srariern eführen Stand- grüßen. fungen, elenden in dem arisch⸗ abge⸗ Wähle, Brod⸗ 0 ge⸗ undenen innige Mehr⸗ vo wir jedoch andern. Igrarier
ihlkreise Ersatz⸗ ist Ge⸗ Kandi⸗ Partei Iptwahl e frei⸗ 3504 ichwall d gegen geinlich Stich⸗
schaft. größte jossenen n einen nen ge⸗ ent Nekein h bol bettug n und 01 Mk. Mark. N Dubi⸗
0 U
Nr. 22.
Witteldentsche Sountags⸗Zeitung
Seite 3.
Schließlich gelangte eine Resolution Briands zur Annahme, die Millerand außer Partei-
0 kontrolle stellt.
Antisemitischer Attentäter.
Waldeck Rousseau, der französische Minister⸗ präsident, machte am ersten Pfingstfeiertage eine Vergnügungstour nach Havre. Während ihn dort einige Hundert Menschen sympathisch be⸗ grüßten, schleuderte ein Individuum mit dem Rufe:„Sie sind verkauft, hier das für Loubet!“ Eier und Orangen nach dem Wagen des Ministers. Frau Walbeck, die sich vorbeugte, um ihren Mann zu decken, wurde auf die linke Wange getroffen und erhielt eine Kontusion. Der Minister blieb unverletzt. Der Begleiter Waldecks ergriff den davoneilenden Attentäter, der verhaftet wurde. Er heißt Ernst Parfait und ist ein bekannter Anhänger des natio⸗ 1 0 8 8(antisemitischen) Jugend— bundes.
Der Königsmötder Bresci
erhängte sich vorige Woche in seiner Zelle, trotzdem er stets scharf bewacht wurde. Es gelang ihm, sich aus seinen Beinkleidern ein Seil zu verfertigen, mit dem er sich am Gitter⸗ fenster aufknüpfte. Die über Bresct verhängte Strafart war fürchterlich, schlimmer als Todes⸗ strafe und mußte ihm früher oder später den Wahnfinn in die Arme treiben. In die Ge⸗ fängniswand ritzte er mit dem Fingernagel das Wort„Rache“ ein.
Krieg in Südafrika.
Wieder liegen Nachrichten vor, aus welchen hervorgeht, daß die Buren nicht daran denken, im Kampfe nachzulassen. Die Londoner Blätter bringen Meldungen, welche von einer starken Burenbewegung in Natal berichten. Die Konzentration der Buren ruft in London eine große Enttäuschung hervor, da mau größere Aktionen von ihnen nicht mehr erwartet hatte.
Englische Niederlagen. Im Haag ging eine amtliche Depesche ein, welche einen bedeutenden Sieg meldet, den die Buren am 2. Mai bei Kalkheuvel, in der Nähe von Pretoria, errungen haben. Die Buren standen unter dem Oberbefehl Beyers, Unterbefehls⸗ habers Delareys, und unter dem Befehl Breiten⸗ bachs. Die Engländer verloren 49 Tote, 159 Verwundete, 600 Gefangene und sechs Geschütze. Neueren Nachrichten zufolge marschierte ein starkes Burenkommando unter Kruitzinger von Middelburg aus nach dem Süden. Bei Muraltberg kam es zum Gefecht mit den Engländern. Die Buren warfen die Engländer zurück und machten 41 Ge⸗ fangene. Im östlichen Teil von Transvaal sind die Buren dem englischen Kesseltreiben entschlüpft.
Krieg mit China.
Ende des Hunnenzuges. Deutschland will es nun endlich des grausamen chinesischen
Spiels genug sein lassen. Das deutsche Panzer⸗
geschwader, das ja überhaupt nicht in Aktion trat,
ist zurückbeordert worden und die Auflösung des dentschen Aruee- Oberkommandos wird vorbereitet. Verschiedene Linienschiffe in Ost⸗ asien treten bereits die Heimreise an. Damit ist endlich der erste offizielle Schritt zurück von einem kriegerischen Unternehmen gethau, meint die Frkftr.„Volksstimme“, das Deutsch⸗ land unseres Erachtens mit sehr geringen Ehren bestanden hat. Im Sommer vorigen Jahres gingen die ersten deutschen Truppentransporte, ging der Weltmarschall Waldersee unter den bekannten Reden und Kundgebungen nach China ab, nachdem die Lammsgeduld der Chinesen durch die Wegnahme von Kiautschou als„Sühne“ für gemordete Misstonare, von denen nun ein⸗ mal die Zopfträger nichts wissen wollen, und durch das schroffe Auftreten der europäischen Vertreter in Peking zur offenen nationalen Empörung umgewandelt worden war. Die
Angriffe auf die Takuforts so geschürt, daß die Ermordung des deutschen Gesandten in Peking die Folge war. Sein Blut ist durch die furchtbare Kriegführung in der Provinz Pet⸗ schili mehr als gerächt worden und heute schon ist der Zorn aller rechtlich Denkenden über den Bruch des Völkerrechts durch den chinesischen Gesandtenmord weit überholt durch die Em⸗ pörung über die militärischen Thaten, die das große Kulturgebiet eines fleißigen Volkes ver⸗ wüsteten und entvölkerten, das nur den einen Wunsch hat, von den„Segnungen“ unserer kapitalistischen Zivilisation verschont zu bleiben, so weit es sich dieselben nicht durch eigenen Entschluß friedlich aneignet. Von Ruhm und Gewinn, den wir nach Hause brächten, kann keine Rede sein; höchstens, daß sich die Ham⸗ burger Rheder rüsten, durch neue Dampfschiff⸗ fahrtslinien schnell den Profit abzuschöpfen, der so lange zu holen ist, als noch die schreck— hafte Nachwirkung den Hunnenzuges auf die Chinesen dauert. Ist sie vorüber, so wird, das fürchten wir, Deutschland am schlechtesten beim friedlichen Verkehr mit den schlitzäugigen Söhnen des himmlischen Reiches abschneiden.
Hessischer Landtag.
Die Zweite Kammer, deren Mittlieder am Donnerstag im Verein mit Regierungsvertretern einen Ausflug in den Odenwald unternommen hatten, setzte ihre Verhandlungen am Freitag fort.— Bei Be⸗ gründung eines Antrages auf Besserstellung der Haltestellens ufseher der ßreußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft weist Abg. Backes darauf hin, daß jene Beamten sich jetzt trotz einer Gehalts⸗ erhöhung pekuniär nicht besser stehen als früher, da die Nebeneinnahmen in Wegfall gekommen seien. Dazu sei ihre Behandlung eine viel schlechtere geworden. So müßten sie zum Teil jetzt sogar Arbeiterdienste verrichten. Sie lebten in einer erstaunlichen Furcht vor ihren Vor⸗ gesetzten und der Direktion. Sie hätten ihn zum Bei⸗ spiel, als er sich bei ihnen über ihre Beschwerden er⸗ kundigen wollte, himmelhoch gebeten, nur ja nicht ihre Namen zu nennen, da sie sonst gemaßregelt würden. In dieser mehr als militärischen Schneidigkeit gehe man entschieden zu weit. Für berechtigte Beschwerden müßten die vorgesetzten Behörden stets ein offenes Ohr haben. Das scheine leider in der Gemein⸗ schaftsverwaltung nicht der Fall zu sein. Ministerialrat Ewald bestreitet, was die Gehaltsnormierung betrifft, die Berechtigung za Beschwerden. Was die Arbeits⸗ einteilung angehe, so könne er sich darüber nicht äußern, da das lediglich Sache der Gemeinschaftsverwaltung sei. Abg. Genosse Dr. Da vid hält es für sehr nützlich, wenn der⸗ artige Verhältnisse der Gemeinschastsverwaltung zur Sprache gebracht würden, namentlich im Hiablick auf die Bestrebungen gewisser Kreise in anderen süddeutschen Staaten, diese der preußisch-hessischen Gemeinschaft anzu⸗ schließen. Solche Dinge köunen jenen zur Warnung dienen. Interessant sei es, daß es gerade ein Ange⸗ höriger der natlonalliberalen Partei wiederum sein mußte, der diese Beschwerde erhoben, der Partei, die für jenen Vertrag mit verantwortlich sei.
Nach einer Auseinandersetzung zwischen dem Abg. Dr. David und dem Finanzministerialpräsidenten Gnauth über die Schädigung der Main⸗Neckar⸗Bahn durch die von Preußen kürzlich herbeigeführte Umleitung des Güter⸗ verkehrs, wobei Gnauth darauf hinweist, daß lediglich Baden dadurch geschädigt werde, nicht aber Hessen, da dessen Anteil an der Maln-Neckarbahn rechnerisch zur Gemeinschaft gehöre, bemerkt Abg. Backes, seine Partei sei wohl mit Schuld am Abschluß des Vertrages, sie sei aber nicht mit verantwortlich zu machen, wenn die Ausführungsbestimmungen nachlässig oder nicht richtig aufgefaßt würden. Abg. Noack(fraktionslos) meint, in den vom Abg. Backes geschilderten Verhältnissen liege eine ernste Warnung, die bei den Verhandlungen über den angestrebten Uebergang der Main-Neckar-Bahn in die Gemeinschaftsverwaltung zu berücksichtigen sein werde. Bezüglich der Behandlung der Bahnbeamten ist Finanz⸗ ministertalpräsident Gnauth der Ansicht, daß man für die/ der Gesamtheit ausmachenden hessischen Beamten doch wohl keine anderen Bestimmungen verlangen dürfe wie für die übrigen/ des preußischen Anteils. Da könne Hessen eben nichts thun und müsse sich beschoiden. Er könne den Beschwerden eine Folge dahin nicht geben. Bei einer anderen Gelegenheit kommt Abg, Molthan (Ctr.) auf den Brief des Freiherrn v, Heyl zu sprechen, den der Abg. v. Wöllwarth in der württembergischen Zweiten Kammer zitierte, um den Widerspruch auch der hessischen Zweiten Kammer gegen die Fiskalität der von Preußen beherrschten Gemeinschaftsverwaltung als
Erhebung der in ihrem Sinne patriotischen
Chinesen wurde dann durch die internationalen
den Ausfluß der persönlichen Verstimmung einzelner Abgeordneten hinzustellen. Frhr. v. Heyl sei danach
anscheinend über die Stimmung der Zweiten Kammer und des Landes recht mangelhaft unterrichtet. Nicht die Verstimmung über die Berücksichtigung persönlicher Wünsche, sondern die traurige Erfahrung, daß Hessen auf Schritt und Tritt bei Preußen auf die A b⸗ lehnung der berechtigsten Wünsche stoße und daher gar nichts thun könne, als bei Preußen zu petionieren, schaffe die Abneigung gegen deu Gemeinschafts vertrag, die jetzt so ziemlich alle Parteien in Hessen beherrsche.— Nach Erledigung einer Anzahl kleinerer Sachen vertagt sich die Kammer bis zum November.
Rechtssprechung.
Kaun ein Arbelter vor Fertigstellung der ihm übertragenen Akkordarbeit entlassen werden? Diese Frage hatte kürz⸗ lich das Gewerbegericht in Leipzig zu entscheiden. Ein Steinbildhauer klagte gegen seinen Meister auf 131.25 Mk. wegen Entziehung der Akkord⸗ arbeit. Er hatte längere Zeit an der ihm übertragenen größeren Akkordarbeit gearbeitet, mußte aber dann plötzlich eine andere dring⸗ lichere Arbeit im Tagelohn herstellen und wurde, als die letztere beendet war, entlassen, ohne die zuvor angefangene Akkordarbeit fertigstellen zu können. Kündigung ist in dem Geschäft ausgeschlossen. Der Obmann der Gewerbe⸗ gerichtsbeisitzer, der den am Erscheinen ver⸗ hinderten Kläger vertritt, weist darauf hin, daß hier ein Sondervertrag vorliege. Wenn auch die Kündigung im allgemeinen ausgeschlossen sei, so sei im Bildhauergewerbe darunter nur zu verstehen, daß der Gehilfe nicht berechtigt ist, nach Fertigstellung eines Stückes andere Arbeit zu verlangen. Ein abgeschlossener Akkordvertrag müsse dagegen eingehalten werden. Anderen— falls müsse auch der Arbeiter berechtigt sein, die Arbeit zu verlassen, ohne den ihm über— tragenen Alkord fertigzustellen.— Gewerbe⸗ richter Dr. Roth konnte sich dieser Ansicht nicht anschließen. Ein Akkordvertrag hebe wohl die Lohn vereinbarung auf, habe aber auf den Kündigungsvertrag gar keinen Einfluß. Natürlich sei auch der Arbeiter berechtigt, in Fällen, wo die Kündigungs⸗ frist nicht bestehe, die Arbeit zu verlassen, ohne den ihm übertragenen Akkord fertig zu stellen. Das Gewerbegericht kam zu der Ansicht, daß sich die Kündigungsfrist nicht nur auf die Lohnarbeit, sondern auf das ganze Ar⸗ beitsverhältnis erstreckt. Würde man diesen Standpunkt verlassen, so würden sich daraus die ungeheuerlichsten Konsequenzen er- geben. Der Beklagte wurde zur Zahlung vou 36 Mk. für thatsächlich geleistete Arbeit ver— urteilt, im übrizen wurde die Klage abgewiesen.
Arbeiterbewegung.
T Der Berg⸗ und Hüttenarbeiter⸗ Verband hielt in der Pfiugstwoche seine 12. Generalversammlung in Kassel ab. Es waren 72 Delegierte anwesend. Der Jah⸗ resbericht des Vorstandes weist am Ende des
Jahres 1900 36,410 Mitglieder nach. Die Mitgliederzahl ist gegen das Vorjahr um 3240
gestiegen. Die Auflage des Verbandsorgans ist 38,000. Der Vorstandsbericht sagt, die Zunahme an Mitgliedern sei nicht befriedigend. Durch die Streiks in Mitteldeutschland und im Wurmbecken ginz die Mitgliederzahl zeit— weilig stark zurück, da die Werksbesitzer viele Hunderte Mitglieder entließen und eine große Anzahl aus Furcht vor Maßregelung sich streichen ließen. Erst im 3. Quartal 1900 stieg die Mitgliederziffer wieder. Erfreulicher sei die finanzielle Fundierung des Verbandes. Wäh⸗ rend im Jahre 1895 die Einuahme nur 11796 M. betrug, war dieselbe im verflossenen Jahre auf 215186 Mk. gestiegen. Die gesamte Ausgabe in diesem Jahre beträgt 151264 Mk., sodaß ein Kassenbestand von 86395 Mk. verbleibt.— Die Generalversammlung erklärte sich mit der bisher beobachteten neutralen Taktik des Vor- standes und der Haltung des im gleichen Sinne geleiteten Verbandsorgans einverstanden. Feruer beschloß der Kongreß eine Resolution, die sich entschieden gegen die Erhöhung der Lebens—


