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der übrigen Tageszeit die
unglücklich, daß er in die hiesige Klinik verbracht werden mußte, woselbst er am Samstag seinen Verletzungen erlegen ist.
Gießen, 7. Dez. In vergangener Woche fiel ein Mann von dem Steg, der die Südan⸗ lage mit dem Elgesschen Garten verbindet, in den Schoorgraben. Ein Unteroffizier rettete den⸗ selben noch rechtzeitig. Es wäre wünschenswert, wenn weiteren Unglücksfällen durch Anbringung von Spalieren zu beiden Seiten des Steges vor⸗ gebeugt würde. f
Wald⸗Michelbach, 5. Dezember. Bei der vorgestern hier stattgehabten Ehristbaum⸗ versteigerung wurden sehr hohe Preise erzielt, indem nicht nur viele Händler aus der Umgegend, sondern auch aus benachbarten Städten anwesend waren. g
Mainz, 5. Dezember. Der Mainzer Detaillisten⸗Verein hat vor einiger Zeit, wie bereits bemerkt, an die städtische Verwaltung eine Eingabe gerichtet, mit dem Ersuchen, eine Bestimmung zu treffen, durch welche der Hausier⸗ handel eingeschränkt werden soll. Der juristische Ausschuß, dem diese Frage zur Begut⸗ achtung unterbreitet war, hat das Ersuchen ein— stimmig abgelehnt.
Mainz, 7. Dez. Der Vorstand des von Herrn Kreisschulinspektor Brilmayer gegründeten und geleiteten Vereins„Kinderfreunde“, zur Unterstützung bedürftiger Kinder in den Landes⸗ gemeinden des Kreises Mainz, hat beschlossen, zu Weihnachten 1896 1324 4. Unterstützung auszuzahlen. Die Summe verteilt sich nach Verhältnis der Mitgliederzahlen auf sämtliche Gemeinden des Kreises Mainz mit Ausschluß der Stadt Mainz mit Zahlbach.
* Mainz, 4. Dezember. Hier hat das Glatteis einem jungen Mädchen den Tod gebracht, nämlich der 20jährigen Tochter des Milchhändlers Kraus, Frauenlobstraße 7. Sie ging um 8 Uhr Abends aus der Nähschule nach der elterlichen Wohnung. Unterwegs glitt sie aus und schlug rückwärks zu Boden, wobei sie solch schwere Kopfverletzungen erlitt, daß sie nach Verlauf einer Stunde starb.
Schwurgericht. W. Gießen, 7. Dezember.
Heute Vormittag um 9 Uhr wurde in die erste Ver⸗ handlung der letzten diesjährigen Schwurgerichtsperiode eingetreten. Das Gericht ist zusammengesetzt aus den Herren Landgerichtsrat Müller als Vorsitzendem, Landge⸗ richtsräten Dr. Schäfer und Seeger als Beisitzer. Für die Staatsbehörde tritt Erster Staatsanwalt Dr. Güngerich auf, als Verteidiger ist Rechtsanwalt Grüne wald erschienen. Es sind angeklagt der im Oktober 1872 geborene Dienstknecht Balser und der im Sep⸗ tember 1873 geborene Reitz, beide noch unbestraft u. von Steinfurt gebürtig. Dieselben sind des wissentlich
Johann Michel IV von Steinfurt wegen Körperverletzung im Juli d. J. geleistet haben sollen. Es sind 16 Zeugen zu vernehmen. Der Thatbestand, welcher der Anklage zu Grunde liegt, ist kurz der Folgende: Zu Himmelfahrt dieses Jahres fand zwischen Bad Nauheim u. Steinfurt im Freien ein Volksfest statt. Der Angeklagte Balser geriet mit Michel IV seinem Landsmann in Streit, der bald zu einer Rauferei ausartete, wobei der Michel dem Balser mit einem Blerglase auf den Kopf schlug. Michel hatte sich dieserhalb vor dem Schöffengericht zu Bad Nauheim zu verantworten und bei dieser Verhandlung beschwor der Verletzte, er sei zuerst angegriffen, denn sein Gegner habe ihm, als er sich gebückt, den verhängnißvollen Schlag ver⸗ setzt. Der Konrad Reitz trat damals als Schutzzeuge des Verletzten auf und stellte den Vorfall genau so dar, wie dieser. Die Entlastungszeugen behaupteten aber, Balser habe den Michel zuerst angegriffen indem er über den Tisch weg, Jenen geneckt, so daß dieser sich in der Not—⸗ wehr befunden habe. Das Schöffengericht glaubte im vorliegenden Fall den Entlastungszeugen, sprach den Michel IV von Strafe und Kosten frei, mit der Begründung, daß die unbeteiligten Zeugen vollen Glauben verdienen. (Urteil folgt.)
Vermischtes.
— Eine Riesenglocke besitzt, ähnlich wie Moskau, die Stadt Rangun in Birma. Die Glocke wiegt 946,82 Zentner. König Thanawaddy schenkte sie der großen Pagode im Jahre 1840. Nach dem zweiten birmanischen Kriege gaben sich die Engländer alle Mühe, sie als Sieges⸗ trophäe nach Kalkutta zu bringen. Aber die Schutzgötter bleiben den Birmanen treu. Sie mischten sich ein und die große Glocke fiel auf der Fahrt bei Rangun in den Fluß. Man machte viele Versuche, sie zu heben, aber sie glückten nicht. Da wandten sich die Birmanen an die Regierung. Sie wollten sie selber heben, wenn die Glocke an ihren alten Ehrenplatz gelangen dürfe. Die englischen Ingenieure lachten darüber. Dennoch führten die Bir⸗ manen das Kunststück aus. Jetzt hängt die Glocke wieder in der großen Pagode von Rangun.
— Wie der unterlegene amerikanische Präsidentschaftskandidat Bryan sich tröstet. Aus Newyork wird geschrieben: Bryans erfolglose Kandi⸗ datur für den Präsidentenstuhl scheint immerhin einen pekuniären Erfolg gehabt zu haben. Er hat eben einen Kontrakt unterzeichnet, der ihn verpflichtet, für das nette Sümmchen von 50000 Dollars in den Vereinigten Staaten 50 Vorträge zu halten. Er soll im Dezember beginnen und wirtschaftliche Fragen populär, aber nicht vom Parteistandpunkt aus behandeln. Bryan hat sich speziell ausbedungen, daß die 50 000 Dollars in—— Gold gezahlt werden müssen. Auch wird gemeldet, daß Bryans im Januar erscheinendes Buch über die Silber⸗ frage mit einer von seiner Frau verfaßten Biographie ihn allein schon zum reichen Mann machen werde. Viele tausende Exemplare sind vorausbestellt.— So ist ihm doch ein süßer Trost geblieben.
— Ein Verbrechen auf See. Ueber ein furcht⸗ bares Verbrechen auf hoher See wird, wie wir der„Na⸗ tional⸗Ztg.“ entnehmen, aus Montevideo berichtet: Am 26. v. M. wurde durch das Kriegsschiff Uruguay die
falschen Eides beschuldigt, den sie in einer Verhandlung chilenische Brigg La Serena hier eingeschleppt. In der über. Sie soll ihn„aus seinen Stiefeln verhauen“ vor dem Schöffengericht Bad Nauheim in der Sache gegen Höhe der Insel Lobos wurde das Segelschiff treibend und haben, wie der drastische westliche Ausdruck lautet. Ob —————
von der Mannschaft verlassen vorgefunden. Bei genauer
Besichtigung fand man jedoch im Packraum einen Schiffs⸗terie der
mit Hülfe des weiblichen Aufgebots oder
Männer, wird nicht berichtet.
jungen zwischen Kisten versteckt vor. Nachdem sich der Halbverhungerte etwas erholt hatte, erzählte er unter häufigen Krampfanfällen, daß die Schiffsmannschaft in der Höhe von San Matias(Golf) den Kapitän, dessen Frau und drei Kinder, sowie den ersten Steuermann beim Abendessen überfallen und niedergemetzelt habe, worauf sie die zum Teil noch Leben zeigenden Körper über Bord ge⸗ worfen und die Spuren ihres Verbrechens beseitigt hätte. Der Kapitän Campio und der eine Steuermann hätten die Mannschaft in grausamster Weise mißhandelt und sie in der Menage so schlecht gehalten, daß sich bei einigen Matrosen Krankheitserscheinungen gezeigt hätten. Um dem Elend ein Ende zu machen, habe sich ein junger spanischer Matrose seinen Kameraden gegenüber bereit erklärt, den Kapitän um bessere Verpflegung zu bitten. Als er dies im Kartenhause zu thun im Begriffe gewesen, sei er von dem Kapitän ohne weiteres niedergeschossen worden. Darauf habe der Kapitän, den Revolver in der Hand, die Wache gezwungen, den Erschossenen ohne die geringste Zeremonie über Bord zu werfen. Von diesem Tage an sei es bei der Mannschaft ausgemachte Sache gewesen, den Kapitän und den ersten Steuermann zu töten. Nach 11 Tagen erst hätten jedoch die Matrosen die beste Gelegenheit ge⸗ funden, ihren furchtbaren Plan auszuführen. Der Schiffs⸗ junge hat vom Tage des Verbrechens an, infolge des furchtbaren Anblicks und aus Angst, daß er womöglich als Mitwisser des Verbrechens von den Matrosen nun auch ermordet werden würde, nie mehr schlafen können. Unter Mitnahme eines Gefäßes mit Wasser und etwas Mundvorrat hielt er sich seit dem 5. Oktober im Lade⸗ raum versteckt und weiß infolgedessen nicht, wann und wo die Mannschaft das Schiff in den Booten verlassen hat. Sie müssen angenommen haben, daß er über Bord gegangen sei. Am Rumpfe des Schiffes war der Name heruntergekratzt, die Logbücher und alle anderen Schiffs⸗ papiere, sowie die Kasse haben die Meuterer mit sich genommen.
— Die Frau in der amerikanischen Wahl⸗ bewegung. Bei den letzten Wahlen in den Ver⸗ einigten Staaten haben Frauen das volle Wahlrecht in Wyoming zum zweiten, in Colorado und Utah zum ersten Male ausgeübt. Das Recht, in Steuerfragen und Schul⸗
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Als Chefredakteur A vom„Berliner en. Derselbe
Zeuge wir, rt h u 1 9 evy⸗ Tageblatt“ ver⸗ sagt aus, daß Ar ts von Ta u sc inspiciert seien. usch
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sofor was auch geschieht. 7, Dezember. Beam inanzministeriumz und werden im Lau
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80 Million onen⸗Noten verhandeln.— Budapest, 7. Dez. Die Polizei tete hier eine aus fünf Personen he⸗ Bande, welche seit Jahren fal sche gulden fabrizierte, von den en viele in Verkehr gebracht sind.
angelegenheiten zu stimmen, besitzen die Frauen in zwei⸗ undzwanzig Staaten und zwei Territorien, nämlich in
Wisconsin, Arizona und Oklahama. Ueber die Wirkung des Frauenstimmrechts in den Staaten Wyoming, Colo⸗
rado und Utah liegen noch keine Berichte vor, doch scheint in es, als ob die Frauen zu der Währungsfrage keine andere Am 4 Stellung eingenommen haben, als die Männer, d. h. sie haben meist für Bryan gestimmt. In Wyoming soll sich der Wahleifer der Frauen seit den Staatswahlen vor 2 Jahren bedeutend abgekühlt haben. Eine interessante Episode wird aus Salt Lake City gemeldet. Dort stand nämlich eine Frau Cannon, die früher dem Mormonen Angus Cannon als sechste Frau„angesiegelt“ gewesen war, diesem als Kandidatin für den Staatssenat gegen⸗
Am 5. geb
Colorado, Delaware, Idaho, Illinois, Indtana, Jowa, Am 5 Keutuckt, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Montana, alt, Nebraska, New Hampshire, New Jersey, North Dakota, Am 4. Ohio, Oregon, Süd Dakota, Texas, Vermont, Washington, geb
Johannes Ruckelshausen von Burg⸗ Gemünden. Starb in der neuen Klinik.
alt, Starb in der alten Klinik.
schütz Konrad Größer in Steinbach, Kreis Gießen.
Sterbefälle. Dezember. Ludwig Keil, 59 Jahre Rentner dahier, Neuen Bäue 6. Dezember. Katharine Ruckelshausen, Bast, 32 Jahre alt, Ehefrau von. Maurer
ö Die Leiche wird
die Heimat verbracht.
Dezember. August Stobbe, 30 Jahre Knecht von Bubenrod, Kreis Wetzlar.
Dezember.
Anna Katharine Größer, . Balser,
36 Jahre alt, Ehefrau von Flur⸗
Starb in der neuen Klinik.
Vorkehrungen
gegen das Einfrieren der Wasserleitungen. Unter Hinweis auf die„Bestimmungen über Anlage der Hauswasserleitungen zu Gießen“ um dem Einfrieren des Wassers in den Haus⸗ Kälte vorzubeugen, es erforderlich ist, die Haus⸗
machen wir darauf anfmerksam, daß, wasserleitungen bei eintretender
wasserleitungen des Abends für die Dauer der Nacht zu entleeren. Hauptabsperrhahn geschlossen und dann das nachdem ein passendes Gefäß untergestellt, wird, bis das in der Hausleitung stehende worauf bezeichnetes Hähnchen wieder geschlossen wird.
ist es geboten, während derselben das in dem obersten Stockwerk des Hauses befindliche Zapfventil der Hausleitung offen — Ein größerer Teil des Wassers entleert werden, wodurch die Ent⸗ — Nach stattgehabter Eutleerung sind die beiden Zapf⸗ ventile, welche dem Eintritt der Luft und der Entleerung des Wassers dienten, wieder zu
daß zuerst der vor dem Wassermesser befindliche seitlich desselben befindliche Entleerungshähnchen, geöffnet wird und dies so lange geöffnet gehalten Wasser vollständig abgelaufen ist,
Um eine vollständige Entleerung zu erwirken,
zu halten, damit die Luft Zutritt in die Leitung erhalte.
kann auch schon durch das Zapfventil der untersten Küche leerung im Keller vereinfacht wird.
schließen.
Das Schließen des Hauptabsperrhahns erfolgt durch Aufsetzen des beigegebenen Schlüfsels auf den vierkantigen Hahnzapfen und Drehung in der Richtung von links nach rechts— im Sinne des Uhrzeigers— bis Widerstand erfolgt.— Das Oeffnen des Hauptabsperrhahnes geschieht durch Drehung
in entgegengesetztem Sinne, bis
Widerstand 0 50 Behufs Wasserentnahme muß des Morgens der Hauptabsperrhahn wieder vollständig
geöffnet werden. Abzweigleitungen nach Waschkülchen, Badezimmern, während des Winters mittelst ihrer besonderen Vorrichtungen
und erteilt hierüber im Besonderen am Besten derjenige Installateur Auskunft, wel cher die
betr. Leitungen gefertigt hat.
Bei anhaltender außerordentlicher Kälte empfiehlt es sich, die Wasserentnahme auch während des Tages auf kürzere festgesetzte Zeit zu beschränken und während Hauswasserleitungen gleichfalls in oben angegebener Weise abzustellen. welche durch Küchen unbenutzter Woh⸗ unugen geführt sind, kann man durch Unterhalten eines kleinen Heerdfeuers vorbeugen. Auch Kloset⸗ oder sonstigen ungeheizten Räumen, durch welche sofern daselbst die Leitung nicht schon durch eine Umhüllung gegen Kälte geschützt ist, die Temperatur durch ein Oeschen oder geeigneten Falls etwa durch eine
Dem Einfrieren solcher Wasserleitungen,
empfiehlt es sich, in kalten die Wasserleitung führt,
Gasflamme auf genügender Höhe zu erhalten.
Die Waffsermesser nebst während des Winters mit Stroh, kleiden, auch namentlich die betr. aller Wassermesser, erleiden, erfolgt auf Rechnung der Hausbesitzer.
Durch die empfohlenen Vorkehrungen wird dem Wasserabnebmer die Lieferung des Wassers möglichst gewährleistet, dem Huusbesitzer aber werden Beschädigungen an Leitung und Gebäude fern gehalten Wir empfehlen daher vorstehende Vorsichtsmaßregeln
allen Beteiligten zur ganz besonderen Beachtung. Reparaturen und Aufthauen von
führt haben. Gießen, den 28. November 1896.
Bekanntmachn
dem nächstauschließenden Teil der Rohrleitung sind Säcken oder ähnlichen Schutzmitteln gegen Kälte zu um⸗ Kellerfenster geschlossen zu halten. die in Folge ungenügenden Schutzes
99455 0 Hauswasserleitungen werden am schnellsten von den— lenigen Justallations⸗Geschäften besorgt, welche die betr. Hauswasserleitungen s. Z. ausge
ug.
Dies geschieht dadurch, folgenden Jahre und so
Großh. *
Bekanntmachung.
Diejenigen hiesigen Einwohner, welche im Laufe dieses Jahres Hunde abgeschafft haben, wollen dies spätestens bis zum 31. De⸗ zember d. J. entweder schriftlich oder mund“ lich in Selbstperson bei der unterzeichneten Stelle anzeigen, indem sonst die Verbindlichkeit zur Entrichtung der Hundeabgaben auch im
diese Anzeige versäumt wird. Gießen, den 4. Dezember 1896. Bilrgermeisterei Gießen. V.: Beigeordneter.
Weit über Licht
Anstalt über
glühlicht aus. lange fortdauert, als
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genötigt,
Hofräumen, Gärten u. s. w. sind auf ähnliche Weise zu entleeren
Dekanntmachung,
betreffend: Absperrung der Wasser⸗ leitung.
Wegen Vornahme einer größeren Rohrver⸗
legungsarbeit in der Liebigstraße sind wir
Dienstag, 8. k. ts., nachmittags von 1½ die Wasserleitung in der
oberen Ludwigstraße(oberbalb der
Oberhess. Eisenbahn), auf dem Riegel⸗
pfad, in der Liebig⸗ und Wilhelm⸗
straße(zwischen Ludwig⸗ straße), in der Ebelstraße und auf
dem Leihgesternerweg abzusperren, was wir hiermit zur gefl Kennt⸗ nisnahme der betr. Anwohner bringen. 8 Gießen, 5. Dezember Städtisches Gas⸗
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