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Einzelquittungen verbunden sind.
erfreulichen Fortschritt genommen hat. bestand die mit nur 91 Teilnehmern in Berlin ins Leben
zwischen noch 4 Orte beigetreten sind. Zahl der Teilnehmer 2173= 30,7 Prozent der zum
Zahlungsmittel beschleunigt.
Gießen, Sonnabend, den 8. August
1896.
sche Landeszeitung
Ausgabe
Gießen.
Redaktion:
Kreuzplatz Nr. 4. 8
Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen.
Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Sspaltige Petitzeile.
Expedition: Kreuzplatz Nr. 4.
2
Lokales und Provinzielles.
* Gießen, 7. August.(Postalisches.) Zur Verminderung und Erleichterung des Bargeldumsatzes be— steht bei der Reichs⸗Postverwaltung seit dem Jahre 1883 die Einrichtung, daß die auf Postanweisungen auszu⸗
zahlenden Beträge den Empfängern nicht bar gezahlt, sondern auf deren Girokonto bei der Reichsbank gut⸗
geschrieben werden können. Diese Einrichtung erspart den
beteiligten Empfängern die Zeit und Mühe des Geld⸗
Zziählens für jede einzelne Zahlung, die Aufbewahrung des
Geldes und die Beförderung desselben zur Reichsbank; sie verhindert ferner, was für die Abholer von Post⸗ anweisungen von besonderer Wichtigkeit ist, die Aus⸗
zahlung der Beträge an Unberechtigte und vereinfacht das Verfahren insofern, als nicht über den Betrag jeder ein⸗
zelnen Postanweisung, sondern über alle zur gleichen Zeit überbrachten Postanweisungen zusammen ein Anerkenntnis
zu erteilen ist. Außerdem werden durch das Postgiro⸗ verfahren alle Gefahren und Weiterungen beseitigt, welche mit der Geldbeförderung von Stelle zu Stelle, mit der
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Zählung des Geldes und mit der Ausstellung vieler An dem Giroauszah⸗ lungsverfahren können solche Empfänger von Post⸗ anweisungen teilnehmen, welche zu den Girokunden der Reichsbank gehören und mindestens monatlich 1000 auf Postanweisungen empfangen. Das Verfahren kann
auch auf solche Personen Anwendung finden, welche zwar
an einem anderen als dem mit dem Postgiroverfahren ausgestatteten Orte wohnen, aber ihr Girokonto bei der Reichsbankanstalt des letzteren haben. Die mit dem Ver⸗
fahren verbundenen Vorteile sind im Laufe der Jahre von den beteiligten Kreisen immer mehr erkannt worden,
so daß die neue Einrichtung von Jahr zu Jahr einen Ende März 1893
getretene Einrichtung bereits an 123 Orten, welchen in⸗ Es betrug die
Beitritt berechtigten Girokunden, die Zahl der jährlich durch Giroverkehr beglichenen Postanweisungen 6 900 540 — 13,6 Prozent der an den beteiligten Ortega überhaupt
eingegangenen Postanweisungen. Die Summe der jährlich durch Giroverkehr beglichenen Postanweisungsbeträge betrug
480 Millionen Mark= 17,2 Prozent der an den be— teiligten Orten überhaupt ausgezahlten Postanweisungs⸗ beträge. hältnismäßig kurzeu Zeit seines Bestehens bereits einen namhaften Umfang erreicht.
Hiernach hat der Postgiroverkehr in der ver—
Indessen ist das Verfahren noch einer erheblichen weiteren Ausdehnung fähig, da von
7096 zur Teilnahme berechtigten Inhabern eines Giro⸗
kontos bei der Reichsbank noch nicht der dritte Teil dem Verfahren beigetreten ist. Durch den Postanweisungs⸗ Giroverkehr werden alle beim Barverkehr beteiligten Stellen entlastet, die Barsendungen vermindert, der Umlauf der Angesichts dieser wirtschaft⸗ chen Vorteile ist es in hohem Maße wünschenswert, daß die Ueberzeugung von dem Nutzen der Einrichtung noch mehr als bisher in die beteiligten Kreise dringen möge. * Gießen, 7. August. Dem Vernehmen nach beschäftigt sich unser Stadtbauamt wieder mit der Frage betr. Vergrößerung unserer Schlachthofsanlagen. Es wird gewiß Niemand bestreiten, daß die ganze Anlage für die hiesigen Verhältnisse viel zu klein ist und wenn man den sich hieraus ergebenden Uebel⸗ ständen früher durch Anbauten abzuhelfen suchte, so war dieses doch immer nur halbe Arbeit. Abgesehen davon, daß das Beamtenwohnhaus als solches nicht zureicht, sind die Bureauräume
lebhaften Geschäftstagen sind die Stallungen für Kleinvieh, das Schlachthaus für Schweine, so⸗ wie dasjenige für Großvieh ebenfalls viel zu eng. Auch die Dungablagerstelle solle man schon aus Gründen der Reinlichkeit von ihrer jetzigen Stelle entfernen und außerhalb des Schlachthofes unterbringen. Es sind dieses aller⸗ dings Mißstände, die ganze Arbeit erfordern und da man diese doch endlich machen muß, sollte man nicht länger damit säumen, sondern gründlich die Hand ans Werk legen. Gießen, 7. August. Gestern besichtigte ein von der Regierung der Vereinigten Staaten beauftragte Forstmann unser forst⸗ wissenschaftliches Institut mit seinen Samm⸗ lungen und stattete dann in Begleitung des Assistenten Grieb auch dem Forstgarten einen Besuch ab.
Gießen, 7. August. Seit dem Jahre 1890 liegt an der Ecke der Goethe- und der Stephanstraße das Gelände wüst und un— beuutzt da, welches der Staat zur Errichtung wissenschaftlicher Instistute für schweres Geld damals gekauft hat. Anfang April 1894 wurden von der Kammer die Mittel bewilligt, um nach damals schon vorgelegten Bauplänen das physikalische Institut auf diesem Gelände zu erbauen. Vor anderthalb Jahren errichtete man in der Goethestraße gegenüber dem Bauplatz das Baubureau und jedermann in Gießen glaubte, nun würde die Sache losgehen. Ein halbes Dutzend Arbeiter begannen auch, sich mit Vor— arbeiten zu beschäftigen. Auch der ausgehobene Boden wurde in mehr oder größeren Zwischen— räumen abgefahren. So war es beim Zu Ende Gehen der vorigen Bausaison, und so ist es ge— blieben bis auf den heutigen Tag. Professor Himstadt, dessen Initiative der beabsichtigte Bau dieser wissenschaftlichen Institute wohl zu danken, ist von hier fortgegangen und vielleicht passiert es noch, daß dessen Nachfolger von hier geht, ohne daß diese Bauten in Angriff ge— nommen, geschweige denn fertig geworden sind, denn man versichert uns, daß die nach der An- sicht des Prof. Himstedt für zweckmäßig befun⸗ denen Baupläne, auf Grund deren jedenfalls die Geldbewillung für die Ausführung geschehen ist, nicht benutzt werden. Es werden noch neue Pläne aufgestellt. Gewiß ist hier die Frage am Platze, wer denn eigentlich hier der Bauherr ist. Die Kosten der neuen Pläue bezahlt ebenso wie vieles Andere aber der hessische Steuerzahler.
* Gießen, 7. August. Bei den gestrigen Scharfschießübungen stürzte Lieutenant Jochim in der Gegend von Beuern vom Pferde, ohne sich jedoch erheblich zu verletzen. Ein Kamerad brachte denselben per Wagen vom Uebungsfelde in seine Wohnung.
* Gießen,“. August. In der Strafsache gegen die Witwe Jakob Schultheis von Wisselsheim wegen Milchfälschung, auf welche wir bereits früher unsere Leser aufmerksam machten, konnte heute nicht verhandelt werden, da die Beschuldigte im Termin nicht erschienen war. Assessor Pfeiffer, der Vertreter des Rechtsanwalts Grünewald, überreichte eine Er⸗ klärung des Kreisgesundheitsamtes Friedberg,
wonach Frau Schultheis derart leidend ist, daß sie ohne Gefahr für Leben und Gesundheit die Reise nach Gießen augenblicklich nicht unternehmen kann. Die Sache wurde daraufhin auf unbe⸗ stimmte Zeit vertagt.
* Gießen, 7. August. Nachdem der Sprengwagen bis vor wenigen Tagen nur probeweise die Straßen der Altstadt mit dem staubbefreienden Naß benetzte, inzwischen aber praktische Veränderungen an demselben vorge⸗ nommen sind, wird er jetzt, so lange ein Be⸗ dürfnis vorhanden, täglich das Pflaster der Alt— stadt besprengen.
Darmstadt, 6. August. Am verflossenen Sonntag sollte im Walde bei Groß-Gerau ein sozialdemokratisches Volks fest stattfinden. Jufolge der ungünstigen Witterung wurde die Abhaltung des Festes auf den nächsten Sonntag verschoben, doch ist dasselbe nunmehr von Seiten der Behörde verboten worden. Anlaß zu dem Verbot soll das Verhalten auswärtiger Gäste gegeben haben, die am Sonntag, da sie von der Aufschiebung des Festes noch keine Kenntnis hatten, in Groß-Gerau erschienen waren. Das Verbot wird übrigens, wie die„Mainzer Volks⸗ zeitung“ zu berichten weiß, in der Hessischen Kammer zur Sprache gebracht werden.
* Darmstadt, 6. August. Oberregierungs⸗ rat Breidenbach, der seit einigen Tagen im Extrazug die Strecken der Hessischen Ludwigs— bahn befährt, um die Stationen, deren Einrich— tung und Verkehr kennen zu lernen, erkundigt sich auch eingehend über den Geschäftsumgang und das verfügbare Personal und hat mehrfach, so in Frankfurt und Goldstein betont, daß ihm die dort vorhandene Zahl von Beamten nicht ausreichend erscheine. Das Be— triebsmalerial muß nach Eintritt der Verstaat— lichung bedeutend ergänzt werden, was zunächst provisorisch aus den Beständen der benachbarten Staatsbahnen geschieht. In Koblenz wird zu diesem Zweck eine Anzahl Locomotiven bereit ge— halten, während die Direktionen Frankfurt, Köln, und Saarbrücken die erforderlichen Personen— und Güterwagen zu stellen haben.
Aus Mainz, 6. August, schreibt man: „Bei der kürzlich stattgehabten Hochzeitsfeierlich⸗ keit der Prinzessin von Koburg Gotha mit dem Erbprinzen von Hohenlohe-Langenburg war eine Mainzer Buchdruckerei und lithographische An⸗ stalt mit der Anfertigung künstlerisch ausge⸗ statteter Menus und Concertprogramme beauf- tragt worden. Die Firma lieferte thatsächlich ein Meisterwerk und damit die Bestellung recht— zeitig in Koburg eintreffen sollte, wurde von der Buchdruckerei ein junger Mann beauftragt, die Sachen persönlich zu überbringen. Der junge Mann kam rechtzeitig in Koburg an und lieferte seine Bestellung auf dem Hofmarschall⸗ amt ab. Als aber an demselben Tage die Tafel ihren Anfang nehmen und die Menus und Programme den Herrschaften vorgelegt werden sollten, war das Packet aus dem Zimmer des Hofmarschallamts spurlos verschwunden und konnte nicht mehr aufgefunden werden. Wer das Packet hinweg genommen, ist bis jetzt noch nicht ermittelt. Ein ziemlich gut verbürgtes Ge⸗
rücht besagt übrigens, daß trotz der fehlenden Menukarten, so künstlerisch schön sie auch gewesen sein mögen, es den Herrschaften an Appetit nicht gemangelt hat.“— Seit dem 1. August sind, wie ein Berichterstatter meldet, die in den bekannten Schaffnerprozeß verwickelten Zug⸗ führer auf die Hälfte ihres Gehaltsbezuges reduziert worden. Die Direktion der hessischen Ludwigsbahn hatte, nachdem die Staats⸗ anwaltschaft Berufung gegen das freisprechende Urteil eingelegt, bisher keine Schritte über die spätere Verwendung der Beamten unternommen.
* Mainz, 6. Aug. Ein Unteroffizier eines hiesigen Regimentes, der sich— wie die „Frkf. Ztg.“ berichtet— ein Vergehen gegen die Sittlichkeit hat zu schulden kommen lassen, wurde zu einer sechsmonatigen Festungsstrafe durch das Kriegsgericht verurteilt.
Die Sternkammer in England.
Während der Regierungszeit König Heinrichs VII. (1485-1509) wurde ein Institut errichtet, das sich seiner Zeit durch seine strengen Verurteilungen sehr ver⸗ haßt gemacht hatte: ein Gerichtshof für politische Ver⸗ brechen, gegen dessen Urteil es keine Appellation gab. Seinen Namen führte er von dem Sitzungssaal, dessen Decke mit Sternen geschmückt war. Der Sternkammer waren auch die Buchdrucker- Angelegenheiten zugeteilt: Konzessions⸗Erteilung, Preß-Angelegenheiten c. So hatte sie darüber zu entscheiden, wie viel Druckereien in London existieren durften; außer London hatten nur noch die Universitätsstädte Cambridge und Oxford das Recht, je eine Druckerei zu halten. In welcher Weise die Preß⸗ Angelegenheiten abgeurteilt wurden, dafür liefern die beiden folgenden Beispiele recht schlagende Beweise.
Im Jahre 1610 publizierte ein gewisser Dr. Leighton einen Aufruf an das Parlament gegen die Prälaten. Er schalt letztere„antichristlich“ und„fanatisch“, Männer des Blutes, Raben und Dohlen. Wegen dieser harmlosen Aeußerungen, die man heute dutzendweise in englischen und irländischen Zeitungen liest, wurde der Doktor vor die Sternkammer zitiert und nach kurzem Prozeß abgeurteilt. Es ist eine Schilderung der Strafvollstreckung erhalten, die hier wiedergegeben sei:
„Freitag, am 16. November, ist an ihm im neuen Palast von Westminster ein Teil der Sentenz vollzogen worden, folgendermaßen:
1. Er wurde sehr ernstlich durchgepeitscht, bevor er an den Pranger gestellt worden ist.
2. Als er an dem Pranger gestanden, hat er eins seiner Ohren abgeschnitten bekommen.
3. Auch eine Seite setner Nase aufgeschlitzt.
4. Gebrannt auf eine Wange mit einem heißen roten Eisen, mit den Buchstaben S. S., bedentend:„Slirrer up of Sedition“(ein Aufruhrstifter), und dann zurückgeführt ins Fleetgefängnis und gebüßt mit 10 000 Pfd. Sterl. und eingesperrt auf Lebenslang.
Und von da sieben Tage später, die Wunden auf dem Rücken, Ohr, Nase und Wange noch nicht kuriert, zum zweiten Male am Schandpfahl in Cheapside durch⸗ gepeitscht und ebendaselbst der Rest der Sentenz an ihm vollzogen durch Abschneidung des zweiten Ohres, Brennung der anderen Wange und Aufschlitzung der zweiten Nasen⸗ seite.“
Ein anderer Schrifsteller, Namens Prynn, hatte ein Buch gegen das Theater und die Schauspieler geschriebeu. Unglücklicherweise fiel es der Gemahlin Karls I. ein, eine Maskerade bei Hofe zu veranstalten, und trotzdem dies geschah, als Prynns Buch schon unter der Presse war, wurde der unglückliche Autor dennoch beschuldigt, eine
ollständig unzulänglich. An nur einigermaßen
Das blaue Herz
Roman von Karl Ed. Klopfer. (Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)
Ignaz zog ein Packetchen aus der Brusttasche eines Rockes und legte es vor den verdutzten Baron hin.
Effenberg setzte seinen Kneifer auf die Nase und durchmusterte die mannigfaltigen Skripturen mit anfangs sehr mißtrauischer Miene. Die ver⸗ wandelte sich aber gar bald wieder zu einem Aus— druck des höchsten Staunens. 5
„Was soll das heißen?“ fragte er dann leise, mit einer ahnungsvollen Aengstlichkeit zu dem jungen Manne aufsehend.„Was wollen Sie aus dem Allen für einen— Zusammenhang konstruieren 22
Ignaz holte tief Atem und— wälzte sich Alles vom Herzen, was ihm in diesen Wochen zu einer Zentnerlast geworden war. b Eine Viertelstunde später verließ der Freiherr o. Effenberg mit dem Burschen das Haus, sehr bleich und aufgeregt, wie Wetti bemerken wollte.
Ihren fragenden Blick beantwortete der hinter dem
Baron schreitende Bediente nur mit einer Panto⸗ 1
mime, die besagen zu wollen schten:— — Jetzt geht's erst an die Hauptsache!
e die Baronin und meine Tochter heim⸗
ktommen sollten, ehe ich wieder da bin“, warf der eiherr nür kurz über die Schulter,„so mögen bie sich über mein Ausbleiben nicht beunruhigen.
—„Laß mich!
Ich weiß nicht, wie lange ich zu thun haben werde.“ *. 15*
Es dämmerte schon stark, als der Baron und Ignaz im Hause des Grafen Degenstein anlangten. Der Graf begrüßte den„verehrten Schwiegerpapa“ sehr launig; er wäre eben im Begriffe gewesen, sich in seine Familie zu begeben. 5
„Aber wen bringen Sie mir da?“ fragte er dann, als der Freiherr dem Bedienten des Attachés winkte, um ihn eintreten zu heißen. 5
Effenberg hatte dem Grafen eine fieberische Hand zum zögernden Gruß geboten, aber kein Wort der Erwiderung auf den ihm gewordenen Willkomm gefunden.
„Vor Allem Eins!“ sagte er jetzt, seine Auf— regung mühsam bemeisternd.„Sperren Sie hier die Vorzimmerthür ab, Herr Graf, und lassen Sie uns nebenau eintreten. Es ist notwendig, sich zu versichern, daß uns niemand von Ihren Leuten belausche.“
Der Graf blickte betreten auf den ihm offen— bar etwas fatalen Begleiter des Freiherrn, unter- drückte aber eine Frage und führte die Beiden in das anstoßende Bibliothekzimmer, wo er selbst Licht machte, indem er den Hebel des elektrischen Kron— leuchters rückte.
„Nehmen Sie Platz, Herr Baron— und er⸗ klären Sie sich gütigst! Sie werden begreifen, daß ich ein wenig gespannt bin.“
Effenberg hätte den Sitz am liebsten aus⸗
geschlagen, aber er fühlte eine bedenkliche Schwäche in deu alten Beinen. Nachdem er vergeblich ver⸗ sucht hatte, einen geeigneten Punkt zu seinen Eröff— nungen zu finden, ließ er sich schwer atmend in einen altdeutschen Ledersessel fallen.
„Ergreifen Sie das Wort, junger Mann!“ sagte er dann, zu Ignaz gewendet, indem er mit bebenden Fingern an seinen grauen Bartkoteletten zupfte.„Sie müßten daun ja doch die Hauptrolle übernehmen.“
Ignaz verneigte sich stumm, griff in seine Westentasche und brachte daraus ein zusammen- gelegtes Papier in Vorschein, das er auseinander— faltete und auf den großen, mit Zeitungen und Broschüren bedeckten Tisch in der Mitte des Zimmers legte. Es war— die Banknote, die ihm der Graf neulich als„Finderlohn“ zugesteckt hatte.
„Hier, Herr Graf!“ sagte er halblaut, ohne jeden„Schwung“, aber auch ohne Verlegenheit. „Zuerst muß ich das zurückerstatten, um frei von der Leber weg reden zu können.“
(Fortsetzung folgt.)
— Berlin bei Nacht. Fünf Berliner Zimmer⸗ vermieterinnen standen am Mittwoch vor der ersten Ferien⸗ straftammer des Berliner Landgerichts J unter der An⸗ klage der Kuppelei: eine, die Witwe Karoline Schulz, geb. Friedemann, der schweren Kuppelei, weil sie ihre Stief⸗ tochter zur Unzucht angehalten haben soll. Die Ange- klagten wohnen sämtlich im sogenannten Studentenviertel, in der Marienstraße, Luisenstraße, Karlstraße. Das Treiben in ihren Wohnungen soll ein arges gewesen sein
und ist zuletzt von der Stieftochter der ersten Angeklagten, der 22jährigen Martha Schulz, zur Anzeige gebracht worden. Entweder ist sie der Lebensweise, zu der sie an⸗ gehalten wurde, überdrüssig geworden oder sie ist aus Rache infolge vorhergegangener Zwistigkeiten zur Ver⸗ rätherin geworden. Die Angeklagten haben ihr Gewerbe in„kollegialischer“ Weise betrieben, sie führten sich gegen⸗ seitig Kunden zu und unterstützten sich gegenseitig. Ihre Helfershelferinnen sollen ihnen auch Mädchen zugeführt haben. Zu den„Kunden“ der Angeklagten sollen Leute aus den höheren Kreisen gehören, z. B. ein Gesandschafts⸗ sekretär, ein Landrichter u. s. w., ferner auch mehrere reiche Pferdehändler und Kaufleute, von denen einer nur unter der Bezeichnung„Sekt⸗Onkel“ bekannt war, weil er bei seinen Besuchen stets viel Sekt zum Besten gab. Be⸗ merkenswert ist, wie ein alter Kunde von den Ange⸗ klagten hinters Licht geführt wurde. Die Angetlagte Schmidt erzählte ihrer Freundin Schulz eines Tages, daß sie sich häufig mit einem alten Herrn am Goldfischteich im Tiergarteu unterhalte. Der Herr habe ihr hundert Mark geboten, wenn sie ihn mit einem unbescholtenen Mädchen bekannt machen könne. Die Schulz machte den Vorschlag, daß ja ihre Stieftochter Martha diese Rolle spielen könne. Dieser Plan ist denn auch zur Ausfüh⸗ rung gebracht worden. Die Verhandlung fand natür⸗ lich unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. Aus der Urteilsverkündung ging hervor, daß die Hauptangeklagte Schulz schwer belastet worden war. Der Gerichtshof ver⸗ urteilte sie zu einer Zuchthausstrafe von anderthalb Jahren und dreijährigem Ehrverlust. Die Angeklagten Schmidt, Bredow, Ritzleben und Hellmund wurden zu beziehungs⸗ weise zwei Monaten, drei Monaten, zwei Monaten und zwei Wochen Gefängnis verurteilt.


