Ausgabe 
14.10.1896
 
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schwören. Zeuge bekundet noch, daß in der Verhandlung wegen der 300/ Sommer einen Schuldschein in Höhe von 161/ zur Abrechnung von den 300 vorgelegt hat. Diese Schuld sei aber durch Lieferung einer ge schlachteten Kuh ausgeglichen gewesen und war dem Sommer zur Klarstellung auch dieser Angelegenheit im ersten Prozeß ein Eid auferlegt, von dem Sommer am Vormittag erklärt hat, daß er denselben nicht hätte schwören wollen, weshalb er diese erste Sache durch Zah⸗ lung geordnet habe. Den weiteren Eid wegen der nicht erfolgten Abrechnung habe er, so behauptet Sommer, ruhig leisten können. Auf Befragen des Staatsanwalts erklärt der Zeuge, er habe den erledigten Schuldschein von Sommer öfter vergeblich verlangt. Auf Antrag des Ver⸗ treters der Staatsbehörde wird aus den Büchern das Konto Löffler einer Prüfung unterzogen.

Zeuge Isaak Blumenthal von Frischborn kann nicht sagen, ob er am fraglichen Tage vor Löffler in die Sommersche Wohnung gekommen, oder ob dieser schon da war. Er erinnert sich, daß Sommer und Löffler wegen eines Ochsenhandels gestritten; ob geschrieben oder ein Geschäftsbuch geöffnet, weiß Zeuge nicht mehr, er erinnert sich wenigstens nicht mehr, daß dieses der Fall war.

Zeuge Heinrich We isel IV Landwirt von Ilbers⸗ hausen war auf dem Schottener Markt bei der Unter⸗ redung des Löffler mit Blumenthal zugegen. Da habe der Letztere zugestanden, er sei dabei gewesen, als Löffler mit Feist abgerechnet hat. B. hat hinzu gefügt, er freue sich, daß die Sache so hübsch glatt gegangen. Löffler hat den Zeugen aufgefordert, sich Blumenthals Rede zu merken. Der Zeuge erinnert sich, daß er nach der Rede des Blumenthal in Bezug auf den Prozeß Löfflers gegen Sommer gesagt hat,da ist ja der Sommer mein⸗ eidig. 5

Die Mutter des Zeugen Löffler bekundet, daß ihr Sohn am selben Tage, als er von Crainfeld gekommen, ihr mitgeteilt hat, daß er mit Sommer abgerechnet und noch 320 40 J von diesem zu zahlen seien. Amtsrichter Baike von Herbstein deponiert, daß Feist Sommer, sowohl als Kläger wie als Verklagter, un verhältnismäßig oft am Gericht zu thun hatte. Er hat die Ansicht, daß Sommer gern prozessiert und dabei strikte an der einmal gefaßten Meinung festhielt. Zeuge schätzt, daß Sommer jeden Amtstag einen Termin hatte. Zeuge hält den Sommer nicht für ehrlos, wohl aber sei er rücksichtslos in seinem prozessualen Vorgehen. Dem,

größere Forderungen hatte, ob er diese aber auf unredliche Weise erworben, kann Zeuge nicht sagen. Der Zeuge er⸗ innert sich über den in Frage kommenden Vorfall betr. des unter Anklage stehenden Eides nicht mehr sicher, aber er ist überzeugt, daß er dem Sommer damals über die Bedeutung des Eides, wie es das Gesetz verlangt, belehrt, ihn auch auf die Strafen des Meineides hingewiesen.

Hierauf wird der Sohn des Angeklagten, der Nathan Sommer, in Sträflingskleidern in den Saal geführt. Derselbe erzählt, daß Löffler an dem Sonntag gekommen sei, um abzurechnen, daß sein Vater mit ihm wegen der einzelnen Posten in Differenzen gekommen sei und daß zum Schluß der Vater erklärt hat, er rechne heute mit Löffler nicht ab.

Auszug aus den Kirchenbüchern der evangelischen Gemeinde. Matthäusgemeinde.

Taufen. a

Am 3. Oktober. Dem Stationsgehülfen Paul Neu⸗ mann 1 Tochter, Pauline Auguste Else, geboren den 5. Juni. Am 4. Oktober. Dem Maurer Heinrich Lang 1 Tochter, Wilhelmine Katharine Helene, geboren den 14. September. 4. Dem Arbeiter Ludwig Seth 1 Tochter, Anna Margarethe, geb. den 12. August. Ein nnehe⸗ licher Sohn, Wilhelm, geb. den 23. August.

Trauungen.

Am 3. Oktober. August Konrad Christian Lind, Schreiner zu Gießen, und Helene Margarethe Karbach, Tochter von dem verstorbenen Bergmann Joseph Karbach zu Braunfels. Am 6. Oktober. Philipp Heinrich Meisenzahl, Trambahn⸗Kondukteur zu Frankfurt a. M. und Marie Luise Rühl zu Gießen.

Markusgemeinde. Taufen.

Am 4. Oktober. Dem Bäcker Karl Fleischer 1 T., Marie Karoline Elisabeth, geb. den 3. September. 4. Dem Laternenwärter Jakob Rinderknecht 1 Tochter, Anna Katharine Elisabeth, geb. den 3. August. 4. Dem Schirmmacher Andreas Kolb 1 S., Louis, geb. den 16. September.

Trauungen.

Am 6. Oktober. Hermann Georg Heinrich Erb, Gutsinspektor zu Bernsdorf, und Johanna Margarethe Dorothea Marie Spieß, Tochter von Rentner Johannes

Lukasgemeinde.

Taufen. Dem Handelsmann Heinrich Baduin, Dem

Fuhrknecht Johannes Hill 1 Tochter, Auguste, geboren

Am 4. Oktober. 1 Sohn, Otto, geboren den 6. September. 4.

den 11. August. 4. Dem Bremser Georg George 1 Sohn, Johann Adam Louis, geboren den 21. August. Trauungen.

An 4. Oktober. Ernst Fleck, Metzger, und Marie Anna Zimmermann, Tochter des Hofpächters Adam Zimmermaun von Hof Kirchheinerborn.

Militärgemeinde. Trauungen.

Am 3. Oktober. Adam Zimmermann, Sergeant, und Luise Keiner, Tochter des Bremsers Wilhelm Keiner zu Gießen.

Johannesgemeinde.

Taufen. Am 4. Oktober. Dem Metzger Franz Schmidt II 1 Sohn, Georg Wilhelm Alfred Franz, geboren den 4. Sep⸗ tember. Trauungen.

Am 7. Oktober. Heinrich Karl Jakob Baum, Om⸗ nibuskutscher zu Gießen, und Luise Horst, Tochter des verstorbenen Maurers Johann Nikolaus Horst zu Groß⸗

Eichen.

Neueste Telegramme.

Das Zarenpaar in Darmstadt.

Hd. Darmstadt, 13. Okt. An der gestern Abend 7 Uhr im Großherzoglichen Palais statt⸗ gehabten Galatafel nahmen 92 Personen teil. Die Tafel war reich geschmückt. Von /¼7 Uhr an erfolgte die Auffahrt der Gäste, diejenige der Majestäten fand um 7 Uhr statt. Gboßhetzog Ludwig in russischer Uniform führte die Kaiserin, der Zar in der Uniform seines hessischen Dra⸗ goner⸗Regiments führte die Großherzogin. Nach dem 4. Gang brachte der Großherzog ein Hoch auf das russische Kaiserpaar aus, worauf die Ka⸗ pelle die russische Nationalhymne spielte. Der Zar erwiderte mit einem Toast auf den Groß⸗ herzog und die Großherzogin, sowie auf das schöne Hessenland, worauf die deutsche National⸗

folge, die Hofchargen, das diplomatische und die Spitzen der Behörden, wie Oberbüraz

meister und Rektor der technischen Hochschule; 8

5 Hd. e 25 e Mit der rage der Fortsetzung der 6. werbe⸗Ausstellun 5 2 1897 beschäftigte sich gestern Abend größere Anzahl von Interessenten, stellern und alnug be,, Die Versammlung beschloß, eine ent sprechende Resolution an den Magistrat und die Stadtverordneten Berlins um,. gehend abzusenden. Heute Abend findet eine weitere Versammlung statt. 5 Hd. Karlsruhe i. B., 13. Oktober. Bes Tegernau Namens Schwab ermordet aufgefunden. Der Leib war aufgeschlitzt und die Eingeweide herausgerissen, auch andere Körperteile fehlten Neben der Leiche lag ein blutiges Messer. Von dem Mörder fehlt jede Spur.

Hd. Triest, 12. Oktober. Ueber einen aus Brasilien hier eingelaufenen Adria Dampfer wurde eine 15tägige Quaran⸗ täne verfügt, wegen eines an Bord vorgekom⸗ menen Krankheitsfalles, welcher von den 9 als gelbes Fieber bezeichnet wurde.

Marktpreise.

Gießen, den 13. Oktober. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter per Pfd. 1 1,10, Hühner⸗ eier 2 Stück 1315, Enteneier, Gänseeier, Kue 57, Käsematte 3, Erbsen per Liter 16, Linsen 28 Pfg., Tauben per Paar 50 60 Pfg., Hühner p. St. 90 1.00, Hahnen 5080, Enten 1,60 2,00, Gänse per Pfund 45 55, Ochsenfleisch 70 74, Kuh⸗ und Rindfleisch 64 bis 68, Schweinefl. 56 66, Schweinefl., gesalz. 70 72, Kalbfleisch 50 54, Hammelfleisch 60 70, Kartoffeln pro 100 Kilo 4,50 6,00, Zwiebeln per Zentner 4,005,00 Mark, Milch per Liter 16 Pfg. Zwetschen 8, 10,00 p. Ztr.

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Amtsrichter sind nur zwei Fälle bekannt, wo Sommer! Spieß zu Gießen. hymne gespielt wurde. Geladen war das Ge- Gießen.

Se e e eee e eee ee 8 f 8 5 5 = dbadstspiel! Thessa Klinkhammeb

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Unter Bezugnahme auf das Lokal-Polizei⸗ Reglement vom 6. Oktober a. c. betreffend den öffentlichen Zettelanschlag bringen wir hiermit zur Kenntnis, daß die von der Stadt Gießen errichteten Anschlagsäulen und angebrachten Tafeln der

Firma Großh. Hof- und Universitäts⸗ Druckerei Curt von Münchow zu Gießen zur ausschließlichen Benutzung überlassen sind. Es hat sich demgemäß Jeder, welcher ein Plakat anheften lassen will, an genannte Firma zu wenden.

Mit der Letzteren find folgende Verein- barungen getroffen:

Die Unternehmerin ist verpflichtet, alle ihr zugebenden Anzeigen, sofern dieselben der vor⸗ geschriebenen Form enispr⸗chen, auch ibr Inhalt kein unerlaubter ist, soweit es der verfügbare Raum der Säulen und Tafeln gestattet, in kürzester Frist in der Reihe der Anmeldungen anzubeften. Die Anmeldung giebt ein Vorrecht für die Zeit von höchstens 7 Tagen.

Die Unternehmerin hat die Anmeldenden der Reihe nach in ein Register mit Vor- und Zunamen, Stand und Wohnort mit fort- laufenden Nummern einzutragen. Die Beteilig- ten haben das Recht, sich über diesen Eintrag zu verlässigen.

Das Anheften erfolgt im Sommer Vormittags von 69 Uhr, im Winter von 9 11 Uhr. Plakate, welche Morgens angeschlagen werden sollen, müssen der Firma C. v. Münchow am Tage vorher bis längstens 7 Uhr Abends über⸗ geben sein.

Das Anheften hat die Unternehmerin durch die von ibr angenommenen und nach 8 43 der Gewerbeordnung legitimierten Personen zu bewirten.

Für die Benutzung der Säulen und Tafeln sewie für das Anschlagen der Anzeigen an den- selben hat die Firma C. v. Münchow von den Auftraggebern folgende Gebühren zu bean⸗ spruchen:

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Plakate von größerem Format sollen nur dann zum Anschlag gelangen können, wenn dafür der erforderliche Raum vorbanden ist

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Wir bringen biermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der städtische Friedhof in der Zeit vom 16. Oktober 1896 bis 15. März 1897 von Morgens 8 bis Abends 5 Uhr geöffnet bleibt und daß die auf dem Friedhof Verweilenden eine Viertelstunde vor Schluß desselben auf diesen durch ein Glockenzeichen aufmerksam ge macht werden.

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