 12 Tagen sich im Körper letzten befand. Da ist es kein Wunder, wenn einer„gar nicht mehr recht liegen kann“! Wie von der Verwundung selbst, welche den Schulterknochen teilweise durchstieß, er⸗
daß die Leute das von Herzen thun— das thun sie nur aus Reciprotzität!“
— Ein Arbeitsamer. Richter:„Wie lange waren Sie infolge der Verletzungen arbeitsunfähig?“— Zeuge: „Leider nur drei Tage!“
des Ver⸗
Neueste Telegramme.
Hd. Wien, 23. März. In den gestern abge⸗ haltenen Protestversammlungen der sozia⸗ list ischen Eisenbeamten wurde beschlossen, falls die Direktionen den verlangten Urlaub nicht bewilligen sollten, einen Generalstreik der sämtlichen Eisen-Bediensteten zu arrangieren.
Hd. Prag, 23. März. Gestern konstituirte sich hier ein Verein deutscher Arbeiter. Der Vor⸗ sitzende teilte mit, daß dem diesjährigen Kongreß der österreichischen Sozialisten, welcher in Prag stattfindet, der deutsche Abgeordnete nicht bei⸗ wohnen werde.
Hd. Paris, 23. März. Der Temps ver⸗ sichert ebenfalls, daß die Reise des Präsi⸗ denten Krüger nach London eine beschlossene Sache sei. Heute Nachmittag wird das Urteil im Erpressungsprozeß Lebaudy verkündet werden. Die Verhandlungen im Prozeß Dubas und Arton beginnen ebenfalls heute.
Hd. Paris, 23. März. Der Minister⸗ präsident Bourgeois wird, wie der Gau⸗ lois meldet, nicht in die Debatte über die Eintkommensteu er eingreifen, da⸗ mit er, wenn die Vorlage abgelehnt wird, ein neues Kabinett bilden kann. Das Petit Journal beschuldigt das gegen⸗ wärtige Ministerium, daß es in 5 Mo⸗ naten Frankreich um die Vorteile seiner ausnahmsweise günstigen Stellung dem Auslande gegenüber gebracht habe. Das früher gewonnene Terrain sei durch verbrecherische Sorglosigkeit verloren ge⸗ gangen. Der Matin erteilt Bourgeois den Rat, Herrn Berthelot wieder iu das Laboratorium zurückzuschicken.
Hd. Rom, 23. März. Wie verlautet, ist es zweifelhaft, ob Baratieri vor ein Kriegsgericht gestellt werden wird. König Humbert hat von ihm ein Schreiben er⸗ halten, in welchem Baratieri seine Taktik rechtfertigt und mit Enthüllungen droht, falls die Regierung ihn vor ein Kriegs⸗ gericht stellen sollte. Baratieri will vor dem ganzen Lande den Nachweis er⸗ bringen, daß die Verantwortlichkeit für
—
die Niederlage bei Adua an höherer
Stelle zu suchen sei. 5
Hd. Madrid, 23. März. Die Ausgaben des königlichen Schatzamtes für den cubanischen Feldzug betragen während 8 Monate 27 Mil- lionen mehr, als die Ausweise ergeben. Die Differenz wurde einfach verheimlicht.
Hunderttausende werden weggeworfen durch unzweckmäßige Abfassung von Annoncen und durch Benutzung ungeeigneter Zeitungen. Ein Inserat muß nicht allein sachverständig und treffend abgefaßt sein, sondern es ist auch der Leserkreis der Zeitungen in Betracht zu ziehen. Auf dem weiten Felde des Zeitungswesens wird sich der Laie nicht leicht orientieren und deshalb eines erfahrenen und zuverlässigen Rathgebers be⸗ dürfen, um sein Geld nutzbringend anzulegen und mit einiger Sicherheit Erfolge zu erzielen. Ein berufener Führer ist die älteste Annoncen-Expedition Haasenstein u. Vogler, A. G., Frankfurt a. M. Vertreten in Gießen durch Gust av Wohlmuth, Seltersweg. Durch 40 jährige Praxis, welche zu den intimsten Ver⸗ bindungen mit allen Organen der Zeitungspresse des In⸗ und Auslandes geführt hat, ist sie mit ihren zahlreichen Zweighäusern und Agenturen vorzugsweise in der Lage, dem inserirenden Publikum sich in jeder Weise nützlich zu machen. geführt, da nur die Originalzeilenpreise der Zeitungen berechnet werden, und kommen auf diese Preise bei belang⸗ reicheren Aufträgen noch die höchsten Rabatte in Abrech⸗ nung. Man versäume deshalb nicht, sich bei obiger Firma vor Vergebung eines Annoncen-Auftrages erst ge⸗ nau zu informiren.
e— Sterbefälle.
Am 22. März. Elisabeth Schubecker, geb. Zecher, 43 Jahre alt, Ehefrau v. Zimmermeister Georg Schubecker dahier, Bismarckstraße 22. Die Be⸗ erdigung findet Dienstag den 24. ds. Mts., Nachmittags 2 Uhr von der neuen Klinik aus statt. 21. März. Georg Weidig, 78 Jahre alt, Rentner dahien, Neustadt Nr. 21. Am 21. März. Karoline Hilgardt, geb. Weidig, 79 Jahre alt, Witwe von Seiler Daniel Hilgardt, dahier.
Am
Verleger: Paul Bader in Marburg, Verantw. Re⸗ dakteur: i. V. A. Kleinschmit, Druck von E. Ottmann, beide in Gießen.
*
Oberquembach(Gemeindewald).
waldshekelche: 12 m Buchenastwellen. 9 Uhr. Treis a. d. Lda.
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2 2 Holzversteigerungen. 8 Distr. Heiland: 10 km Kiefern 3. und 4. Klasse. Distr. Naubenlach: 3 km Eichen 4 Kl. Distr. Langeschneiß: Arm Buchenknüppel. Distr. Bau⸗ 1 Mittwoch,
Treis Die Holzversteigerung im Freiherrlich von Rabenau'schen Hohen wald bei Reiskirchen vom 19 d. Mts ist genehmigt und können die Abfuhrscheine vom 30. März an bei der Rentei zu Londorf in Empfang genommen werden.
den 25. März, Morgens
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versichert.
Bekanntmachung.
Auf Beschuß der Stadtverordneten-Versamm⸗ lung vom 22. Juni 1893 und vom 12. März d. J. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß für die Folge die Stadt Gießen bereit ist, ihrerseits die dauernde Unter⸗ haltung von Gräbern Privater auf dem hiesigen Friedhöfe unter nachstehen⸗ den Bedingungen und gegen die nachstehenden — neuerdings abgeänderten Vergütungen— zu Übernebmen.
1. Die Friedhofskommission ist ermächtigt, auf Wunsch von Privaten die dauernde gärt⸗ nerische Unterhaltung von Einzelgräbern und Erbbegräbnisstätten gegen Leistung einer ein⸗ maligen entsprechenden Vergütung an die Stadtkasse zu Übernehmen. Die Unterhaltung der Gräber obliegt dem Stadtgärtner, unter Kontrolle des Stadtbauamts und der Friedhofs- kommission.
2. Die Höhe der einmaligen, baar zu ent- richtenden oder durch Vermächtnis zu be⸗ stimmenden Summe richtet sich nach dem Grade der einfachen oder reichen gärtnerischen Aus- schmückung und nach der Zahl der Gräber. Die Abstufung in der Ausschmücckung ist eine dreifache, nach folgenden Tarif:
1. Stufe. 2. Stufe. 3. Stufe
Für ein Grab AL. 250, 500, 850 „ 2zus. lieg. Gräber„ 320, 800, 1500 „ 8„„ 1„ 390, 1100, 2150 . 1„ 460, 1400, 2700 . 1„ 530, 1700, 3200 N 1„ 600, 2000, 3700 „ jedes weitere Grab
mehr 4 ee, e, e
3. Ueber die Unterhaltung von Grabdenk⸗ mälern, sowie von größeren Erbbegräbnis- stätten bleibt für jeden Einzelfall besondere Vereinbarung mit der Stadtverordneten-Ver⸗ sammlung vorbehalten.
4. Die Unterhaltungspflicht der Stadt für die übernommenen Gräber, Erbbegräbnis- stätten und Denkmäler währt so lange, als der Friedhof als solcher erhalten bleibt.
5. Die Vorschriften des 8 8 der Friedhofs- ordnung treten außer Kraft für alle Gräber, Begräbnisstätten und Denkmäler, deren, Unter- haltung den vorstehenden 88 1—4 gemäß, von der Friedhofskommission übernommen wird.
—
In Ausführung dieser Beschlüsse ist von der Friedhofskommission bestimmt:
1. Die von der Friedhofskommisston zu unterhaltenden Gräber sind nach Bedarf um⸗ zuarbeiten, sodaß keine Senkungen des Bodens entstehen. Steineinfassungen sind in gärxtne⸗ rischer Weise zu erhalten bezw. neu herzurichten, Raseneinfassungen nach Bedürfnis zu erneuern. Regelmäßig zu Ostern sind die Gräber und die anstehenden Wege zu reinigen, die Wege mit Kies zu bestreuen; die Gräber sind sodann nach Maßgabe ihrer Bepflanzung zu pflegen und zu gießen.
Im Spätherbst hat wieder eine besondere Reinigung und die Bestreuung der Wege mit Kies stattzufinden. Die Gräber sind sodann, solange es die Witterung gestattet, von dürrem Laub zu reinigen.
2. Die Gräber der ersten Stufe werden mit Epheu oder Immergriln bepflanzt und. unterhalten.
Die Gräber der zweiten Stufe werden möglichst zu Ostern mit Frühjahrspflanzen, demnächst, möglichst zu Pfingsten mit blühen⸗ den und einigen grünen Sommerpflanzen be— pflanzt und unterhalten. Die Pflanzen werden um Mitte Oktober entfernt.
Die Gräber der dritten Stufe werden möglichst zu Ostern reicher, insbesondere auch
mit einigen blühenden Hyacinthen und Tulpen bepflanzt. Die abgeblühten Zwiebelgewächse werden sofort durch andere blühende oder bald zur Blüte gelangende Pflanzen ersetzt.
Möglichst zu Pfingsten findet eine reichere und stets nach Bedürfnis durch bessere Pflanzen zu ergänzende Sommerpflanzung statt.
Diese Pflanzen werden um Mitte Oktober entfernt und danach— insoweit dies die Rück— sicht auf die Frühjahrspflanzung zuläßt— einige grüne Pflanzen und blühende Winter- astern gepflanzt, die später je nach der Wit— terung zu entfernen sind.
Gießen, den 18. März 1896.
Großherzogl. Bürgermeisterei Gießen. Gnauth.
Bekanntmachung,
betreffend Absperrung der Wasser⸗
leitung.
Wegen Arbeiten an der Wasserleitung findet Dienstag, den 21 d. Mts., von 9 Uhr Morgens bis gegen 4 Uhr Nachmittags eine Unterbrechung der Wasserleitung für die Frankfurterstraße oberhalb der Wilhelm— straße statt.
Gießen, den 21. März 1896.
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Bekanntmachung.
Hiermit zur Kenntnisnahme, daß vom 15 März 1896 ab die unterfertigte Ver⸗
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