Sette 2.
Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.
N 9
Nr. 21.
am 1. Oktober in Kraft treten sollte, wollten
nun die Junker so ausgestalten— in ihrem Sinne nämlich— daß ein noch höherer Betrag aus den Taschen der armen Teufel, die hier und da ein Schnäpschen trinken, in die Börsen der meist adligen Schnapsbrenner geleitet werde. Sie hatten deshalb in der Kommission ent⸗ sprechende Vorschläge gemacht. Die Herstellung von Spiritus sollte beschränkt werden, damtt die Begünstigung der Gutsbrennereien noch weiter aufrecht erhalten bliebe. Deshalb wurde das Kontingent“) für neue Brennereien von 800 auf 500 Hektoliter herabgesetzt und die Brenn⸗ steuer um 50 Prozent er höht. Diese Brennsteuer, ein besonderer Zuschlag, der nach der Höhe der Produktion bemessen wird, beginnt jetzt bei einer Produktion von 300 Hektoliter mit 0,50 Mk. und steigt bis 6 Mk. Künftig sollte sie mit 0,75 Mk. beginnen und bis 9 Mk. steigen. Sie sollte die kleinere und mittlere Gutsbrennerei gegen die Konkurrenz der großen, besonders der gewerblichen Brennereien schützen. Aus der Brennsteuer werden wieder Prämien be⸗ willigt, die den Export und die Verwendung von Spiritus zu technischen Zwecken begünstigen sollen. Das„Notgesetz“, wie man die Vor⸗ lage bezeichnete, würde in der gegebenen Fassung ausschließlich den großen Brennereien des Ostens zu Gute gekommen sein. Die Interessen der kleinen Brennereien wären so wenig wie die der süddeutschen dabei berücksichtigt worden. Für das Volt, und zwar gerade die ärmsten auf Schnaps angewiesenen Teile desselben, hätte es eine weitere Verteuerung des Trink⸗ branntweins bedeutet. Glücklicherweise ist dies neue Attentat auf den Geldbeutel des Volkes
an der Unfähigkeit der Agrarier, ihre Raubzugs⸗
genossen im Reichstag in genügender Zahl zu⸗ sammenzuhalten, gescheitert. Ob ein so günstiger Moment für sie wiederkehren wird, ist höchst zweifelhaft.
Am Verhandlungstage(15. Mai) war der Reichstag zunächst beschlußfähig; doch zeigte schon die erste namentliche Abstimmung, daß nicht viel Muglieder über die Beschluß⸗ fähigkeitsziffer anwesend waren. Man hoffte auf der Linken, die Mittagszüge nach dem Süden und dem Westen pürften noch eine An⸗ zahl Zentrumsleute entführen. Deshalb galt es, die Sitzung in die Länge zu ziehen, damit das für das Volk schädliche Gesetz verhindert werde. Darum hielten die Genossen Wurm und Stadthagen lange Reden, welche von der Rechten und dem Zentrum mit starkem Lärm begleitet wurden, der indeß unsere Redner nicht hinderte, ihte Ausführungen zu Ende zu bringen. Sehr ergötzlich war es, daß auch ein Mitglied der Mehrheit, der sreikonservatiwe Abgeordnete Holz, durch eine lange Rede wider Willen die Geschäfte der„Obstruktion“ besorgte. Nachdem Stadthagen gesprochen, kam es wieder zur Abstimmung. Freilich nicht ohne weiteres. Vizepräsident v. Frege fühlte noch einmal das Bedürfnis, Haus und Tribünen durch seine Geschäftsleitung zu erheitern. Er brauchte über/ Stunde, um über den Abstimmungs⸗ modus ins Klare zu kommen. Die Abstimmung ergab die Anwesenheit von 198 Mitgliedern. Das Haus war also beschlußunfähig. Wie es sich nachträglich herausstellte, war der Schuldige Hofprediger a. D. Stöcker. Er hatte einige Minuten noch der ersten Ab⸗ stimmung den Saal verlassen und erschien eintge Minuten nach Beendigung der zweiten Abstimmung wieder im Saal. Mit Bestürzung sah der fromme Gottesmaun, was er mit seinem Saäumen angerichtet. Darauf verlas der Reichs- kanzler Graf v. Bülow eine kaiserliche Bot⸗ schaft, die den Reichstag bis zum 25. November vertagte. Dann folgte das übliche Kaiserhoch, bei dem von der Linken nur noch Herr Richter anwesend war. Das Resultat des Kampfes war also eine lächerliche Niederlage der Schnaps⸗ junker; sie wollten höhere Liebesgaben, statt dessen fällt ab 1. Oktober die Brennsteuer vor⸗ läufig weg, wodurch der Raub etwas magerer wird.
) Das ist die gesetzlich festgelegte, auf den Kopf del Bevölkerung berechnete, nur mit 50 Mk. pro Hekto⸗ liter besteuerte Spiritusmenge, was darüber hinaus proonztert wird, kostet 70 Mk. Steuer.
Kürzere Reichstags ⸗Legislatur⸗ perioden?
Ziemliches Aufsehen erregt ein Artikel, der den scharfmacherischen„Berliner Neuesten Nach⸗ richten“ von hochgeschätzter Seite zugegangen ist. Er fordert eine Abkürzung der Legis⸗ laturperioden des Reichstages auf drei Jahre. Die Scharfmacher, denen gerade die Verlängerung auf fünf Jahre zu verdanken ist, glauben jetzt, durch die Abkürzung der Lässigkeit der Volksvertreter vorzubeugen. Nan meint, sie würden weniger die Sitzungen schwänzen, wenn sie die Wahlen mehr in der Nähe wüßten. Die Sozialdemokratie hat immer— so auch 1888— im Reichstage für kürzere Wahlperioden gestimmt und ist für die Anregung ihrer Wiedereinführung, mag sie auch von scharfmacherischer Seite kommen, auf alle Fälle dankbar.— Andere reaktionäre Blätter wenden sich natürlich gegen kürzere Wahlperioden, sie müssen dafür sorgen, daß von Volksvertretern ihrer Sorte so wenig wie möglich Rechenschaft verlangt werde.
Wackere Ordnungsleute.
Die vielstellige Zahl der geborstenen Ord⸗ nungssäulen, der braven Leute, die im Kampfe für Religion, Gottesfurcht und fromme Sitte kläglich Schiffbruch litten, ist wiederum um etliche Einheiten vergrößert worden. Wie nämlich aus Berlin berichtet wird, zieht der Krach der Sandenbanken weitere Kreise und es sind die beiden Direktoren der„Pommerschen Hypo⸗ theken⸗Aktienbank“ Fritz Roneick und Wilhelm Schultz verhaftet und in das Untersuchunzs Gefängnis überführt worden. Dort mögen sie nun den gottes fürchtigen Sanden und seinen frömmelnden Kumpanen Gesellschaft leisten. Der Grund für die Verhaftung der beiden Direktoren dürfte darin zu finden sein, daß mehrfach Grundstücke übermäßig hoch be⸗ liehen worden sind, sodaß die Unterlagen dem Werte der ausgegebenen Pfandbriefe nicht mehr entsprechen. Der„Vorwärts“ bemerkt dazu: „Moabit wird nachgeradezu zur Ferienkolonie für Hypothekenbank⸗Direktoren.“
Vom Duellblödsiun.
Vorige Woche hat zwei Offizieren, dem Oberleutnant Richter und dem Husarenleutnant Vogt ein Duell unter außerordentlich scharfen Bedingungen stattgerunden. Nach dem„Mainzer Journal“ soll ein 13maliger Kugelwechsel stattgefunden haben! Beide Duellanten hatten sich auf den Tod vorbereitet. Auf dem Kampfplatz waren nicht weniger als vier Aerzte thätig. Ober⸗ leutnant Richter hat einen Schuß in die Achsel erhalten, während Vogt nur eine leichte Ver⸗ letzung erlitten haben soll. Der Husarenleut⸗ nant Vogt hat öfters mit der Gattin Rich⸗ ters Spazierritte unternommen, dies sollte den Grund zum Duell abgeben. Das Gerücht, daß ein Duellant tötlich in den Kopf getroffen sei, ist unbegründet.— Das„Gottes- gericht“ hat hier wieder einmal mit tötlicher Sicherheit den Beleidigten getroffen, der „Satisfaktion“ haben mußte, und dessen„Ehre“ durch die zerschossene Schulter nur wieder hergestellt ist.— Gesetze, Armeebefehle, kaiserliche Verordnungen scheinen für die Herren nicht zu existieren.
Staats auwalts Kritik der Politik des Kaisers.
Das niederbayerische Schwurgericht in Straubing sprach den Redakteur eines Lokal⸗ blättchens von der Anklage der Majestäts⸗ beleidigung, begangen durch eine Krikik des bekannten, vom Kaiser an Lord Roberts ge⸗ richteten Telegramms frei. Die Donau⸗Zeitung schreibt in ihrem Bericht: Der Herr Staats⸗ anwalt führte u. a. aus:„Wohl dürfe man die politischen Akte eines Fürsten einer abfälligen Kritik unterziehen. Es sei ja bekannt, daß der Deutsche Kaiser mit seiner Politik mit dem größten Teile des Volkes nicht in Einklang stehe, nachdem er eine englandfreundliche Haltung einnehme, während das deutsche Volk dem tapferen Burenvolke
in Mainz zwischen
seine Sympathieen entgegenbringt. Die Kritik wenn auch noch so scharf, müßte sich aber in den Grenzen des Anstandes bewegen und nicht beleidigend werden.“
Ein bemerkenswerter Prozeß.
Gegen den früheren sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten für Dortmund, Dr. Lütgenau, verhandelte dieser Tage das Dortmunder Schöffengericht wegen Betrug und Unterschlagung. Der Prozeß ist nach mehreren Seiten hin bemerkenswert. Erstens im Hinblick auf den Angeklagten, dann auf die mehr als eigentümliche Stellung, die der Amtsanwalt einnahm.— Lütgenau, ein sehr begabter Mann, ließ sich schon früher
Dinge zu schulden kommen, die, ohne gerade
strafbar zu sein, doch sein Ansehen als Abge⸗ ordneter und auch das der Partei schädigen mußten. Dieserhalb kam er in Differenzen mit den Genossen. Schließlich wurden ihm noch Verfehlungen in Geldsachen nachgewiesen, wodurch er natürlich in der Partei unmöglich wurde. Strafanzeige ist trotzdem gegen ihn von der Partei aus nicht erstattet worden; er hat sich durch ewige Stänkereien den Prozeß selbst zugezogen. In der Verhandlung wurde durch die Beweisaufnahme festgestellt, daß Lütgenau im Jahre 1896 für Zeugen in dem bekannten Hofrichterprozeß in Köln 93 Mk. in Empfang genommen hat, ohne das Geld an die Zeugen abzuliefern. Ferner ließ er sich anläßlich des erwähnten Prozesses 10 Mk. als Zeugengebühren für den Genossen Ostkamp in Essen auszahlen, die er ebenfalls in der Tasche behielt. Die Erhebung der 93 Mk. charakte- ristert sich als Betrug, die Nichtzahlung der 10 Mk. an Ostkamp als Unterschlagung. Be⸗ züglich des ersten Punktes machte L. geltend, er habe das Geld ausgezahlt, er wisse nur nicht mehr, an wen. An Ostkamp habe er nicht die 10 Mk. abgegeben, weil er ihn zu⸗ nächst noch nicht gekannt und die Angelegenheit nachher im Drange der Geschäfte wohl vergessen habe. Im übrigen sei die Strafanzeige nur ein Racheakt, man wolle ihn vernichten.
Außer dem Verteidiger des Dr. Lütgenau plädierte auch der— Amtsanwalt auf Freisprechung, was den Prozeß nach der andern Seite hin interessant macht. Dieser Amtsau⸗ walt, ein Herr v. Dewitz⸗Drehs, hielt eine Vernichtungsrede wider die Sozialdemokratie, Lütgenau sei das Opfer der Sozialdemokratte. die ihn zu vernichten suche, weil er nicht mehr zu ihr gehöre. Den Zeugen sei keine Glauk⸗ würdigkeit beizumessen. Nach halbstündiger Beratung verkündete das Gericht folgendes Ur⸗ teil: Lütgenau ist des Betrugs schuldig und wird mit zwei Wochen Gefängnis bestraft. Betreffs der Unterschlagung erkennt das Gericht auf Freisprechung. Wahrschein⸗ lich sei L. auch dieses Vergehens schul⸗ dig, jedoch die Möglichkeit set nicht ausge⸗ schlossen, daß er den Zeugen, mit dem er sich allerdings im Gerichtsgebäude unterhalten habe, damals noch nicht kannte und nachher die Zahlung vergessen habe. In der Urteilsbe⸗ gründung hob der Vorsitzende in scharfem Gegensatz zu den Meinungsäußerungen des Verteidigers und Amtsanwalts hervor, daß das Vergehen Lütgenaus sich als ein sehr raffiniertes charaktertsiere, gerade so, wie seine Behauptung, er werde aus Rache ver⸗ folgt, und die Behauptung, er habe das Geld anderweitig bezahlt, ein raffiniertes Leug⸗ nen sei. Die Zeugen darum, weil sie einer bestimmten Partei angehörteu, als unglaub⸗ würdig hinzustellen, gehe nicht an. Dem Angeklagten seien keine mildernden Umstände zugebilligt, weil er nicht aus Not gehandelt und weil er in so raffinierter Weise seine Schuld geleugnet.
Ausland.
Zur Naturgeschichte gekrönter Häupter.
Alexander der Kleine,„König“ von Serbien, heiratete im vorigen Sommer bekanntlich eine frühere Hofdame seiner Murter, die Witwe eines Ingenieurs, Draga Maschin. Diese
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