Ausgabe 
21.11.1896
 
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Lokales und Provinzielles.

* Gießen, 20. Nov. Ernannt: 1. Die Lehramtsassessoren Joseph Geyer zu Alzey zum Lehrer an der Realschule und dem Progymna⸗ sium zu Alzey, 2. Wilhelm Schleußner zu Mainz zum Lehrer an dem Realgymnasium und der Realschule zu Mainz, 3. Georg Schilling u Alsfeld zum Lehrer an der Realschule zu

lsfeld, 4. Dr. August Köhler zu Bingen zum Lehrer an der Realschule zu Bingen, 5. Dr. Eduard Volp zu Büdingen zum Lehrer an dem Gymnasium zu Büdingen, 6. Dr. Adam Keller zu Laubach zum Lehrer an dem Gymnasium Fridericianum zu Laubach, Dr. Friedrich Roth zu Laubach zum Lehrer an dem Gymna⸗ sium Fridericianum zu Laubach und 8. Theodor Ritsert zu Darmstadt zum Lehrer an dem Neuen Gymnasium zu Darmstadt. 5

* Echzell, 19. November. Von der Errich⸗ tung einer Zuckerfabrik, für die vor wenigen Jahren hier so lebhaft agitiert wurde, ist es jetzt Fill geworden. Es ist anzunehmen, daß der Plan aufgegeben ist. Den Rübenzüchtern hier und in nächster Nähe wird nun auf andere Weise eine Transporterleichterung zuteil. Die Aktien⸗ZuckerfabrikWetterau wird nämlich hier eine Rübenabnahmestelle errichten und hat zur Herstellung der hierzu erforderlichen Ge⸗ bäulichkeiken bereits ein Grundstück erworben. Der Wert des Bodens ist in letzter Zeit bei uns recht gestiegen. Bei dem Verkauf des bei der Feldbereinigung gewonnenen Massengeländes wurde beispielsweise ein Quadratmeter Ackerland in erster Lage mit 2& bezahlt. Der Gesamt⸗ erlös aus diesem beziffert sich auf über 100 000 Mark, sodaß die Gesamtkosten gedeckt erscheinen. Der Abzug von den Grundstücken 95 Herstellung von Wegen und Bildung von Massengelände, durch dessen Verkauf die Kosten aufgebracht werden sollten, betrug 5 Prozent.

* Butzbach, 18. November. Anfang ds. Mts. wurde mit der Holz fällung am

roßen Exerzierplatz, der bis auf die Größe vou 37,5 ha erweitert wird, begonnen. Die Arbeiten des Exerzierplatzes müssen bis um 1. April 1897 vollendet sein. Gegenwärtig ind etwa 50 Holzhauer beschäftigt und schreiten die Arbeiten bei der jetzigen günstigen Witterung rüstig vorwärts, so daß in aller Kürze schon i des gefällten Holzes stattfinden

nn.

* Mainz, 19. Nov. Die Strafkammer ver⸗ urteilte den Tagelöhner Joh. Grünig zu vier Wochen Gefängnis. Er hatte einem deser⸗ tierten Pionier des in Kassel liegenden 11. Pionierbataillons erlaubt, in seiner Wohnung die Militärkleidung mit einem Zivilanzug zu vertauschen.

* Worms, 19. Nov. Auf Grund eines im Auftrage der Stadt abgegebenen umfangreichen Gutachtens des Dr. Weidenhammer hat sich der hiesige Ortsgesundheitsamt mit der Ein⸗ führung der Schwemmkanalisation einverstanden erklärt. In Westhofen wurde ein zugereister Müllerbursche vor der Sandthüre eines Kalkofens tot aufgefunden. Er scheint durch ausströmende Gase erstickt zu sein.

Vermischtes.

Arton der Blaubart. Bei der gegen Arton durchgeführten Pariser Strafverhandlung, in welcher der⸗ selbe, wie schon mitgeteilt, zu mehrjährigem Kerker verur⸗ teilt wurde, hat sicherlich manches Detail verblüfft; ja man meint allgemein, daß manches derselben noch Nach⸗ spiele haben werde; allein eine ganz eigenartige Ueber⸗

raschung war es, als der die Verhandlung leitende Prä⸗ sident auf Grund aktenmäßiger Belege und einem Lächeln, dem es nicht an einer gewissen Bitterkeit fehlte, konsta⸗ tierte, daß der Angeklagte gleichzettig zwetund⸗ zwanzig Geliebte hatte, ntcht eine weniger. Diese Konstatierung, welche in Auwesenheit der unglücklichen Frau und der nicht minder unglücklichen Tochter Arton's gemacht wurde, verursachte, daß die Beiden in lautes Weinen ausbrachen. Man kann jetzt wohl behaupten, daß Arton all die Millionen, eigene und fremde, welche in seinen Händen zerrannen und um derentwillen er Ehre und Freiheit verlor, an und mit Frauen vergeudete. Es wurde festgestellt, daß er in Zeiten, wo er kein Geld hatte, seinen Dulcineas Wechsel oft in ungeheuren Beträgen gab, Wechsel, die nicht einmal ihm gehörten und auf welche er mit großer Kühnheit sein Giro setzte. Einen solchen Wechsel über 30 000 Franks mußte er einmal um 50 000 Franks von einem Wucherer zurückkaufen, weil derselbe drohte, ihn mit demselben zu kompromittieren.

Räthselhafte Jagdbeute. In der Stadt⸗ forst von Nauen(Kreis Osthavelland) wurde, wie der Voss. Ztg. nachträglich berichtet wird, am 9. Oktober vom Hilfsförster Giebel ein Fuchs geschossen, der ein ledernes Halsband mit anscheinend silberner Platte trug. Auf dieser befindet sich die merkwürdige Inschrift eingra⸗ viert:Königgrätz, den 3. Jult 1866. Es wäre wert⸗ voll, zu erfahren, welche Beziehungen dieser Fuchs, dessen Fell und Halsband noch nicht verkauft sind, zu der Schlacht von Königgrätz hat und welcher Vorgang dazu Veran⸗ lassung gegeben hat, ihm das Halsband umzulegen.

Kurpfuscherei. Ein Tyroler Blatt erzählt folgende bezeichnende Geschichte, die an den Prozeß Volbe⸗ ding in Düsseldorf anklingt: Ein Bauer verletzte sich bei einer Holzarbeit die Hand. Als sich die Wunde ver⸗ schlimmerte, nahm er Zuflucht zu einem Manne seines Vertrauens, der aber selbstverständlich kein Arzt war. Dieser legte ih en Tabakblätter auf die eiternde Wunde. Als nun der Bauer den dadurch hervorgerufenen Schmerz nicht mehr ertragen konnte, ging er zu einem anderen Heilkünstler; der legte ihm Pech auf. Die Hand schwoll immer mehr an. Ein dritter Bauerndoktor steckte Schaf⸗ wolle in die Wunde,damit, wie er sagte,keine Luft zukomme. Ein Vierter behandelte die Hand mit Leim! Der Zustand der Hand verschlimmerte sich mehr und mehr und der robuste Mann konnte den Schmerzbald nicht mehr aushalten. Jetzt wurde es ihm denn doch zu dumm und er fand endlich den Weg ins Spital, wo ihm durch eine entsprechende Operation zunächst Linderung und dann allmähliche Heilung zu Teil wurde. Lieber hat der Mann Alles vorher versucht und erduldet, als sogleich Heilung am rechten Ort zu suchen.

Stiergefechte in Spanien. Die spanischen Blätter veröffentlichen eine interessante Statistik über die großen Stiergefechte, die inf diesem Jahre stattgefunden haben. An der Spitze steht natürlich Guerrita, der in 68 Corridas mitwirkte und dafür 306 000 Pesatas ein⸗ nahm. Nach ihm ist der meistbegünstigte Reverte mit 38 Corridas und 143 500 P. Einnahme. Dann kommen Mazzantini mit 29 Corridos und 130 500 P., Bombitta mit 43 Corridas und 129000 P., Algabeno mit 46 Corridas und 115 000 P. u. s. w. Wenn man den Wert der Stiere, die Transportkosten u. s. w. berücksichtigt, so kommt man auf mindestens 5 Millionen, die Spanien für diesen nationalen Sport ausgiebt. Die Zahl der anerkannten Matadore beträgt zur Zeit 23; die Zahl der von ihnen getöteten Stiere 1218.

Eine zeitgemäße Frage. Der Redakteur des in Budapest erscheinendenMagyar Figaro richtete an einige hervorragende Künstlerinnen die Frage, wie hoch die Damen das Kleid bei kotigem Wetter aufheben sollen. Von den angelangten Antworten sind die folgen⸗ den von ungarischen Blättern reproduziert worden: Frau Louise Blaha:Die Frauen sind gar schlaue Geschöpfe; hat Eine ein winziges Füßchen, so hebt sic ihr Kleid hoch; wenn Eine große Füße hat, so hebt sie es gar nicht. Gute Wirtinnen und unter diese rechne ich mich selber tragen bei regnerischem, kotigem Wetter kurze Röcke. Die andere Diva des Volkstheaters, Frl. Clara Küry, zieht sich mit einer sehr seriösen Antwort aus der Affaire; sie sagt:Die einfachste und wahre Antwort ist: Heben wir das Kleid so hoch, daß es vor

Schmutz und Kot bewahrt bleibe. Die große Tragödin Frau Marie Jaszai sucht auch im Aufheben des

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Kleides den Charakter. Sie antwortet nämlich: Das aufgehobene Kleid verrät nicht nur die Beschaffen⸗ unseres Fußes, sondern auch diejenige unseres Charakters. Die Naive des Nationaltheaters, Frau Therese Esillag, endlich ist folgender Meinung:Der Zweck vermag das Mittel zu veredeln. Der Zweck ist, daß unser Kleid nicht kotig werde; folglich ist es zu verzeihen, wenn wir etwas mehr zeigen.

Eine Ehescheidung wider Willen. Eine Ueberraschung etwas ungewöhnlicher Art wurde einer Frau Sch. in Zürich zu teil, als sie im Mai 1896 durch ihre Schwester auf dem dortigen Zivilstandesamt den soeben erfolgten Tod ihres Mannes anmelden ließ und bei diesem Anlaß erfuhr, daß sie von demselben auf Grund eines im Dezember 1893 in Lausanne erlassenen Urteils wegen schwerer Mißhandlungen, die sie durch ihn erlitten, geschieden worden sei. Weder ihr Mann, mit dem sie bis zu dessen Tode in Frieden zusammengelebt, noch sie selber hatten von diesem Urteile sonst jemals Kenntnis erhalten, und doch hatte es damit seine volle Richtigkeit. Das war folgendermaßen zugegangen: Die von Zürich gebürtigen Eheleute Sch. hatten im Jahre 1892/93 in Lausanne ein Geschäft betrieben und waren dabel in Not geraten. Die um Hilfe angegangenen Brüder der Frau sagten ihr die gewünschte Unterstützung unter der Bedingung zu, daß sie sich von ihrem Manne, der sich mittlerweile von ihr getrennt hatte, scheiden lasse. Sie entsprach diesem Begehren und beauftragte einen Lausanner Anwalt mit der Durchführung des Prozesses, worauf sie sich von dort entfernte, wie ihr Mann das schon gethan hatte. Sie hatte denselben von ihrem Vor⸗ haben auch benachrichtigt, aber eine abmahnende Antwort erhalten. Einer ihn in Zürich treffenden Vorladung vor das Friedenrichteramt Lausanne gab Sch. keine Folge und kümmerte sich auch nicht mehr weiter um den Prozeß, der in Lausanne inzwischen seinen Fortgang nahm, ohne daß der Beklagte anders als durch öffentlichen Anschlag zum Erscheinen aufgefordert worden wäre. Im Dezember 1893 wurde die Scheidung ausgesprochen und durch den Anwalt der Klägerin dem Bruder derselben in W., der die Kosten zum Prozeß vorgeschossen, zur Kenntnis ge⸗ bracht, die Nachnahme aber, welche das im Februar 1894 als definitiv erklärte Urteil enthielt, wurde von demselben nicht eingelöst, und die Frau Sch. selber scheint von dem Urteil nichts erfahreu und sich um dasselbe auch nicht weiter bekümmert zu haben. Im Herbst 1894 fanden sich die beiden ohne ihr Wissen ge⸗ schiedenen Ehegatten in Zürich, wo der Mann eine öffent⸗ liche Anstellung erhalten hatte, wieder zusammen und die Frau verlangte nun nach Kenntnisnahme des Schei⸗ dungsurteils vom Bundesgericht die Aufhebung desselben, da sie zufolge der Scheidung einer ihr sonst zugefallenen Witwenpension von 400 Fr. verlustig zu gehen befürchten mußte. Diesem Begehren konnte indessen das Bundesge⸗ richt nicht entsprechen, da bei Erlaß des Urteils weder

eine Verfassungs⸗ noch eine Gesetzesverletzung vorge⸗ kommen war. Neueste Telegramme Hd. Recklinghausen, 20. Nov. Zu dem

Grubenunglück auf der ZecheGeneral Blumenthal wird weiter berichtet, drei Berg⸗ leute werden noch vermißt, die seit gestern Abend mit größtem Eifer betriebenen Rettungs⸗ arbeiten schreiten nur langsam vorwärts, da sie mit großen Gefahren verbunden sind.

Hd. Frankfurt a. M., 20. Nov. Die Klage des Hoteliers Stern(öpächter des Hotel zum Schwan, hier) gegen die Stadt Frankfurt auf Zahlung von 10000% für entgangeneu Verdienst während der Vorbereitungen zum Kaiserbesuch wurde heute vom Landgericht kostenfällig abgewiesen. Wiederholte Ver⸗ gleichsvorschläge der Stadt auf Einsetzung eines Schiedsgerichts waren vom Kläger abgelehnt worden.

Hd. Berlin, 20. November. DerStaats⸗ bürger⸗Zeitung zufolge ist die Meldung, das Konsistorium habe dem Protest gegen die Wahl

Bekanntmachung.

Die Rechnung der Armenkasse und der

des Pfarrers Iskraut zum dritten Pre-

diger an der Sophienkirche Folge dahin zu berichtigen, daß diese Angelegenhel noch gar nicht an das Konsistorium gelangt sondern gegenwärtig dem Synohil Vorstand vorliegt, welcher darüber zu befinden hat, 9b die Proteste für begründet zu erachten sind oder zu verwerfen seien. 3

Hd. Berlin, 20. November. In der gestrig Fraktionssitzung der sozialistischen Partel⸗ leitung wurde beschlossen, eine Interpellg⸗ tion über den Beschluß der zweiten Stände⸗ kammer des Königreichs Sachsen, betreffend Erwerbsgenossenschaften vom 27. März d. J., einzubringen. Die Begründung wurde Bebel übertragen, während Stolle und Wurm in der Debatte sprechen sollen. Gleichzeitig soll eine Interpellation eingebracht werden betreffs der Repressalien, welche seit kurzem die russischen Zollbehörden gegen die Einfuhr feiner deutscher Lederwaren in Anwendung bringen. Hierzu sind Ullbrich und Schippel als Redner bestimmt.

Hd. Altona, 20. November. Fast die ge⸗ samte Mannschaft des Hamburger Segel⸗ schiffsMelpomene wurde beim Eintreffen in dem Hamburger Hafen wegen Meuterei verhaftet.

Hd. Triest, 20. Nov. Infolge eines Zu⸗ sammenstoßes des Torpedobootes Nr. 61 ist das Torpedoboot Nr. 83 gesunken. Mehrere Matrosen wurden verletzt, ein Heizer getötet. Das Torpedoboot Nr. 61 hat starke Beschädigungen erlitten.

Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde. Sonntag, den 22. November, 25. nach Trinitatis. Totenfest.

Gottesdienst.

In der Stadtkirche:

Vormittags Uhr: Pfarrer Schlosse r. r

Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche. Pfarrer Schlosser,

Nachmittags 5 Uhr: Liturgische Andacht. Pfarrer Dr. Grein.

Nach sämtlichen Gottesdiensten Kollekte zum Besten der Witwen und Waisen der ermordeten christlichen Ar me⸗ nier.

Donnerstag, den 26. November, Abends 8 Uhr: Bibel stunde im Konfirmandensaal, Neustadt 61,(Jas, 5, 7 bis 12) Pfarrer Schlosser.

Nächstkünftigen Sonntag, den 29. November, als am 1. Advent findet Beichte und heiliges Abendmahl für die Matthäus⸗ und Markusgemeinde gemeinsam im Vormlk⸗ tagsgottesdienst statt. Anmeldungen bei den Pfarrern jeder Gemeinde erbeten.

In der Johanneskirche:

Vormittags 9 Uhr: Pfarrer Dr. Naumann.

Vormittags 11 Uhr: Kindergottesdienst für die Johannes gemeinde. Pfarrer Dr. Naumann.

Friedhofskapelle.

Nachmittags 2 Uhr: Pfarrer Dingeldey.

Kollekte für die Waisen und Witwen der ermordeten, christlichen Armenier.

Montag, den 23. November, Abends 8 Uhr Bibel; stunde im Konfirmandensaal der Johanneskirche, Matth. 5, 13 u. ff., Pfarrer Dingelde y.

Am Sonntag, den 29. November, als? dem 1. Advent, wird Beichte und heiliges Abendmahl gemelnsam für Lukas⸗ und Jo hannesgemeinde gehalteg werden im Vormittagsgottesdienst. Anmeldung bei den Pfarrern erbeten. Am 1. Advent wird nac allen Gottesdiensten eine Kollekte erhoben für die Kirchenkasse zur Vermehrung des Kapitalvermögens der

Gemeinde. 4

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