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Sonnabend, den 13. August 1927.
sen, daß spätestens zwei Jahre nach seiner Verkündung mit der Durchführung begonnen werden kann. § 20. Gebiete des Reichs, die nach Artikel 174 der Reichsverfassung besonders zu berüchsichtigen sind.
In den Ländern Baden und Hessen, sowie in dem ehemaligen Herzogtum Nassau tritt das Gesetz erst fünf Jahre nach seiner Verkündung in Kraft.
Für diese Gebiete bleibt die Zulassung von Aus⸗ nahmen von der Bestimmung des 8 9 Abs. 2 letzter Satz auf weitere 5 Jahre nach dem Inkrafttreten des Ge— setzes dem Landesrecht überlassen.
Eine Eingabe des Sparerschutz⸗ verbandes u. der Volksrechtspartei an das hessische Ministerium.
Der Hessische Landtag hat am Schluß der abgelau— fenen Sitzungsperiode einen Antrag angenommen, der das bisherige freie Landtagswahlrecht in weitgehend⸗ ster Weise einschränkt. Danach sollen künftig Wahl⸗ vorschläge von Personenvereinigungen politischer und wirtschaftlicher Art, die im bisherigen Landtag keine Vertreter hatten, nur dann eingebracht werden können, wenn sie von mindestens 7000 Wählern unterzeichnet sind und wenn bei der Einreichung 5000„ hinterlegt werden.
Die unterzeichneten Vorstände des Landesverban⸗ des Hessen des Sparerbundes und der Volksrechtspaxtei erheben gegen diesen Beschluß schärfsten Protest. Die unterschiedlichen Bestimmungen über die Unterzeich⸗ nung der Wahlvorschläge für die einzelnen Parteien (50 Unterschriften für die alten Parteien und 7000 Unterschriften für die neuen Parteien und Wahlgrup⸗ pen) sind mit dem Grundsatz des gleichen Wahlrechts für alle Staatsbürger unvereinbar. Zum Wahlrecht gehört bei dem System der Listenwahl nicht nur das Stimmrecht, sondern auch das Vorschlagsrecht, da das Stimmrecht nur in der Weise ausgeübt werden kann, daß der Stimmberechtigte einem der zugelassenen Wahlvorschläge seine Stimme gibt. Deshalb würde es den Bestimmungen der Verfassung geradezu Hohn sprechen, wenn man ernstlich behaupten wollte, die Garantie der Verfassung über das geheime gleiche Stimmrecht aller Staatsbürger beziehe sich nur auf den Abstimmungsakt, nicht aber auf den Wahlvorschlag, der ein untrennbares Ganzes mit dieser bildet. Eine Ein⸗ schränkung des Wahlvorschlagsrechts, die nicht alle im Lande wohnenden Reichsangehörigen gleichmäßig trifft, verstößt gegen den Artikel 10 der Hessischen Verfassung, sowie gegen die Artikel 17, 22 und 125 der Reichsver⸗ fassung, wonach für alle auf Grund der Verfassung vom Volke vorzunehmenden Abstimmungen das allgemeine, geheime, gleiche Stimmrecht gilt.
Die Vorschrift, daß ein Teil der Wahlvorschläge von 7000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein müsse, läuft für viele Wähler, praktisch betrachtet, auf eine Wahlrechtsberaubung hinaus, da große Mengen von Mählern in wirtschaftlicher Abhängigkeit von Groß⸗ industrie, Großfinanz, Grundbesitz oder sonstigen Trä⸗ gern der alten politischen Parteien leben und sich des⸗ halb scheuen, ihre Namen unter den Wahlvorschlag einer neuen, von diesen bekämpften Partei zu setzen. Die Vorschrift ist aber weiterhin auch aus dem Grunde verfassungsrechtlich unzulässig, weil sie einen großen Teil der Wahlberechtigten ihres Rechts auf geheime Ausübung ihres Wahlrechts beraubt.
Aus diesem Grunde hat man sich im bestehenden Landtagswahlgesetz mit 50 Unterschriften unter dem Wahlvorschlag begnügt und dabei muß es auch ferner⸗ hin verbleiben.
Ein evangelischer Märtyrer.
Zur 400. Wiederlehr des Todestages von Leonhard Kaiser, verbrannt am 16. August 1527. Bericht von Otto Michaelis“). Mit einem Auszuge aus dem Nachwort von Luthers Schrift über Leonhard Kaiser.
Leonhard Kaiser war gebürtig aus Raab bei Passau, stand anderthalb Jahre in Wittenberg im engen Verkehr mit Luther und seinen übrigen Lehrern.„Als ihm die Kunde zukam, sein Vater sei schwer erkrankt und sehe seinem Ende entgegen, eilte er im Januar 1527 in die Heimat zurück und traf den Vater noch zwei Stunden vor dessen Tode. Dann aber verfiel er selbst in eine Krankheit, die ihn fünf Wochen festhielt, und so gewann der Pfarrherr zu Raab Zeit, ihn bei den kirchlichen Oberen anzugeben und seine Gefangennahme zu bewirken.“ Er wurde in ein Ge⸗ fängnis geworfen,„darin es Mäuse und Stanks genug hatte.“ Bei dem Verhör widersetzte er sich allen Bemühungen, ihn zum Widerruf zu bringen.„Man müsse Glauben und Werke so weit voneinander scheiden als Himmel und Erde, Engel und Teufel; nur nichts vor Gott mit Werken gehandelt, sondern Christo allein die Ehre gelassen!. Er glaube, daß Deutschland das Evangelium noch nie gehabt, noch recht gehört habe.“
Da er durchaus nicht zu gewinnen war, so wurde er in seinen schaurigen Kerker wieder zurückgeführt und aufs neue einer furcht⸗ baren Einsamteit hingegeben. Aber die Geduld des gefangenen Kaiser war fest, sein Glaubensmut unerschütterlich.
Ein schönes Zeugnis davon ist ein Brief an den Magister Stiefel. Dieses Schreiben, welches einen tiefen Einblick in das herrliche, erleuchtete und standhafte Gemüt Kaisers tun läßt, be⸗ ginnt folgendermaßen:„Gnade und Friede von Gott, unserm Vater, und dem Herrn Jesu Christo! Freuet euch mit mir, mein allerliebster Bruder in Christo, daß der einige, allmächtige Gott, der Vater der Barmherzigkeit und Gott alles Trostes, mich, seinen
*) Aus der soeben erschienenen Neubearbeitung des prote— stantischen Märtyrerbuches, Bilder und Urkunden der evangel. schen Märtyrergeschichte aus vier Jahrhunderten. kopf, Stuttgart, gebd. Mk. 5.50)
(J. F Stein
Einen nicht minder großen Verstoß gegen das gleiche Wahlrecht bildet es, wenn man von den neuen
Parteien bei Einreichung des Wahlvorschlags die Hin⸗
terlegung von 5000„ fordert, während man von den alten Parteien keine Geldleistung verlangt. Die pluto⸗ kratische Vorschrift, mit der man die durch die Abwer⸗ tungsgesetze ihres Vermögens beraubten Sparer nun⸗ mehr auch in Bezug auf ihr Wahlrecht rechtlos machen will, ist mit dem Art. 10 der Hessischen Verfassung und den Artikeln 17, 22 und 125 der Reichsverfassung eben⸗ so unvereinbar, wie der für die Wahlvorschläge neuer politischen und wirtschaftlichen Vereinigungen gefor⸗ derte Verzicht von 7000 Wählern auf gebeime Betäti⸗ gung ihres Stimmrechts.
Da nach der Reichsverfassung und der Hessischen Verfassung alle reichsdeutschen Männer und Frauen in Bezug auf ihr Stimmrecht vor dem Gesetz gleich sind, so dürfen keine Vorrechte für die Anhänger einzelner politischer Parteien geschaffen werden, durch die das Wahlrecht zu einseitiger Parteiherrschaft ausgenutzt und jede neue politische Entwicklung gewaltsam unter⸗ drückt werden soll. Dies würde durch die Beschlüsse des Hessischen Landtags, wenn sie Gesetz würden, zweifellos geschehen. Nötigenfalls müßte auf Grund des Artikels 19 der Reichsverfassung der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich angerufen oder die Volksabstimmung gemäß Art. 12 der Hessischen Verfassung herbeigeführt werden. Wir fügen noch an, daß man im benachbarten Baden eine ähnliche Wahlrechtsänderung, wie die bei uns geplante, wegen verfassungswidriger Bedenken zu⸗ rückgestellt hat.
Auch der Umstand, daß die Beschlüsse demnächst mit verfassungsändernder Mehrheit gefaßt würden, würde daran nichts ändern, daß der Leitgedanke des geheimen gleichen Wahlrechts durch die ins Auge gefaßten Be⸗ stimmungen illusorisch gemacht werden und hierdurch nicht nur die Hessische Verfassung, sondern auch die oben angeführten Bestimmungen der Reichsverfassung ver⸗ letzt würden.
Mit Rücksicht auf das Vorgetragene beantragen wir:
Das Gesamtministerium wolle die Ausfertigung und Verbindung der verlangten Abänderung des
Hessischen Landtagswahlgesetzes ablehnen.
Selbstverständlich stimmen auch wir den obigen Aus⸗ führungen restlos zu. Wenn wir von einer gleichen Eingabe abgesehen haben, so deswegen, weil wir wis⸗ sen, daß sie völlig zwecklos ist. Wir hoffen zuversichtlich, daß das hessische Volk bei den Wahlen im Herbst den Parteien, die durch dieses neue Wahlgesetz ihre Allein— herrschaft im Landtag beschließen zu können meinten, die richtige Antwort geben wird.(Nur die Kommu⸗ nisten stimmten gegen die Wahlrechtsverschlechterung.)
Eie deutsche Volkspartei und das Konkordat.
Oberstudiendirektor Dr. Keller⸗ Büdingen,
M, d. L., ersucht uns um Aufnahme folgender Notiz: „Ein Aufsätzchen in Nr. 29 der„Evangelischen Warte“ beschäftigt sich unter dem Titel„Die deutsche Volkspartei und das Konkordat“ mit Ausführungen, die ich auf einer Vertrauensmännerversammlung der D. V. P. in Stockheim gemacht habe. Quelle des Ver⸗ fassers war vermutlich ein Bericht im„Gießener An⸗ zeiger“, dessen gedrängte Kürze an sich eine vollständige Wiedergabe meiner Gedankenfolge ausschloß, dessen Behandlung in der„Evangelischen Warte“ aber auch
eine starke Umfärbung darstellt.
unwürdigen Diener und großen Sünder, wert geachtet des seli⸗ gen Berufes, daß ich vor der argen Welt seinen heiligen, süßen und gebenedeiten Namen bekennen soll. Gelobt sei er in Ewig⸗ keit! Amen!“
Indessen mochte ihm doch wohl mitunter in seinem Gefängnis das Herz bang werden, wenn Fleisch und Blut ihm die Zu⸗ kunft vormalten. Manchmal nahten sich ihm in dem Dunkel seines Gefängnisses schwere Anfechtungen. Oft war sein Inneres so düster und öde, wie seine Umgebung. Doch dauerte solche Beängstigung nie lange; er fand allemal nach dem harten Kampfe den wahren Trost und Frieden in dem Herzen wieder. „Lieber N.“, schreibt er an einen Freund,„Du weißt meinen Anfall, des alten Adams halben, welcher da in der Hölle ge⸗ peinigt wird, und ihm sehr wider ist, und erhebt sich oft in Un⸗ geduld, wider Gott zu murren, gleich als geschähe ihm groß Un⸗ recht; so ist doch(wiewohl schwach), der Geist vorhanden, tut ihn wieder trösten. O wie gar armselig und matt derselbe ist, klag ich Gott und Dir; mein lieber N., bitte Du Gott für mich, daß er gestärket werd!“ Und weiter unten:„Ich habe wohl bei mir beschlossen, wie Paulus Röm. 8,28 sagt, daß weder Tod noch Leben, weder Engel noch Gewalt mich soll abwenden von der Liebe Gottes und seinem heiligen Wort. Es sind aber zwölf Stunden des Tages; dazu liegt es auch nicht an jemandes Wol⸗ len oder Laufen, sondern an Gottes Erbarmen, wie er sagt Kap. 9. Derhalben ist es lauter Gnade, so ich beständig bleibe, und gar nicht meines Tuns: es stehe oder falle der Mensch, so stehet oder fället er durch Gott.“ Indes heißt es im folgenden:„Ich lasse es wohl geschehen, daß Du vor allen Dingen Gott meine Sache heimstellen, der hat mich hereingeworfen in das Loch, wie— wohl der alte Adam oft dawider strebet und sagt: du wärest dieses Unglücks wohl müßig gegangen; man hat dich oft ge— nug gewarnt, du solltest dich hüten usw. usw. Weil aber Christus Matth. 10, 29 spricht: Kauft man nicht zween Sperlinge um einen Pfennig? Und die Haare eures Kopfes sind alle gezählt, und keines fällt vom Kopfe ohne den Willen eures Vaters: so muß ja der Adam hier stille halten und sprechen: Es sei Gottes Wille.“
Am Morgen ds 16. August ward Kaiser auf den Gries, eine
Insel im Inn, gebracht, wo man den Scheiterhaufen hergerichtet
Daß die D. V. P. bei
der Regelung des Verhältnisses zwischen Staat, Kirche und Schule getreu ihren nationalliberalen Grundsätzen die Belange des deutschen Volkes im ganzen, wie auch die seines zahlreichsten Bestandteiles, des evangelischen, restlos wahren wird, soweit dies in ihrer Kraft steht, werden die nächsten Monate sowohl im Reiche wie in Hessen zur Genüge darxtun. Ob dabei die Taktik einer hemmungslosen Opposition richtiger ist, an der letzten Endes eine geschlossene Parlamentsmehrheit, zu der übrigens die D. V. P. nicht gehört, achtlos vorübergeht, oder jene„Kunst des Möglichen“, die Bismarck als die wahre Politik bezeichnet hat, mag hier unerörtert blei⸗ ben. Jedenfalls ist es doch kein Zufall, daß die ein⸗ zige Partei, die im hessischen Landtage scharfe Angriffe des Zentrums erfuhr und diese durch meine Person ebenso scharf zurückweisen ließ, die D. V. P. gewesen ist. Unter diesen Umständen scheinen mir die Angriffe in dem betreffenden Aufsätzchen der Sache keineswegs zu dienen, der sie doch nach den Bestrebungen der„Evan— gelischen Warte“ nützen sollten.
Hierzu müssen wir bemerken: Quelle für unseren kleinen Artikel in Nr. 29 der„Evangelischen Warte“ war eine oberhessische Zeitung— übrigens nicht der „Gießener Anzeiger“. Der Bericht in jener Zeitung lautet, soweit er in Frage kommt, wörtlich:
Zu einer Besprechung der aktuellen Kulturfragen hatte der Kreisverband Büdingen der Deutschen Volkspartei seine Vertrauensleute und interessierte Freunde auf vergangenen Sonnabend nach Stockheim eingeladen. Der Kreisvorsitzende, Landtagsabgeord⸗ neter Ober-Studiendirektor Dr. Keller-Büdingen führte in seinem—östündigen Vortrag zusammenge— faßt etwa folgendes aus: Die Zuspitzung, die die Kulturfrage durch die Konkordatsverhandlungen der einzelnen Länder erhalten hat, macht die endgültige Regelung des Reichsschulgesetzes notwendig. In dem Reichsschulgesetz wird der Kampf um Simultanschule und Konfessionsschule ausgetragen werden. Leider gibt es gerade in Norddeutschland weite Kreise, die in der Simultanschule eine Art weltlicher Schule sehen und ihr deshalb mit einem gewissen Mißtrauen gegenüberstehen. Demgegenüber werden wir uns da⸗ für einsetzen und der Reichsschulausschuß der deutschen Volkspartei in Berlin hat auch besonders betont, daß dort, wo die Simultanschule sich bewährt hat, sie un⸗ bedingt erhalten bleibt. Darüber hinaus sollen durch dies Gesetz aber auch Regeln geschaffen werden, über die ein Konkordat nicht hinausgehen kann. Das bayerische Konkordat enthält Bestimmungen, die für uns als Liberale unannehmbar sind. Wenn außer⸗ dem noch die Konkordatsverhandlungen mit Preußen, Baden und Württemberg zum Abschluß gekommen sind, so erhebt sich die Frage, ob sich dann noch die an⸗ deren Länder, die gleichsam Inseln darstellen, ohne Konkordat werden halten können. Ausführungen des Parteiführers Stresemann zu verstehen, die mit entstellten Ueberschriften in die Presse gekommen sind. Er hat betont, daß es sich heute nicht mehr um die Frage„Konkordat oder kein Konkordat“, sondern um die Frage„Länder⸗ konkordate oder Reichskonkordat“ handele. Angesichts der gesamten bestehenden Verhältnisse hat die Deut⸗ sche Volkspartei sich mit ihm für eine reichsgesetzliche Regelung eingesetzt.
Diese Ausführungen stellen den offiziellen Partei⸗ bericht der D. V. P. über die Stockheimer Tagung dar. Wir fragen: Wo stellt unsere Darstellung eine starke Umfärbung, auch nur leise, dar?
Aus den obigen Ausführungen des Herrn Ober— studiendirektors Dr. Keller geht doch das ohne jeden Zweifel hervor, daß auch bei der D. V. P. in der Kon⸗
hatte. Die Glaubensfreudigkeit, die ihn während der ganzen Gefangenschaft nicht verlassen hatte, hielt auch jetzt im Angesicht des Todes stand. Als man ihn band, bat er das Volk,„Komm, heil'ger Geist“ zu singen. Und so geschah es; als die Flammen emporzüngelten, stimmten die Anwesenden, von dem herzzer⸗ brechenden Anblick erschüttert, den Gefang an. Anterdessen trat der Priester, der bereits auf dem Wege Kaiser anzureden ver⸗ sucht hatte, an diesen heran und rief ihm zu, er solle Gott um Gnade bitten, wenn er in einem Artikel gefehlt hätte. Darauf schwieg Kaiser. Als jener ihn aber nun fragte, ob er sterben wolle„wie ein frommer Christ“, sagte er:„Ja“. Da flammte das Feuer an ihm empor. Aus der Lohe heraus hörte man noch die vom Rauche halb erstickte Stimme des Brennenden:„Jesus, ich bin dein, mach mich selig.“
Als Luther, der an Kaisers Geschick den lebhaftesten Anteil genommen hatte, seinen Märtyrertod hörte, rief er aus:„Ich Un⸗ gückllicher, wie wenig komme ich unserm Leonhard gleich, der ich mit vielen Worten predige, diesem mutigen Täter des Worts! Wer wird mich dessen einmal würdig machen, daß ich nicht mit doppelt so großem Geist, sondern nur mit der Hälfte seines Geistes, den Satan überwinde und aus diesem Leben scheide?.. Et heißt bin ich nicht ein König bloß, sondern ein Kaiser, weil et denjenigen besiegt hat, dessen Macht kein anderer auf Erden gleichkommt— er ist nicht bloß ein Priester und wahrer Papst, der also seinen Leib zum Opfer gebracht hat, er, ein rechter Leon⸗ hard, das ist Löwenhart“ usw. Vielleicht ist Luthers„Ein“ feste Burg“ in den Tagen, da er sich so viel mit Kaiser beschäftigte, entstanden. Als es sich während des Reichstages zu Augsburg darum handelte, ob man den Gegnern Zugeständnisse machen dürfe, mußte Luther unwillkürlich wieder an Kaiser denken.„Ja, lieber Papst“ sagt er,„gebt uns wieder Leonhard Kaiser und alle, die ihr unschuldig erwürgt habt,. dann wollen wir von Re⸗ stitution handeln.“
Sein Biograph F. Roth charakterisiert Kaiser folgender⸗ maßen:„Er war eine echt sittliche, charaktervolle Natur, von tiefer innerlicher Religiosität, geschmückt mit allen Gaben des Geistes und Herzens, die angenehm machen vor Gott und den Menschen; kein Märtyrer von dem gewöhnlichen Schlag der Le⸗ gende, der welterstorben und in asketischer Weltflucht sein Ge⸗
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