Ausgabe 
16.6.1901
 
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denten Krüger vorsprechen.

Nr. 24.

Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.

Seite 3.

sporn sein, nach wie vor an der Verbesserung

der Lage der Arbeiter weiter zu arbeiten zu Segen des ganzen Volkes..

Kämpfe eines Arbeitersekretariats.

Vor einigen Jahren wurde in Beuthen (Oberschlesien) ein Arbeitersekretariat errichtet. Das war für die dortige Arbeiterbevölkerung, die drangsaliert und ausgebeutet wird, wie sonst nirgends, eine wahre Wohlthat. Aber seit seinem Bestehen hat das Sekretariat immer⸗ währende Scherereien mit der Polizei, die ihm das Leben sehr sauer macht. Jetzt hat sie es glücklich dahin gebracht, daß die oberschlesischen Gerichte das Sekretariat für einen melde⸗ pflichtigen Gewerbebetrieb erklärt und deshalb ein Strafmandat von 30 Mk. gegen den Genossen Dr. Winter bestätigt haben. Die Anmeldepflicht, so schreibt die Breslauer Volkswacht, bedeutet eine weitere wesentliche Erschwerung der Thätigkeit unseres Genossen Winter. Mit der Anmeldepflicht, die ihm auf⸗ erlegt wird, ist gleichzeitig der Polizei das Recht eingeräumt, jederzeit sich die Bücher des Gewerkschaftsbureaus vorlegen zu lassen und daraus die Namen der Be⸗ sucher des Sekretariats zwecks besserer Kontrolle festzustellen. Alles natürlich in amtlicher Mission! Was aber eine solche Kontrolle in Oberschlesien bedeutet, das mögen unsere Genossen sich selbst ausmalen.

Die Wahlen in Holland

stehen bevor und der Wahlkampf ist im vollen Gange. Von unseren Genossen sind 51 Kandi⸗ daten aufgestellt worden. Bei der letzten Wahl im Jahre 1897 waren nur 29 sozialdemokratische Kandidaten aufgestellt, die damals zusammen 13,366 Stimmen erhielten. Es steht zu er⸗ warten, daß diesmal die Stimmenzahl bedeutend steigt, und mehr sozialdemokratische Abgeordnete in's Parlament einziehen, trotz der heftigen Bekämpfung von Seiten der vereinigten bürger⸗ lichen Gegner.

Der chinesische Konflikt

ist noch immer nicht vollkommen Leigelegt und der Kreuzzug dürfte denverbündeten Mächten noch manche Unannehmlichkeiten bereiten. So will Deutschland eine ständige Garnison von 800 Mann in Shanghai errichten, zu deren Unterbringung dort Baracken gebaut werden sollen. Das scheint der Aufang zu einer Kolonial⸗Armee zu sein. Die Nachricht von diesem Entschlusse hat in England stark ver⸗ schnupft, weil dadurch den Engländern gewisser⸗ maßen eine deutsche Garnison auf die Nase gesetzt wird. Einem Wiener Blatte wird berichtet, daß allgemein ernste Unruhen in nächster Zeit erwartet würden. Wenn die Truppen abgezogen seien, würden die wirk⸗ lichen Schwierigkeiten erst beginnen, denn zu der Wut der Chinesen auf die Fremden werde dann noch die Eifersucht unter den Mächten kommen. Die Schadenersatzfrage müsse man noch immer als unerledigt betrachten. Auf eine Lösung der Streitfrage sei gar keine Aussicht. Es scheine, daß man für die Zukunft ganz bestimmt damit rechnen müsse, daß es zwischen den Truppenderverschiedenen Mächte noch zu ernsten Zusammen⸗ stößen kommen werde.

Krieg in Südafrika.

Frau Louis Botha traf Anfangs der Woche in Southampton(England) ein, Sie begab sich erst nach London und ging von dort nach Belgien und Holland. Der Sohn des früheren Staatssekretärs des Oranjefreistaats, Fischer, teilte dem Vertreter des Reuterschen Bureaus mit, er könne die Meldung, daß Frau Botha in einer Friedens mission nach Europa gekommen sei, weder bestätigen noch dementieren. Er sei auf Ehrenwort von den Engländern freigelassen worden, um Frau Botha nach Europa zu begleiten und seinen Vater Abraham Fischer in Brüssel zu besuchen. Nach einer Meldung aus Brüssel wird Frau Botha bei dem Präsi⸗

Von Friedensverhandlungen, die zwischen den Burenführern und Lord Kitchener stattgefunden hätten, berichteten die Blätter. Später wurden die Nachrichten wieder ange⸗ zweifelt. Es hat auch durchaus nicht den Anschein, als ob die Buren kriegsmüde wären, denn in ihrem Kriegsrate ist beschlossen worden, die Feindseligkeiten auf das energischste fort⸗ zusetzen, bis England die Unabhängichkeit der Burenrepubliken anerkenne. Aus Kapstadt wurde ferner gemeldet:

Die Kommandos Dewet und Botha haben in den letzten Tagen sehr energisch die Offen⸗ sive ergriffen und bedrohen augenblicklich die Eisenbahnverbindungen der verschiedenen Dist⸗ rikte, die sie durchziehen.

Zur bevorstehenden Landes-Konferenz der Sozialdemo- kraten Hessens.

Das Landes⸗Komitee hat für die Ende August statt⸗ findende Landes Konferenz einen Entwurf des Organi⸗ sationsstatuts ausgearbeitet, der folgenden Wortlaut hat:

Landes⸗Organisations⸗Statut der sozialdemokratischen Partei im Großherzogtum Hessen. Organisation.

§ 1 Die sozialdemokratischen Organisationen(Wahl⸗ vereine, Arbeitervereine, Arbeiterbildungsvereine usw.) in Hessen, bilden Mitgliedschaften einer Kreis⸗ bezw. Landes⸗ organisation. An keinem Ort darf mehr als eine Mitgliedschaft bestehen.

Bestehen in einem Wahlkreise mehrere Mitgliedschaften, so haben dieselben eine Kreisorganisation zu bilden. Die Vorstände der Kreisorganisation treten in direkte Verbindung mit dem Landeskomitee.

Die Landesorganisation wird von einem Landes⸗ Komitee geleitet, welches die Geschäfte erledigt und je nach Bedürfnis Sitzungen hält.

Die höchste Instanz des Landesorganisation ist die Landes⸗Konferenz.

§ 2. Zweck der Landesorganisation ist, die Grund⸗ sätze der Sozialdemokratie durch Wort und Schrift zu verbreiten, sowie bei den Wahlen zum Reichstag, Land⸗ tag und zu den Gemeindevertretungen organisatorisch und agitatorisch einzugreifen.

Die Wahlkreisorganisationen können bei Fragen von besonderer Bedeutung und Interesse für ihren Kreis die Entscheidung des Landes-Komitee anrufen, in welchem Fall zu den Sitzungen desselben Vertreter der einzelnen Anschauungen hinzugezogen werden können.

Landes⸗Komitee.

§ 3. Das Landeskomitee besteht aus 5 Mitgliedern, von denen der Vorsitzende und Kassterer am Orte des Sitzes des Landeskomitee den Wohnsitz haben müssen. Die drei übrigen Mitglieder werden so gewählt, daß jede Provinz ein Mitglied stellt. f

§ 4. Der Vorsitzende leitet die Geschäfte der Landes⸗ organisation. Dem Kassierer liegt die Erledigung der Kassengeschäfte ob. Jedes Jahr hat derselbe einen Kassenbericht, der von drei Revisoren, welche durch die Mitglieder derjenigen Organisation, in denen das Landes⸗ komitee seinen Sitz hat, geprüft werden muß, auf der Landeskonferenz abzulegen. Dem Landeskomitee steht das Recht zu, jederzeit eine Revision der Kasse zu ver⸗ anlassen.

Beiträge.

§ 5. Die dem Landeskomitee entstehenden Kosten werden durch Beiträge der Parteigenossen gedeckt. Zu diesem Zwecke wird eine einheitliche Landesmarke von 10 Pfg. pro Stück herausgegeben. Diese 10-Pfg. Marken sind von dem Landeskomitee pro Marke zu 3 Pfg. zu beziehen und pränumerando zu bezahlen. 1 Pfg. davon ist als regelmäßiger Beitrag zur Gesamt⸗ Parteikasse abzuführen, 2 Pfg. verbleiben der Landeskasse. Die Mitglieder der einzelnen Organisationen haben pro Monat mindestens zwei Marken, je 10 Pfg. zu lösen, wovon der Lokalorganisation 3 Pfg., der Kreisorgani⸗ sation 4 Pfg. und der Landesorganisation die oben er⸗ wähnten 3 Pfg. zufallen.

In welcher Weise diese Beiträge erhoben werden sollen, bleibt den einzelnen Mitgliedschaften überlassen. Für den richtigen Eingang der Quartalsbeiträge haften die betreffenden Vorstände der einzelnen Organisationen. Die Organisationen sind verpflichtet, die genauen Adressen der Vorstände resp. Vertrauensmänner an den Vor⸗ sitzenden des Landeskomitee's gelangen zu lassen. Organisationen, welche Beiträge an das Landeskomitee nicht abführen, sind von einer Vertretung auf der Landeskonferenz ausgeschlossen. Bei außerordentlichen Verhältnissen können Mitgliedschaften vorübergehend ganz oder teilweise von den Beiträgen entbunden werden. Die Entscheidung trifft das Landeskomitee. Auch können

die Organisationen einzelne Mitglieder von den Beiträgen entlasten. a

§ 6. Der Sitz des Landeskomitee s wird durch die Landeskonferenz bestimmt, ebenso findet die Wahl des Landeskomitee's auf der Landeskonferenz statt. Einfache Mehrheiten entscheiden, bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.

Landeskonferenzen. 5

§ 7. Jedes Jahr findet eine ordentliche Landes⸗

konferenz statt, welche vier Wochen zuvor unter Bekannt⸗

gabe der Tagesordnung durch das Landeskomitee einzu⸗

berufen ist und soll dieselbe vor dem deutschen Partei⸗ tage stattfinden.

§ 8. Der Ort, an dem die Landeskonferenzen stattfinden, ist alljährlich zu wechseln. Die Bestimmung über den Ort ift dem Landeskomitee überlassen. Die Landeskonferenz wählt das Bureau zur Leitung der Verhandlung aus ihrer Mitte.

§ 9. Die Mitgliebschaften werden auf der Landes⸗ konferenz durch Delegierte vertreten, und können Mit⸗ gliedschaften bis zu 30 Mitglieder einen Delegierten entsenden. Größere Mitgliedschaften können für jedes weitere hundert Mitglieder einen Delegierten wählen. Stimmberechtigt sind auf der Landes konferenz nur die gewählten Delegierten, während das Landeskomitee nur beratende Stimme hat. Die Kosten der Vertretung auf der Landeskonferenz tragen die betreffenden Mitglied⸗ schaften. Ju Ausnahmefällen jedoch können die Kosten der Delegation von der Landeskasse getragen werden; hierüber entscheidet das Landeskomitee.

§ 10. Die Landeskonferenz prüft die Mandate der Delegierten, nimmt die Referate sowie den Rechenschafts⸗ bericht des Landeskomitee's entgegen.

§ 11. Eine außerordentliche Landeskonferenz kann von dem Landeskomitee einberufen werden; sie muß einberufen werden, wenn sie von drei Kreisen beantragt wird.

***

Wir bringen diesen Entwurf zur Kenntnis aller Genossen und bitten, ihn eingehend zu diskutieren und etwaige Anträge dazu an den mitunterzeichneten Genossen Ulrich einzusenden.

Das Landeskomitee hat auch beschlosseu, die Heraus⸗ gabe des nächstjährigen Kalenders derart vorzu⸗ bereiten, daß er rechtzeitig zur Ausgabe gelangen kann, doch ist es der Meinung, daß es sich empfehle, daß die organisierten Kreise bei der Bestellung des Kalenders pro 1000 Stück 10 Mk. an die Landes⸗ kasse abliefern sollten. Die Kreisorganisationen werden deshalb aufgefordert, auch diese Frage zu dislutieren und uns ihre Beschlüsse recht bald mitzuteilen.

Offenbach, 8. Junt 1901.

Das Landes⸗Komitee. C. Ulrich. J rh r 9*. Von Aah und Lern. Mitteilungen aus unserem Leserkreise sind uns jederzeit will⸗ kommen. Die Shre unserer Sache gebietet natürlich strengste Gewissenhaftigkeit bei Uebermittelung von Nachrichten. Wir

bitten, alle zum Druck bestimmten Einsendungen nur auf einer Seite zu beschreiben.

Gießener Augelegenheiten.

Zum neuen Steuerzettel erhielt unser Offenbacher Parteiorgan eine sehr treffende Zuschrift, die auch für unsere Gegend volle Geltung hat und die deshalb Beachtung verdient. Es heißt da:Die neuen Steuerzettel haben ganz allgemein die denkbar größte Ueberraschung, ja Entrüstung hervorgerufen. An Beschwerden wird es in Folge dessen nicht fehlen. Wer aber die Finanzlage unseres Landes und die Anforderungen kennt, die an unseren Steuer⸗ säckel gestellt werden, wird doch nicht allzusehr verwundert sein. Fragen wird sich aber doch mancher, ob nicht auf diesem oder jenem Ge⸗ biete hätte gespart werden können, ohne daß der nötige und berechtigte Fortschritt wäre ge⸗ hemmt worden. Gewiß ist, daß oft mit dem Gelde der Steuerzahler, auch der ärmsten, in höchst merkwürdiger Weise verfahren wird. Die Regierung scheut sich gar nicht ganz kolossale Summen für Wiederher⸗ stellung alter Kirchen zu verlangen. Es scheint eine förmliche Sucht entstanden zu sein, Kirchen aufzusuchen, die als Baudenk⸗ mäler etwas gelten, und die nun von den sauer erworbenen Groschen der Steuerzahler ein neues Kleid erhalten sollen. Friedberg erhielt vor etwa 2 Jahren zu diesem Zwecke 200 000 Mk., Wimpfen dieser Tage etwas über 150 000 Mk., Offenthal, Großen⸗Linden harren ihrer Erledigung und nun scheint auch schon Worms mit seinem Dome im Anmarsche zu sein. Wohin soll das alles führen? Wein eine

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