Ausgabe 
28.6.1932
 
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Dienstag, den 28. Juni 1932.

zur Belehrung!

Wann darf der Torwüthler ausgewechselt werden?

Die neuesten Spielregeln besagen: Der Torwächter darf während des Spieles gewechselt werden, doch muß der Schieds⸗ richter vorher von diesem Wechsel benachrichtigt werden(Regel 8 Absatz 3). Wenn ein Torwächter gewechselt worden ist, ohne daß der Schiedsrichter davon benachrichtigt wurde, und der neue Torwächter spielt den Ball innerhalb seines Strafraumes mit der Hand, muß ein Strafstoß(Elfmeter) verhängt werden(Amt⸗ liche Entscheidung). Achte darauf, wer das Spiel als Torwäch⸗ ter begonnen hat, und gestatte keinem anderen Spieler, als Torwächter zu handeln und dessen Vorrechte in Anspruch zu nehmen, bis man dich von dem Wechsel des Torwächters ver⸗ ständigt hat(Anweisung für Schiedsrichter). Ein Torwächter muß, um die Unterscheidung von den Feldspielern zu erleichtern, anders gekleidet sein als die übrigen Spieler(Ausführungsbe⸗ stimmung des D.).

Was heißt nunWährend des Spieles? Die Dauer des Spieles beträgt 90 Minuten, wenn nichts anderes verein⸗ bart worden ist(Regel 2 Absatz 1). Das Spiel beginnt durch den Anstoß vom Mittelpunkt des Spielfeldes aus in der Rich⸗ tung auf die gegnerische Torlinie(Regel 2 Absatz 3). Die Seiten werden nur bei Halbzeit gewechselt. Nach Seiten⸗ wechsel bei Halbzeit hat diejenige Partei Anstoß, die ihn zu Beginn des Spieles nicht hatte(Regel 3). Die Spieler haben bei Halbzeit das Recht auf eine Pause von 5 Minuten(Amt⸗ liche Entscheidung). Soll nach unentschiedenem Spiel bis zur Entscheidung weitergespielt werden, so wird die Spieldauer ver⸗ längert..(Ausführungsbestimmung des DFB. zu Regel 2, Ziffer 7). Der Schiedsrichter ahndet auch Verstöße, die begangen werden, während das Spiel zeitweilig unterbrochen oder der Ball aus dem Spiel ist. Die Pause gilt als zeitweilige Unterbrechung des Spieles(Ausführungsbestimmung des DFB. zu Regel 13, Ziffer 1 und 13).

Demnach ist der Begriffwährend des Spieles nicht allein auf die beiden Halbzeiten der regulären Spieldauer und auf die Zeit der etwaigen Verlängerung(Fortsetzung) des Spieles, son⸗ dern auch auf die dazwischen eingeschobenen Pausen anzuwenden. (Den Spielern steht zwar das Recht auf die Einschaltung einer Pause bei Halbzeit zu, sie können sich aber auch dahin einigen, daß sie auf dieses Recht verzichten, d. h. bei Halbzeit sofort den Seitenwechsel vornehmen und weiterspielen.)

Der Torwächter darf also nach den Regeln niemals auch nicht in den Pausen ausgewechselt werden, ohne daß der Schiedsrichter davon benachrichtigt wird. Anterläßt eine Partei die Benachrichtigung, so kann der Schiedsrichter auf die Unter⸗ lassung aufmerksam machen und den Austausch beanstanden; das ist aber ein Entgegenkommen gegenüber der betr. Partei. Er kann ebensogut den neuen(nicht gemeldeten) Torwächter ruhig spielen lassen, bis derselbe sich die(ihm nicht zustehenden) Vor⸗ rechte eines Torwächters(Rempeln, Handspiel usw.) zunutze macht; dann tritt kurzerhand die Strafbestimmung der Regel 8, Amtliche Entscheidung Strafstoß wegen Handspiels usw. in Kraft.

Ein Appell an die Schiedsrichter

Von W. Henkel, Wetzlar.

Vom 19. bis 22. Mai fand in Duisburg ein Schiedsrichter⸗ Kursus statt, bei welchem als Referenten die Kollegen Koppehel vom DF B⸗Schr.⸗A. und Welker vom V.⸗Schr.⸗A. fungierten und den anwesenden Führern von Schiedsrichter⸗Vereinigungen theoretisch und praktisch eine Menge wichtiger Lehren und Winke gaben, welche durch die Teilnehmer selbst oder doch durch deren Vermittelung der Allgemeinheit zur Kenntnis gebracht werden sollen. Auf diese Weise will man allmählich überall eine ein⸗ heitliche Auslegung und Anwendung der Spielregeln durch die Schiedsrichter erzielen, darüber hinaus aber auch in den Rei⸗ hen der Spieler und Vereinsmitglieder eine bessere Regelkennt⸗

Nudsport

Großer Starkenburg⸗Preis Der Große Preis von Starkenburg, der zugleich als Meister⸗ schaft der Straße für den Gau Frankfurt(BDR.) galt, konnte reibungslos abgewickelt werden. Das 61 Mann starke Feld fiel in der ersten Hälfte der Fahrt im Gebirge vor Hanau durch einen Massensturz auseinander. Die kurvenreichen Stra ßen in Hanau und das Pflaster von Klein-Steinheim taten das Weitere. Zehn Fahrer lieferten sich einen packenden Endkampf. Ergebnisse: Sieger und Straßenmeister des Gaues Frankfurt (BDR.): Georg Göttmann(Velocepidklub Frkf.) 4:28 St.; 2. Bär(RV. Sossenheim) 1 Länge; 3. Reiländer(Rot⸗ Weiß) Länge.

Deutsche Straßenmeisterschaft der VDV.

Mit der achten Austragung der deutschen Straßenmeister⸗ schaft der Vereinigten Deutschen Radsportverbände wurde in dieser Saison der Bayerische Rad- und Motorfahrerverband be⸗ traut. Dieser Titelkampf wurde am Sonntag im Rahmen des Großen Industrie⸗Straßenpreises von Bayern auf der 210 Kilo⸗ meter langen Strecke München Starnberg Weilheim Peißenberg Schongau Landsberg Augsburg Mün⸗ chen abgewickelt. Von 37 gemeldeten Teilnehmern stellten sich 26 dem Starter, die sich einen spannenden Kampf lieferten. Als knapper Sieger ging der Münchener Josef Held vom NC. Expreß⸗Plinganser hervor, der in 706,2 Stunden neuer deut scher Meister wurde.

Ergebnis: 1. Held⸗München 706,2 Std.; 2. Nießl, Schwalbe München; 3. Schramm⸗Bamberg; 4. Reger, Brennabor Nürnberg; 5. Ickes, Opel Wiesbaden.

Startorte für die 500 Kilometer⸗Wanderfahrt

nach Nürnberg

Für die allen Radfahrern und Radfahrerinnen offene Sternfahrt nach Nürnberg ist die Startzeit auf Freitag, den 15. Juli, vormitt. 10 Uhr festgesetzt worden. Die Startorte be⸗

Allgemeine Hessische Spert⸗Zeitung

nis herbeiführen, die mit der Zeit auch der Masse der Zuschauer zu eigen werden und dieselbe zu einer objektiven Beurteilung und sportlich⸗einwandfreien Einstellung gegenüber den Gescheh⸗ nissen auf dem Spielfeld erziehen soll. Zu diesem Zwecke muß vor allen Dingen die Unsitte fortfallen, daß Kollegen, die als Zuschauer einem Spiel beiwohnen, sich abfällig über das Auf⸗ treten und über Entscheidungen des amtierenden Schiedsrichters äußern und damit bei den Umstehenden nicht nur dessen Auto⸗ rität untergraben, sondern auch allgemein unter das Publikum Verwirrung inbetreff der Regelauslegung bringen. Vielmehr sollen sie gegenüber abfälligen Bemerkungen, die ihnen aus der Zuschauermenge zu Ohren kommen, Stellung nehmen und auf⸗ klärend wirken.

Es hat sich herausgestellt, daß eine große Anzahl von Schiedsrichtern selbst solche, die man verständiger eingeschätzt hatte die Regeln ganz anders auslegten und handhabten, als es der Wortlaut oder Sinn erfordert und die amtlichen Entschei⸗ dungen und Ausführungsbestimmungen vorschreiben, eine Pra⸗ xis, die wohl teilweise auf lückenhafte Kenntnis und auf Man⸗ gel an schneller Auffassungsgabe und Entschlußfähigkeit in kri⸗ tischen Momenten zurückgeführt werden kann, oft aber auch aus Angst vor Fehlentscheidungen und deren Auswirkung auf Spie⸗ ler und Publikum geübt wird, so daß sie dann eine Konzession an diese auf Kosten der tatsächlichen Befähigung darstellt und in Wirklichkeit nur das Ansehen des Schiedsrichters untergräbt. Diese Mängel sollen auf dem oben angedeuteten Wege aus⸗ gemerzt werden.

Zunächst gilt es, auf die Schiedsrichter selbst in diesem Sinne einzuwirken; das geschieht in den Belehrungsabenden und Versammlunggen durch entsprechende Hinweise auf die be⸗ stehenden Mängel und die Notwendigkeit ihrer Abstellung, die im Notfalle auch nicht davor zurückschrecken darf, Kollegen oder Anwärter, welche durch ihre Spielleitung dem Ziele entgegen⸗ arbeiten, auszuschalten. Das ist Sache der Sachbearbeiter und Gruppenleiter. Ein geeignetes Mittel zur Belehrung sowohl der Schiedsrichter und Anwärter, als auch der Spieler und Ver⸗ einsmitglieder ist die Abhaltung von Vorträgen, denen die strittigen Punkte zugrunde gelegt werden. Einen guten Vor⸗ trag zu halten, ist ja allerdings nun nicht jedermanns Sache.

Alle Schiedsrichter(und auch die Verbandsbeamten), welche zum Besten unserer Sache einen Vortrag halten wollen, tun gut, sich vorher einen Entwurf anzufertigen und ihn in der Rede genau zu befolgen. Der Entwurf umfaßt 1. die Einlei⸗ tung, 2. die Ausführung und 3. den Schluß. Soll der Vortrag eine Spielregel, z. B.Abseits behandeln, so bearbeitet man den Stoff etwa folgendermaßen:

1. Einleitung: Bekanntgabe des Themas(Abseits⸗ regel), Begründung der Wahl(viel falsche Auslegung), Entstehung und Zweck der Regel(Offenhaltung des Spieles usw.), Geschichtliches(Wandlung und Auslegung der Regel

im Lauf der Zeit), Uebergang zur heutigen Form und Handhabung.

2. Ausführung: Besprechung der Regel, am praktisch⸗ sten an Hand des Textes, der amtlichen Entscheidungen und der Ausführungsbestimmungen, und zwar in der Reihen⸗ folge der geschaffenen Abschnitte, wobei jedesmal auf die Fehler, die gemacht werden, hingewiesen wird.

3. Schluß: Hinweis auf die Bedeutung der Regel für einen glatten Spielverlauf und auf die Notwendigkeit und Pflicht, ihr unter allen Uuntänden Geltung zu verschaffen. Ermahnung: Der Schiedsrichter soll sich bei seinen Ent⸗ scheidungen nie von persönlichen Gefühlen eum und Antipathie) leiten lassen und nicht psycho ogisch, sondern rein logisch die Tatsachen(spielerische und sportliche Ge⸗ schehnisse) beurteilen und in seinem Urteil dokumentieren. Praktische Darstellungen, durch Skizzen an einer Tafel oder durch Figuren auf einem Uebungsbrett, tragen natürlich viel zum besseren Verständnis und zur größeren Wert⸗ schätzung eines Vortrages bei.

Liegt dem Vortrag eine andere spielerische oder sportliche, mit dem Spiel verknüpfte Materie zugrunde, so ist der Ent⸗ wurf und die Durchführung entsprechend zu gestalten.

(Fortsetzung folgt.)

finden sich für Strahl 1 des Sterns in Leimen unweit Heidel⸗ berg, für den Strahl 2 in Herdecke auf der von Hörde kom⸗ menden Straße, für Strahl 3 in Barby bei Magdeburg, für Strahl 4 in Pahlwitz bei Liegnitz und für Strahl 5 12 Ki⸗ lometer vor Thyrow bei Berlin.

Des kleinen Rades großer Bruder

Der von den Deutschen als Erfinder des Fahrrades geprie sene badische Forstmeister Freiherr Drais von Sauerbrunn hatte bei Schaffung seines Laufrades die Absicht, der Postkutsche den Rang abzulaufen. Die Verwirklichung seiner Idee scheiterte an den schlechten Straßen, die dasReiten auf der hölzernen Draisine zu einererschütternden Angelegenheit machten, und als man nach langen Jahren die Erfindung des Herrn von Drais wieder ausgrub, ließ man den Gedanken fallen, der in⸗ zwischen an die Stelle der Postkutsche getretenen Eisenbahn Konkurrenz zu machen. Man schuf ein Sportgerät, das sich vom Niederrade über Hochrad und Dreirad wieder zum Modell der Draisine entwickelte, und erst nach Erreichen dieses Standart modells und nach Erfindung des Luftreifens der Eisenbahn den Krieg erklären konnte.

Was Freiherr von Drais und seine Nachfolger nicht hatten erreichen können, rückte mit der Umgestaltung desVelocipeds zum luftbereiften Niederrad in greifbare Nähe, und neben dem Haß der in ihrer Existenz bedrohten Droschkenkutscher lud der Radfahrer den Groll der Eisenbahn auf sich. Er ertrug Haß und Groll mit Humor und gelangte sowohl mit den Rosselenkern als auch mit dem fauchenden Ungeheuer insofern zu einer Ver⸗ ständigung, als er sie in Anspruch nahm, wenn das Stahlroß lahm geworden war, oder er weder Lust noch Kraft besaß, einen weiten Weg tretend zurückzulegen.

Die Eisenbahn wurde dergroße Bruder des Fahrrades, und wenn dieses Vervandtschaftsverhältnis auch kein herzliches werden konnte, so fügte sich dergroße Bruder doch in das

Unvermeidliche, und derkleine Bruder zeigte eine immer grö⸗ ßere Zuneigung, je entgegenkommender derGroße wurde. Es war nicht leicht, demKleinen zu seinem Recht auf Beförderung zu verhelfen, und in vielen Kämpfen standen Eisenbahn und Radfahrerschaft sich gegenüber. Um einen Einblick in diesem Kampf zu geben, sei erwähnt, daß die Eisenbahn vor rund drei⸗ ßig Jahren die Beförderung eines Fahrrades von einer Ver⸗ packung in Lattengestalt abhängig machte. Anverpackte Fahr⸗ räder wollte sich nicht mitnehmen, und der auf der Landstraße von seinem Stahlroß verlassene oder eingeregnete Radfahrer hätte erst ein Lattengestell beschaffen müssen, um sein lahmge⸗ wordenes Stahlroß nach Hause befördern zu können. Dem Mit⸗ nehmen eines Lattenverschlages stellten sich immerhin einige Hin⸗ dernisse in den Weg, und so mußten die Radfahrer weiter käm⸗ pfen, bis es ihnen gelang, eine Beförderung unverpackter Fahr⸗ räder durchzusetzen.

Dieser Entschluß der Eisenbahn gestaltete das Verhältnis zwischen dem großen und dem kleinen Bruder nicht nur freund⸗ licher, sondern hatte auch eine starke Inanspruchnahme der Eisen⸗ bahn durch die Radfahrer zur Folge. Die Radfahrer benutzten dengroßen Bruder, um den oft langweiligen und beschwer⸗ lichen Weg aus der Stadt zurückzulegen, und das Rad frisch und munter erst dort zu besteigen, wo die Natur sich entfaltet. Waren die Fahrten der Ausflügler nur kurz, so machten die mit Tau⸗ senden von Kilometern jonglierenden Wanderfahrer auf weiten Strecken von der Eisenbahn Gebrauch, und bei diesem guten Einvernehmen zwischen den ehemals feindlichen Brüdern schmolz der Erdball immer mehr zusammen. Die Wanderfahrer dehnten ihre Fahrten weiter aus und Weltumradelungen gehörten bald nicht mehr zu den Seltenheiten.

Heute ist das Einvernehmen zwischen Eisenbahn und Rad⸗ fahrern das denkbar beste, wenn auch dergroße Bruder den Schmerz noch nicht verwinden kann, den ihm derKleine im allgemeinen durch seine kecke Kriegserklärung vor Jahren zu⸗ gefügt hat. Wer sein Fahrrad auf der Eisenbahn befördern lassen will, braucht sich am Schalter nur eine Fahrradkarte zu lösen und das Fahrrad am Packwagen gegen Quittung abzu⸗ geben. Auf der Zielstation bekommt er das Rad zurück und kann nun als freier Mann seines Weges ziehen. Da auch die Auf⸗ bewahrungsstellen dem Fahrrade Aufnahme gewähren, kann der Radfahrer sein Rad dort abgeben, wenn er aus irgend einem Grunde von ihm keinen Gebrauch machen will oder kann. Ganz besonders stark wird die Aufbewahrung an Vorortsbahnhöfen in Anspruch genommen, die die Radler auf ihren Stahlrossen er⸗ reichen, um mit der Eisenbahn ihrer Arbeitsstätte zueilen zu kön⸗ nen. Abends holen sie das Fahrrad wieder ab und sind in wenigen Minuten ohne Anstrengung zuhause. Die Eisenbahn hat in vielen Bezirken auch dem Fahrradtransport durch beson⸗ dere Vorrichtungen Rechnung getragen. Sie hängt die Räder auf und spart damit nicht nur Raum, sondern vermeidet auch Be⸗ schädigungen der Maschinen, die bei einem Gegeneinanderstellen oft sich ereignen. Auch in den Aufbewahrungsstellen sind Vor⸗ richtungen zum Aufstellen und Aufhängen der Fahrräder ge⸗ schaffen worden, und so darf man behaupten, daß das Verhältnis zwischen demgroßen und demkleinen Bruder sich fast herz⸗ lich gestaltet hat.

Die Gießener Ruder⸗Gesellschaft 1877 auf der Frankfurter Regatta Die Gießener Rudergesellschaft, die am Samstag im Kampfe mit der Mainz⸗Kasteler Rudergesellschaft eine gute Rolle im Jubiläumsachter(1. Achter) gespielt hatte, siegte am Sonntag im Heinrich-Heyter⸗Gedächtnis⸗Achter(2. Achter) in der vorzüglichen Zeit von 622,2 Min vor der Rudergesellschaft Worms und dem Ruderverein 1875 Würzburg mit folgender Mannschaft: Steuer: Loh; Weidig, Hartmann, Flimm, Strauch, Köhler, Becker, Neuroth, Götz. *

Die Gründung eines Sportärzteverbandes erfolgte auch in Wien. Der neue Bund soll nach dem Muster des deutschen Aerztebundes zur Förderung der Leibesübungen arbeiten und nur aus erfahrenen Sportärzten bestehen.

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Kürzlich fand in Riga die erste deutsche Turnlehrertagung in Lettland statt, die 64 Teilnehmer aus dem ganzen Land ver⸗ einigte. Die Tagung bvachte als erstes den Zusammenschluß aller deutschen Turnlehrer Lettlands in der Sektion für Tur⸗ nen, Sport und Spiel des Deutsch⸗Baltischen Lehrerverbandes.

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