a
5,2.
an der Spitze der europäischen Staaten.
die Geburtenziffer aller übrigen Staaten.
üble Erfahrungen haben, wie schon
am ersten Pfingstfeiertag machen müssen. veröffentlicht hierüber folgende Darstellung:
schellten, den Weg nicht freigaben. Bitten der ersten Fahrer, man
widert. kamen mit knapper Not vorbei. nannten Personen umgeworfen und fort geschlagen. der benachbarten Häuser Angreifer herbei. fielen die Menge über die Radfahrer her.
Mistgabel.
durchstochen.
1 Schweiz mit 4, Deutschland mit 4,3(30,2 gegen 40,5), Griechenland 4,4, Schottland 4,8, endlich England mit Ganz außerhalb jedes Vergleichs ist der Zustand Frankreichs, dasselbe zählte im Jahre 1894 56 Geburten auf 1000 Einwohner und stand damit in dieser Hinsicht 1894 dagegen war die Geburtenzahl auf 22,5 herabgesunken, d. h. unter Die Abnahme der Geburten im Zeitraum dieser zwei Jahrzehnte betrug also nicht weniger als 28,5 pro 1000, während, wie wir gesehen haben, der demnächst schlechtest gestellte Staat, England, eine Abnahme von nur 5,2 erlitten hat. reich ist also von der ersten Stelle an die letzte gerückt und hat in dieser Hinsicht weitaus den stärksten Nieder- gang unter allen europäischen Völkern zu verzeichnen.
— Mißhandlung von Radfahrern. Sehr in Kürze erwähnt, acht Mitglieder des Bergischen Radfahrer⸗Vereins(Solingen) Der Verein Von einer Tagesfahrt zurücktehrend kamen die Radfahrer Abends gegen 7 Uhr durch das Dorf Brück bei Kalk. In diesem Orte sind schon wiederholt Ausschreitungen gegen Rad⸗ fahrer und Touristen vorgekommen, weshalb der Ort auch in Radfahrerkreisen möglichst gemieden wird. größter Vorsicht fuhren daher die Solinger in größeren Abständen zu zweien nebeneinander in das Dorf, trafen aber schon am Eingange fünf Personen, einen Soldaten, zwei Zivilisten und zwei Frauen, die den größten Teil der Straße einnahmen und als die Fahrer nahten und Die wiederholten möge doch etwas Platz machen, wurden mit höhnischen Redensarten er⸗ Die Fahrer wurden aus der Fahrrichtung bis dicht an die Gosse gedrängt und die drei ersten Paare Als die zwei letzten Fahrer vorbei wollten, wurde einer derselben von den ge⸗ stürzte zu Boden. als die beiden Fahrer sich dies verbaten, wurden sie so⸗ Die übrigen Radfahrer kehrten, um die Kameraden zu befreieu, sofort zurück und gleichzeitig kamen auch aus einer nahen Wirtschaft eine Anzahl junger Leute herangestürzt, auch eilten aus allen Ecken und Enden Es entwickelte sich nun eine förmliche Schlacht; auch Weiber beteiligten sich mit am Angriffe, an 200 Personen waren zusammen⸗ geeilt. Mit Steinen Stöcken, Mistgabeln und Besenstielen Einer erhielt über den Kopf einen wuchtigen Schlag, der eine schwere Wunde und einen sehr erheblichen Blutverlust zur Folge hatte, und ein anderer Fahrer erhielt Stiche mit einer So oft die Ueberfallenen los und fortzu⸗ kommen versuchten, wurden sie wieder ergriffen und fest⸗ gehalten. Die Fahrräder wurden ihnen entrissen und zer⸗ trümmert, die Gummireifen mit Messern zerschnitten und Selbst der hinzugerufene Polizeidiener ver⸗ mochte nicht die Radfahrer vor weiteren Mißhandlungen
zu schützen und die Ordnung herzustellen. Wären die Ueberfallenen zum größten Teile nicht äußerst kräftige und gewandte Leute gewesen, so hätte für sie der Ueber⸗ fall höchst verhänguisvoll werden können. Ohne Waffen und Werkzeuge, mit Händen und Füßen wehrten sie die Angreifer ab bis sie zum Umfallen erschöpft, schließlich flüchtend sich retten konnten. Kein einziger blieb unver⸗ letzt. Zwei Vorstandsmitglieder des Vereins begaben sich am folgenden Tage nach Brück, stellten den That⸗ bestand und die Namen der Hauptthäter fest und erstatteten wegen Mißhandlung und Sachbeschädigung bei der Staats⸗ anwaltschaft zu Köln Anzeige.“ Schwere Belästigungen der Radfahrer besonders an Sonn- und Feiertagen mehren sich in der letzten Zeit sehr auffällig. Es wäre dringend zu wünschen, daß die Ortsbehörden der von Fahrstraßen durchzogenen Dörfer belehrend und mahnend auf die Orts⸗ bewohner einwirkten. Anderseits sollte auch das von nicht wenigen Vergnügungs⸗Radfahrern beliebte übermäßige Schnellfahren durch bewohnte und belebte Straßen ver⸗ mieden werden. Die größern Radfahrververeine suchen ja nach Kräften diesem Unfug zu steuern, aber er kommt noch zu häufig vor. 8
— Heiratsvorschrift en in der Heils⸗Armee. Eigentümliche Vorschriften existieren in der Heilsarmee hinsichtlich der Verheiratung von„Offizieren“ derselben.
wendung finden
Winterkälte dienen
Frank⸗
schlägt. Ferner
schadeu zu schützen,
Mit
Hebamme mit dem Täufling auf einem Dreirad⸗Tandem und den Schluß bildeten Das Volk stand in Schaaren auf der Straße und jubelte dem Taufzuge Beifall zu. derselben Ordnung zum Hause des Herrn Gariglio zurück.
— Die Presse und die französischer Journalist findet— so erzählt die„Roman⸗ wejt“— daß Zeitungspapier nicht zum Verpacken Ver⸗ sondern seiner Undurchlässigkeit für Luft kann(in Norddeutschland, man ja
kann,
Skandinavien verklebt mit alten Streifen Zeitungspapiers) ebenderselben Eigenschaft Eis selbst lange aufbewahren läßt, wenn man es in Zeitungspapier wirkt die Druckerschwärze auf Motten und Mieten so tödtlich wie Kampher, Kieidungsstücke, Pelze u. s. w., um sie gegen Motten⸗ nur in alte Zeitungen Schließlich gibt die Asche von Zeitungspapier wegen der darin enthaltenen Druckerschwärze ein mittel für Messer und Gabeln ab. Also wer sich Zeitungen zum Lesen nicht hält, der halte sie weuigstens— gegen den Mottenfraß und zum Messerputzen.
Schlaf.
68 Personen auf Zweirädern.
Nach der Taufe fuhr man in
— Motten. Ein
wartet.
es auch, vermöge Schutz gegen die Rußland, im Winter die Fenster und daß sich wegen im warmen Zimmer
daß als
man braucht al so zu hüllen.
vortreffliches Putz⸗
Während bei Liebesaffairen zwischen männlichen und weiblichen„Soldaten“ der Armee, so lange dieselben ihre Pflicht als solche erfüllen, keinerlei Einspruch seitens der Armee erhoben wird und ihre Vermählung keinerlei Be⸗ schränkung unterliegt, sind die„Offiziere“ einer Prüfungs⸗ zeit und gewissen Regeln unterworfen. Zunächst darf kein männlicher oder weiblicher„Offizier“ einen weiblichen oder männlichen„Gemeinen“ heiraten. Bevor die Trauung stattfinden kann, muß der oder die„Gemeine“ zum Offizier erhoben sein. Sind die Herzen eines männlichen und eines weiblichen„Offiziers“ in Liebe zu einander ent⸗ brannt und hat dieselbe zu einer Verlobung geführt, so ist dies in geschäftsmäßiger Weise den„Oberoffizieren“ zu melden und von diesen die Erlaubnis zur Verheiratung einzuholen. Bevor diese Erlaubnis jedoch erteilt wird, trennt man das Paar für ein Jahr, wobei vorausgesetzt wird, daß wähernd dieser Zeit zwischen den beiden Liebes⸗ leuten keinerlei Kommunikation, weder mündlich noch schriftlich fortbesteht. Ist die Liebe der Beiden zu ein⸗ ander nach Ablauf dieses Termins nicht erloschen, so steht ihrer Vermählung nichts mehr im Wege, und die Trau⸗ ung kann uun stattfinden. Man behauptet, daß dieses Verfahren notwendig sei, um gute Disziplin unter den „Offizieren“ zu erhalten.
— Die Tauffeier auf dem Zweirad. Vorigen Sonntag früh fand in San Salvario bei Turin eine Tauffeier auf dem Zweirade statt. Der Vater des Täuf⸗ lings, der Radfahrer Gariglio, hatte zahlreiche Freunde zu der Feier eingeladen. Etwa 80 Radfahrer leisteten der Einladung Folge. Ein neuartiges Dreirad eröffnete den Zug; es folgten zwei fünfjährige Knaben und ein fünfjähriges Mädchen auf Zweirädern. Dann kam die
Hd. Berlin,
schädigen.
Neueste Telegramme.
8. Juni. Unwetter in Berlin und Umgegend hat einen Verlust an Menschenleben oder erheblichen ma— teriellen Nachteil nicht angerichtet. Ein Blitzstrahl zersplitterte die Fahnenstange Gesandtschaft, ohne das Gebäude selbst zu be— n. Von der Ueberschwemmung infolge des heftigen Regens wurde am meisten der Westen Berlins heimgesucht. brachte das starke Gewitter, welches sich über der Gewerbeausstellung entlud, einen wolken⸗ bruchartigen Regen, der die Wege aufweichte und auch einige Gebäude beschädigte. Pavillon schlug der Blitz ein, richtete aber keinen großen Schaden an.
Hd. Colmar, 8. Juni. listischen Reichstagsabgeordneten Bueb⸗ Mülhausen wurde der Zutritt zu einer gestern Nachmittag anläßlich der bevor⸗ stehenden Gemeinderatswahlen hier ab⸗ gehaltenen öffentlichen der elsaß⸗lothringischen Volkspartei poli⸗ zeilich untersagt, mit der Motivierung, daß er in Colmar nicht wahlberechtigt sei.
Hd. Wien, 5. Juni. Prinzen von Cumberland ist wenig verändert.
Das vorgestrige der
bayerischen
Auch in Treptow
Er hat infolge gro
einäscherten.
5
Hd. Bu dapest, 8. Juni. gierung löste in der Provinz meh National⸗Vereine auf.— Für heute ein großer Gnadenakt des Kaisers Außer der Begnadigung z reicher Verurteilter sollen auch Ausz nungen anläßlich der Millenniumsf publiziert werden. 1
Hd. Budapest, 5. Juni. 0 in Sarospanta und in Mezon Laborez ber⸗ heerende Brände, welche etwa hundert Häuser Eine große Menge von Viey ist verbrannt. In Mezon Laborez kamen auch 4 Kinder in den Flammen um.
Hd. Rom, zwischen dem Papst und dem Ministerpräsidenten Rudini macht immer größere Fortschritte. in gut unterrichteten Kreisen versichert wird, soll der Papst bereits Ordre gegeben Konvenienz der Teilnahme der Katholiken an den politischen Wahlen in Erwägung zu ziehen. Die Frage der weltlichen Herrschaft des wurde bisher ganz umgangen.
Hd. London, 8. Juni. Aus Kapstadt wird gemeldet, daß die Verhandlungen zwischen Trans⸗ baal und dem Oranje⸗Freistaat betreffend den Abschluß eines Defensiv⸗ und Offensiv⸗Bündnisses
egen England auf Wunsch des Präsidenten Krüger wieder aufgenommen worden sind. Diese
Meldung wird von der anti⸗kolonialen Pre als ein Manöver dargestellt, um die Absendu größerer Truppen⸗Abteiluungen an die Grenze der Transvaal⸗Republik zu rechtfertigen.
8. Juni.
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Die Annäherung
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Sterbefälle. N Am 7. Juni. Anna Theodora Braun 1¾ J. alt, Tochter Schloßgasse 9.
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Straßenkehrer Heinrich Braun, nh 5 Die Beerdigung findet Diens⸗ Wee r Gemei
Versammlung
Gießen. Das Befinden des
—
Verdingung.
Die zur Ausführung erhöbter Bürgersteige in der Garten-, Göthe-, Markt, Landmann⸗ und Schanzenstraße und auf dem Kirchen⸗ platz, sewie zur Verbesserung einer Straßen⸗ kreuzung in der Ludwigsstraße erforderlichen, nachstehend verzeichneten Arbeiten sollen
Montag, den 15. Juni d. J., Vormittags 11 Ahr,
öffentlich verdungen werden. Es umfassen: a) Maurer⸗(Steinsetzer⸗) Arbeit. Beseitigung abgängiger Vordsteine 2 326 lfe. Mtr., Versetzen neuer Bord⸗ steine auf Beton i Versetzen von Bandsteinen 72„„ Versetzen von Straßen⸗
sinklasten 4 Stück. p) Pflaster⸗ und Chaussierarbeit. Pflasteraufbruchh... rd. 740 qm
Umpflasterungen...„ 633„
Neues Gossenpflaster..„ 240„
Chanssierung(neu)..„ 135„
Herstellung von Kiesbanketen„ 910, e) Asphaltierungen.
Herstellung von 20 mm
starkem Asphaltbelag auf
12 em hoher Betonschichte 1227 qm Desgleichen von 30 mm
starlem Belag auf 20 em
Betonschichte 80„
Pläne, Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen während der Dienststunden auf unserer Amtsstube Nr. 7 zur Einsicht offen und sind daselbst Formulare für Angebote, welch letztere bis zum genannten Termin bei uns einzureichen find, zu erhalten.— Zuschlagsfrist 14 Tage.
Gießen, 1. Juni 1896.
Das Stadtbauamt. Schmandt.
Heugras⸗Versteigerung. Donnerstag, den 11. Juni d. J. wird das Heugras von den fiskalischen Wiesen in den Gemarkungen Watzenborn, Leihgestern und Schiffenberg, sowie das von Schneisen und Mähplatten in der Forstwartei Baumgarten versteigert. Die Versteigerung findet auf dem Rathaus zu Watzenborn statt und beginnt Vormittags 9 Uhr. Nähere Auskunft erteilen Forstwart Schlag zu Baumgarten und Güter⸗ aufseher Dern zu Hausen. Gießen, den 2. Juni 1896. Großh. Oberförsterei Schiffenberg. Heyer.
Verdingung.
Die bei den Feldbereinigungsausführungen in Gemarkung Ruttershausen erforderlichen Fuhrleistungen, veranschlagt zu Mark 354,24, Erdarbeiten, veranschlagt zu Mark 49,62, sollen Dienstag, den 9. Juni, Vormittags 9% Uhr, in mehreren Arbeits loosen durch öffentliches Ausgebot an Ort und Stelle ver⸗ geben werden. Zusammenkunft an der Blülrgermeisterei.
Die Verdingungsunterlagen liegen auf Großh. Bürgermeisterei Ruttershausen zur Ein⸗ sicht offen.
Gießen, am 5. Juni 1896.
Großh. Kulturinspektion Gießen. Wißmann.
Frau Neeb
empfiehlt sich im Aus⸗ und Aukleiden von Leichen(Kinder von 1-14 Jahren filr 3 Mk., Erwachsene für 6 Mk.) 633 Frau Katharina Neeb, Lindengasse 14.
Verzeichnis der bei der Tahrkarten⸗Ausgabe Gießen verkäuflichen Rundreise⸗, Sommer⸗ und Tourenfahrkarten.
1. Bei der Staatsbahn, nur in den Sommermonaten vom 1. Mai bis 30. September verkäuflich: a) Rundreise Rhein: Gießen Wetzlar-Niederlahnstein-Rüldesheim⸗Wiesbaden⸗ Frankfurt⸗Gießen oder umgelehrt. 10 Tage gültig. I. Cl. 20,60, II. Cl. 15,50&, III Cl. 10,30. b) Tour XIV B: Gießen-⸗Wetzlar⸗Limburg⸗Diez⸗Langenschwalbach⸗Wiesbaden⸗ Frankfurt Hptbbf⸗Gießen oder umgekehrt. 3 Tage gültig. II. Cl. 10,30&, III. CI. 6,90 4 e) Rundreise Gießen⸗Wetzlar⸗Betzdorf⸗Köln⸗Koblenz-Gießen oder umgekehrt. 10 Tage gültig. I. Cl. 24,80, II. Cl. 18,70&, III. Cl. 12,50 4 d) Rundreise Hessen: Gießen⸗Frankfurt a M.⸗Mainkur oder Ossenbach-Hanau⸗ Fulda⸗Bebra⸗Kassel⸗Gießen oder umgekehrt. 14 Tage gültig. I Cl. 27,60 A, II. Cl. 20,70, III. Cl. 13,80 A4 e) Sommerkarten nach Norderney über Norddeich oder Geestemünde(Bremer⸗ haven) oder Kuxhaven und zurück. Gültig 45 Tage. I. Cl. 79,60&, II. Cl. 61 AI, III. Cl. 42,40 4 f) Sommerkarten nach Borkum über Leer oder Emden oder Geestemünde (Bremerhaven) oder Kuxhaven und zurück. Gültig 45 Tage. I. Cl. 84 4, II. Cl. 66,60, III. Cl. 49,10 4 Nähere Auskunft über die Sommerkarten wird von der Fahrkarten⸗ Ausgabe erteilt. 2. Bei den Oberhessischen Bahnen während des ganzen Jahres: a) Rundreise Gießen⸗Alsfeld⸗Fulda⸗Elm⸗Gelnhausen⸗Nidda⸗Gießen oder umgekebrt. Gültig 8 Tage. I. Cl. 15,20, II. Cl. 11,40&, III. Cl. 7,70& 25 Kgr. Freigepäck. b) Touren nach dem Vogelsberg: 5 Tour 3: Gießen⸗Hungen⸗Laubach zurilck Mücke⸗Gießen oder umgekehrt. gültig. II. Cl. 2,50, III. Cl. 1,90 A
Tour 4: Gießen⸗Hungen⸗Laubach zurück Grünberg⸗Gießen oder umgekehrt. 4 Tage gültig. II CI 2,30&, III. Cl. 1,70&
Tour 5: Gießen⸗Hungen⸗Laubach zuriick Schotten⸗Nidda-Gießen oder umgekehrt. 4 Tage gültig. III. Cl. 2,50
Tour 7: Gießen⸗Mücke zurück Schotten⸗Nidda⸗Gießen oder umgekehrt. 4 Tage
25 Kgr. Freigepäck.
4 Tage
ohne Freigepäck.
gültig. III. Cl. 2,40 I. Tour 3: Gießen⸗Mülccke zurück Gedern⸗Stockheim-Gießen oder umgekehrt. 4 Tage 3 gilltig. III. Cl. 2,80 Al
Zur Benutzung der in Frankfurt und Hanau aufliegenden feststehenden Rundreisekarten werden an hiesigem Fahrkarten⸗Schalter Anschlußkarten à Mk. 2 verausgabt. Diese wird zugleich mit der Rückfahrkarte nach Frankfurt(Hanau) gelöst, sindet dort auf die zu er⸗ wartende Rundreisekarte Anrechnung zum vollen Betrag, während zugleich die Rückfahrkarte gleiche Gültigkeitsdauer wie jene erhält.
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