Arbeits⸗Vergebung.
Verlust der Schornsteine und die Zerstörung sämmtlicher Obergerüste und des Oberdecks. Der Regen von Melinit⸗ granaten aus Kanonen, die mit rauchlosem Pulver schießen, reißt alle Theile des Schiffes seitlich des Panzers in Stücke. Sechszöllige Kanonen können in drei Minuten zweiundsiebzig Geschosse werfen. Wenn zwanzig Prozent davon ihr Ziel erreichen, so muß die Wirkung vernichtend sein. Während dieses Moments sind mächtige Seiten⸗ ladungen von der größten Wichtigkeit, da sie den Kapitän in den Stand setzen, das Mögliche aus seinem Schiffe herauszuholen. Es giebt Schiffe, in denen die Geschütz⸗ bänke nicht kräftig genug gestützt sind: diese können durch eine unter ihnen platzende Granate aus ihrer Lage und mit ihrem Gewichte von sieben- bis achthundert Tonnen zum Sturze gebracht werden. Kommen sie erst einmal ins Wanken, so werden sie aller Wahrscheinlichkeit nach, da das Panzerdeck sie nicht mehr tragen kann, direkt den Boden des Schiffes durchschlagen und so Verderben und Untergang nach sich ziehen. Die Folgen von der Zer⸗ trümmerung der Schornsteine scheint man gar nicht zu beachten. Der Zug würde das Schiff bald mit Rauch anfüllen und das Deck möglicherweise Feuer fangen. Auch muß man bedenken, daß das elektrische Licht gelöscht und dadurch das Schiff in Finsterniß gehüllt werden kann. Die Arbeit des Kapitäns wird noch zehnmal schwieriger als sonst, wenn das Kartenhaus über ihm zerstört wird oder der Steuerthurm Schaden leidet. Falls die Ka⸗ nonen der Hilfsbatterie nicht sehr gut gegen ein streichendes Feuer geschützt und durch Bombensplitterschutzwehren isolirt sind, so muß das Gemetzel unter der Mannschaft dort entsetzlich werden. Eine einzige Menolinbombe könnte die ganze Batterie unhaltbar machen, da der Rauch, ganz abgesehen von der Wirkung der Explosion, zum Ersticken ist. Doch wenn dies Alles überstanden ist, so kommen jetzt die mächtigen Kanonen, die auf sieben⸗ bis acht⸗ hundert Meter abgeschossen werden dürften. Die Wirkung des Donners der Riesengeschütze auf das Schiff ist kaum zu beschreiben. Wahrscheinlich werden sie wie ein Pulver⸗ magazin, das in der Luft fliegt, das schon fast zum Wrack geschossene Schiff in ein hoffnungsloses Chaos verwandeln, jede Ordnung vernichten und die Leitungs⸗ drähte, welche die Befehle des Kapitäns nach dem Ma⸗ schinenraume führen, zerstören. Auch wenn der Panzer den Geschossen widersteht, wird das Schiff doch eine schreckliche Erschütteruug dadurch erleiden. Schlägt eines der Riesengeschosse auf einen Panzerthurm, so wird es wahrscheinlich, falls es ihn nicht selbst über Bord reißt, die Mannschaft darin betäuben oder töten und den ganzer komplizirten Mechanismus in seinem Innern zer⸗ stören. Jetzt muß jeden Augenblick die Kollission er⸗ wartet werden. Die zerschossenen, rauchenden, blutüber⸗ strömten Schiffe sind einander nahe, Schornsteine und
Masten sind über Bord gefegt. Die Schiffe sind durch die Rauchwolken vorgerückt, die sich unter der Entladung der groben Geschütze um sie gelagert haben. Der erste Akt des Treffens ist vorüber und die Ueberlebenden aus dem Gemetzel treiben auf zertrümmerten Schiffs rümpfen.
Hunderttausende werden weggeworfen durch unzweckmäßige Abfassung von Annoncen und durch Benutzung ungeeigneter Zeitungen. Ein Inserat muß nicht allein sachverständig und treffend abgefaßt sein, sondern es ist auch der Leserkreis der Zeitungen in Betracht zu ziehen. Auf dem weiten Felde des Zeitungswesens wird sich der Laie nicht leicht orientieren und deshalb eines erfahrenen und zuverlässigen Rathgebers be⸗ dürfen, um sein Geld nutzbringend anzulegen und mit einiger Sicherheit Erfolge zu erzielen. Ein berufener Führer ist die älteste Annoncen-Expedition Haasenstein u. Vogler, A. G., Frankfurt a. M. Vertreten in Gießen durch Gustav Wohlmuth, Seltersweg. Durch 40jährige Praxis, welche zu den intimsten Ver⸗ bindungen mit allen Organen der Zeitungspresse des In⸗ und Auslandes geführt hat, ist sie mit ihren zahlreichen Zweighäusern und Agenturen vorzugsweise in der Lage, dem inserirenden Publikum sich in jeder Weise nützlich zu machen. Alle Aufträge werden prompt und billigst aus— geführt, da nur die Originalzeilenpreise der Zeitungen berechnet werden, und kommen auf diese Preise bei belang⸗ reicheren Aufträgen noch die höchsten Rabatte in Abrech⸗ nung. Man versäume deshalb nicht, sich bei obiger Firma vor Vergebung eines Annoncen-Auftrages erst ge⸗ nau zu informiren.
Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde. In der Stadtkirche. Samstag, den 2. Mai. Nachmittags 2 Uhr, Beichte, Pfarrer Dr. Grein. Sonntag, den 3. Mai, Cantate. Vormittags halb 10 Uhr, Pfarrer Dr. Grein. Kon⸗ firmation der Kinder aus der Markusgemeinde. Feier des heil. Abendmahls. Kinderkirche fällt aus. Nachmittags 6 Uhr, Pfarrer Schlosser. Kollekte für die Armen. Nächstkünftigen Sonntag, den 10. Mai, Vormittags 10 Uhr, Abendmahlsfeier für die Militärgemeinde. In der Johanneskirche. Vormittags halb 10 Uhr, Pfarrer Dingeldey. Vormittags 11 Uhr, Kinderkirche der Lukasgemeinde, Pfarrer Dingeldey.
Abends 6 Uhr, siehe Stadtkirche.
Neueste Telegramme.
Hd. Berlin, 1. Mai. Anläßlich der Er⸗ öffnungsfeier der Berliner Gewerbe— werbe-⸗Ausstellung beginnt die heutige Reichstagssitzung erst um 2 Uhr. Das preu— ßische Herrenhaus hält heute keine Sitzung ab, sondern wird über das Lehrer-Besoldungsgesetz erst am Samstag die Gesamtabstimmung vor⸗ nehmen.
Hd. Berlin, 1. Mai. Der„Vorwärts“ stellt sich abseits von der übrigen Presse, die an⸗ läßlich der Gewerbe-Ausstellung Festartikel bringt. Er fordert jeden klassenbewußten Ar— beiter auf, grade am heutigen Tage unter seines⸗ gleichen zu bleiben und den 1. Mai da zu begehen, wo aufs neue Kraft und Begeisterung für den großen Kampf zu holen ist, den die Weltgeschichte dem klassenbewußten Proletariat zugewiesen hat.
Hd. München, 1. Mai. Heute Nacht gegen 1 Uhr wurden zwei patroullierende Gendarme in die Seitzstraße gerufen, wo in einer Parterre-Wohnung ein Zimmer⸗ brand ausgebrochen war. Die Gendarmen stiegen durch das Fenster und fanden in der Wohnung deren Inhaber, den Justizrat Friedrich von Geffcken mit vielen Brandwunden bedeckt, erstickt am Boden vor. Der Brand wurde bald gelöscht.
Hd. Wien, 1. Mai. Der antisemitische Ab⸗ geordnete Schneider brachte im Reichsrate einen Antrag ein, wonach die getauften und un⸗ getauften Juden von dem aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden sollen.
Hd. Paris, 1. Mai. Die Radikalen und Sozkalisten sind wütend über den Sieg des Kabinetts. Sie bereiten eine heftige
Agitation im Lande vor unter dem Feld⸗ geschrei:„Verfassungsdurchsicht“. Bourgeois ist der Führer in diesem Kampfe. Die ge⸗
mäßigten Republikaner und die Konservativen beglückwünschen sich zu dem Siege des Mini⸗ nisteriums, dessen Bestand ihrer Ansicht nach für lange gesichert ist, und das eine Politik der Beruhigung und Versöhnung einschlagen wird. (Die„Gutgesinnten“ irren sich gründlich. Red.)
zwungen, wenn die Trockenheit anhält, si Asmara zurückzuziehen.
ch nach
Privattelegramme 5 der„Hessischen Landesztg.“ Hd. Berlin, 1. Mai. mittag fand bei herrlichstem Wetter Eröffnung der Gewerbeausstellung durch den Kaiser statt. des Kaiserpaares auf der Yacht„A randra“ erklangen die Fanfaren d
Heute Vo
Militärmusik und erdröhnten Böller⸗
schüsse. Die ufer waren vom Publikum
Bei Ankunft
dicht besetzt. Der Kaiser schritt die Ehren
versammelt waren. Festakt verlief programmäßig. Sodann erfolgte der Rundgang. kanzler war nicht erschienen.
[kompagnie ab und begab sich mit der Kaiserin und dem Gefolge zu Fuß na der Kuppelhalle, darunter Fürst Ferdinand von Bu garien, und die übrigen Gäste bereits Der viertelstündige
wo die Fürstlichkeiten
Am 28. April. alt, Tochter des Metalldrehers Johann Adam dahier, Tiefenweg 6.
Am 29. April. des Postaushilfsboten Georg Heinrich Lenz dah ier. Maigasse 7.
29. April. Wilhelm Walter, 21 Jahre alt, Wagner von Leun, Kreis Wetzlar, F in der alten Klinik. Die Leiche wird in die Heimat verbracht.
Am 30. April. Pauline Auguste Stuhl, 17¼ Jahre alt, Tochter v. Kaufmann Robert Stuhl dahier, Neustadt 21. den 3. d. Mts., Nachmittags 4 Uhr, vom Sterbe⸗ hause aus statt.
Am
Sterbefälle. Antonie Katharine Adam, 7 M.
Carl Lenz, 11 Monate alt, Sohn
Die Beerdigung findet Sonntag
Hd. Rom, 1. Mai. In Eritrea herrscht eine furchtbare Dürre. General Baldissera kann deshalb nicht vorrücken, sondern ist ge—
Die nach verzeichneten Gründungsarbeiten für unsern neuen Gasbehälter sollen auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung vergeben werden, als:
1. Aushebung und Umlagerung von etwa 240 ebm Schlacken,
2. Loshacken, Anfahren und Einschlämmen von etwa 700 ebm groben Kies aus städtischen Gruben,
3. Ausführung eines wasserdichten Rohr⸗ schachtes(etwa 17,5 ebm Cementmauer⸗ werk und 10 ebm Beton),
4. Herstellung einer Asphaltdecke von 20 em
werden.
Submissionen.
Die Bauausführung der Hochbauten für die Stationen Dorheim, Beienheim, Melbach, Wölfersheim—Södel, Berstadt—Wohnbach, Obbornhofen—Bellersheim, Weckesheim, Reichels⸗ heim, Gettenau—Bingenheim, Echzell, Römerbrunnen, Häuserhof und Geiß-Nidda(Salzhausen) der Neubaulinien Friedberg— Hungen und Beienheim—-Nidda sollen im Ganzen oder nach den Stationen abgeteilt oder auch nach den einzelnen Arbeitstiteln getrennt, öffentlich verdungen Die Zeichnungen, Berechnungen und Bedingungen sind im Bureauzimmer Nr. 3 der Großh. Baubehörde für Nebenbahnen in Oberhessen in Gießen(Frankfurterstraße 64) einzusehen. Die Verdingungsanschlag-Formulare und auf Wunsch auch die Bedingung en oder Teile der- selben, sowie Umdruckszeichnungen der Entwürfe werden ebendaselbst gegen Entrichtung von 10 Pfennig für jeden Aktenbogen oder jedes einzelne Aktenblatt beziehungsweise gegen Bezahlung von 1 Mark für jedes Zeichnungsblatt im Normalformat abgegeben. und unter entsprechender Aufschrift an dieselbe Behörde bis zum Eröffnungstermin Samstag, den 9. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, einzureichen.
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Die Bedingungen und Arbeitsbeschreibungen liegen während der Dienststunden auf unserm technischen Bureau zur Einsicht offen.
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Montag, 4. Mai, Vorm. 12 Uhr, für die unter 3 und 4 verzeichneten Arbeiten bis
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Betr. die Ausführung des Gesetzes vom 1. Juli 1893 über die polizeiliche Beaufsichtigung der Mietwohnungen und Schlafstellen. Das Großherzogliche Polizeiamt Gießen bringt zur allgemeinen Kenntnis, daß nach Art. 8 des obigen Gesetzes an die Eingangsthülr jeder unter dieses Gesetz fallenden Schlafstelle die Zahl der höchstens zugelassenen Schläfer in dauerhafter, leicht erkennbarer Weise ange- schrieben oder angeschlagen werden muß. Die hiernach vor jeder Schlafstelle anzubringenden Täfelchen, auf welchen die Schlafstelle nach Straße und Stockwerk, nach Höhe, Länge und Breite, sowie die Anzahl der zugelassenen Schläser vermerkt sind, werden in den nächsten Tagen den Vermietern behufs Anbringung an der Eingangsthür zur Schlafstelle mitgeteilt werden. Abänderung, Beschädigung oder Zer⸗ störung dieser Tafeln ist strafbar. Bei Umzug des Mieters ist die Tafel abzunehmen und auf das Polizei⸗Meldeamt zurückzuliefern.
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