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Seite 4.
Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Nr. 17.
Von Nah und Fern.
Mitteilungen aus unserem Leserkreise sino jederzeit willkommen.
Die Ehre unserer Sache gebietet natürlich i Gewissen⸗
haftigkeit bei Uebermittelung von Nachrichten.— Wir bitten alle
zum Druck bestimmten Einsendungen nur auf einer Seite zu beschreiben.
Gießener Lokalnachrichten.
P.-B. Am Samstag Nachmittag stürzte das 6jährige Söhnchen des Maurers Andreas Krug, wohnhaft Asterweg Nr. 7 aus dem Fenster des 3. Stockes innerhalb der Hofraithe in einen Winkel und zog sich hierbei einen Schädelbruch und Oberschenkelbruch zu.
— Im Hofe eines Fabrikanten in der Dammstraße dahier verunglückte am Sams⸗ tag ein Maurer, indem demselben eine Leiter auf den Kopf fiel, sodaß bei demselben eine schwere Gehirnerschütterung festgestellt wurde.
— Ein französischer Student hat die üble Angewohnheit, ab und zu mehr zu trinken, als er vertragen kann. Er ist dann in Bezug auf ein Nachtlager sehr wenig wählerisch und kleidet sich bald auf diesem, bald auf jenem Hofe aus, um seinen Rausch auszuschlafen. Dabei hat der Mann ein seltenes Glück, denn obwohl er hier die goldene Uhr, dort den Hut u. s. w. zurückläßt, kommt er immer wieder in den Besitz seiner Sachen. Als er dieser Tage wieder schlaf⸗ und alkoholtrunken auf einem Hofe ein Nachtlager suchte, ließ ihn der Hausbesttzer auf die Polizeiwache bringen.
— Aus der Gießener Lesehalle schreibt man uns:„Im Monat März wies die Be⸗ nutzung der Lese- und Bücherhalle wiederum eine nennenswerte Steigerung auf. Es wurden insgesamt verliehen 1471 Bände gegen 1329 im Februar. Auf die einzelnen Berufsklassen verteilten sich die Entleihungen wie folgt: a) an Männer: Handwerker 530, Arbeiter 230, Kaufleute 150, Schüler und Studenten 140, Beamte 90, ohne Standesangabe 31 Bände (Summe 1171); b) an Frauen: Hausfrauen und Töchter 238, Gewerbetreibende 32, Arbeiter innen und Dienstmädchen 20, Lehrerinnen 10 Bände(Summe 300). Nach auswärts wurden 72 Bände verliehen. Was die Beteiligung der Frauen betrifft, so ist festzustellen, daß die dem weiblichen Geschlecht angeborene Schüchternheit manche derselben immer noch von der Benutzung abzuhalten scheint. Möchten sich doch recht viele überzeugen, daß gar kein Grund zur Scheu vor der Entleihung eines Buches vorliegt. Auch eine regere Beteiligung der Arbeiter wäre sehr erwünscht. Wir bemerken, daß unter der Bezeichnung„Handwerker“ alle diejenigen verstanden sind, die ein Handwerk als ihren Beruf angegeben haben. Also auch Schlosser⸗, Schreiner- und Schneider⸗Gesellen und Lehr⸗ linge. Als„Arbeiter“ werden Fabrikarbeiter, Straßenarbeiter u. s. w., d. h. solche, deren Beruf eine eigentliche Lehrzeit und Vorkenntnisse nicht erfordert, geführt.“
— Herr Oberbürgermeister Gnauth hat einen Ruf nach Stuttgart erhalten. Der dortige Oberbürgermeister Rümelin ist bekannt⸗ lich vor einiger Zeit gestorben. Es ist begründete 1 85 vorhanden, daß Herr Gnauth in Gießen
leibt.
— Eine Schwindlerin verhaftet. Am Donnerstag wurde von verschiedenen Seiten bei dem Polizeiamt die Anzeige gemacht, daß eine Frauensperson in raffinierter Weise ver— sucht, höhere Geldbeträge zu erschwindeln. Der Polizei ist es gelungen, die Schwindlerin in der Person einer hiesigen unter sittenpolizeilicher Kortrolle stehenden Frau zu verhaften.
— Ein Fahnenjunker des 89. Infanterie⸗ regiments in Schwerin, welcher in einem hiesigen Hotel logierte, schoß sich eine Revolverkugel in die Brust, sodaß er schwer verletzt in das Garnisonlazarett gebracht werden mußte.
Weißbinder⸗ Versammlung.
* Am Sonntag Nachmittag fand in Gießen eine gut besuchte Versammlung der Weißbinder von Gießen und Umgegend statt. Kollege Gerold aus Frankfurt sprach über die Lage im Gewerbe und den Wrrt der Organisation. Es schlossen sich dem Weißbinderverband 96 neue Mitglieder an.
Unlauterer Wettbewerb?
p. Der Kaufmann Henneberg in Marburg war wegen Vergehens gegen das Gesetz betr. den unlauteren Wettbewerb angeklagt, aber vom Schöffengericht freigesprochen worden. Er sollte zum Schaden seiner Konkurrenten an⸗ gekündigt haben, er verkaufe zu Engrospreisen im Kleinhandel, habe aber höhere Preise ge— nommen, als er seiner Ankündigung gemäß hätte nehmen dürfen. Diese letztere Meinung vertraten auch in der Berufungsinstanz einige als Sachverständige vernommene Kauf— leute. Die Sachverständigen Berdux, Baudorff und Bückiig waren hingegen anderer Ansicht. Der Begriff„Engrospreise“ sei von dehnbarer Natur und durchaus nicht feststehend. Was man heute als Detailpreis bezeichne, könne morgen schon ein Engrospreis sein, namentlich bei Kaffee, dessen Preise außerordentlich schwanken. Das Urteil der Strafkammer lautete unter Auf— hebung des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf eine Geldstrafe von 50 Mark.
Eine rätselhafte Weingeschichte.
Ueber einen Prozeß gegen den Weingroßhändler Zinßer in Gießen wird der„H. L.“ berichtet:
Die Bürgermeistereien Heuchelheim und Langgöns hatten Ende 1895 in ihren Gemeinden je eine Flasche Oppenheimer bei Wirten kaufen lassen, die das Nahrungsmittel-Untersuchungs⸗ amt Gießen als stark mit Salyzil durch- setzt erklärte. Polizeiliche Nachforschungen er— gaben, daß beide Flaschen aus den Zinßer⸗ schen Kellereien herrührten. Eine von der Firma Adolf Zinßer entnommene Flasche Niersteiner erwies sich bei der chemischen Untersuchung ebenfalls als salyzilhaltig. Hierauf wurden Zinßer, dessen Küfer und der Küferbursche verantwortlich vernommen und alle Drei erklärten, daß im Zinßerschen Ge⸗ schäft nichts in den Wein gemischt werde. Später, als man die Küfer unter Eid ver⸗ nahm, gaben diese jedoch zu, daß ihnen von ihrem Chef häufig eine grüne Flasche ge⸗ geben sei, in der sich aber angeblich eine Taninlösung befunden habe und daß diese Lösung den Weinen zur Konservirung zugesetzt worden sei. Vor der Strafkammer erklärte der Angeklagte Zinßer, er habe den Salfzilzusatz zu den Weinen nicht gemacht, dieser müsse schon im Wein gewesen sein, als er ihn aus der Pfalz erhalten habe. Wer die Weinlieferanten gewesen seien, will der Angeklagte nicht wissen. Er habe die billigen Weine aus mehreren Sorten zusammengesetzt, diese Mischung als Niersteiner und auch als Oppenheimer verkauft.(Nun weiß man doch, wo der „Niersteiner“ und„Oppenheimer“„wächst“. M. S.⸗3.) Richtig sei, daß er häufig den Weinen einen geringen Zusatz von Tanin, in Spiritus aufgelöst, um die Weine haltbarer zu machen, gegeben habe. Gefragt, woher er denn das Tanin bezogen habe, giebt der Angeklagte an, daß er dies nicht mehr wisse, er habe vor 20 uid mehr Jahren ein Mal ein größeres Quantum bezogen und dies habe bis jetzt, da er nur kleine Quantitäten verwendet habe, aus— gelaugt. Die Beweisaufnahme ergab, daß Zinßer die angebliche Taninlösung in einer grünen Flasche seinem Küfer gegeben habe, um diese auf ein Stückfaß von 1200 Liter Weiß zun ichen Staatsanwalt Zimmermann, der die Anklage vertrat, ist der Ansicht, der Angeklagte habe bewußt das Salyzil in den von ihm vertriebenen Wein gemischt, was nach dem Gesetz von 1892 verboten sei.... Sehr verdächtig sei es, daß der Angeklagte so⸗ wohl wie dessen Küfer bei ihrer ersten verant⸗ wortlichen Vernehmung durch die Polizei kein Wort gesagt hätten, daß Tanin in den Wein geschüttet worden wäre. Erst als man die Leute des Angeklagten unter Eid vernahm, da be— kundeten sie übereinstimmend mit ihrem Chef: „Ja, wir thun Tanin dazu.“ Ganz merk⸗ würdig sei es aber, daß dieses angebliche Tanin, als es von der Polizei beschlagnahmt werden sollte, vergriffen sein sollte. Belastend für den Angeklagten sei auch, daß dieser nicht anzugeben in der Lage sein will, wo er die Weine, von denen er behauptet, sie müßten schon in der Pfalz mit dem verbotenen Salfzilzusatz ver—
sehen sein, herbezogen hat. Es unterliege keinem Zweifel, daß Zinßer mindestens verur⸗ teilt werden müsse wegen fahrlässigen Ver⸗ gehens, denn er habe die Pflicht gehabt, zu
prüfen, ob die Ware dem Gesetz entspreche. Der
bewußt gegen das Gesetz verstoßen habe. Es
Geldstrafe von 400 Mark zu verurteilen. Nach der Verteidigungsrede des Rechtsanwalts
Grünewald sprach der Gerichtshof den Wein⸗ händler Zinßer frei, da es an zwingenden Beweisen fehle. a
Keine Arbeitskammer in Hessen.
* Behufs besserer Geltendmachung der Wünsche und Interessen der Arbeiter- schaft war von der sozialdemokratischen Land⸗ tags⸗Fraktion der Antrag eingebracht worden, „die Organisation der Arbeiterschaft mit direkter Vertretung im Ministerium ähnlich der Vertretung der Landwirtschaft und des Gewerbes“, in die Wege zu leiten. Dazu hat die Regierung in einem Schreiben an den I. Ausschuß nunmehr Stellung genommen. Sie erklärt sich zur Zeit außer stande, dem An⸗ trag näher zu treten, weil die Angelegenheit aufs engste mit der im Reichstag angeregten Schaffung von Arbeiter kammern zusammen⸗ hänge und es nicht ratsam sei, einer reichsge⸗ setzlichen Regelung der ganzen Materie vorzu⸗ greifen.
Daß Hessen von sich aus die Arbeiter⸗ kammernfrage nicht endgültig lösen kann, wollen wir zugeben. Gleichwohl halten wir die Er⸗ richtung einer Zentralstelle für Arbeiterange⸗ legenheiten im Bereich des Großherzogtums un⸗ beschadet einer späteren reichsgesetzlichen Regelung für wohl angebracht. In jedem Falle aber werden unsere Genossen bei der Verhandlung in der Kammer die Regierung dringend ersuchen, ihren Einfluß im Bundesrat energisch zu Gunsten der Errichtung von Arbeiterkammern geltend zu machen.
Landtagsmandat erledigt.
Infolge des Todes des Landtagsabgeord— neten Neeb zu Windhausen ist das Mandat für den 8. Wahlbezirk der Provinz Oberhessen, der den Bezirk des Amtsgerichts Alsfeld und Teile des Amtsgerichtsbezirks Ulrichstein um⸗ faßt, erledigt. Neeb gehörte der freisinnigen Partei an.
Flottenvereine für Hessen.
* Nach einem Vortrag, den der Sozialisten⸗ fresser Victor Schweinburg aus Berlin vor Ministern u. sonstigen hohen Herren in Darmstadt hielt, ist der von uns schon angekündigte Flottenverein begründet worden. Dieser Nachricht fügt die„Hessische Landeszeitung“ in Marburg hinzu:
„Der Absicht dieses Vereins gehört unsere volle Sympathie; nur mußte man die Sache populärer machen, indem man nicht nur„studierte“ Leute heranzieht, zudem solche, welche nur der nationalliberalen Partei an⸗ gehören.“
Wie schade, daß die feudalen Flottenmänner in Darmstadt nicht einen Vertreter des Mar⸗
burger Organs für national-soziale Steifleinene
eingeladen haben. Wie hübsch hätte der Schrift⸗ setzer Scheibe, der in Gießen die„Hessische Landeszeitung“ repräsentiert, dieselbe auch in Darmstadt vertreten können.“
Aus Alsfeld.
W. Eine für vorigen Sonntag einberufene Parteiversammlung für den Wahlkreis Als⸗ feld⸗Lauterbach-Schotten, welche bei Gastwirt Hch. Kemmer in Alsfeld tagte, be⸗ schloß, die diesjährige Maifeier in würdiger Weise in Lauterbach zu begehen. Leider war aus Schotten wieder, wie gewöhnlich, kein Genosse erschienen.
— Am 15. April brannte die 10 Minuten von der Stadt gelegene Kallenbach'sche Ziegelei teilweise nieder. Der Abgebrannte ist nicht versichert.
Aus Wetzlar. f. Die Wahlprüfungskommission des Reichs-
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Staatsanwalt ist der Ueberzeugung, die Beweis⸗. aufnahme habe dargethan, daß der Angeklagte 1
liegen 2 Fälle des Vergehens vor, und er be⸗ antrage den Angeklagten für jeden Fall zu einer
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