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Betrag sei falsch gebucht, d. h. unter falschem Datum in Einnahme gestellt.
Der Rechner Dreßler erklärt, daß die Arbeit für die Stadt und für die Krankenhaus⸗Kasse allein schon voll⸗ ständig seinen Mann beschäftigt. Der Zeuge erklärt, daß er bei starkem Andrange bei Geldauszahlungen nicht immer gleich Buchungen vornimmt, sondern die Einträge nachträglich nach den Quittungen vornimmt; er handle jedoch nur so bei kleinen Beträgen. Wenn es sich um große Summen handelt, buche er diese erst in der Kasse, ehe er sie aushändige.
Der Zeuge Lotz, Nachfolger des Angeklagten bei der Feldbereinigungskasse, giebt an, bei seinem Dienstantritt hätten mehrere Eingänge gefehlt, die aber auch im Tage⸗ buch nicht eingetragen waren, darunter ein Einnahme⸗ posten von 4000. Dieser Posten ist am 25. April 1894 eingegangen.
Hierauf wird der Beamte der Oberrechnungskammer Heinrich Leonhardt Auer-Darmstadt als Sachverständiger und Zeuge vereidet. Der Angeklagte behauptet nämlich, daß er eine Zahlung des Landwirtes ten Brink über 500„ um deswillen nicht gebucht, weil er demselben kurz darauf die gleiche Summe als Ueberzahlung zurück⸗ gezahlt, sodaß sich beide Zahlungen ausgeglichen. Der Sachverständige erklärt, daß nach den Büchern und Quittungen der ten Brück niemals 500, sondern nur 185 zuviel gezahlt hat.
ten Brink, als Zeuge vernommen, erklärt, daß er eine Ueberzahlung, die er nach seinen Quittungen geleistet hatte, ca. 500, vom Angeklagten zurückerhalten hat. Ob er wirklich gerade 500 4 zuviel gezahlt hat, weiß der Zeuge nicht; der Angeklagte habe die Abrechnung gemacht.
Der Angeklagte gesteht in drei Fällen, die er am Vormittag bestritten, zu, Geld empfangen zu haben, das er nicht gebucht hat, sodaß auf mehrere Zeugen verzichtet wird. Durch weitere Vernehmung der Zeugen wird unter Zuziehung des Sachverständigen festgestellt, daß Ein⸗ nahmen, die der Angeklagte gemacht, nicht gebucht sind.
Es wurden dann noch vernommen der Beamte der Oberrechnungskammer in Darmstadt, Leonhard Auer, sowle der Landwirt ten Brink, die den Augeklagten gleichfalls belasteken. Dieser gesteht zu, in drei Fällen Geld empfangen zu haben, welches er nicht buchte. Vor⸗ mittags hat er diese Fälle bestritten.
Die zum Schluß vernommene Ehefrau des Georg Atzert von Vilbel giebt zu, 1894/95 ca.( Jahre lang mit dem Angeklagten in unerlaubtem Verkehr gestanden zu haben. Sie habe denselben zu diesem Zwecke im Bureau und in dessen Wohnung Besuche jede Woche ein oder zweimal gemacht und dabei Geldgeschenke von 10 bis 20„ jedesmal erhalten. Hierauf wird um 7 Uh! die Verhandlung geschlossen.
Gießen, 2. Oktober.
Heute Vormittag wird gegen Rausch weiter verhandelt. Konrad Weißenstein-Erbstadt, Kreistechniker Jung⸗ mann⸗ Vilbel, Heinrich Möbs-Niedermörleu u. A. be⸗ lasten den Angeklagten ebenfalls.
Bankler Grünewald ⸗-Gießen bekundet, das Obli⸗ gationsgeschäft mit dem Rechner Rausch nur in dessen Eigenschaft als Rechner der Stadt Vilbel gemacht zu haben.
Der Sachverständige Auer erklärt, die Revision der Kasse vom 7. bis 23. Oktober persönlich vorgenommen zu haben. Früher sind nur vom Bürgermeister sogen. Kassenstürze vorgenommen, wobei die vorhandenen Geld⸗ beträge mit dem Saldo des Tagebuches gestimmt haben sollen. Daher ist nur anzunehmen, daß die verschiedenen vereinnahmten Beträge, die nicht als Einnahme ins Tagebuch eingetragen sind, vorher aus der Kasse ent⸗ nommen sein können. Der Sachverständige bemängelt als pflichtwidrig die Nichteintragung des ganzen Konver⸗ tierungsgeschäftes des Bankhauses Grünewald und der deutschen Genossenschaftsbank mit der Stadt Vilbel, wobei fraglos durch seine Manipulationen Rausch 6800 4 zu Ungunsten der Stadt defraudiert hat. Der Sachver⸗ ständige erklärt, daß der Angeklagte verpflichtet gewesen sei, den Empfang der 30000, bar und der 20 000 31/½% iger Obligationen, welche 50 000 4 zum Umtausch alter 4% iger Obligationen benutzt werden sollten, durch die Gemeindebücher hätte gehen zu lassen, sodaß aus den Büchern sich ein Bild ergab, was mit den 50 000 4 geschehen. So wird in gleichen Fällen von allen Rechnern der öffent⸗ lichen Kassen verfahren. Es unterliege gar keinem Zwei⸗ fel, so bekundet der Sachverständige, daß der Betrag von 30 000„ in bar und 20 000 4 3½¼ Prozent-Obli⸗ gationen nicht dem Privatmann Rausch, sondern dem Rechner der Gemeinde Vilbel überlassen waren, das be⸗ weist das Contocorent des betreffenden Bankhauses an die Stadt Vilbel, worin dieser die 50000& belastet sind. Der Sachverständige hat den Eindruck gehabt, als er die Visitation vorgenommen, daß die Sache nicht ganz sauber sei. Er hält es nicht für unmöglich, daß ein Fehl⸗ betrag in der Kasse schon beim Dienstantritt des Ange⸗ klagten bestanden haben kann, aber in der Hauptsache ist der in der Anklageschrift festgesetzte Fehlbetrag vom Angeklagten unterschlagen. Damit ist die Beweis auf⸗ nahme geschlossen.
um 3½ Uhr heute Nachmittag beginnen die Plaidoyers, sodaß spät Abends erst die Sache zu Ende kommt.
Vermischtes.
— Ein Riesendiamant. Aus Amsterdam wird geschrieben: In unserer Stadt soll jetzt ein Riesendiamant geschliffen werden, es ist derselbe Stein, der vor einigen
Jahren in der Jagers⸗Fonteyn⸗Mine in der Kap⸗Kolonie
gefunden wurde und 971 Karat wiegt. Zwar wird der Diamant durch das Abspalten der unreinen Stellen und durch das Schleifen beträchtlich an Gewicht verliereu, aber auch dann werden der„Kohinur“(106 Karat) und der „Orlow“(194¾ Karat) noch Zwerge gegen ihnz sein. Der Diamant ist bisher von der Bank von England auf⸗ bewahrt. Jetzt hat die Metzsche Schleiferei in Amsterdam einen besonderen Raum bereitgestellt, in dem der Stein geschliffen werden wird. Die Arbeit wird anderthalb Jahr dauern und durch einen Diamantschleifer Namens Barends vorgenommen werden, der schon 1884/85 einen Diamanten von 457 Karat geschliffen hat.
— Eine große Sonnenfleckgruppe ist seit einigen Tagen sichtbar und rückt mehr und mehr gegen die Mitte der Sonnenscheibe vor. Nach der Beobachtung auf dem Observatorium der„Köln. Ztg.“ stellt sich die Gruppe als eine lange Kette von einzelnen Sonnenflecken dar, umgeben von einem zerrissenen, höchst mannigfaltig gestalteten und ungleich dunkelen Hof. Innerhalb dieser ganzen Formation zeigten sich mehr als 20 größere Kernflecke und zahllose kleinere gleich Filamenten, dem größeren anhängend oder diesen umgebe d. Dieser unge⸗ heuern Kette von Flecken, die in Wirklichkeit mindestens 40 000 Meilen lang ist, geht ein einzelner größerer Fleck vorauf, der von einer strahligen Penumbra umgeben ist und äußerst dunkel erscheint. Wie bemerkt, rückt diese ganze Kette von Flecken mehr und mehr in die Sonnenscheibe vor, so daß sie immer besser sichtbar wurde, ja vielleicht sogar von unbewaffueten Augen vor Sonnenuntergang wahrgenommen werden kann. Die Erscheinung ist um so merkwürdiger, als das Maximum der Fleckenthätigkeit auf der Sonne schon seit fast zwei Jahren überschritten ist.
Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde. Sonntag, den 4. Oktober, 17. nach Trinitatis. Gottesdienst. In der Stadtkirche: Vormittags 9½¼ Uhr: Pfarrer Dr. Grein. 1 11 Uhr: Kinderkirche. Pfarrer Dr. Grein. In der Johanneskirche: Vormittags 9½ Uhr: Pfarrer Dingeldey. 5 11 Uhr: Kinderkirche für die Lukasgemeinde. Pfarrer Dingeldey. Sonntag, den 11. Oktober. Erntedankfest. An diesem Sonntag wird in allen Gottesdiensten eine Kollekte erhoben für den Fonds zur Erneuerung der
Stadtkirche. Von Sonntag, den 11. Oktober, Erntedankfest, an
werden Abeudgottesdienste um 5 Uhr gehalten. Am Montag und Dienstag, den 12. und 13. Oktober dieses Jahres, beginnt der Konfirmandenunterricht für die im Jahre 1897 zu konfirmierenden Kinder unserer PPP ĩð Hꝛ.————————————
am Sonntag,
sein Programm entwickeln und sodann Herr Rechtsanwalt Dr.
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chstagswahl.
Allgemeine Mähler versammlung den A1. Okiober, nachmittags 1 Uhr, in Steins Garten zu Gießen,
in welcher zunächst der Kandidat der freisinnigen Partei,
Herr Professor
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Wir laden hierzu alle Wähler aus Stadt und Land ergebenst ein. Gießen, 30. September 1896.
Der Vorstand des freisinnigen Vereins für den
vier Gemeinden. Am Montag und Donnerstag findet für die Knaben, am Dienstag und Freitag für d Mädchen Konfirmandenstunde statt.. Die Anmeldung zum Konfirmandenunterricht für dle Matthäus⸗, Markus⸗, Lukas⸗ und Militärgemrinde wird von den Pfarrern der betreffenden Gemeinden Monta den 5., und Dienstag, den 6. Oktober, jedesmal 555 mittags von 11 bis 1 Uhr und nachmittags von 6 bis bis 7½ Uhr, in ihren Wohnungen entgegengenommen, Für die Johannesgemeinde wird noch besondere De⸗ kanntmachung erfolgen. g
Neneste Telegramme.
Hd. Teplitz 2. Okt. Der Verein für die bergbaulichen Interessen im Nordwesten Böhmens hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, gegen⸗ über den Ausschreitungen der streikenden Berg⸗ leute Mißhandlung von Bergbediensteten, Zer⸗ störung von epi u. s. w. ein solidarisches Vorgehen der Bergbau-Unternehmer überall ein⸗ zuleiten. ö
Hd. Teplitz, 2. Okt. Die Zahl der Streikenden hat nunmehr 10 000 über⸗ schritten. 40 Verhaftungen wurden vor⸗ genommen.
Hd. Boulogne s. M., 2. Okt. In der ver⸗ flossenen Nacht versuchte ein als Frau verkleidetes Individuum dem hier verhafteten Fenier Tynan ur Flucht zu verhelfen. Die Polizei ist auf
er Spur eines Fenier⸗Komplotts welches die Befreiung Tynans zum Zweck hat.
Hd. Paris, 2. Oktober. In einer affi⸗ ziellen Note rechtfertigt die Regierung hte Zurückhaltung gegenüber den Exeignissen im
Orient. 5 Hd. Paris, 2. Okt. Nachdem seit gestern die Schifffahrtsbeziehungen zswi⸗
schen Frankreich und Italien nach 4. jähriger Unterbrechung wieder geregelt worden sind, sollen demnächst zwischen beiden Ländern Verhandlungen zur Wiederaufnahme der gegenseitigen Han⸗ delsbeziehungen eingeleitet werden.
Hd. Newyork, 2. Okt. Ein schweres Unwetter richtete gestern in den Vereinigten Staaten beträchtliches Unheil an. Etwa 20 Ort⸗ schaften wurden verwüstet. Ungefähr 40 Menschen kamen um.
Verleger: Paul Bader in Marburg, Verantw. Re⸗
fswald,
Gutsleisch über die politische Lage referieren wird
dakteur: Wilhelm Sell, Druck von E. Ottmann, beide in Gießen. 0
1110.
Bekanntmachung.
Betr. Die Vergebung der 3 und ⸗Setzerlöhne für die Gießener Stadtwaldungen pro 1897/98.
Die vorbemerkten Löhne sollen
Samstag, den 3. Oktober l. J., vormittags 10 ¼ Ahr,
im Saale des alten Rathauses öffentlich vergeben werden. Gießen, den 26. September 1896. Großherzogl. Bülrgermeisterei Gießen. Gnauth.
Bekanntmachung.
Am 5. Oktober 1396, vormittags von 9 bis 1 Uhr und nachmittags von
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2 bis 6 uhr wird die Wahl von 45 Wahlmäunern für die Stadt Gießen zum Bebuf der Wahl eines Laudtags⸗Abgeord⸗ neten für die Stadt Gießen im Bürger ⸗ meistereigebäude(Sitzungssaas) vorgenommen werden. Alle stimmberechtigten Staatsbürger werden daher eingeladen, an dem gedachten Termin sich persönlich ein zufinden und ihre Stimmen abzugeben.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen, welche mit der Entrichtung ihrer schuldigen direkten Staatssteuer, oder falls sie zu einer solchen nicht berangezogen find, ihrer Kommunalsteuer länger als zwei Monate sich im Rückstande befinden, zur Ab⸗ stimmung nicht zugelassen werden und daß daher alle Diejenigen, welche bis heute mit der Ent⸗ richtung der betreffenden Steuer über zwei Monate im Rückstande waren, nur dann zur Abstimmung zugelassen werden können, wenn sie diesen Rllckstand noch bis zur Wahl ab⸗ führen und daß solches geschehen, der Wahl⸗ kommisston durch Vorzeigung ihrer Steuer⸗ quittung nachweisen.
Gießen, am 30 September 1896.
Die Wahlso mmisston: Der Oberbürgermeister: Guauth.
Die Urkundspersonen: Keller. Vogt.
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