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Nr. 22.
Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Seite 5.
Bevölkerung wendet sich gewissen Gerichten vor⸗ nehmlich zu, weil sie an deren stopfenden Eigenschaften besonderes Wohlgefallen findet. Welch tiefe Einsicht, welche Logik! Nach diesen einleitenden Worten, die, wenn nicht den haar⸗ sträubensten Klassenegoismus, so wenigstens die bodenlose Beschränktheit der bürgerlichen Frauen— welt offenbaren, wird nun zunächst eine Reihe solcher stopfenden Gerichte angeführt, unter denen die mit den einfachsten Zuthaten versehenen, derben Kloßarten und ebenso primitiv zubereitete sogenannte Puddings(nicht zu verwechseln etwa mit dem teueren Plumpudding, wie ausdrücklich betont wird) eine hervorragende Rolle spielen. Stets willkommen sollen auch Kartoffeln sein, zu denen man frische Wurst, Hering und Butter
oder statt letzterer auch Leinöl mit Essig und
Zwiebeln giebt. Was die Suppen, und zwar als Grundlagen des Gerichts, betrifft, so können bei einem hungrigen, viel essenden Dienstmädchen klare Bouillonsuppen nicht in Frage kommen. Statt dessen werden empfohlen: Kartoffelsuppe, die sich von Wasser„fast“— dieses fast ist köstlich— fast so gut herstellen läßt wie von Fleischbrühe; oder Bauerschokolade: d. h. Braunmehl in Milch gekocht, mit etwas Zucker und Zimt. Ganz vortrefflich ist auch das fast vergessene Biermüschen, zu dem man harte Brot⸗ rinden in einfachem Bier aufweicht und nach einem Zusatz von Kümmel, Salz und Zucker kocht. Von Gemüsen läßt wohl jede sparsame Hausfrau die feinsten Sorten für das Dienst⸗ mädchen ausfallen. Kohlrüben, Mohrrüben, weiße Rüben genügen auch. Nur ist es, um leichtere Sättigung zu erzielen, not⸗ wendig, alle Gemüse stark zu fetten und dick zu kochen. Wurzelgrüne oder Blattgemütze und Hülsenfrüchte aber sind stark einzubrennen, damit sie voller und kräftiger erscheinen. Als Fleischspeise endlich giebt man Kuheuter, Rinds⸗ flecke oder Kochwildbret, das Pfund zu 25 Pfennigen. Letzeres, das man acht Tage in einer Essigbeize aufhebt und dann brät, wird sogar als ein Leckerbissen bezeichnet.
Diese und ähnliche Ratschläge erteilt eine in der Sache erfahrene Leserin des obengenannten Blattes ihren jüngeren Mitschwesteru. Und ange—⸗ sichts solcher Zustände wagt man es, wie jüngst wieder die„Deutsche Tageszeitung“, sich über die Begehrlichkeit und Genußsucht der Dienstboten zu entrüsten? Ist das Heuchelei oder Frechheit? — Wir glauben beides zugleich.
Fromme Fresser.
Nicht nur die Kirche hat, wie Göthe sagt, einen guten Magen, sondern auch ihre Söhne, wie das feiste Aussehen manches Pfäffleins zur Genüge beweist. Am 30. April d. J. war bei den Kapuzinern in Untermais bei Meran eine Priesterweihe, bei der es hoch hergegangen zu sein scheint. Wie bei allen Festen war auch hier auf das Essen das Hauptgewicht gelegt worden. Das geistliche Mahl wies nach der Meraner Ztg. folgende Kleinigkeiten auf:
Weiße Hühnersuppe. Forellen in Mayonnaise.
Gedämpftes Rindsstück garniert. Tirolerknödel. Blätterteig⸗Pastetchen mit Haché.
Gespickter Kalbsbraten.
Blumenkohl.
Salat.
Hühner in Fricassé⸗Sauce.
Reis.
Englischer Plum⸗Pudding mit Punschersme. Kaiserfleisch mit Kraut.
Indian mit Kompots.
Grüne Erbsen mit Frikandellen.
Gebackenes Lamm.
Gemischter Salat.
Wein⸗Gallerte mit Vanillen⸗Sauce. Pökelzunge mit Meerrettig.
Filet à la Wellington. Madeira-Sauce.
Créme Nesselrode.
Gebäck.
Spielhohn und Birkhahn mit Preiselbeeren. Apfelkompot.
Salat.
Düten mit Obersschaum.
Torten.
Verschiedenes Backwerk.
Schwarzer Kaffee.
Uff! Diese 29 Gänge wurden mit etlichen Flaschen feurigen Traminers heruntergespült. Daß nach solchen Leistungen schwarzer Kaffee den Schluß bildete, ist erklärlich; zugleich wollte man wohl auch sehr sinnig mit der Schwärze des Kaffees den Uebergang zur alltäglichen asketischen Lebensweise andeuten. Die Kapuziner sind bekanntlich ein Bettelorden; es ist hübsch von der ob dieses„fürstlichen Mahles“ begeisterten frommen„Meraner Zeitung“, daß sie den Tyroler Bauern in ihrer Naivetät ver⸗ räth, wozu die frommen Brüder Kapuziner die 5,5 Kreuzer praktisch ver⸗ wenden.
Hilfeleistung des Kaisers.
Der„Vorwärts“ schreibt: Als der Kaiser am Mittwoch Vormittag in Begleitung zweier Offiziere im Tiergarten spazieren ging, bemerkte in der Gegend der Regentenstraße ein des Weges daherfahrender Droschkenkutscher den Monarchen. Die Augen auf die promenierende Majestät ge⸗ heftet, ward der Rosselenker zu seinem Unglück nicht gewahr, daß sein Pferd sich bedenklich einem anderen Gefährt näherte. Ehe der un⸗ achtsame Kutscher sich dessen versah, war seine Droschke in heftigem Anprall mit dem Wagen zusammengestoßen, und im weiten Bogen schleu— derte der bedauernswerte Mann vom Bock auf das Straßenplaster hinab. Ein Redakteur des„Vorwärts“, der in diesem Augenblick zufällig an der Unglücksstelle vorbeiradelte und den Vorgang gesehen hatte, sprang schnell vom Rade, um dem Verunglückten die erste Hilfe zu leisten. Auch der Kaiser trat sosort hinzu und hob gemeinsam mit unserm(leider schon einmal wegen Majestätsbeleidigung bestraften) Kollegen den Verunglückten auf. Der Monarch fragte unsern Kollegen, wie der Unfall eigent⸗ lich entstanden sei, worauf ihm dieser die Ur⸗ sache mitteilte. Nach einigen bedauernden Be— merkungen ging der Kaiser hierauf grüßend davou. Der Kutscher konnte, wie wir nach⸗ träglich erfahren haben, nach seiner Wohnung gebracht werden, da seine Verletzungen an⸗ scheinend nicht schwer waren.
Ein Mann Gottes.
Das Strafgericht in Basel verurtheilte den Prediger J. Hohl wegen Meineids zu einer Zuchthausstrafe von 1½ Jahren. Er war beschuldigt, der Veführer eines in Oberwyl wohnhaften Mädchens zu sein und wurde an⸗ gehalten, die gesetzlichen Alimente zu zahlen. Hohl bestritt, mit dem Mädchen Umgang gehabt zu haben und leistete den vorgeschriebenen Eid. Darauf wurde Hohl vom Ehe- und Waisengericht freigesprochen, dagegen von den Eltern der Tochter des Meineids strafrechtlich angeklagt. Das Strafgericht kam zur Ueberzeugung, daß ein Meineid vorliege und verhängte diese schwere Strafe.
Ein Briefträgerstreik in Paris hat unmittelbar vor Pfingsten ganz Frankreich in Aufregung versetzt. Seit vielen Jahren ver⸗ langten die französischen Postunterbeamten ver⸗ geblich Aufbesserung ihrer Lage. Endlich hatte die Deputiertenkammer das Postbudget um 2 Millionen Franken zu ihren Gunsten erhöht, aber der Senat verweigerte seine Zustimmung. Da traten die Pariser Briefträger ganz spontan in einen Streik, der natürlich große Verwirrung beranlaßte und auch in der Kammer zu erregten Debatten führte. Schon nach 24 Stunden war aber mit Hilfe von Soldaten und privaten Aushelfern der Postverkehr wieder ziemlich in Ordnung gebracht und den Streikenden blieb nichts übrig, als bedingungslos den Dienst wieder aufzunehmen.— Mit Hilfe von Soldaten! Also Schutz gegen den„inneren Feind“.
Erlaubte Falschheit.
In Cincinnati ist ein merkwürdiger Ehe— scheidungsprozeß, den ein gewisser Charles Kraus gegen seine Frau angestrengt hatte, entschieden worden. Kraus gab an, daß seine Gattin ein, Glasauge und ein künstliches Bein habe Unvollkommenheiten, die erst nach der Hochzeit zu seiner Kenntnis gelangten, und er behauptete, daß diese Täuschung, deren Opfer er gewesen, ihn zu einer Ehescheidung berechtige. Der Rich— ter entschied zu Gunsten der Frau und wies
die Klage ab. In seinem Urteile führte er aus, die Frau sei vor der Hochzeit nicht gefregt worden, ob sie irgend welche körperliche Mängel habe; folglich könne von einer Täuschung nicht die Rede sein. Es sei nicht ungesetzlich für Frauen Männer anzuziehen, indem sie sich mit Reizen umgäben, die ihnen die Natur versagte. Sonst könnten ja falsches Haar, falsche Zähne ꝛc. zu einem Scheidungsgrund gemacht werden.
Letzte Nachrichten.
Paris. Die Revisionsverhandlung in Sa⸗ chen Dreyfus ist auf den 29. Mai anberaumt worden. Sämtliche Räte des Kassationshofes wurden am Sonnabend hiervon benachrichtigt.—
Briefkasten der Expedition.
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mäßiger Zu⸗ stellung der„M. S.⸗Ztg.“ bitten wir an die Expedition, Sonnenstraße 25, Buchhandlung) zu richten. In Gießen mug die„M. S.⸗Ztg.“ bis spätestens Samstag Abend in den Händen unserer Abonnenten sein, da die Drucklegung und Ausgabe an unsere Austräger bereits Freitag Nachmittag erfolgt. Quittungen. B. Bdkpf. 5.—. e, lee e , e
Sg. Hchst. 2.40.
N. Fr. 1.80. Kch. Kfd. R. Esch. 13.—. B. Dbg. 3.40. Mdl. Klch. 6.60. L. Glbg. 6.20. M. Bgn. 2.80. M. G. 50.30. Stm. Hchh. Ins. 6.—. Hzl. Ob.—.70. Hchstdt. K. 3.—. M. Obsch. 5.—. M. Gbch. 7.—. Schm. Hchhm. 27.—. B. Rdgn. 4.60. W. Lbch. 6.—. H. Kfd.—.40. Kch. Nfstdt. 13.20. H. Stzr. 1.—. E. Ab. W. 1.—. E. Ab. H. 1.— Altb. Ins. 3.50. Rhrg. Ins. 2.—. Hfm. Grßl. 2.—. Ins. Ebch. 1.20. Rch. Ob. 1.60. Schmpf. All. 2.—.
Der Fall Küchler.
* Unser armes Hessenländchen scheint gar nicht aus den Skandalen herauskommen zu sollen. Noch ist in aller Gedächtnis der Mainzer Gasanstaltsskandal, dem der Offen⸗ bacher Krakehl Oberbürgermeister Brink contra Beigeordneter Wolff folgte. Dann hörte man von dem Disciplinarverfahren gegen den Land⸗ gerichtsdirektor Küchler in Darmstadt und es folgte der unerhörte Schulskandal Dettweiler⸗ Ahlheim. Als dann nach all diesen traurigen Fällen der Gießener Schlachthaus-Tyrann Möhl zur Freude der gesamten ehrsamen Metzgerzunft verduftete, da tröstete man sich bereits mit den vorangegangenen unange⸗ nehmen„Fällen“ und meinte: Ende gut, Alles gut! Leider scheint jedoch das Ende der„Fälle“ noch nicht erreicht zu sein. Wenigstens kündigt die„Frankf. Zeitung“ in einer Axt und Weise, die darauf schließen läßt, daß sie gut informiert ist, an, daß der Fall Küchler noch einmal und zwar gründlich aufgerollt werden müsse. Der betreffende Artikel ist in außer⸗ ordentlich scharfer Tonart verfaßt und muß in Darmstadt kolossal verschnupft haben, denn die amtliche Dementierspritze wurde sofort in Thätig⸗ keit gesetzt. Im hessischen Ministerorgan ist zu lesen:
„Die Nummer 140 der„Frankf. Zeitung“ vom 21. d. M. bringt unter der Ueberschrift „Neues zum Fall Küchler“ einen Artikel, in welchem ebenso wahrheitswidrige als ehrver⸗ letzende Anschuldigungen gegen die Regierung, insbesondere das Ministerium der Justiz, und gegen die der Stiatsanwaltschaft am Land⸗ gericht der Provinz Starkenburg vorgesetzten Beamten erhoben worden. Von amtlicher Stelle wird uns mitgeteilt, daß seitens des Ministeriums der Justiz Antrag auf straf⸗ rechtliche Verfolgung gegen den verant⸗ wortlichen Redakteur der„Frankf. Zeitung“ sowie gegen den mutmaßlichen Verfasser des Artikels gestellt ist.“
Anstatt zum Richter zu laufen, sollte die hessische Regierung der Presse dankbar sein, wenn diese das ihrige dazu beiträgt„Affairen“ zu klären, die im Volke als nicht ganz„er⸗ ledigt“ angesehen werden. Bekannt ist doch, daß der Landgerichtsdirektor Küchler diszipli⸗ narisch mit einem Verweis und einer Geld⸗ strafe belegt wurde. Daß es auch sehr unge⸗ wöhnlich ist, wenn ein höherer Richter mit einem
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