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Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
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26. Nr. 26.
Die zulässigen Strafen sind 1. Prügel⸗ strafen bis zu 100 Schlägen, 2. Geldstrafe bis zu 5000 Dollars, 3. zeitige Freiheitstrafen bis zu 15 Jahren, 4. lebenslängliche Freiheit⸗ strafen, 5. Todesstrafe. Auf sie kann allein oder in Verbindung mit einander oder mit Ausweisung aus dem Schutzgebiet erkannt werden.
Für die Handlungen jugendlicher Personen kann deren Vater, älterer Bruder, Vormund oder diejenige Person zu einer Strafe verurteilt werden, deren Obhut der jugendliche Verbrecher anvertraut ist.„
Die Vollstreckung der Prügelstrafe er⸗ folgt mit einem vom Gouverneur genehmigten Züchtigungsinstrumente. Das auf Prügelstrafe lautende Urteil kann auf ein- oder mehrmaligen Vollzug ergehen. Bei jedem Vollzug darf die Zahl von 25 Schlägen nicht überschritten wer⸗ den. Bei der Vollstreckung ist auf den Körper⸗ zustand des Verurteilten Rücksicht zu nehmen.
Die Freiheitstrafe kann mit Zwangs⸗ arbeit verbunden werden. Widerspenstige Per⸗ sonen dürfen bei der Arbeit gefesselt werden.—
Wir zweifeln nicht, daß sich das deutsche Gouvernement, nachdem bereits eine Verordnung über das Herumlaufen der Hunde erschienen ist, mit dieser Verfügung in China äußerst be⸗ liebt machen wird. Wird nun außer der Ver⸗ abfolgung von Prügeln noch fleißig Schnaps verkauft, dann wird die preußische Kultur in China resige Fortschritte machen.
Ein Kaiserblick in die deutsche Zukunft.
Bei Brunsbüttel, wo der Nord⸗Ostseekanal in die Elbe tritt, sand am Sonntag eine Segel⸗ regatta statt unter Beisein des deutschen Kaisers. Bei dem daranschließenden großen Diner hielt der Kaiser auf eine Ansprache des Hamburger Bürgermeister Dr. Mönckeberg eine Rede, in der er seine Freude am Segelsport bekundete und eine Art Parallele zwischen diesem Sport und der Entwicklung der deutschen Seemacht zog. Aber der letzte Teil dieser Rede hat politische Bedeutung. Der Kaiser sagte:
„Meine Herren! Sie haben soeben gehört, und ich bin es Ihnen dankbar, daß Sie mit Freuden und Anerkennung unserer Politik solgten. Es ist mein Grundsatz, ü ber⸗ all, wo ich kann, neue Punkte zu finden, an denen wir einsetzen können, an denen in späteren Zeiten unsere Kinder und Enkel sich ausbauen und das zu Nutzen machen können, was wir ihnen er⸗ worben haben. Langsam nur hat das Ver⸗ ständnis für Wasser⸗ und Seewesen, für die Wichtigkeit des Meeres und seiner Beherrschung bei unseren Landsleuten Platz gegriffen; aber das Verständnis ist erwacht, und wenn eig⸗ mal beim Deutschen eine Idee, ein Gedanke Funken gefangen hat, so wird selbiger auch bald zu lodernder Flamme. So wird es auch hier sein. Das deutsche Volk ist wie ein edles Vollblutpferd, es duldet nicht, daß ihm einer an die Gurten herankommt, sondern will seinen Platz vorne behaupten, und das ist mein Wunsch: Mögen wir mit unseren sämklichen Bestreb⸗ ungen und mögen sie in Hamburg mit Ihren Gedanken und Ihren vorwärtsgehenden Be⸗ strebungen an der Spitze marschieren wie bis⸗ her, darauf leere ich mein Glas!“
Das ist ein ganzes Programm kaiserlicher Zukunfts⸗Weltpolitik. Noch nie ist es so deut⸗ lich gesagt worden, wohin diese Welt⸗ und Ueber⸗ see⸗Politik zielt. Und darum sind noch niemals die schweren Fährlichkeiten dieser Poli⸗ tik so in helles Licht gesetzt worden, als durch diese Auslassung des Kaisers. Fast möchten wir dem deutschen Kaiser danken, daß er es so gerade heraus verkündete, wohin des Weges seine Politik marschieren will.
Ueberall auf dem Erdenrund, wo sich eine Möglichkeit findet, sollen„neue Punkte“ gefunden werden,„an denen wir einsetzen können, an denen in späteren Zeiten unsere Kinder und Enkel sich ausb zuen können“. Seltsam, höchst seltsam! Seit einem halben Menschenalter be⸗
treibt Deutschlaud diesen Auslug nach„neuen Punkten“ und es hat deren allerlei ergriffen.
Wir haben mächtige Landgebiete in Afrika er⸗ worben, wir nahmen Neu⸗Guinea und allerlei Inselspreu in dessen Nähe, wir„pachteten“ neuerdings in China und unsere neueste Er⸗ rungenschaft sind die Karolinen- und Marianen⸗ inseln, die Spanien nicht mehr brauchen konnte und kein anderer Staat haben wollte. Von all' diesen neuen Punkten deutscher Reichsausdehnung aber ist auh kein einziger, auf dem für Kinder und Enkel ein wertvoller Ausbau möglich ist. Die Sümpfe Ostafrikas, die wasserlose Oede Südwestafrikas, die Fieberküste Guineas bieten auch für fernere Zukunft keine Aussicht für eine erfolgreichere Besiedelung für den Europäer. Das Hinter⸗ land von Kiautschou aber ist, wo es nicht rauhes Gebirgsland ist, bevölkert und übervölkert, nimmermehr ein Brachland für deutsche Kolonisation. Und die winzigen aller⸗ neuesten Punkte in der Südsee sind ruhige Punkte, schon wegen ihrer Winzigkeit belanglos.
Und doch sollen noch immer neuere Punkte gesu cht werden. Wo irgend ein Inselbrocken, wo irgend ein Landstrich zu haben in den Weiten des Erdrundes, da sollen wir einsetzen. Und in„lodernder Flamme“ soll die Begeisterung für diese Pläne emporschlagen, damit Deutsch⸗ land ja nicht hinter anderen Nationen zurück⸗ stehe, sondern„seinen Platz voran“ behaupte.
Es bleibt ein Geheimnis des Kaisers, wie durch jenes Aufsuchen neuer Punkte, durch das Festsetzen bald hier bald dort, durch hastendes Erwerben von allerlei Kolonialpartikeln deutsche Wohlfahrt gefördert werden könnte.
Daß nur das„edle Vollblutpferd“ bei diesem Ritt ins romantische Land der Uebersee-Erober⸗ ungen nicht schwer zu Falle komme und statt des„Platzes vorn“ sich mit einem Platz weit hinten unter den Völkern wird begnügen müssen!
Auch wir wünschen, daß das deutsche Volk „vorn“ unter den Nationen schreite. Möge es die Fülle seiner Fähigkeiten nutzen, um inner⸗ lich zu erstarken an Wohlfahrt und Kultur, die dann hinaus ziehen und anderen Völkern mitteilen mag von ihrem Einfluß. Diesen„Platz vorn“ haben die großen Denker aller Zeiten dem deutschen Volk als Ziel gesetzt.
Ein gerechtes Urteil.
Endlich hat auß die sächsische Justiz ihre Richter gefunden. Samstags hat in einem Preßprozeß gegen den„Vorwärts“ die zweite Strafkammer des Landgerichts 1 über den Satz zu befinden:
„Wohlbekannt ist die Spruchpraxis des höchsten sächsischen Gerichtshofes, der oft ohne Umschweife die Angehörigen der Arbeiterpartei als minderen Rechts erklärt hat, denn andere Staatsbürger“,—
und das Gericht hit den angeklagten Redakteur, Genossen Jacoby, freige sprochen, weil der Beweis der Wahrheit erbracht sei. Wir wissen aus dem politischen Leben keines zweiten Falles uns zu erinnern, daß über die Recht⸗ sprechung eines Gerichtshofes ein anderer Ge⸗ richtshof zu einem derartigen Urteil genötigt worden wäre. Aber das Berliner Gericht war in einer Lage, in der es kein Ausweichen gab. Die Urteile des Dresdener Oberlandesgerichts, die der Verteidiger, Genosse W. Heine, vorlegte, sagten mit so ausdrücklichen Worten, daß auch nach Aufhebung des Sozialistengesetzes sozial⸗ demokratische Geldsammlun gen an ders zu be ⸗ handeln seien, als die anderer Parteien, sie stellten die Theorie, daß ein sozialdemokratischer Zweck als gemeingefährlicher Zweck zu behan⸗ deln sei, so unverhüllt auf, daß die bloße Ver⸗ lesung der Urteile mit der Vollendung des Be⸗ weises identisch war. Es war höchst charakter⸗ istisch, daß bei der ersten Verhandlung die Staatsanwaltschaft dem Antrage widersprach, die Originale der Urteile sich vorlegen zu lassen. Ebenso charakteristisch ist es, daß sie jetzt sogar die Verlesung zu verhindern suchte, und daß sie nach geschehener Verlesung sich end⸗ lich darauf zurückzog: der Angeklagte müsse in jedem Falle verurteilt werden, weil seine Worte einen beleidigenden Nebensinn hätten, nämlich den, daß die Richter des Oberlandesgerichts Dresden wider besseres Wissen ihre Recht⸗
sprechung in den Dienst reaktionärer Politik N 9 gestellt, also sich des Dienstvergehens der Rechts⸗
beugung schuldig gemacht hätten. Er bean⸗ tragte sechs Monate Gefängnis! Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung. Allerdings— so meint die„Frkf. Ztg.“— unterliegt der Spruch der Revision des Reichs- gerichts, das gleichfalls auf sächsischem Boden und also einigermaßen in sächsischer Atmosphäre urteilt. Indeß, wie die Revision auch aus⸗ fallen möge, die Thatsache ist nicht wieder aus der Welt zu schaffen, daß von der sächsischen Justiz inbezug auf die Sozialdemokratie an⸗ dere Richter einen Eindruck haben— wie ihn eben das Berliner Urteil wiedergibt. Und diese Thatsache kann alle mit Befriedigung erfüllen, die in den letzten Jahren an der Aufklärung des Publikums über den Charakter der sächsi⸗ schen Rechtsprechung mitgearbeitet haben.
Es geschehen Zeichen und Wunder.
Eine seltsame Garnisonsstadt ist Offen⸗ burg in Baden, der langjährige Erscheinungsort des„Volksfreund“ und frühere Sitz der sozialdemo⸗ kratischen Landesorganisation. Mit Einver⸗ ständnis des Regiments-Kommandeurs wurde auch der letzte und einzige militärische Wirtschaftsboykott, der vor Errichtung der Garnison für die durchziehenden Truppen auf Betreiben der staatlichen Verwaltungsbehörde ein Jahrzehnt hindurch bestand, aufgehoben. Die in der Stadt genügend vorhandenen Wirt⸗ schafts⸗Lokalitäten stehen zu sozialdemokratischen Volksversammlungen zur Disposition und die Militärbehörde verbietet jeweils im speziellen Falle und nur während der Dauer solcher Veranstaltungen den Sol aten den Besuch der betreffenden Lokalität. So auch bei den regel⸗ mäßigen Monatsversammlungen des Wahl⸗ vereins. Wird der Bestand des Großherzog— tums dadurch nicht in Gefahr geraten?
Vom Terrorismus des Königs Stumm.
König Stumm hatte vor kurzem durch An⸗ schlag am Schwarzen Brett seiner Werke den Arbeitern unter Androhung der Abkehr verboten, in dem Lokal zu verkehren, worin eine Maurer⸗ versammlung zur Beratung an die Unternehmer zu stellender Lohnforderungen getagt hatte. Dieser Tage fanden die Stummschen Arbeiter wiederum einen Anschlag am Schwarzen Brett, und zwar, wie wir der„Trierschen Landesztg.“ entnehmen, folgenden Wortlauts: f
„Das in dem Anschlage vom 19. Mai d. I. ergangene Verbot, betreffend den Besuch der Johann Herrmannschen Wirtschaft am oberen Marktplatz, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der Wirt Herrmann versprochen hat, in Zukunft sein Lokal zum Abhalten sozial⸗ demokratischer Versammlungen nicht mehr hergeben zu wollen.“
Der Wirt hat sich bekehrt; er wird von Sr. Gnaden, dem Herrn von Stumm wieder in die Reihe der Ordnungsleute gestellt. So schafft der Gewaltige vom Halberg zufriedenen und staatserhaltenden Sinn.
Die blamierten Europäer im Haag.
Ein Fiasko der Friedenskonferenz signali⸗ siert ein Bericht der nationalliberalen„Köln. tg.“. Der Artikel besagt: 3
„Die Abrüstungskommission ist mit ihren Arbeiten vollständig gescheitert. s lichen Mitteilungen an die Presse über die Ar⸗ beiten der Unterkommission sprechen zwar von der Annahme einiger Anträge durch Stimmen⸗ mehrheit, aber durch diese Mehrheitsbeschlüsse ist nichts erreicht, da in den Vollbersammlungen alle Anträge einstimmig angenommen werden müssen.“ Schließlich versichert die„Köln. Ztg.“: „Diese Einstimmigkeit werde für keine einzige — So mußte
jener Fragen erreicht werden.“ muß es kommen, wenn die Delegierten des Militaris⸗ mus über die Abschaffung des Militarismus beraten.
Verworfene Revision. Das Reichsgericht hat die vom Genossen
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Dr. Quarck, dem Redakteur der„Frankfurter f
Volksstimme“ eingelegte Revision gegen das
Urteil der Frankfurter Strafkammer vom


