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Seite 2.
Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Nr. 21.
diente der Pariser internationale Kongreß fast nur dem internationalen Arbeiterschuz. Was wir heute an Arbeiterschutz haben, ist dem Drängen der Sozialdemokratie zuzuschreiben. Und da wagt man, mit jenem blöden Wahlstichwort der unehrlichsten Reaktionäre zu kommen, weil die Partei nicht einer obskuren Schöpfung bürger⸗ licher Sozialpolitiker, die Niemanden hinter sich haben, zu unverdientem Ansehen verhelfen will.
Ungültig es Mandat.
Die Wahlprüfungs⸗Kommission des Reichs⸗ tags hat die Wahl des Abg. Lotze(deutsch⸗ soziale Reformpartei 8. Sachsen⸗Pirna) für ungültig erklärt.— 1898 wurden bei 30442 Wahlberechtigten 10007 sozialdemokratische, 11 118 antisemitische, 652 freisinnige Stimmen abgegeben. Der Antisemit siegte mit knapper Majorität im ersten Wahlgang. Lotze wurde gegen unseren Genossen Fräßdorf und den frei⸗ finnigen Gegenkandidaten mit 219 Stimmen Mehrheit gewählt. Bei der Wahl wurde in der bekannten sächsischen Manier das Versamm⸗ lungsrecht für unsere Genossen einfach aufge⸗ hoben. Unsere sächsischen Genossen hoffen, in der Nachwahl den Kreis zu erobern.
Göhre über die Nationalsozialen.
In der Harden'schen Zukunft spricht sich der ehemalige Pfarrer Paul Göhre des Näheren über seine Trennung von den Nationalso zialen aus. Er legt in einem Rückblick auf die Ge⸗ schichte der nationalsozialen Bewegung dar, daß ihn und die andern„Jungen“ unter den Evangelisch⸗Sozialen— dazu gehörte auch Naumann— Anfang der neunziger Jahre „zeitweilig der Gedanke stark beschäftigte, in die Sozialdemokratie einzutreten“, daß dies aber unterblieb, da sie damals„stärker als alle spätere Zeit eine unbedingte nationale und monarchische Stimmung beherrschte“. Göhre persönlich hat den nationalsozialen Verein „gewissermaßen nur als ein Provisorium“ angesehen, ihm ist das Aufgehen in die
Sozialdemokratie schon damals„als gar
kein so schreckliches, vielmehr als ein in der That sehr wohl mögliches, ja wünschens⸗ wertes Schicksal“ erschienen. Aus dem Auf⸗ treten der Nationalsozialen bei den letzten Reichs⸗ tags⸗Stichwahlen, aus dem Verhalten gegenüber der Oeynhausener Rede, aus dem Enthusias⸗ mus über die Palästinafahrt und der auffälligen Anteilnahme an auswärtigen Fragen folgert Göhre,„daß die Mehrzahl der heutigen Nationalsozialen im Grunde in das bürgerliche Lager hinein gehört“, daß die Partei „jedenfalls keine proletarisch-sozialistische, sondern eine bürgerlich-nationalistische Gruppe“ ist, der„proletarischer Sozialismus fremd ist“. Sie vertrete wohl Reformen zu Gunsten des Arbeiterstandes, aber nur Reformen, die„zuletzt doch auf eine Stärkung und Erhaltung der heutigen Gesellschaftsformen hinarbeiten“. Göhre bestätigt damit nur, was wir immer behauptet haben. Verjüngung der Armee.
Seit dem 1. April wurden in der deutschen Armee wieder 88 Offiziere pensioniert. Das verursacht jährlich 330000 Mk. Pensionskosten. Wie die Zahl der jedesmal Pensionierten und die dafür nötig werdende Summe mit der Jahreszeit beschleunigt wächst, mögen die That⸗ sachen beweisen, daß vom 1. Januar bis Mitte Februar 48 Offiziere mit einem Kostenaufwand von 135 000 Mk., vom letzteren Zeitpunkt bis 1. April 71 Offiziere mit einem Aufwand von 240000 Mk. und nun 88 Offiziere mit einer jährlichen Ausgabe von 330000 Mk. verab⸗ schiedet wurden. Somit verschlang„die Ver⸗ jüngung der Armee“ in dem kurzen Zeitraum von 3/ Monaten 705000 Mk. und 207 Offiziere. Rechnet man zu den letzteren auch noch die ohne Pension entlassenen Lieutenants, so ergiebt sich ein Gesamtverbrauch von 256 Offizieren.
Glaubenswechsel. In ihren Pfingstartikeln werden die„gutge⸗ sinnten“ Blätter wieder Betrachungen anstellen über das Thema von der zunehmenden Kirchen⸗ feindlichkeit der Massen. Natürlich wird man wieder verleum derischerweise die Sozial-
demokratie dafür verantwortlich machen. Für alle diejenigen, die da immer sagen: Dem Volke muß die Religion erhalten werden, drucken wir folgende Notiz ab, die gegenwärtig die Runde durch die Presse macht:
„Zur besseren Einsicht gekommen ist wieder eine deutsche Prinzessin. Die Braut des Erbprinzen Danilo von Montenegro, die Herzogin Jutta, Tochter des Erbherzogs von Mecklenburg⸗Strelitz wird auf Anregung des Bräutigams zur griechisch-katholischen Kirche übertreten.“
Wieviel deutsche Prinzessinnen haben wohl schon einen anderen Glauben angenommen, wenn sie sich verheirateten? Wo ist der Geist⸗ liche, der diese Frage einmal mannesmutig im „Darmst. Evangl. Sonntagsbl.“ beantwortet? Sozialdemokraten verleumden ist allerdings un⸗ gefährlicher.
Strafe für einen Mord.
Lieutenant Döring zu Koblenz vom 68. Infanterie⸗Regiment, der im Zweikampf, also nach reiflicher Ueberlegung und unter Beobachtung bestimmter Regeln, den stug. phil. Klövekorn, erschoß, ist vom Kriegsgericht zu 2½ Jahren Festungshaft verurteilt worden.
In Löbtau wurden 9 Arbeiter, die einen Bauunternehmer, der sie durch Revolverschüsse gereizt hatte, in der Trunkenheit und unüberlegt durchprügelten, verurteilt zu 53 Jahren Zucht⸗ haus, 8 Jahren Gefängnis und 70 Jahren Ehr⸗
verlust. Rechtsprechung.
Das Reichsgericht in Leipzig verhandelte am Samstag über die Reviston des Redakteurs der„Magdeburger Volksstimme“, Genosse Müller, welcher am 9. Januar ds. Js. von der Magdeburger Strafkammer wegen Maje⸗ stätsbeleidigung zu 4 Jahren Gefäng⸗ nis verurteilt wurde. Die Revision wurde verworfen! Genosse Müller muß also die furchtbare Strafe verbüßen, obwohl er an der ganzen Affaire vollständig unschuldig ist, da er an dem Tag, an dem der Artikel erschien, die Redaktion gar nicht mehr führte und sein Name blos aus Verseheu stehen geblieben war. Auch die Selbstanzeige des wirklichen Thäters, des Reichstagsabgeordneten Albert Schmidt, hat danach an der Sache nur das zu ändern vermocht, daß nun auch noch gegen Schmidt Anklage erhoben ist, und er jedenfalls auch eine strenge Strafe zu gewärtigen hat. Hoffentlich gelingt der Versuch, im Fall Müller das Wiederaufnahmeverfahren durchzusetzen.
Keine Aufreizung zum Klassenhaß!
Der Prozeß gegen den antisemitischen Grafen Pückler zu Kl.⸗Tschirne wegen Auf⸗ reizung zum Klassenhaß wurde vor der Glogauer Strafkammer verhandelt. Graf Pückler hat in einem Vortrage, der an hetzerischen Ausfällen gegen das Judentum das möglichste leistete, u. a. die Aufforderung ausgesprochen, den Juden „die Jacke vollzuhauen, daß die Knochen krachen“, und dieser Vortrag wurde darauf gedruckt und in einigen tausend Exemplaren verbreitet.
Vor Gericht gab sich Graf Pückler nach der „Irkf. Ztg.“ als ein überaus harmloses Gemüt; er habe nicht zu Gewaltthätigkeiten aufreizen wollen, sondern sich nur bildlich ausgedrückt und eine geschäftliche und gesellschaftliche Isolierung der Juden gemeint. Sein Verteidiger meinte, in den ungebildeten Kreisen, zu denen Graf Pückler gesprochen habe, würde eine andere Sprache gar nicht verstanden werden. Der Ge⸗ richtshof schenkte der Auffassung von der Harm⸗ losigkeit des Grafen Pückler Glauben, obwohl dieser die Gerichts⸗Verhandlung abermals zu einer Hetzrede benutzte und die Anmaßung hatte, seine Person mit der Ehre des deutschen Volkes zu identifizieren. Objektiv betrachtet, so besagt die Urteitsbegründuna, liege zwar eine öffentliche Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten vor. Der Angeklagte sei aber als ein Mann bekannt, der sich leicht von seinen Gefühlen hinreißen lasse und deshalb in seinen Ausdrücken nicht gerade wählerisch sei, er sei aber andererseits von idealen Zielen erfüllt und wolle nur das Gute. Der Gerichtshof habe daher nicht die Ueber⸗ zeugung gewonnen, daß der Angeklagte auch
nur das Bewußtsein hatte, es könnte der öffent⸗ liche Friede gestört werden.
Mit dieser wohl einzig dastehenden Begrün⸗ dung, an die noch oft zu erinnern sein wird, wurde Graf Pückler freigesprochen.
Ans dem Junkerparadies.
Behörde und Arbeitgeber in einer Person sind in Ostpreußen eine große Zahl von Guts⸗ besitzern. Die Amtsvorsteher werden fast ausnahmslos aus den Kreisen der größten Be⸗ sitzer gewählt. Dieses Verhältnis ist für die Arbeiter oft außerordentlich schädlich. Bei Streitigkeiten wegen des Arbeitsverhältnisses hat sich der Landarbeiter zuerst an den Amts⸗ vorsteher zu wenden. Das hat aber nicht immer den gewünschten Erfolg, wenn dieser Amtsvor⸗ steher der Arbeitgeber selbst ist.
Im ostpreußischen Ort Neuendorf war bei dem Amtsvorsteher und Gutsbesitzer Abrahm ein Knecht aus dem Dienst getreten. Der Mann hatte aus Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen nicht rechtzeitig gekündigt. Sein bisheriger Arbeitgeber erklärte ausdrücklich, daß er den Knecht deswegen nicht ziehen lassen wolle, weil er ein ordentlicher, brauchbarer Arbeiter sei. Der Knecht wollte aber auf keinen Fall ein weiteres Jahr bleiben. Wegen unbe⸗ rechtigten Verlassens der Arbeit hatte er erst in seinem Wohnort Plauen drei Tage Haft abzusitzen. Da das nicht fruchtete, muße er eine zweite Strafe von 7 Tagen im Amtsbe⸗ reich seines früheren Arbeitgebers verbüßen. In der im Spritzenschuppen befindlichen Zelle befand sich als Lager eine Schütte Stroh. Während der ganzen Zeit kam der Gefangene nicht ein einziges Mal an die frische Luft, ferner erhielt er, wie er behauptet, keine Decke, so daß er in den sieben Nächten in den Kleidern schlafen mußte. Da der Mann auch jetzt noch nicht ge⸗ neigt war, in den Dienst zurückzukehren, mußte er am 15. März eine dritte Haftstrafe von 14 Tagen antreten. Als der Gefangene drei Tage auf dem Stroh wieder ohne Decke zuge⸗ bracht hatte, forderte er von seiner Aufseherin, der Frau des Nachtwächters, daß sie ihn dem Amtsvorsteher vorführe. Als der Amtsvorsteher von der Frau hörte, daß der Gefangene eine Decke fordern wolle, erklärte er! Das ist immer so gewesen und wird auch so bleiben.
Der eingesperrte Knecht mußte sich bescheiden und blieb abermals während der 14 Tage in den Kleidern. Die Arrestzelle im Spritzen⸗ schuppen ist mit Ziegeln gepflastert und war auch nicht warm genug. Mit, bis zum Knie geschwollenen Beinen kam der Knecht aus dem Loch und mußte eine Woche lang krank das Bett hüten. Auf eine von ihm eingereichte Be⸗ schwerde wegen der Behandlung im Gefängnis ist bis jetzt keine Antwort eingetroffen.
Der Amtsvorsteher und Arbeitgeber Abrahm gab sich aber auch nun noch nicht zufrieden. Am 29. April ließ er in dem jetzigen Wohnorte des Knechtes einen Ukas bekannt machen, daß Schimmelpfennig„wegen Verlassen seines
polizeilich durch Zwangsmaßregeln zur Fort⸗ setzung seines Dienstes an ehalten wird“, daher nicht das Recht habe, sich anderweitig zu ver⸗ mieten oder Arbeit anzunehmen“. Zum Schluß wird in dem Schriftstück jedem eine Belohnung von 3 Mk. in Aussicht gestellt, der dem Abrahm einen Arbeitgeber anzeigt, der den Knecht be⸗ schäftigt. Mit größerer Ausdauer wir der Gutsbesitzer Abrahm seinem Knecht, konnte ein Sklavenhalter einem entlaufenen Sklaven kaum nachstellen. Das Ende der Leidenszeit des
jungen Mannes ist nicht abzusehen.
arbeiter eine Gegend verlassen, wo derartig mit ihnen verfahren wird? 1
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