Ausgabe 
30.7.1899
 
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Seite 2.

Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.

Nr. 31.

den bereits vor Jahren ausgesprochenen Grund⸗ satz in aller Form rechtens wiederholt, daß die Parteizugehörig keit an sich keinen Grund zur Enthebung darstellt. Nun hat Herr Bosse, seines Zeichens Kultusminister, mit seiner jahrelangen Unausgesetzten Verfolgung glücklich erreicht, daß die Frage, ob ein Universitätslehrer, der sich zur sozialdemokratischen Partei bekennt, damit der Achtung und des Vertrauens, die sein Beruf erfordert, sich unwürdig mache, durch die achtungs⸗ und vertrauenswürdigste Körperschaft, die man sich für diese Frage im Sinne des Ministers selbst denken kann, beantwortet ist, und zwar im verneinenden Sinne. Aber Herr Bosse weiß sich zu helfen. Auf Grund der famosen lex Axons, eines Gesetzes, das er ausdrück lich in der Landratskammer machen ließ, um Dr. Arons aus den heiligen Hallen der Berliner Universität verdrängen zu können, wird jetzt der von der philosophischen Fakultät abgelehnte Antrag auf Disciplinierung unseres Genossen an die zweite Instanz gebracht, nämlich an das Staatsministerium. Wie von diesem geurteilt wird, steht jetzt schon bombenfest. Man denke nur, daß das Staatsministerium im Falle Arons Ankläger bei der Fakultät war und

nun Richter sein soll. Kann da der Aus⸗

gang der Sache zweifelhaft sein? Es liegt die Frage nahe: Giebt es wohl noch einen Stamm wilder Menschen im inneren Afrika, bei dem der Ankläger auch gleichzeitig Richter sein kann?

Zur Zuchthaus vorlage.

Für die Zuchthausvorlage hat derCentral verband deutscher Industrieller jetzt eine plan⸗ mäßige Agitation eingeleitet. Auf Anregung einer Zuschrift von Meeraner Industriellen hat der Central verband erklärt, daß er die Zeit bis zum Herbst benutzen werde, um mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln für An⸗ nahme der Zuchthausvorlage Propaganda zu machen. Zugleich bedauert der Centralverband die Stellungnahme der Mehrheit des Reichs tags dem Gesetzentwurfe gegenüber. An der Spitze des Centralverbandes stehen bekanntlich die Herren Bueck, Möller-Duisburg, Krupp u. Gen. Die Herren vom Central verband können ihre Propagande mit reichen Mitteln ausführen. Um so mehr hat die Arbeiterschaft Ursache, auf der Hut zu sein. Die Protestbewegung der Arbeiterschaft gegen die Zuchthausvorlage darf angesichts der Bestrebungen der Scharf macher nicht erlahmen.

Der Belagerungszustand.

Ein heroisches Mittel zu ergreifen, fordert ein Herr von Wenckstern in der Kreuzztg. die Regierung auf für den Fall, daß die Zucht- hausvorlage scheitert. Die Regierung solle gegenüber den sozialdemokratischen Gewerk⸗ vereinen und den von ihnen inszenierten Streiks mit den Mitteln vorgehen, welche die Erklärung des Belagerungszustandes in die Hand gibt. Der Ernst der Lage sei ein so großer, das deutsche Bürgertummit einer so kolossalen Blindheit geschlagen, daß, wenn diese Blindheit nicht alsbald durch eine gründliche Staar operation von seinen Augen genommen werden kann, der Regierung nur dieser eine Weg bleibt, den sie hoffentlich mit aller Energie ergreifen wird. Wenn die Regierung diesem Rate folgte, wäre sie sicherlich mit Blindheit geschlagen.

Schutz der Sozialdemokraten vor Sozialdemokraten.

Eine klassische Erklärung desgroben Unfugs in Bezug auf den AusdruckSchandgesetz hat das Schöffengericht in Dresden geleistet. Genosse Redakteur Eichhorn bekam vor einiger Zeit ein auf sieben Tage Haft lautendes poli⸗ zeiliches Strafmandat, weil er in einer Protest⸗ versammlung gegen die Zuchthausvorlage ge⸗ legentlich das verflossene Sozialistengesetz ein Schandgesetz genannt hatte. E. erhob dagegen Einspruch und begründete diesen vor Gericht damit, daß alle Voraussetzungen für das Vor⸗ handensein des groben Unfugs, der durch den Ausdruck begangen sein soll, fehlen. Von den etwa 1500 Teilnehmern der Versammlung habe sich nicht ein Einziger beunruhigt oder belästigt

efühlt. Eine sehr scharfe, im Sinne des eferates gehaltene Protestresolution sei ein-

stimmig angenommen worden. E. wies auch sonst noch auf die Folgen hin, die eine derartige Bestrafung notwendig haben müßte. Das Ge⸗ richt bestätigte aber die Strafe. Es ist ja nun nicht das erste Mal, daß ein sächsisches Gericht wegen des fraglichen Ausdrucks straft. Einzig dürfte aber eine folgende Stelle des Urteils da⸗ stehen, die dem Sinne nach etwa lautet:Der Ausdruck kann sich nicht gegen die Wirkungen des Sozialistengesetzes, sondern nur gegen seine geistigen Urheber richten. Von letzteren befinden sich noch welche unter den Lebenden und diese sind beleidigt. Trotzdem nun die Sozialdemokraten im Allgemeinen ausgesprochene Gegner sind, so ist doch anzunehmen, daß nicht Alle durchweg solche scharfe Beleidigungen der geistigen Thätigkeit der Schöpfer jenes Ge⸗ setzes billigen. Es wird auch unter den Sozial⸗ demokraten Personen geben, die sich dadurch be⸗ unruhigt fühlen. Ergo: Grober Unfug. Das ist wirklich gut! Ein Sozialdemokrat durch den Ausdruck Schandgesetz in Bezug auf das Sozialistengesetzbeunruhigt! Nein so was! Wie Streikprozesse zu stande kommen. Ein besonders charakteristischer Fall hat sich vorige Woche vor dem Landgericht in Dresden abgespielt. Ein italienischer Maurer soll einen Landsmann und Kollegen durch Drohung zum Streik genötigt haben. Der Belastungszeuge, derBedrohte selbst, erklärte aufs be stimmteste gleich dem Angeklagten, daß von einer Nötigung oder Drohung keine Rede sein könne. So habe er die fragliche Aeußerung die übrigens auch ganz anders als die Anklage behauptet, gelautet habe nicht aufgefaßt. Trotz dieser den Angklagten völlig entlastenden Aussagen des von dem Ankläger zitierten Hauptbelastungszeugen wurde der An⸗ geklagte nicht freigesprochen, wie man erwarten durfte, sondern die Sache wurde vertagt. Am Montag ist dieselbe zu Ende geführt worden. Und das Ende ist noch interessanter und charakteristischer als die Einleitung. Außer dem Bedrohten waren nunmehr noch zwei Zeugen geladen. Und zwar der Gendarm, welcher in der Sache recherchiert, und der Referendar, welcher seiner Zeit die Angaben des Hauptzeugen protokolliert hat. Beide Zeugen hatten also Kenntnis von der Sache nur durch denBe drohten selbst. Dieser erklärte aber anch jetzt wieder, und zwar unter Eid, daß er nicht bedroht und nicht genötigt worden sei. Die beiden anderen Zeugen erklärten aber, daß der Verletzte seiner Zeit die belastenden Angaben gemacht habe, wie sie in der Ankl ge wleder gegeben sind. Der Bedroh le sucht das damit zu erklären, daß er falsch verstanden worden sei. Jedermann erwartet nun gewiß einen Freispruch, da doch mindestens die Sache unklar ist. Das Gericht urteilte anders, der Angeklagte wurde zu zwei Monaten Ge⸗ fängnis verurteilt; man hat die Anklage für erwiesen angesehen. Man hat also dem Haupt⸗ zeugen, dem einzigen, der neben dem Angeklagten die Sache selbst erlebt hat, nicht geglaubt. Sonst wäre eine Verurteilung unmöglich ge⸗ wesen. Ist es zu verwundern, daß so die Streikstatistik steigende Ziffern aufweist?

Dieüberwälzte Staatsordnung.

Am Himmelfahrtstage hatten unsere Elbinger Genossen einen Ausflug unternommen, und dies in ungebetener Polizeigesellschaft. Natür⸗ lich wurde dabei ein Liedchen angestimmt. Der Sozialistenmarsch klang indeß den Herren Gensdarmen gar gefährlich und sie verboten das Singen. Nunmehr wurde die Marseillaise angestimmt. Das war weniger gefährlich und wurde geduldet. Sonst verlief alles in bester Ordnung. Gegen das Verhalten der Gens⸗ darmen aber legten unsere Genossen Beschwerde ein. Darauf liegt folgende Antwort des Herrn Landrats zu Elbing vor:

Die angestellten Ermittelungen haben ergeben, daß keine Veranlassung vorliegt, gegen die Gensdarmen, welche Ihren Ausflug am Himmelfahrtstage zu überwachen hatten, einzuschreiten. Sie haben an jenem Tage

Lieder gesungen, deren Inhalt Aergernis er⸗ regend und gegen die Ueberwälzung der

Staatsordnung gerichtet war. Auch weigerten Sie sich, den Beamten ein Liederbuch zur Einsicht vorzulegen. Name unleserlich. Ist das nicht kostbar? Der Sozialisten⸗ marsch ist also gegen dieUeberwälzung der Staatsordnung gerichtet, und soll deswegen nicht gesungen werden!

Vom bayerischen Landtag.

Einige interessante Personalien aus der bayerischen Kammer nach der Wahl werden be⸗ kannt. Alter spräsident im neuen bayrischen Landtag wird der sozialdemokratische Abg. Gabriel Löwenstein, Redakteur in Nürnberg, sein. Derselbe ist am 7. November 1825 in Fürth geboren. Wie demBerl. B.⸗C. aus München geschrieben wird, verschwindet mit den diesmaligen Wahlen der großgrundbesitzende Adel vollständig aus der bayerischen Abgeord⸗ netenkammer. Von den Volksvertretern besitzen den erblichen Adel nur noch welche Ironie der Zeitgeschichte der Sozialdemokrat von Vollmar, der ultramontane Druckereibesitzer von Lama und der liberale, von niederbayrischen Bauernbündlern gewählte vonveistner. Noch 1893 gab es in der Kammer zahlreiche Adelige, die Gutsbesitz hatten und den Kammerherrnschlüssel trugen. Mit Frhrn. von Stauffenberg, dem liberalen Manne, verschwand der letzte adelige Gutsbesitzer aus der bayrischen Kammer.

Nach der Wahl.

Ueber die Landtagswahlen in Bayern ist es jetzt in der Parteipresse zu Auseinandersetzungen gekommen. Auf der einen Seite wird das Zu⸗ sammengehen der Sozialdemokraten mit dem Centrum verteidigt und als sehr vernünftig nach Lage der Dinge in Bayern bezeichnet, von anderer Seite wird das Kompromiß zwischen beiden zur gemeinsamen Bekämpfung der Natio⸗ nalliberalen als ein großer Fehler hingestellt. Durch das Zusammengehen beider Parteien haben die Sozialdemokraten 6, das Centrum 9 neue Sitze erobert, die Liberalen aber 22 Sitze verloren. So erfreulich die Gewinnung 6 neuer Mandate für die Sozialdemokratie ist, so bedenklich ist doch der Umstand, daß das Centrum durch das Hinzubekommen der 9 neuen Mandate die absolute Mehrheit in der bayeri⸗ schen Kammer bekommen hat. Früher bildeten häufig die fünf Sozialdemokraten das Züng⸗ lein an der Wage, weil Centrum und Liberalen fast gleich stark waren, jetzt hat das Centrum die Mehrheit und braucht nach unseren Genossen nicht mehr zu fragen. Das heißt mit andern Worten: die 11 Sozialdemokraten, welche von nun ab im bayerischen Landtage sitzen, haben weniger Macht, als die früheren 5 Vertreter. Zwar so schreibt Gen. Liebknecht imVor⸗ wärts, und dieLeipz. Volksztg. und Franz Mehring in derNeuen Zeit stimmen im Wesentlichen mit ihm überein zwar:

haben wir ja die Kritik die Wucht unserer parlamentarischen Thätigkeit und 11 Sozialdemo⸗ kraten können doch mehr Reden halten, triftigere und wirksamere Propaganda und Kritik üben als 5 aber man erlaube uns auf dieses Moment kein sonder⸗ liches Gewicht zu legen. Unsere Gznossen im bayeri⸗ schen Landtag haben bisher schon eine sehr reiche und erfolgreiche parlamentarische Thätigkeit entwickelt, und wir bezweifeln sehr, ob eine umfänglichere Thätigkeit, wir meinen eine größere Zahl von Reden, auch zuträg⸗ lich sein wird.

Schon unter dem Sozialistengesetz, namentlich nach den Reichstags⸗Wahlen von 1887 hatte unsere Partei Gelegenheit, zu erkennen und zu bekunden, daß ihre Macht weit weniger in der Zahl der Mandate, als der für die Partei abgegebenen Stimmen sich äußert.

Und das herrliche Stimmenergebnis der letz ten bayrischen Wahl ein Ergebnis, das durch die Kniffe und Pfiffe des bayrischen Landtags⸗Wahl⸗ gesetzes bloß in glänzendere Beleuchtung gestellt wird, war doch in der That ein Triumph, auf den die Partei stolz sein konnte; denn er stellt das Wachstum und Gedeihen unserer Partei ziffernmäßig vor aller Welt und für alle Welt fest....

Wir sind überzeugt, daß besondere Gründe vorgelegen haben, die unseren Genossen in Bayern den Wunsch nahe legen mußten, die Liberalen gründlich auf's Haupt zu schlagen. Die Erreichung dieses Zieles ist aber viel zu teuer erkauft. Die Liberalen sind geschlagen,

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