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Seite 2.
Mitteldeutsche Sonntags ⸗Zeitung.
Nr. 9.
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teilung der Bauerlaubnis für den„Entwurf zum Eingang zum Friedhofe der Märzge⸗ fallenen“ erwidere ich der städtischen Bau⸗ deputation, daß die beantragte Bauerlaubnis versagt werden muß. Wie aus den diesem An⸗ trage vorhergegangenen Verhandlungen der städtischen Körperschaften und aus der Art, in der die Ausführung geplant ist, hervorgeht, bezweckt das Bauwerk eine Ehrung der dort begrabenen„Märzgefallenen“, mithin eine politische Demonstration zur Ver⸗ herrlichung der Revolution, die aus allgemeinen ordnungs polizeilichen Gründen nicht gestattet werden kann.
So geschehen ein halbes Jahrhundert nach der Märzrevolution, deren Tote als erster Leidtragender der König Friedrich Wilhelm IV. zu Grabe geleitete, derselbe, der nach der Straßenschlacht im Schloßhofe vor den gefallenen Freiheitskämpfern die Mütze ziehen mußte! Hätte das deutsche Bürgertum anno 1848 bessere Arbeit geliefert, dann würde es jetzt nicht nach dem Berliner Polizeipräsidenten zu fragen haben, dann wäre die Selbständigkeit der Gemeinden heutzu⸗ tage etwas ganz selbstverständliches.
Freisinniger Stimmenbettel.
Die Berliner freisinnige„Vossische Zeitung“ bettelt Tag um Tag flehentlich um die konser⸗ vativen Stimmen. Da ihr Betteln kein Gehör fand, rafft sie sich nun mächtiglich empor und posiert drohende Gebärde:
„Sehe die konservative Partei sich genau an, was sie zu thun gedenkt. Sie kann Berlin Il der Sozialdemokratie ausliefern, ohn befürchten zu müssen, daß ihr sofort vergolten werde, aber wundern darf sie sich dann nicht, wenn bei den nächsten allgemeinen Wahlen ihre sämtlichen märkischen Mandate in die Luft fliegen. Thue sie also, was sie für nützlich und deswegen für klug hält.“
Die„Kreuz⸗Ztg.“ ist neckisch genug, der guten Tante zu erwidern:„Nun, wer weiß dann, ob es nach fünf Jahren noch eine beachtenswerte freisinnige Partei geben wird.“
Welch' reizvolles Schauspiel, wie der wackere Freisinnsmann inbrüstig nach konservativer Gegen⸗ liebe schmachtet.
Aber Tantchen Voß soll sich nur nicht zu sehr änstigen. Infolge konservativer Wahlent⸗ haltung wird der Freisinn bei der Wahl nicht unterliegen. Die Innungsmeister und das Büreau⸗ kratenvolk werden in hellen Scharen herbeieilen, um den freisinnigen Ordnungsbruder zu schützen und die bösen Roten zu bekämpfen.
Die Sozialdemokratie aber wird ihre Agitation in Berlin so einrichten, daß sie hoffen darf, mit beiden Gegnern fertig zu werden. Unterstützt wird sie freilich in erfreulichem Maße durch die unwürdige Haltung des Freisinns gegenüber den reaktionärsten Reaktionären.
Redakteursfreuden unter m Zuchthauskurs.
In einer ausgezeichnet verlaufenen Protestver⸗ sammlung zu Frankfurt a. M. gegen das Dresdener Zuchthausurteil wies in der Diskussion Gen. Dr. Quarck bei Besprechung des Magdeburger Urteils darauf hin, wie in den jetzigen Ver⸗ folgungen der Arbeiter und ihrer Führer Sy ste m liege. Das gehe u. A. auch daraus hervor, daß eine Umfrage über die Vorstrafen der sozialdemokratischen Redalteure im Werke sei. Zu welchem Zwecke dies geschehe, sei leicht zu er⸗ raten; daß jetzt ein schärserer Wind wehe, merke man auch in Frankfurt Während seiner zwölf⸗ jährigen politischen Thätigkeit habe er nur zwei Geldstrafen bekommen, aber seit etwa einem halben Jahre häufen sich Antlagen auf Anklagen. Redner speziell könne von fünf Untersuchungen gegen ihn berichten leine wegen Majestäts⸗Beleidigung, zwei wegen Mili⸗ tär⸗Beleidigung, eine wegen Richter⸗ und eine wegen Geistlichen⸗Beleidigung!), die gegen ihn seit kurzem anhängig gemacht wurden, während andere Blätte, denen er die Mitteilungen ent⸗ nommen, nicht verfolgt würden. Und meist sei
es das Frankfurter Polizeipräsidium, das die Veranlassung dazu gebe. Glücklicher Weise seien die Frankfurter Richter noch keine Dresdener und Magdeburger Richter! Die schärfere Ver⸗ folgung der Redakteure sei ein Symptom unserer politischen Verhältnisse. Und die Richter sind bei allem ehrlichen Willen von diesen Verhältnissen abhängig.
Zum Dresdener Zuchthausurteil.
Nach oberflächlichen Schätzungen sind bis jetzt ca. 40 000 Mark für die Familien der Dresdener Verurteilten bei den einzelnen Redaktionen und Expeditionen der Parteizeitungen eingegangen.— Angesichts des fürchterlichen Ur⸗ teils bethätigte sich die Solidarität des. Proletariats in herrlicher Weise. Kein klassenbewußter Arbeiter, der sich nicht mit ge⸗ troffen sühlte durch jenen Streich, der neun blühende Menschenleben mit einem Schlage ver⸗ nichtete. Die Arbeiter thaten ihre Pflicht und werden auch weiter ihre Pflicht zu thun wissen. — Selbst ein bürgerliches Blatt, der Stuttgarter„Beobachter“, erläßt einen Auf⸗ ruf zu gunsten der Opfer des Zuchthaus⸗ urteils und kann in seiner letzten Nummer bereits über einen ganz ansehnlichen Betrag quittieren. Seine Aufforderung zur Linderung der Not bei⸗ zutragen, wird an alle edlen Menschenfreunde ohne Ansehung des Parteistandpunktes gerichtet und u. a. folgendermaßen begründet:„Der Ur⸗ teilsspruch erscheint um so bedenklicher, wenn man die Milde vergleicht, mit der andere Gerichte gewisse von höherer Seite verübte Mordthaten und Körperverletzungen ahndeten. Im Löbtauer Fall kam niemand um's Leben, nur ein Revolver⸗ held erhielt eine derbe Lektion.“ Für ein bürger⸗ liches Blatt sehr anerkennenswert! In einer kürzlich abgehaltenen Versammlung der Dresdener Verwaltungsstelle der Zimmerer⸗Kranken⸗ kasse wurde folgende Resolution gefaßt:
„Die Verwaltungsstelle Dresden der Zen⸗ tralkrankenkasse der Zimmerer verliert durch das Schwurgerichts urteil über die Bau⸗ arbeiter seinen Kassierer Geißler, welcher sieben Jahre lang treu sein Amt ver⸗ waltet hat. Die am 16. Februar tagende Mitgliederversammlung erklärt Geißler für einen Ehrenmann.“
Zwei Urteile.
Ein Arbeitswilliger in Hof(Bayern) ist nicht bedroht worden, sondern hat umgekehrt einem Streikenden auf den Kopf ge⸗ schlagen und ihn außerdem noch mit Er⸗ schießen bedroht. Obwohl festgestellt war, daß er in keinerlei Weise gereizt worden ist, erhielt er doch nur drei Tage Gefängnis zudiktiert.— Anders in Dresden. Da hat ein Steinbildhauer bei der Auseinandersetzung mit einem Arbeitswilligen die Redensart gebraucht: Ich erwürge Dich! Dieser wurde zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt wegen Nötigung.
Verbrecherischer Wirtshausbesuch.
Vor einiger Zeit erregte es großes Aufsehen, daß Genosse Wilke, der das Schicksal hat, dem Schwarzburg-Sondershausischen Rechtsge⸗ biete anzugehören, für drei Wochen auf ein⸗ fache landrätliche Verfügung ins Ge⸗ fängnis gesteckt wurde, weil er den Rats⸗ keller wider ein Verbot betreten hatte. Jetzt erhielt Wille nun folgende neue Verfügung:
Durch die von Ihnen in Sondershausen ver⸗ büßte Haft wegen Betretens des Ratskellers dort sind 17,86 Mk. Kosten entstanden.
Ich gebe Ihnen hierdurch auf, diese Haftkosten binnen drei Wochen bei Meidung der Zwanks⸗ vollstreckung an meine Sportelkasse abzuführen.
Ebeleben, den 15. Februar 1899.
Der Fürstliche Landrat. Henniger.
Es ist begreiflich, daß Wilke den Rechtszu⸗ stand nicht versteht, daß er wegen eines Wirts⸗ hausbesuches erst inhaftiert wird und dann diese Schädigung seiner Erwerbsthätigkeit noch bezahlen muß. Darin bestehen aber die berühmten Rechtsgarantien.
Hofgeschichten. Wie die„Berliner Volksztg.“ einer Korre⸗
spondenz entnimmt, sollen in Dessan anonyme
Briefschreiber Herren und Damen vom Hofe durch Schmähbriefe belästigen; und auch Mitglieder des Herzogshauses sollen dabei nicht verschont werden. In diesen Briefen sollen intime Vor⸗ gänge des Hofes berührt sein, von denen nur ganz Nahestehende Kenntnis haben können. Bis jetzt sei es noch nicht gelungen, den Ursprung dieser Schmähbriefe festzustellen. 8
In Lippe soll, wie erinnerlich, ein ähnliches Treiben herrschen, und der Berliner Fall Kotze ist auch noch nicht vergessen, und noch weniger aufgeklärt.
Der Wohlthäter Stumm.
In dem von Stummschen Werksein⸗ gang in Neunkirchen befindet sich solgender Thoranschlag:„An die Arbeiter! Infolge der noch andauernden günstigen Geschäftslage be⸗ willige ich allen Arbeitern, welche mit 1. März d. J. mindestens seit einem Jahre bei meiner Firma in Arbeit stehen, ohne daß sie sich schwere Disziplinar⸗ oder andere Vergehen haben zu schulden kommen lassen und ohne daß eine Kün⸗ digung vor der im März stattfindenden Löhnung erfolgt sein wird, folgende Prämien: 1. Für die jugendlichen Arbeiter unter 16 Jahren je 25 Mk., 2. für die übrigen minderjährigen Ar⸗ beiter je 35 Mk., 3. für die großjährigen Ar⸗ beiter je 50 Mk. Diese Prämien kommen un⸗ beschadet der für 10⸗ und 25jährige Dienstzeit ausgesetzten Gratifikationen, sowie der im Oktober fälligen Guthaben von 50 resp. 35 Mk. mit der Februarlöhnung im März dieses Jahres zur Auszahlung. Dagegen kommt die im April fällige Prämie von 5 Mk. für gutes Verhalten im lau⸗ fenden Jahre in Wegfall.(gez.) C. von Stumm“
Ob dieser„Wohlthat“ wird in den Amts⸗ blättern und der Unternehmerpresse wieder in allen Tonarten das Lob des Königs Stumm gesungen werden. Was bedeuten aber jene Prä⸗ mien? Sie sind ein winziges Teilchen des Mehrwerts, den die Stummschen Ar beiter ihrem„Herrn“ erzeugten. Es ist kein Ge⸗ schenk, keine Wohlthat, sondern eine kleine Abschlagszahlung, die Herr von Stumm an die Arbeiter leistet. Die Millionen, die der König von Saarabien alljährlich als sein„Einkommen“ angiebt, sind von seinen Arbeitern verdient worden.
Infanterie, Kavallerie und Artillerie.
Die Vermehrung der Kavallerie ist von der Budgetkommission des Reichstags abgelehnt worden. Desgleichen die geforderte Vermehrung der Infanterie auf 502,506 Mann gegen die Stimmen der Konservativen und der Antrag Bassermann auf eine durchschnittliche Bataillons⸗ stärke von 590 Mann gegen die Konservativen und Nationalliberalen. Dagegen wurde die von dem Abgeordneten v. d. Groeben beantragte Durchschnittsstärke von 584 Mann pro Bataillon
angenommen. Die Vermehrung der Ar⸗ tillerie wurde bewilligt. Michel thu den Beutel auf.
Einmal und nicht wieder. Gelegentlich der Interpellation betr. die Ausweisungspolitik in Schleswig wollte auch der nationalliberale Abgeordnete Tönnies im Reichstag sein Licht zur höheren Ehre des Herrn v. Köller leuchten lassen. Da er aber seine Rede nicht auswendig gelernt hatte
und sie demgemäß ablas, machte ihm unser
Genosse Stadthagen einen Strich durch die Rech⸗
nung. Er rief ihm nämlich zu: Nicht a b⸗
lesen! Dadurch wurden wohl auch die Herren im Präsidium auf die Vorlesung aufmerksam und nun wurde dem nationalliberalen„Rebner“ be⸗ deutet, daß blos Nichtdeutschen und der deutschen Sprache Unkundigen das Ablesen gestattet sei laut Geschäftsordnung. Nun packte der National⸗ liberale seine schöne Rede zusammen und ver⸗ schwand von der Tribüne, denn er kann nur
— ablesen, nicht frei reden. Der wird kam
wieder auf die Tribüne klettern. ——
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