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Sonnabend, den 6. August 1927.
Die bekenntnisfreie Schule(weltliche oder Weltanschauungsschule).
Die bekenntnisfreie Schule ist für solche Kinder be⸗ stimmt, die keinem Bekenntnis angehören oder, soweit sie einem Bekenntnis angehören, nach dem Willen der Erziehungsberechtigten vom Religionsunterricht abge⸗ meldet sind und nicht an einer Gemeinschafts- und Be⸗ kenntnisschule erzogen werden sollen. Sie steht jedoch aus besonderen Gründen auch anderen Kindern offen. Durch die Aufnahme solcher Kinder verliert die Schule ihren Charakter als bekenntnisfreie Schule nicht.
Sie erfüllt die Unterrichts- und Erziehungsauf⸗ gaben der deutschen Volksschule auf allgemein sittlicher Grundlage ohne bekenntnismäßige oder weltanschauliche Bindung. Religionsunterricht wird nicht erteilt.
An der bekenntnisfreien Schule ist als ordentliches Lehrfach Unterricht in einer bestimmten Weltanschauung zu erteilen und auch im übrigen Unterricht auf diese Weltanschauung Rücksicht zu nehmen, wenn für die Pflege dieser Weltanschauung eine Vereinigung besteht, der die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 137 Abs. 7 der Reichsverfassung gewährt sind, und wenn die Erziehungsberechtigten von wenig⸗ stens zwei Dritteln der die Schule besuchenden Kindern dies beantragen.
Zur Teilnahme an dem besonderen Weltanschau— ungsunterrichte kann kein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten gezwungen werden.
An der bekenntnisfreien Schule können Angehörige jedes Belenntnisses, sowie Bekenntnislose als Lehrer angestellt werden. Lehrer, welche die Voraussetzung für die Anstellung an einer Bekenntnisschule erfüllen, dürfen nicht gegen ihren Willen an einer bekenntnis— freien Schule verwendet werden. Bei nur vorüber— gehender Verwendung sind Ausnahmen aus besonderen Gründen zulässig. Im Falle des Absatzes 3 ist bei der Anstellung der Lehrer die weltanschauliche Gliederung der Schüler tunlichst zu berücksichtigen.
2. Abschnitt. Einrichtung und Umwandlung der Schulformen.
§ 6. Begriff der Gemeinde.
Unter Gemeinden im Sinne des Artikels 146 RV. und im Sinne dieses Gesetzes sind die öffentlichen Ver⸗ bände zu verstehen, die zur Errichtung und Unterhal— tung der öffentlichen Volksschulen für die ihnen zuge— wiesenen Einwohner bestimmt sind.
§ 7. Das Antragsrecht.
Innerhalb einer Gemeinde ist zur Stellung eines Antrags auf Einrichtung der in 8 2 genannten Schul- formen oder auf Umwandlung einer Schulform in eine andere jeder deutsche Reichsangehörige berechtigt, dem die Sorge für die Person eines volksschulpflich— tigen und die Volksschule besuchenden Kindes zusteht. Das Antragsrecht ruht, solange der Antragsberechtigte geschäftsunfähig oder nur beschränkt geschäftsfähig ist oder sich nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet.
Steht Eltern die Sorge für die Person des Kindes zu, so genügt es, wenn der Antrag von einem Elternteil gestellt wird, es sei denn, daß der andere Elternteil aus— drücklich widerspricht. In diesem Falle kann die Ver— mittlung oder Entscheidung des Vormundschaftsgerichts beantragt werden. Auf dessen Verfahren findet 8 2 Abs. 3 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921(Reichsgesetzblatt S. 939) Anwen⸗ dung.
Steht die Sorge für die Person des Kindes neben anderen Personen einem Vormund oder einem Pfleger zu, so gilt im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwi—
schen Vater oder Mutter einerseits und Vormund oder
Pfleger andererseits der Grundsatz des§ 3 Abs. 1 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung.
NViuiola Tritolor.
Von Theodor Storm.
1. Fortsetzung.
Das Kind sah verlegen zu ihr auf und erwiderte beklommen: „Mama könnte ich gut sagen!“
Die junge Frau warf einen raschen Blick auf sie und hef⸗ tete ihre dunklen Augen in die noch dunkleren des Kindes. „Mama; aber nicht Mutter?“ fragte sie.
„Meine Mutter ist ja tot,“ sagte Nesi leise.
In unwillkürlicher Bewegung stießen die Hände der jungen Frau das Kind zurück; aber sie zog es gleich und heftig wieder an ihre Brust.
„Nesi,“ sagte sie,„Mutter und Mama ist ja dasselbe!“
Nesi aber erwiderte nichts; nur Mutter genannt. 9
Das Gespräch war zu Ende. Der Hausherr war wie— der eingetreten, und da er sein Töchterchen in den Armen seiner jungen Frau erblickte, lächelte er zufrieden.
sie hatte die Verstorbene immer
„Aber jetzt komm,“ sagte er heiter, indem er der letzteren
seine Hand entgegenstreckte,„und nimm als Herrin Besitz von allen Räumen dieses Hauses!“
Und sie gingen miteinander fort; durch die Zimmer des un— teren Hauses, durch Küche und Keller, dann die breite Treppe
hinauf in einen großen Saal und in die kleineren Stuben und
Kammern, die nach beiden Seiten der Treppe auf den Kooridor Kammern, die nach beiden Seiten der Treppe auf den Korridor
Der Abend dunkelte schon; die junge Frau hing immer
schwerer an dem Arm ihres Mannes, es war fast, als sei mit jeder Tür, die sich vor ihr geöffnet, eine neue Last auf ihre Schul— tern gefallen; immer einsilbiger wurden seine froh hervor— strömenden Worte erwidert. Endlich, da sie vor der Tür seines Arbeitszimmers standen, schwieg auch er und hob den schönen Kopf zu sich empor, der stumm an seiner Schulter lehnte.
„Evangelische Warte“
Die Länder sind befugt, in besonderen Fällen auch solchen Personen, welche die deutsche Reichsangehörig— keit nicht besitzen, das Recht zur Stellung von Anträgen zuzuerkennen.
Das Antragsrecht kann nur in der Gemeinde aus⸗ geübt werden, in der das Kind die Volksschule besucht.
Die Landesgesetzgebung kann Bestimmungen tref⸗ fen über die Uebertragung des Antragsrechts der Er⸗ ziehungsberechtigten auf die Vorstände von Erziehungs⸗ anstalten und solche Personen, die fremde Kinder in Pflege haben.
§. Voraussetzungen des Antrags.
Ein Antrag muß von den Erziehungsberechtigten von mindestens 40 schulpflichtigen Kindern gestellt wer⸗ den. Sind in einer Gemeinde weniger als 200 schul— pflichtige Kinder vorhanden, so kann nach näherer Be⸗ stimmung des Landesrechts von diesem Erfordernis ab— gesehen werden. § 9. Vollzug des Antrags auf Einrichtung von Volks⸗
schulen.
Einem vorschriftsmäßig gestellten Antrag auf Ein⸗ richtung einer der in§ 2 genannten Schulformen ist stattzugeben, wenn die beantragte Schulform nicht oder nicht in einer ausreichenden Anzahl in der Gemeinde vertreten ist, und wenn die einzurichtende Schule einen
geordneten Schulbetrieb auch im Sinne von Artikel 146
Abs. 1 RV. gewährleistet.
Ein geordneter Schulbetrieb ist gewährleistet, wenn
a) die in 8 1 Abs. 1 und 2 aufgestellten Bildungs⸗ ziele erreicht werden können,;
b) die Schule nach Aufbau und Zahl der Klassen und Unterrichtsabteilungen nicht hinter der⸗ jenigen Mindesthöhe der Organisation zurück⸗ bleibt, die am 1. Januar 1927 in der Gemeinde rechtlich zulässig war.
In Ausnahmefällen sind zum Schutze von Minder— heiten von Erziehungsberechtigten nach näherer Bestim— mung der Länder Abweichungen von der Bestimmung b) zuzulassen.
§ 10. Vollzug des Antrags auf Umwandlung von Schulformen.
Einem rechtsgültig gestellten Antrag auf Umwand⸗ lung einer Schulform in eine andere ist stattzugeben, wenn die Erziehungsberechtigten von wenigstens zwei Dritteln der die Schule besuchenden Kinder sich dafür aussprechen.
§ 11. Anfechtung der Entscheidung.
Die Entscheidung über einen Antrag ist nach nähe⸗ rer Bestimmung des Landesrechts in einem verwal— tungsgerichtlichen Verfahren anfechtbar.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts findet die Rechtsbeschwerde an dem Reichsverwaltungs⸗ gerichte nach Maßgabe eines besonderen Reichsgesetzes statt. Bis zum Erlaß dieses Gesetzes steht die Entschei— dung im letzten Rechtszug den obersten Verwaltungs— gerichten der Länder zu.
§ 12. Zeitpunkt für die Stellung von Anträgen.
Anträge gemäß§ 5 Abs. 3 und 87 können jeder⸗ zeit gestellt werden.
Ein rechtswirksam abgelehnter Antrag kann frühe⸗ stens nach drei Jahren wiederholt werden, es sei denn, daß wesentliche Veränderungen in der Zusammensetzung der Bevölkerung der Gemeinde eingetreten sind.
(Schluß folgt.)
Jolgen von Königsberg!
In Nr. 21 der„Evangelischen Warte“ las ich un— ter der Ueberschrift„Allerlei vom Konkordat“ die dies— bezügliche Entschließung des hessischen Pfarrvereins auf seiner Hauptversammlung am 3. Mai 1927 in Frank⸗ furt a. M. Diese Entschließung schien mir wegen ihrer [Kürze, Klarheit u. Einprägsamkeit bestens geeignet zur
1„Was ist dir, Ines?“ sagte er,„du freust dich nicht!“ „O doch ich freue mich!“
„So komm!“
Als er die Tür geöffnet hatte, schien ihnen ein mildes Licht entgegen. Durch das westliche Fenster leuchtete der Schein des Abendgoldes, das drüben jenseit der Büsche des kleinen Gartens stand.— In diesem Lichte blickte das schöne Bild der Toten von der Wand herab; darunter auf dem Matten Gold des Rahmens lag wie glühend die frische rote Rose.
Die junge Frau griff unwillkürlich mit der Hand nach ihrem Herzen und starrte sprachlos auf das süße lebensvolle Bild. Aber schon hatten die Arme ihres Mannes sie fest umfangen.
„Sie war einst mein Glück,“ sagte er;„sei du es jetzt!“ Sie nickte, aber sie schwieg und rang nach Atem. Ach, diese Tote lebte noch, und für sie beide war doch nicht Raum in einem Hause!
Wie zuvor, da Nesi hier gewesen, tönte jetzt wieder aus dem großen zu Norden belegenen Garten die mächtige Stimme eines Hundes.
an das dort hinausliegende Fenster geführt. hier hinab!“ sagte er.
ö Drunten auf dem Stiege, der um den großen Rasen führte,
saß ein schwarzer Neufundländer; vor ihm stand Nesi und be—
schrieb mit einer ihrer schwarzen Flechten einen immer engern
Kreis um seine Nase. Dann warf der Hund den Kopf zurück
und bellte, und Nesi lachte und begann das Spiel von neuem.
„Sieh einmal
Auch der Vater, der diesem kindischen Treiben zusah, mußte lächeln; aber die junge Frau an seiner Seite lächelte nicht, und wie eine trübe Wolke flog es über ihn hin.„Wenn es die Mutter wäre!“ dachte er; laut aber sagte er: ser Nero, den mußt du auch noch kennen lernen, Ines; der und Nesi sind gute Kameraden, sogar vor ihren Puppenwagen läßt sich das Ungeheuer spannen.“
Sie blickte zu ihm auf.„Hier ist so viel, Rudolf,“ sagte sie
Mit sanfter Hand wurde die junge Frau von ihrem Gatten
such, die genannte Entschließung der Veröffentlichung
zicht des Evangelischen Kirchentags auf eine Entschlie s
Weiterverbreitung und Aufklärung weiter, bisher un interessierter oder einseitig orientierter Volkskreise. Da diese Aufgabe am besten von den weitverbreiteten Ta- geszeitungen erfüllt werden kann, machte ich den Ver⸗
im„Höchster Kreisblatt“, dem meistgelesenen Blatt im Kreise Höchst, zugängig zu machen. Die Redaktion“ lehnte indessen die Veröffentlichung mit der Begrü dung ab, daß dies der bisher vom Kreisblatt beobachte⸗ ten neutralen Haltung in der Konkordatsfrage zuwider
laufen würde. Die Haltung des Blattes decke sich im igel übrigen mit der Auffassung, die auf dem Evangelische mild Kirchentag in Königsberg dargetan worden sei.(Es 4 folgt im Ausschnitt die diesbezügliche Notiz der Deutsch⸗ galt Evangelischen Korrespondenz über die Ausführungen ob, 0 Geheimrats Mirbts in Königsberg[ogl.„Ev. Warten nue Nr. 29, Seite 3J. In dieser beigefügten Notiz der gel. Deutsch⸗Evangelischen Korrespondenz hatte die Kreis wohl
blatt⸗Redaktion zur besonderen Begründung ihrer Ab⸗ lehnung den Satz doppelt unterstrichen, in dem der Ver⸗
ßung zur Konkordatsfrage aus Gründen politischer Art chli ausgesprochen wird.) 11 Mann kann es der Kreisblatt⸗Schriftleitung nicht doll
verargen, wenn sie sich derart willkommene Aeußerun⸗ Hese gen prominenter Persönlichkeiten zu Nutze macht. Die Verantwortung für die ungeheure Erschwerung der Auf klärung weiter Kreise des Volkes über die enorm wich tige Konkordatsfrage fällt aber damit— und das ist das bedauerlichste— den Führern der evangelischen Kirche in Deutschland zu, die doch das größte Interesse an tatkräftiger Arbeit gegen ein Konkordat haben soll ten. Die Haltung des Evangelischen Kirchentags ist leider nicht geeignet, das Vertrauen des evangelischen 6 Volkes auf energische und zielbewußte Wahrung evan⸗ ech gelischer Belange durch die höchsten kirchlichen Behörden habe zu stärken. Wenn keine der bestehenden Parteien, jg,
2 agen wenn nicht einmal die obersten evangelischen Kirchen 10 behörden die evangelischen Interessen in der Stunde bat! höchster Gefahr zu vertreten wissen, dann muß sich das herts
enangelische Volk selbst helfen. Der Deutsche Evange, Osga lische Kirchentag konnte nicht besser, als durch die Kö ale! nigsberger Erklärung zur Konkodatsfrage den Beweis olga erbringen, wie dringend nötig die Schaffung einer evan⸗ schn gelischen Partei in Deutschland ist.
10 Dr. Berndt-Höchst a. M,. I
mein
Auf der Warte. 5
Die Behandlung der Unruhen in Wien durch das feih⸗ österreichische Parlament hat die erwarteten agitatore en schen Reden von jeder Seite aus gebracht. Wenn auch Sonn die deutsche Zentrumspresse von einem rückhaltloseß macht
Sieg des Kabinetts Seipel(sie muß wohl ihrem Präs Pere laten zuhalten) spricht, so ist dem nicht ganz so. In denz Wien ist eine durch Sozialdemokraten gebildete starke Chri Gemeindewache unter den Waffen. Kabinett und Par- ftom lament brachten noch nicht den Mut auf, sie abzuschafe ere fen. Aeußerlich scheint Ruhe eingetreten zu sein, aber gute gewisse Berichte aus Wien sprechen von einer Gärung, fen, die durch die linke Seite der Sozialdemokratie, mit dem d' Kommunismus liebäugelnd, unterstützt wird. Es wäre ganz für die Sozialdemokratie in jeder Hinsicht besser, diesen Bein Flügel abzustoßen, der ihr noch schwer zu schaffen nein machen wird.— Nachdem durch den belgischen Kriegs⸗ mein minister mit seinen unwahren Behauptungen über die saßt deutsche Reichswehr ein wilder Pressestreit zwischen den heißt Ländern neben den amtlichen Noten entstanden war, Auel bringt die Orchies-Rede Poincarés neuen Giftstoff sicst Für den kommenden Monat hat Poincaré schon wieder seul drei Sonntagsreden angekündigt. Was wird wohl da git wieder verspritzt werden?— Die Reservistenkund⸗ te gebungen in Frankreich, die stellenweise zu Revolten habe führten, spiegeln wirklich nicht den kriegerischen Geist 10 der Militärpartei Frankreichs wider. Poincaré möge und „Ines, du träumstl 7 das ei agen.
A leichte mer w
wie zerstreut;„wenn ich nur durchfinde!“— Wir und das Kind, der Hausstand ist ja so klein wie möglich.“ „Wie möglich?“ wiederholte sie tonlos, und ihre Augen folgten dem Kinde, das jetzt mit dem Hunde um den Rasen, jagte; dann plötzlich, wie in Angst zu ihrem Mann empor, sehend, schlang sie die Arme um seinen Hals und bat:„Halte mich fest, hilf mir! Mir ist so schwer.“ 8 5 b 80 Wochen, Monate waren vergangen.— Die Befürchtungen Amme der jungen Frau schienen sich nicht zu verwirklichen; wie von mash selber ging die Wirtschaft unter ihrer Hand. Die Dienerschaf N fügte sich gern ihrem zugleich freundlichen und vornehmen We. ihre; sen, und auch wer von außen hinzutrat, fühlte, daß jetzt wieden ein e eine dem Hausherrn ebenbürtige Frau im Innern walte. Fü 1 die schärferblickenden Augen ihres Mannes freilich war es aß dem s ders; er erkannte nur zu sehr, daß sie mit den Dingen seine⸗* Hauses wie mit Fremdem verkehre, woran sie keinen Teil hab A das als gewissenhafte Stellvertreterin sie nur um desto sorgsame 2
verwalten müsse. Es konnte den erfahrenen Mann nicht be. nenne ruhigen, wenn sie sich zuweilen mit heftiger Innigkeit in sein⸗ 8 Arme drängte, als müsse sie sich versichern, daß sie ihm, er ih 8 gehöre. ihter
Auch zu Nesi hatte ein näheres Verhältnis sich nicht ge E bildet. Eine innere Stimme— der Liebe und der Klugheit„den gebot der jungen Frau, mit dem Kinde von seiner Mutter zr ihn ni
sprechen, an die es die Erinnerung so lebendig, seit die Stief d
mutter ins Haus getreten war, so hartnäckig bewahrte. Abe, nitd; das war es ja! Das süße Bild, das droben in ihres Man E nes Zimmer hing,— selbst ihre inneren Augen vermieden e N zu sehen. Wohl hatte sie mehrmals schon den Mut gefaßt; si 05 hatte das Kind mit beiden Händen an sich gezogen, dann abe 75 10
„Das ist un⸗
war sie verstummt; ihre Lippen hatten ihr den Dienst versas und Nesi, deren dunkle Augen bei solcher herzlichen Bewegun U freudig aufgeleuchtet, war traurig wieder fortgegangen. Den“ 1 seltsam, sie sehnte sich nach der Liebe dieser schönen Frau; Je Nen, wie Kinder pflegen, sie betete sie im stillen an. Aber ihr fehlt 1


