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Nr. 26.
Gießen, Sonntag, den 25. Juni 1899.
6. Jahrg.
Redaktion: Kirchenplatz 11, Schloßgasse.
Mitteldeut
Sonntags
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Redaktionsschluß: Donnerstag Nachmittag 4 Uhr.
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Ein ortsgerichtlicher Muster⸗ vertrag.
d- Als ein vortrefflicher Beitrag zu den Kammerdebatten über die Einführung des No⸗ tariats in Oberhessen und Starkenburg kann wohl ein Vertrag dienen, der uns zufällig in die Hände fiel. Wenn man den Herren Bürgermeistern glauben sollte, die als Ortsge⸗ richtsvorsteher eine ganz hübsche Nebeneinnahme haben, so konnten die hessischen Volksboten gar keinen dümmeren Streich machen, als eine Ein— heitlichkeit in der nichistreitigen Gerichtsbarkeit auch in Hessen einzuführen. Was die bürger⸗ meisterlichen Ortsrichter, deren Handeln wohl meist durch nicht allzuviel Sachkenntnis auf dem Gebiete der verwickelten Juristerei getrübt war, machten, war wohlgethan. Was in Zukunft die Notare machen werden, ist naruürlich alles „naut nutz“ und kostet viel Geld. 5
Der Kostenpunkt hat auch den Sozialdemo⸗ kraten nicht gepaßt, die bekanntlich für die Unentgeltlichteit der Rechtspflege eintraten. Aber was die Zuverlässigkeit im Abschluß von Verträgen anlangt, so glauben wir doch, daß von den Notaren niemals ein solch Monstrum aufgesetzt wird, wie das weiter unten folgende, dessen geistiger Vater ein ober⸗ hessischer Ortsgerichtsvorsteher ist. Nur mit Rück⸗ sicht auf den beda ernswerten Menschen, der durch jenen Vertrag zum Sklaven seines„Eigentums“ geworden ist und uns dringend gebeten hat, weder seinen, noch den Namen seines Wohnorts zu nennen, fingieren wir die Eigennamen.
„Der Vertrag ist abgeschlossen zwischen August Müller und dessen Ehefrau Auguste einerseits und beider Schwiegersohn und Tochter, die wir Wilhelm und Wilhelmine Schulze nennen wollen, andererseits.
In seinen Hauptbestandteilen hat der famose Vertrag folgenden Wortlaut:
§ 1. Es übergeben die Ersteren(Müller und Frau) an Letztere(Schwiegersohn Schulze und Frau) folgende Grundstücke:
F. No. qm.
I. 1 413 Hofraite im Ort 2 44 Grabgarten im Dorf 3 481 Wiese im Neuboden ee eee„ 5 363 7 7 7 6 31 0 0 77 e e,„ .
sowie: a) an Mobiliar: 1 Kleiderschrank aus Kirschbaumholz, 1 Küchenschrank, 2 Lehn⸗ bänke, 3 Lehnstühle wie im Gebrauch vorhanden 1 Tisch, 1 vollständiges Bett, 1 Wiege, 1 Leier⸗ butter, 1 Krautfaß, 1 Waschbütte, sowie alles hand⸗ land-, erd⸗, niet⸗, nagel⸗, loth⸗ und mauer⸗ festes Gerät in der Hofraite.
b) an landwirtschaftlichen Geräten: 1 Wagen mit sämtlichem Zubehör, 1 Schaufel, 1 Kartoffelpflug, 1 Egge, 1 Häckselmaschine, sowie sämtliches vorhandere Vieh- und land⸗ wirtschaftliches Geschirr, wie sich dasselbe bei Niederlegung der Gutsteilung des Uebergebers vorfindet.
§ 3. Die übergebenen Stücke werden den Uebernehmern für die Summe von 1200 Mk.
angeschlagen.
5 Bestellungen
ere] nehmen alle Austräger in Stadt und Land,
§ 5. Sodann haben die Ulebergeber von den Uebernehmern folgende auf den übergebenen Gegenständen haftenden Auszugsleistungen lebenslänglich angesprochen:
1) Zur Hälfte das Vorrecht in der Hof⸗ raite. Im Keller rechts des Eingangs, in der Wohnstube den Platz für ihr Bett hinter dem Ofen, in der oberen Stube Platz für ihr Mobiliar, auf dem Speicher für ihr Getreide und in der Küche zum Kochen.
2) Im Stall den 2. Staud für ihr
Rindvieh(Kuh) 1
3) Von den Schweineställen den Stall! Sade
am Hause
4) In der Scheune das Vierteil ganz, im übrigen als zur Hälfte für ihre Früchte, Heu, Grummet, Stroh u. s. w., jedoch nur so⸗ weit nötig, ferner nach geschehener Gutsteilung kostenfreie Bearbeitung ihrer Auszugs⸗ stücke. Die Grundstücke zu bestellen, zu düngen, die Getreide in die Scheune, die Früchte auf den Speicher, die Erdgewächse in den Keller, das erforderliche Brennholz nach Hause zu fahren und möglichst klein zu machen....
§ 6. Weiter haben die Uebergeber für ihr noch unversorgtes Kind, namentlich: Heinrich Müller, deu freien Einsitz in der Hofraite, Platz für sein Bett in der oberen Stube bis zu seiner Verheiratung oder bis er denselben aufgiebt, vorbehalten.
§.8. Werden Uebergeber krank oder bett⸗ lägerig, so erhalten sie vollstäudige Aufwartung und Verpflegung von den Unternehmern.
§ 9. Sollten sich weitere noch unbe⸗ kannte Schulden der Uebergeber als die obengenannten(in§ 4 werden 1200 Mk. nach⸗ gewiesen. d-) herausstellen, so sollen diese von allen Geschwistern bezahlt werden.
8 10. Wenn Uebergeber nach der Uebergabe dieses Vertrags noch weitere Schulden machen sollten, so sollen diese ebenfalls von sämtlichen Geschwistern bezahlt werden.
§ 14. Von den Grundstücken Flur J 2, 3, 4 behalten sich die Uebergeber den lebensläng⸗ lichen Abnutzen ganz und von Flur I 5 zur Hälfte bevor.
„Diesem ortsgerichtlichen Mustervertrag, der, wie uns versichert wird, noch lange nicht der monurbseste sein soll, braucht man eigentlich gar keine Erläuterungen hinzuzufügen. Jeder Para⸗ graph spricht für sich selbst. Man lese genau den§ 5. Kein einziger Raum im ganzen Hause gehört dem Paar allein. Im einzigen Zimmer zu ebener Erde steht das Bett der Alten hinter dem Ofelts In einer anderen Ecke steht das Bett der Jungen. Im einzigen Zimmer im oberen Stock wohnt der jetzt 17 jährige Sohn des Alten und kann darin wohnen bleiben, so— lange es ihm eben beliebt.
Nun hat sich der Alte, nachdem ihm nach § 5 der Junge auch die ganze Arbeit unent⸗ geltlich machen muß, dem Trunk ergeben und macht jede Nacht in seinem Bett hinter dem Ofen Krakehl. Die Vorschläge der Jungen, die Alten möchten oben wohnen, damit beide Paare getrennt wären, weist der Alte zurück. Er hat es ja schriftlich, daß ihm der Platz hinter dem Ofen gehört und oben sein Sohn wohnt.
„Jetzt fehlt nur noch, daß der Alte auf den einzig dastehenden§ 10 pocht und auf Teufel
komm' raus Trinkschulden macht.
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die] finden in der„M. S.⸗Ztg“ weiteste Verbreitung. Die 5 gespal. Sonnenstraße 25, die] Petitzeile oder deren Raum kostet 10 Pfg. owie jede Postanstalt und 4 mal. Bestellung gewähren wir 25%, bei 6 mal. Bestellung jeder Landbriefträger entgegen.(Post⸗Z.⸗Kat. 43 12a.) 33
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Auf Grund jenes ortsgerichtlichen Muster⸗ vertrags ist das junge Paar in die bedauerns⸗ werteste Lage gekommen. Ob es gelingen wird, den Vertrag mit Erfolg anzufechten, bleibt ab— zuwarten. Das eine dürfte feststehen, daß kein besitzloser Proletarier, der zur Miete wohnt, aber Herr wenigstens in seinen vier Wänden ist, tauschen würde mit jenem„Hofraitenbesitzer“, der auf Grund des orisgerichtlicheu Vertrages nichts anderes ist, als ein Sklave seines „Eigentums“.
Politische Rundschau.
Gießen, den 23. Juni. Die Karolinen sind„unser“.
In der Reichstagssitzung am Mittwoch wurde der Vertrag, den die deutsche Reichsregierung mit Spanien bezüglich der Abtretung der Karolinen⸗, Mariannen- und Polosinseln abgeschlossen hat, gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Freisinnigen und deutschen Volksparteiler gut⸗ geheißen. Die Inseln kosten„uns“ 17215 000 Mark bar und verschlingen fortdauernd— das heißt: vorläufig— pro Jahr„nur“ 465 000 Mark Verwaltungskosten. Was diese Südsee⸗ inseln wirklich fur einen reellen Wert haben, führten die Abg. Wiemer und Liebknecht au.. Ersterer stellte fest, daß auf den Inseln der Südsee im ganzen 21 Deutsche leben, wir also für jeden derselben 700000 Mk. veraus⸗ gabten. Gen. Liebknecht führte u. A. aus: Was au wertvollem Kolonialgebiet vorhanden gewesen, ist aufget ilt. In Samoa haben wir nichts erreicht und in Kiau schou sind wir zwischen Russen und Engländern eingequetscht. Die Karolinen haben die Amerikaner verschmäht, obwohl sie vielleicht mehr Geld haben, als wir; der Wert derselben ist, auch wenn man nach der Denkschrift urteilt, doch gleich Null. Bei diesem Kaufe sind jedenfalls die Spanier nicht betrogen worden. Der Kaufpreis ist nicht das Schlimmste, die Verwaltungskosten werden uns viel empfindlicher belasten und vor allen Dingen wird mit diesen Erwerbungen für neue Flottenpläne eine ausreichende Grundlage geschaffen. Deutschland würde aber zu Grunde gehen, wenn es neben seiner Landmacht eine Flotte wie England schaffen wollte. Wenn je⸗ mals ein törichtes Wort gesprochen ist, so ist es das Wort: Die Zukunft Deutschlands liegt auf dem Wasser. Die Zukunft Deutschlands liegt im eigenen Lande. Durch solche auswärtigen Abschweifungen will man nur hinwegtäuschen über das Elend im Innern. Zum Schutze der Deutschen im Auslande schickt man Kriegsschiffe aus, während die Deutschen im Inlande rechtlos sind gegen⸗ über der Polizei. Das ist es auch, daß unsere Kolonialpolitik uns lächerlich und verächtlich gemacht hat im Auslande.—
Nun, die Mehrheit bewilligte und das deutsche Volk kann wieder zahlen, zahlen für wert— losen Besitz!
Deutschland als Kulturbringer.
Für die Chinesen im deutschen„Pacht⸗ gebiet“ Kiautschou ist eine Verordnung über Strafrechtspflege erschienen, die unter an— dern folgende Paragraphen enthält:


