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Nr. 51.
Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.
Seite 3.
anze nationalliberale Generalstab im Wohl⸗ tand lebt. Aber Herr Patzig hätte die Ge⸗ legenheit wahrnehmen sollen, sich einmal nach dem Wohlstand der in den Bergwerken und der Eisenindustrie bei Wetzlar beschäf⸗ tigten Arbeiter zu erkundigen. Dann wäre er vielleicht zu anderen Ansichten gekommen. Wie wir aus dem„Wetzl. Anz.“ ersehen, ist unser Genosse Fauth den nationalliberalen Rednern entgegengetreten.— Wenn noch ein Arbeiter im Kreis Wetzlar⸗Altenkirchen im Zweifel war, wie er zu wählen hat, so ist er hoffentlich nach den Reden der Herren Krämer und Patzig zu der Ueberzeugung gekommen, daß er Herrn Krämer seine Stimme nicht geben darf.
Kleine WNitteilungen.
** Landtagswahl in Gießen⸗Stadt. Anstelle des zurückgetretenen Abg. Metz wurde von den Wahlmännern des letzteren am Mitt⸗ woch Justizrat Dr. Gutfleisch zum Abge⸗ ordneten für Gießen gewählt.
** Einbruch. In dem Seidenwarenhaus Nowack in Gießen wurde nachts eingebrochen und für 3000 Mk. beste Seide gestohlen.
** Die allgemeine Sterbekasse Gießen,
welche vor zehn Jahren gegründet wurde, besteht 3. Z. aus 110 Mitgliedern. Dieselbe hatte im verflossenen Jahre einen Zuwachs von 76, da⸗ gegen einen Abgang von 9 Mitgliedern durch den Tod. Während seines zehnjährigen Be⸗ tehens hat der Verein 86 Sterbefälle unter einen Mitgliedern gehabt und wurden an 15 Mitglieder je 75 Mk., an 15 je 100, an 24 je 120, an 23 je 150 und an 9 je 170 Mk., in Summa 10485 Mk. ausgezahlt. Außerdem besitzt der Verein einen Reservefond von 2527 Mk. und ist mithin in der Lage, selbst in außer⸗ gewöhnlichen Fällen seinen Verpflichtungen nachzukommen. Auch ist die Sterbekasse wiederum in der angenehmen Lage, vom 1. Januar 1900 ab das Sterbegeld von 170 auf 185 Mk. zu erhöhen. Das Eintrittsgeld beträgt für eine Person: im Alter von 16 bis 25 Jahren 1 Mk., 25 bis 30 Jahren 1.50 Mk., 30 bis 35 Jahren 2.50 Mk., 35 bis 40 Jahren 4 Mk., 40 bis 45 Jahren 7 Mk. Bei der Aufnahme ist außer⸗ dem noch ein Sterbefallbeitrag von 25 Pfg. zu bezahlen. Für jeden Sterbefall eines Mit⸗ gliedes ist der Kasse ein Beitrag von 25 Pfg. zu entrichten, welcher durch den Kassenboten egen Quittung erhoben wird. Zur Auskunft n allen Fragen sind die Herren Schneider⸗ meister Georg Pfaff, Kreuzplatz 10, Schuh⸗ machermeister Seidewand, e e 0 sowie H. Bruchhäuser, Wolfstraße 8, gerne ereit.
** Der hessische Landtag ist auf den 20. Dezember zusammenberufen worden.
k. Lotterie⸗Unfug. Man schreibt uns: Es muß im öffeutlichen Interesse darauf auf⸗ merksam gemacht werden, daß die Thätigkeit der Lotterie⸗Kollekteure resp. derer, die es noch werden wollen, zu einer öffentlichen Gefahr wird. Namentlich im Kreis Büdingen ziehen Agenten von Dorf zu Dorf, und leider müssen wir sagen, spekulieren sie mit großem Erfolg auf die Dummheit und hängen vielen Leuten 1 oder ein/ Lose auf. In einem kleinen Orte des genannten Kreises sollen allein 42%//. Lose an den Mann gebracht worden sein, was eine jährliche Ausgabe von zirka 1700 Mark bedingt. Das ohnedem sozial und moralisch verwerfliche Lotteriespiel wird durch diesen Hausierhandel doppelt gefährlich. 4
k. Zur Hundesteuer. Der Oberbürger⸗ meister Morneweg in Darmstadt scheint im Gegensatz zu seinen übrigen hessischen Kollegen ein Feind der Hundesteuer zu sein. Ju der Stadtverordnetenversammlung vom 7. Dezember erklärte Herr M., daß er schon aus dem Grunde gegen die Hundestener sei, um nicht auch dieses unschuldige und harmlose Vergnügen den Bürgern zu verekeln.“
Wo sind Anträge auf Juvalidenren te anzubringen?
* Gesuche(Anträge) auf Invalidenrente
sowohl als auch auf Altersrente und Beitrags
rückerstattungen sind bei den Bürgermeister⸗ ämtern des Wohnorts des Versicherten anzu⸗ bringen. Zu einem Antrag auf Invalidenrente ist erforderlich: a) die letzte Quittungskarte, b) ein ärztliches Attest über die mindestens zu ½ für die Dauer eingetretene Arbeitsunfähig⸗ keit, c) gegebenenfalls Krankheitsbescheinigungen und der Militärpaß. Die sogenannten Aufrech⸗ nungsbescheinigungen sollen mit den Renten⸗ Anträgen vorgelegt werden, jedoch darf beim Fehlen einer dieser kleinen Kärtchen nicht etwa der Rentenantrag zurückgewiesen werden. Arbeits⸗ bescheinigungen irgend welcher Art, sei es vor 1891, set es nach diesem Zeitpunkt, sind bei der Invalidenrente nicht erforderlich. Die Invalidenrente wird, wie bereits erwähnt, ohne Rücksicht auf das Lebensalter gezahlt und auch nicht, wie man fälschlicherweise oft meint, erst vom zweiten Jahre an, sondern schon vom ersten Tage der durch deu Arzt konstatierten dauernden Arbeitsunfähigkeit(Invalidität); nur bei vorübergehender Erkrankung wird erst nach Ablauf eines Jahres Invalidenrente für die weitere Dauer der Krankheit gegeben. Bei dauernder Arbeitsunfähigkeit ist es weiter einerlei, ob der betreffende Gesuchsteller von seiner Krankenkasse ausgesteuert ist oder nicht. Die Wartezeit bei der Invalidenrente beträgt
4½ Jahre(235 Wochen), die der Antragsteller
nachweisen muß.
Was die Altersrente bei 70 Jahren an⸗ belangt, so ist bei Stellung eines solchen An⸗ trages ebenfalls a) wieder die letzte Quittungs⸗ karte, ferner b) ein Geburtszeugnis und endlich c) ein Nachweis da über erforderlich, daß der Gesuchsteller vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 1891 in den Jahren 1888, 1889 und 1890 als Arbeiter irgendwo im ganzen 141 Wochen gearbeitet hat. Bei der Alters⸗ rente sind also für die Zeit vor 1890 Arbeits- bescheinigungen nötig, nach dem 1. Januar 1891 bedarf es aber nur entsprechender Marken⸗ beklebung und keiner weiteren Arbeitsbeschei⸗ nigungen.
Zu den Beitragsrückerstattungen möchten wir noch erwähnen, daß im Todesfalle eines männlichen verheirateten Versicherten die Witwe des Betreffenden a) eine für diesen Zweck vom Standesamt unentgeltlich auszustellende Sterbe⸗ urkunde, b) die letzte Quittungskarte, c) ein ärztliches Zeugnis über die Todesursache(es darf nämlich kein Betriebsunfall vorliegen!) und d) den Trauschein braucht. Die vaterlosen Kinder unter 15 Jahren einer versicherten Witwe haben im Todesfalle ihrer Mutter die von dieser geleisteten Beiträge ebenfalls unter Beibringung genau derselben Papiere anzufordern. Bei der Beitragsrückerstattung im Falle der Verheiratung bedarf die junge Frau nur a) ihre letzte Quittungskarte und b) des für diesen Zweck unentgeltlich vom Standesamt auszu⸗ stellenden Trauscheins. Anträge in letzter Hin⸗ sicht müssen aber drei Monate nach der Ehe⸗ schließung gestellt werden, bei Verlust des Anrechts.
Alle die angeführten Rentenanträge und Beitragsrückerstattungen sind also, wie Eingangs erwähnt, bei den Bürgermeisterämtern des Wohnorts einzubringen und diese haben unent⸗ geltlich alles weitere zu veranlassen.
Man hebe sich diese Notizen gut auf!
Tetzte Nachrichten.
Reichstag. Am Donnerstag sprach Abg. Richter(fr. Vp.). Er ging scharf mit der Regierung ins Gericht und wehrte sich dagegen, daß der Monarch nicht in Reichstagsreden er⸗ wähnt werden soll:„Wenn der Monarch von seiner Redefreiheit Gebrauch macht, so ist es unsere Pflicht, von unserer Redefreiheit Ge— brauch zu machen, um darauf zu erwidern.“ (Sehr richtig! links.) Er sei dafür, daß man einen Minister verantwortlich mache für aller⸗ höchste Kundgebungen. Aber wo sind denn die verantwortlichen Minister? Das sei ja auch eine Eigentümlichkeit unserer Zustände, daß die maßgebenden Personen mehr auf Reisen sind, als dies bisher üblich war.(Sehr richtig!
— Der Reichstag ist bis zum 9. Januar vertagt.
ie8sbs Hadttheates
Sonntag, den 17. Dezember. Abends 8 Uhr:
Die goldene Eva. Dienstag, 19. Dez.: Hu bale und Liebe. Mittwoch, 20. Dez.:
Frou- Frou.
Sonntag, Dienstag und Mittwoch sind Gastspiele von Lucie Virna.
Freitag, den 22. Dez.: Neunte Volksvorstellung.
Hyritz- Pyritz. —— e Unterhaltungas⸗eil.
*
Dichtungen von Heinrich Heine.
(Heinrich Heine wurde am 17. Dezember 1799 in Düssel⸗ dorf geboren; er starb am 17. Februar 1856 in Paris.)
Aus dem Buch der Lieder. Lieb Liebchen, leg's Händchen auf's Herze mein;— Ach, hörst Du, wie's pochet im Kämmerlein? Da hauset ein Zimmermann schlimm und arg, Der zimmert mir einen Totensarg.
Er hämmert und klopfet bei Tag und bei Nacht. Er hat mich schon längst um den Schlaf gebracht. Ach, sputet euch, Meister Zimmermann,
Da mit ich balde schlafen kann.
Im wunderschönen Monat Mai, Als alle Knospen sprangen, Da ist in meinem Herzen Die Liebe aufgegangen.
Im wunderschönen Monat Mai, Als alle Vögel sangen, Da hab' ich ihr gestanden Mein Sehnen und Verlangen.
Die Rose, die Lilie, die Taube, die Sonne, Die liebt' ich einst alle in Liebeswonne. Ich li b' sie nicht mehr, ich liebe alleine Die Kleine, die Feine, die Reine, die Eine; Sie selber, aller Liebe Bronne, Ist Rose und Lilie und Taube und Sonne.
Leise zieht durch mein Gemüt Liebliches Geläute, Klinge, kleines Frühlingslied, Kling hinaus ins Weite.
Kling hinaus bis an das Haus, Wo die Blumen sprießen. Wenn du eine Rose schaust, Sag', ich lass' sie grüßen.
Die Linde blühte, die Nachtigall sang, Die Sonne lachte mit freundlicher Lust; Da küßtest du mich und dein Arm mich umschlang, Da preßtest du mich an die schwellende Brust.
Die Blätter fielen, der Rabe schrie hohl, Die Sonne grüßte verdrossenen Blicks; Da sagten wir frostig einander:„Lebwohl!“ Da knickstest du höflich den höflichsten Knicks.
Am die Hochzeitsnacht betrogen. Nach dem Französischen des Guy de Maupassant.
.... Der junge Ehemann, Jean Patu, war ein schöner Bursche und der reichste Pächter der ganzen Gegend. Vor allem war er ein leidenschaftlicher Jäger. Wenn es darauf an⸗ kam, diese seine Passion zu befriedigen, setzte er manchmal alle Vernunft bei Seite und gab unvernünstige Summen für Hunde, Gewehre und alles, was sonst dazu gehörte, aus.
Seine junge Frau, Rosalie Russel, war seiner Zeit von den heiratsfähigen Burschen des Landes vielfach umworben worden, denn
Nachm. 4 Uhr: Kindervorstellung.
DDD


