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bestehende hiesige Spar⸗ und Leihkasse 1 17 Raiffeisen) in diesem Jahre, nämlich 93805% Die Aktiva betragen 69893, die Passiva 69 248. e 5
* Darmstadt, 1. November. Der frühere Realschuldirektor Hahn von Heppenheim, der wegen schweren Sittlichkeitsverbrechens kürz⸗ lich von der Darmstädter Strafkammer Zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt worden war, wurde, da sein Geisteszustand als gestört betrachtet worden, statt ins Gefängnis in die Irrenklinik verbracht. Dort ist er nun plötzlich gestorben.
* Darmstadt, 2. November. ö 1 nächst zusammentretende Landtag wird sich mehr als früher mit Anfechtungen von Landtagsmandaten zu befassen haben. Es wurde bereits gemeldet, daß gegen die Wahlen in Darmstadt Reklamationen erhoben werden sollten, weil Nichthessen sich an den Wahl⸗ männerwahlen beteiligt haben. Der Protest geht nunmehr an das Bureau der Kammer ab. In Gießen wird aus demselben Grunde die voll⸗ zogene Wahl angefochten. Des Weiteren wird mitgeteilt, daß auch im 6. Wahlbezirk der Provinz Oberhessen, wo der zu den National⸗ Ülberalen zählende Kreisrat Schönfeld(Schotten) nur knapp über den Antisemiten Fleischhauer siegte, Unregelmäßigkeiten vorgekommen ein sollen, indem auch dort Nichthessen sich an er Wahlhandlung beteiligten. Im 11. Wahl⸗ bezirk der Provinz Oberhessen, wo der christlich⸗ soziale Bürgermeister Weidner von Herchenhain den seitherigen Mandatsinhaber, den nationalliberalen Sturmfels in Nidda, mit einer Stimme Mehr⸗ heit schlug, wird von der unterlegenen Partei die Anfechtung der Wahl versucht.
* Offenbach, 2. November. Heute tritt hier eine städtische Arbeitsvermittlungs⸗ stelle in Wirksamkeit, die den Arbeitsnachweis für beide Teill unentgeltlich vermitteln wird.
* Mainz, 30. Oktober. Der Verein Mainzer Kaufleute hatte kürzlich die von der ainzer Handelskammer aufgestellten Statuten über die Errichtung kauf männischer Schiedsgerichte beraten und wurde von dem Verein eine Reihe Verbesser ungsvorschläge gemacht. Die wichtigsten derselben waren die, daß die Beisitzer zum Schiedsgericht von den Eingesessenen im Handelskammerbezirk selbst ge⸗ wählt werden sollen und nicht nach dem Vor⸗ schlag der Handelskammer von dieser; ferner sollen, entgegen der betreffenden Bestimmung des Statuts, Rechtsanwälte mit einer Ver⸗ tretung der Parteien nicht betraut werden können. Die Großh. Handelskammer 1 nunmehr dem Verein der Kaufleute die
ittellung zugehen lassen, daß einige Vor⸗ schlagsänderungen zu den Statuten der kauf⸗ männischen Schiedsgerichte die Zustimmung der Kammer erhalten hätten, daß aber die oben mit⸗ geteilten Abänderungen von der, Kammer nicht
Der dem⸗
hätten acceptiert werden können.— Sämtliche hiesige Eisenwarenhändler haben vor einigen Tagen einen Verband zum Schutz ge⸗ meinschaftlicher Interessen gegründet. Der Ver⸗ band soll derart erweitert werden, daß in dem⸗ selben auch die Eisenwarenhändler benachbarter Orte und Städte aufgenommen werden können. Die Thätigkeit des Verbandes richtet sich in erster Linie gegen die in allen größeren Städten und auch in Mainz entstehenden großen Geschäfte, die einzelne Artikel der Eisenwaarenbranche zu wahren Schleuderpreisen verkaufen und da⸗ durch das solide Geschäft ungemein schädigen. Aehnlich wie u. a. in Köln soll auch hier mit den Fabriken in Eisenwaren ein Vertrag abge⸗ schlossen werden, wonach die Eisenwarenfabrik kanten sich verpflichten, an solche Schleuder⸗ eschäfte— die besonders bezeichnet werden— eine Waren als Massenartikel abzusetzen, wenn nicht die Verbindung mit den reellen Geschäften eingestellt werden soll.
Vermischtes.
— Großstadtelend. Aus Berlin schreibt man: Für ihre hungernden Kinder hatte die Frau ein es Metallschleifers, die gestern unter Anklage des Dieb⸗ stahls vor dem Schöffengericht stand, in einem Hause der Chorinerstraße, in der sie wohnte, zwei Früh⸗ stücksbeutel gestohlen. Sie entwarf thränenden Auges ein Mitleid erweckendes Bild von ihrer Lage. Ihr Mann sel fortdauernd krank und nicht im Stande, die Mittel zum Lebensunterhalt zu erwerben. Auch sie habe nicht die Kraft, ihre vier schulpflichtigen Kinder zu ernähren und müsse diese oft hungrig ins Bett gehen lassen. So sei es auch im August wieder gewesen. Die Kinder seien ohne Abendbrot schlafen gegangen und als sie am nächsten Morgen um 7 Uhr zur Schule gehen sollten, hätten ste geweint und über Hunger geklagt und da habe ste sich nicht anders helfen können, als daß sie die beiden Brot⸗ beutel nahm und den Inhalt an die Kinder verteilte. Die Erzählung der Angeklagten trug den Stempel der Wahrhaftigkeit an sich und machte augenscheinlich Eindruck auf den Gerichtshof.— Der Staatsanwalt beantragte 3 Tage Gefängnis. Der Gerichtshof hielt einen Mund⸗ raub zwar nicht für vorliegend, weil ja auch die Beutel gestohlen seien, erachtete aber den Fall für ganz besonders milde liegend und erkannte auf einen Tag Gefängnis.
— Carriere., Ueber die Personalien des jüngst vielgenannten Berichterstatters v. Lützow wird der„Frkf. Ztg.“ von kundiger Seite aus Berlin Folgendes mitge⸗ tellt:„Karl v. Lützow entstammt einer alten mecklen⸗ burgischen Adelsfamilie. Sein Vater war Kommandeur des Mecklenburgischen Grenadierregiments, seine Mutter ist eine geborene Gräfin Seydewitz. Er ist im Kadetten⸗ korps erzogen, war dann Offizier im Grenadierregiment Nr. 89 und wurde später ins Infanterieregiment Nr. 85 versetzt. Dort wurde er mit schlichtem Abschied entlassen, später indessen beim 96. Regiment in Altenburg wieder angestellt. Dort heiratete er ein Fräulein Bellair, der es gelungen war, in der Altenburger Hofgesellschaft eiuge⸗ führt zu werden, thatsächlich hieß sie Frau Kuntze und war eine Tochter des bekannten Taschenspielers Bellachini. Da er sie als Offizier nicht öffentlich heiraten konnte, so ließ er sich mit ihr heimlich in Helgoland trauen, und trat dann später, nachdem er noch vorübergehend dem 34.
In Berlin versuchte er sich als Journalist eine Existenz zu gründen, und den mannigfachen Beziehungen seiner Frau gelang es, ihm eine Stellung im Wolffschen Bureau zu verschaffen. Dort wurde er indessen wegen Indiskre⸗ tionen entlassen, und gründete dann selbst ein kleines Nachrichtenbureau. Durch seinen Namen, seine sehr ge⸗ wandten Manieren und dadurch, daß er fast immer in Uniform ging, gelang es ihm, selbst in guten und ein⸗ flußreichen Kreisen Eingang zu finden, bis er im Jahre 1890 in der„Kreuzzeitung“ als russischer Spion denun⸗ ziert und als Landwehr⸗Offizier entlassen wurde. Seit⸗ dem schlug er sich kümmerlich durch, seine Frau hatte ihm einen anderen Herrn vorgezogen, und Alle, die ihn kannten, waren sehr überrascht, ihn vor Jahr und Tag als Angestellten der politischen Polizei in Berlin wieder zu treffen, zu welcher Stellung er auf Grund seiner Ver⸗ gangenheit und seines unzuverlässigen Charakters so un⸗ geeignet wie möglich erschien.“
— Eines verschmähten Millionärs Rache. Im Sommer des vorigen Jahres hatte sich die Sängerin Lili Leio von Wien aus zur Absolvirung eines Gast⸗ spiels nach Mailand begeben, wo sie große Triumphe feierte. Dort machte sie die Bekanntschaft eines jungen reichen Russen, des vierundzwanziglährigen Leo Edlen v. Gieystor, der mit seinem Sekretär nach Mailand gekommen war, um hier Gesangsunterricht zu nehmen. Dieser junge Sarmate, von dem ganz Mailand wußte, daß er das ungewöhnliche Körpergewicht von 160 Kilogramm hatte, verfolgte Fräulein Lejo mit Heiratsanträgen, wurde aber von der letzteren beharrlich abgewiesen. Der beleidigte Don Juan erschien eines Tages bei ihr mit der Drohung, er werde sie und dann sich erschießen, wenn sie nicht in die Heirat willige; dabei zog er einen geladenen Revolver hervor. Der Sängerin gelang es, aus dem Zimmer zu eilen, worauf sie die Thür von außen absperrte. Der Russe richtete nun, wie seiner Zeit berichtet, die Waffe gegen sich selbst, und man fand ihn bald darauf als Leiche. Bevor sich der Russe mit dem Revolver zu der Sängerin begab, hatte er in Voraussetzung des geplanten Mordes und Selbstmordes sein Testament gemacht, in welchem er zur Universalerbin jene Sängerin einsetzte, welche zur Zelt in Mailand nächst Fräulein Lejo in ihrem Fach die tüchtigste sei, und das sei nach seiner Ueber⸗ zeugung Malwine Brunner. Diese junge Dame, welche am Wiener Konservatorium ihre Gesangsstudien beendet hatte, war in Begleitung einer Freundin nach Mailand gerelst, wo sie blos einmal in einem öffentlichen Konzert auftrat. Ob sie nächst Fräulein Lejo wirklich die tüch⸗ tigste Sängerin in Mailand war, ließ sich billig be⸗ zweifeln, unbekannt war sie in der Stadt gänzlich. Daß es mit der Uebernahme der Erbschaft noch seine guten Wege hatte, war sehr begreiflich, und das Testament wurde auch von vielen Seiten angefochten. Fräu lein Brunner begab sich nach Moskau, wo die Verlassenschaftsabhand⸗ lung gepflogen wurde, um daselbst das Ergebnis derselben abzuwarten. Dieser Tage erging endlich die Entscheidung, nach welcher die Moskauer Verlassenschaftsbehörde das Testament für giltig erklärte und die Millionen be⸗ tragende Erbschaft Fräulein Brunner zuerkannte. Die Angelegenheit kommt aber noch vor eine zweite Instanz, und die russischen Blätter, welche diesen Ausgang des Erbschaftsprozesses mit vielem Mißvergnügen verzeichnen, geben sich der Hoffnung hin, daß die zweite Instanz das erstrichterliche Urteil aufheben werde.
Verleger: Paul Bader in Marburg, Verantw. Re⸗ dakteur: Wilhelm Sell, Druck von E. Ottmann, beide in
Regiment angehört hatte, zu den Landwehroffizieren über.
Gießen.
Neueste Telegramme.
Hd. Berlin, 3. November. einer Mitteilung der„Berl. Neuest. Nachr.“ beschäftigt sich das Reichsschatz. amt jetzt mit der Frage des Eisen⸗ bahnbau es in den Schutzgebieten. Für die zunächst in Frage kommenden Bahnen werden im Ganzen 96 Mill. Mark verlangt. Demselben Blatt zu⸗ folge soll in Deutsch⸗Südwest⸗Afrika ein neuer Versuch mit Einführung der Lasttiere sowie mit der Einrichtu eines regelmäßigen Post⸗ und Fahr⸗ dienstes gemacht werden. Hd. Rom, 3. Nov. Tribuna berichtet über ein Gefecht der Italiener mit Ras Man- gascha bei dem Fort Adicaja, wobei Letzterer geschlagen worden sei. Eine Bestätigung dieser Nachricht liegt nicht vor. 2 Hd. Petersbürg, 3. November. Die hie⸗ sigen offiziellen Kreise verhalten sich gegen die Veröffentlichungen der„Hamb. Nachr. fortgesetzt ablehnend. In unterrichteten Kreisen wird mit Nachdruck betont, daß die Mitteilungen über den Vertrag nicht zutreffend seien. Auch war das Jahr, in welchem Bismarck den Vertrag ge⸗ schlossen, gerade dasjenige, in welchem große Heeresmassen an der deutschen und russischen Grenze aufgestellt waren und die Regierungs⸗ blätter beider Staaten sich gegenseitig agresstber Ahsichten beschuldigten. Man scheint hier ein ban Dementi im Reichsanzeiger erwartet zu haben.
Privattelegramme der„Hessischen Landesztg.“
* Berlin, 3. Nov. 2 uhr 43 Min. Der Berliner Arbeiter ⸗Verein be⸗ schloß wegen der Auflösungen der Quidde⸗Versammlungen durch eine Deputation bei dem Minister des Innern vorstellig zu werden. Mittelst einer Zivil⸗ klage soll Rechtsanspruch auf Scha⸗ denersatz durchgefochten werden. Kamburg, 3. Nov. 3 Uhr 10 Min, Fast sämtliche Führer der elektri⸗ schen Straßenbahnen traten in Streik. Etwa 500 Mann verlangten Lohn⸗Erhöhuug. Die Ordnun unter den Streikenden ist mu sterhaft.
Marktpreise. 5
Gießen, den 3. November. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter per Pfd. 1— 1,15, Hühner eier 2 Stück 13— 15, Enteneier—, Gänseeier——, Kise 5—8, Käsematte 3, Erbsen per Liter 17, Linsen 28 Pfg., Tauben per Paar, 50—65 Pfg., Hühner p. St. 901,20, Hahnen 50—90, Enten 1,40— 1,60, Gänse per Pfunde 4055, Ochsenfleisch 66— 74, Kuh- und Rindflelsch 600 bis 68, Schweinefl. 56— 66, Schweinefl., gesalz. 70— 79, Kalbfleisch 50— 54, Hammelfleisch 60— 70, Kartoffeln pre 100 Kilo 4,00— 5,00, Zwiebeln per Zentner 4,00 Ma,
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Betressend: Die Abhaltung der Vieh⸗ märkte in Gießen.
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß die Abhaltung der Viehmärkte zu Gießen am 17. und 18. November J. J. unter folgenden Bedingungen gestattet ist:
1. Für den Auf⸗ und Abtrieb ist den An⸗ ordnungen des Kreisveterinäramtes 5 5 eine bestimmte Stelle zu schaffen. uf den Markt dürfen nur Tiere aus unverseuchten Orten des Großherzog⸗ tums Hessen, Tiere von Händlern aber nur dann, wenn sie mindestens sieben Tage in unverseuchten hessischen Orten in seuchenfreiem Zustande zugebracht haben, aufgetrieben werden.
18. Außer der Kontrole der Ursprungs⸗ zeugnisse hat selbstverständlich auch die tierärztliche Besichtigung der Tiere vor dem Auftriebe zu erfolgen.
Gießen, den 31. Oktober 1896.
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