Ausgabe 
27.8.1899
 
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Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.

Seite 3.

hatte. L. war seit nahezu 15 Jahren in der Partei thätig und wurde wiederholt mit Ehren ämtern betraut.

Ueberwachung des Kaisers.

Die polizeiliche Ueberwachung des Kaisers war nach derVoss. Ztg. während der An⸗ wesenheit des Kaisers in den Reichslanden eine noch strengere als früher. Bei der Besichtigung der Befestigungsanlagen bei Saulny wurden sämmtliche Arbeiter, meistens Italiener, entfernt und bis zur Entfernung des Kaisers unter Be⸗ wachung gestellt. Diese Maßregel wurde auch bei dem Besuche in Diedenhofen durchgeführt. In Metz und auf der Höhe von St. Privat waren etwa 100 Geheimpolizisten und Gendarmen anwesend. Das Publikum wurde mit ganz wenig Ausnahmen auf etwa 30⁰ Meter fern gehalten, und die Feier trug einen ausgesprochenen militärischen und zugleich preußischen Charakter. Auch beim Kaiserbesuch im Rheinland wurden die Absperrungsmaßregeln an der Müngstener Brücke zwischen Remscheid und Solingen in einer Weise gehandhabt, daß allgemeiner Unwille enstand. Selbst mit Passir⸗ karten versehene Personen wurden einige hundert Meter vom Kaiserzelt angehalten.

Ausländisches.

Belgien. In nächster Zeit werden auch die öffentlichen Versammlungen auf den größeren Plätzen Brüssels und seiner Vororte beginnen, welche die sozialistische Partei einberufen hat, um durch sie einen Druck auf die Depu⸗ tiertenkammer auszuüben, in der am 25. d. M. der Antrag der sozialistischen Linken auf Re⸗ vision des Artikels 47 der Verfassung (des Artikels, der das Pluralstimmrecht festlegt) zur Verhandlung gelangt. Auch bei allen diesen Versammlungen übernimmt die sozialistische Partei nach einer Vereinbarung mit dem Bürger⸗ meister selbst die Sorge und Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Ordnung. Das Organ des Abg. Köhler hat kürzlich seinen Lesern vorgelogen, die belgischen Sozialisten stimmten aus Haß gegen die Bauern gegen das gleiche Wahlrecht. Gerade unsere Genossen kämpfen für das freie und gleiche Wahlrecht.

Menterei im französischen Kolonialbeer.

Vor einiger Zeit wurde bekannt, daß eine der gegenwärtig im Sudan vorgehenden fran⸗ zösischen Expeditionen, die unter Leitung des Hauptmann Coulet und Lieutenants Chanoine, eines Sohnes der bekannten Exministers, steht, sich schwerer Uebergriffe und fortgesetzer Grau⸗ samkeiten gegen die Eingeborenen zu schulden kommen lassen. Darauf erteilte das Ministerium dem Oberstlieutenant Klobb, dem Chef des vor⸗ eschobenen militärischen Postens am Niger den

efehl, die Mission Coutlet⸗Chanoine zurückzu⸗ holen und gegen die Schuldigen eine Unter⸗ suchung einzuleiten. Klobb kam in Begleitung des Lieutenants Meunier und einer kleinen Mannschaft diesem Befehl nach; sollte jedoch nicht lebend von seiner Nachsetzung⸗Expedition zurückkehren. Aber nicht von den Eingeborenen wurde er und Meunier ermordet, sondern, wie sich jetzt herausstellt, von seinen eignen Landsleuten, den Offizieren Coulet, Chanoine und Genossen, die aus Furcht vor Strafe ein⸗ fach durch ihre Mannschaft Klobb und Meunier niederschießen ließen: ein neues Blatt im Ruhmeskranz des heutigen französischen Mili⸗ tarismus!

Belagerung in Paris.

Wir berichteten kürzlich, daß in Paris zahl⸗ reiche Antisemiten und sonstige, der Republik feindlich gesinnte Männer, von denen bekannt geworden war, daß sie einen Staatsstreich planten, verhaftet seien. Jules Guerin, ein bekannter Antisemit, entzog sich der Verhaftung, indem er sich in einem Haus verbarrikadierte und jeden, der sich ihm näherte, mit Totschießen be⸗ drohte. Die Regierung hatte keine Lust, wegen des antisemitischen Hanswurstes das Leben auch nur eines einzigen Polizisten auf's Spiel zu setzen und ließ das Haus des Guerin lediglich überwachen, damit er nicht ausrücken könne. Fast Tag für Tag kommt es nun vor dem

Haus zu allerlei Kundgebungen und am Sonn⸗

tag kam es sogar zu einem blutigen Gemetzel

zwischen Anarchisten und Antisemiten. Die sozialistischen Blätter hatten ausdrücklich die Sozialisten gewarnt, an den angekündigten Kundgebungen teilzunehmen, ein Rat, der ver⸗ nünftigerweise auch befolgt wurde. Wie es am Sorntag in Paris zuging, geht aus fol gender Bekanntmachung der Polizei-Präfektur hervor: Im Ganzen wurden 380 Personen verwundet, von denen 361 in den Hospitälern untergebracht wurden; 59 Polizisten wurden verwundet und 150 Verhaftungen ausgeführt, von denen 80 nicht aufrechterhalten wurden. Der Prozeß Dreyfus

währt jetzt bereits drei Wochen. In der vor letzten Woche zeigte sich so recht, was das Attentat auf Labori bedeutete: Der Angeklagte war wehrlos gemacht, denn der Verteidiger neben Labori, Demange, ist ein ziemlich großer Stümper. Es ist unglaublich, wie Demange den Dreyfus im Stich ließ.

Erfreulicherweise ist Labori so weit herge stellt, daß er am Dienstag wieder im Gerichts saal erscheinen konnte. Sofort waren auch die Generalstäbler weniger unverschämt wie zuvor. Labori ging gleich derb mit ihnen in's Gericht und nagelte ihre Lügen und Verdrehungen fest.

Und doch, wer will sagen, wie der Prozeß ausgeht? Trotzdem gar nichts bewiesen ist, was Dreyfus belasten könnte, trotzdem alle schein⸗ baren Beweisgründe gegen ihn bei näherer Be⸗ trachtung sich als hinfällig, als leere Behaup⸗ tungen und elende Klatschgeschichten heraus⸗ stellten, ist keineswegs sicher, daß ihn das Militä gericht freispricht.

Das Brüsseler Blatt:Independance ist sogar überzeugt:

dte neue Verurteilung Dreyfus sei gewiß, trotz⸗ dem seine Unschuld der ganzen Welt klar bewiesen ist. Die militärischen Richter werden Befehlen der Generäle Mercier, Boisdeffre und Gonse gehorchen und vor dem Skandal einer neuen Verurteilung nicht zurückschrecken. Nur ein Mittel gebe es noch, dieses Urteil abzuwenden, nämlich eine Veröffentlichung der von Esterhazy an Schwarzkoppen ausgelieferten Doku⸗ mente. Bisher sei Deutschlands Verharren in der Dreyfus⸗ Frage über jedes Lob erhaben gewesen. Deutschland habe zur unverschämeen Prozedur der französischen Regierung, den Beteuerungen Münsters, Hohenlohes und Bülows keinen Glauben zu schenken, vornehm geschwiegen. Jetzt sei die Zeit zum Sprechen gekommen, sonst könnte die Welt sagen, Deutsch⸗ land habe zugesehen, wie ein Unschuldiger verurteilt wird, ohne alles gethan zu haben, was der Wahrheit dienen konnte.

Es ist wahr, die antisemitisch⸗klerikale Hetze hat in Frankreich entsetzliche Verwirrungen hervorgerufen. Aber sollte es bereits so schlimm stehen, daß ein Militärgericht offensichtlich das Recht vergewaltigt, um nur die aus den Jesuitenschulen hervorgegangenen Generalstäbler nicht noch mehr bloßzustellen? Die nächsten Wochen müssen die Entscheidung bringen.

Der feige Mordbube, der auf Labori schoß, ist immer noch nicht ermittelt worden.

Neuer Mordversuch?

Labori erhielt in Rennes eine Sendung, in welcher Explosivstoffe enthalten waren; bei der Oeffnung im Laboratorium der Artil⸗ lerie stellte sich heraus, daß es Schießbaum⸗ wolle war.

Die Landtagswahlen in Hessen.

* Angesichts der bevorstehenden Landtags⸗ wahlen ist es dringend erforderlich, daß sich unsere Parteigenossen mit dem Wahlgesetz ver⸗ traut machen, damit von vornherein Irrtümer vermieden werden, die nachher nicht wieder gut zu machen sind. Wir stellen im Nachfolgenden die wichtigsten Bestimmungen über die Wahlen zum Landtag zusammen und bitten unsere Leser, für die nötige Aufklärung in Bekannten⸗ kreisen Sorge zu tragen.

Genau wie bei der Reichstagswahl werden die

Wählerlisten, f in die alle wahlberechtigten Männer eingetragen sind, zur allgemeinen Einsichtnahme bei dem Bürgermeister ausgelegt.

Wahlberechtigt ist und muß demnach in die Wählerlisten eingetragen werden jeder 25 Jahre alte Hesse, der seit dem 1. April 1899 irgend welche Steuern zahlt.

Zwei Wahlgänge sind bei der Landtagswahl erforderlich. Im ersten Wahlgang wählen die Urwähler die Wahlmänner; im zweiten Wahlgang, der etwa 8 Tage später stattfindet, wählen die Wahlmänner den Abgeordneten.

Zum Wahlmann kann jeder 25 Jahre alte Hesse gewählt werden, der mindestens 90 Mk. Normalsteuerkapital ver⸗ steuert, also pro Ziel wenigstens 2 Mark 10 Pfg. direkte Staatssteuern zahlt.

Die Wahl der Wahlmänner

erfelgt in jeder Wahlgemeinde, nachdem der Tag und die Stunde, sowie das Lokal der selben mindestens drei Tage vorher öffentlich bekannt gemacht worden sind.

Gewählt sind Diejenigen, welchen die meisten Stimmen zugefallen sind. Eine Ab⸗ lehnung der Wahl zum Wahlmann findet nicht statt.

Also man merke genau, es ist nicht wie bei der Reichstagswahl, eine absolute, sondern nur eine einfache Mehrheit nötig. Haben beispielsweise unseie Wahlmänner 80 Stimmen, diejenigen der Liberalen 79 Stimmen und die der Antisemiten 78 Stimmen, so sind unsere Wahlmänner gewählt.

Die Abgeordnetenwahl.

Den gewählten Wahlmännern muß mindestens zwei Tage vor der Wahl des Ab⸗ geordneten eine schriftliche Einladung des Wahl⸗ kommissärs zugestellt werden.

Es müssen wenigstens zwei Dritteile der Wahlmänner bei der Wahl der Abgeord neten abstimmen.

Die drei ältesten Wahlmänner sind als Urkundspersonen bei der Wahlkommission zu nehmen.

Jeder Wahl mann beteuert durch Handgelübde, daß er nach eigener Ueberzeugung für das Beste des Landes seine Stimme abgeben werde.

Gewählt als Abgeordneter ist Derjenige, welcher mehr Stimmen hat, als die Hälfte der Wahlmänner, welche abgestimmt haben. Ergiebt stch bei der ersten Abstimmung eine absolute Majorität nicht, so ist eine zweite Abstimmung vorzunehmen und Derjenige als gewählt anzusehen, welcher die meisten Stim⸗ men hat.(Art. 40.)

Nach diesem Artikel findet also beim zweiten Wahlgang keine Stichwahl statt, wie bei den Wahlen zum Reichstag, es entscheidet viel mehr die einfache Mehrheit.

Stimmzettel.

Sowohl die Wahl der Wahlmänner durch die Urwähler(erster Wahlgang) als auch die Wahl des Abgeordneten durch die Wahlmänner(zweiter Wahlgang) ist geheim, wie bei der Reichstagswahl.

Die Abstimmung erfolgt durch weiße Stimmzettel, die zusammengelegt sein müssen, damit kein Mensch im Wahlbüreau erfährt, wem der einzelne Wähler seine Stimme gegeben hat.

Bei den Wahlen der Wahlmänner müssen auf den Stimmzettel soviel Namen geschrieben oder gedruckt werden, als Wahlmänner in dem betreffenden Bezirk zu wählen sind. Also im Wahlbezirk Gießen⸗Land in Allendorf a. L. 1; Alten⸗Buseck 2; Annerod 1; Daubringen 1; Garbenteich 1 Großen-Buseck 3; Großen⸗ Linden 3; Hausen 1; Heuchelheim 3; Klein⸗ Linden 2; Langgöns 2; Leihgestern 2; Lollar 2; Mainzlar 1; Oppenrod 1; Rödgen u. Trohe 1; Ruttershausen-Kirchberg 1; Staufenberg mit Friedelhausen 1; Watzenborn-Steinberg 3; Wieseck 5.

Wir bitten alle Parteigenossen, sich die vor⸗ stehenden Bestimmungen gründlich einzuprägen und dies Blatt aufzubewahren, um gegebenen Falls sich selbst Rats holen und Anderen Aus- kunft erteilen zu können.