Ausgabe 
16.7.1899
 
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Seite 4.

Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.

Nr. 29.

von Nah und Fern.

Mitteilungen aus unserem Leserkreise sind jederzeit willkommen.

Die Ehre unserer Sache gebietet natürlich streagste Gewissen⸗

baftigkeit bei Uebermittelung von Nachrichten. Wir bitten alle

zum Druck bestimmten Einsendungen nur auf einer Seite zu beschreiben.

Geheimrat Schillers Vermächtnis.

*Im 1. Morgenblatt derFrkf. Ztg. vom 11. Juli beginnt der Geh. Oberschulrat Prof. Dr. Schiller in Gießen mit der Veröffent⸗ lichung einer Reihe von Artikeln, betitelt:Der Fall Soldan, ein schulpolitisches Vermächtnis. Und in der Abendausgabe der ministeriellenDarmst. Ztg. vom 11. Juli befindet sich folgende Notiz im amtlichen Teil: Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben geruht, am 11. Juli den Direktor des Gym⸗ nasiums zu Gießen und ordentlichen Professor für Pädagogik in der philosophischen Fakultät der Landesuniversität Geheimen Oberschulrat Dr. Hermann Schiller in den Ruhestand zu versetzen. Natürlich ist es kein bloßer Zufall, daß dieDarmst. Ztg. die Versetzung Schillers in den Ruhestand just am selben Tage bekannt giebt, an dem dieFrkf. Zig. mit der Ver⸗ öffentlichung des Schillerschen Vermächtnisses beginnt. Was uns an der amtlichen Notiz im Ministerblatt zuerst auffiel, war ein Wort, das nicht darin steht, nämlich das Wort:aller⸗ gnädigst vorgeruht. Das läßt schon tief blicken. Zweifellos handelt es sich bei den Schillerschen Artikeln um eine von langer Hand vorbereitete Arbeit. Und die Arbeit ist gut. Wie eine Bombe müssen die Artikel in Darm⸗ stadt wirken. Gründlich, wie es einem Päda⸗ gogen vom Rufe Schillers zukommt, geht dieser mit dem System, das auch den Fall Ahlheim⸗ Dettweiler zeitigte, in's Gericht. Die seitherigen Träger dieses Systems werden in ihrer ganz n wirklichenGröße gezeigt. Dabei ist Schiller sachlich, obwohl es ihm nicht an guten Gründen fehlen dürfte, persönlich zu werden. Die Schiller⸗ schen Artikel werden Aufsehen erregen weit über die Grenzen des Hessenlandes hinaus. Das Ver⸗ halten des rühmlichst bekannten Schulmannes erscheint ungewöhnlich, das weiß und erklärt er selbst. Aber jeder rechtlich denkende und wahrheitsliebende Mensch wird die Schillerschen Artikel freudig begrüßen. Geheimrat Schiller war einer der Wissenden, er hat das System an der Quelle studiert, kein anderer wäre besser dazu befähigt gewesen, den schönen Vorhang vor dem häßlichen Hintergrund herabzureißen, wie er. Wir allerdings gehören nicht zu denen, die sich nun trügerischen Hoffnungen hingeben. Selbst wenn alle Mißstände, die Schiller rügt, be⸗ seitigt würden, könnte von einer idealen Schule immer noch keine Rede sein. So lange die Schule ein Monopol der Besitzenden ist, so lange nicht die Intelligenz des Schülers, sondern der Geldbeutel des Vaters für den Besuch einer höheren Schule Vorbedingung ist, sind ideale Schulzustände undenkbar. Wie auf jeder andern Einrichtung ruht auch auf der Schule der Fluch des Kapitalismus.

Wie dieFrankf. Ztg. berichtet, sind am Mittwoch einen Tag nach der Ruhestands⸗ versetzung Schillers der Rektor der Gießener Universität und die Dekane der vier Fakultäten nach Darmstadt gefahren, um gegen die Pen⸗ sionierung Schillers zu protestieren! Hoch⸗ achtungsvoll denken wir an dieGöttinger Sieben zurück. Sollten in der Zeit der Fälle Delbrück und Arons auchGießener Fünf möglich sein?

Zum Fall Schiller.

Die vorstehenden Zeilen überSchillers Ver⸗ mächtnis waren bereis im Satz fertiggestellt, als die Neuigkeit eintraf, daß das Disciplinarverfahren gegen ihn eröffnet ist. Es steht nunmehr für uns fest, daß die Inruhestandsetzung Schillers und das Disziplinarverfahren gegen ihn längst vorbereitet

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* Zu unserer großen Verwunderung sehen wir, daß der Gieß. Anz. berichtete, der Großherzoghabe aller- gnädigst geruht, den Geheimrat Schiller in den Ruhe⸗ tand zu versetzen. Der ganze seitherige Verlauf des Falles Schiller beweist, daß in der ministeriellenDarmst Ztg dasallergnädigst nicht ohne Grund fortgelassen ist. Wie kommt derGieß. Anz. dazu, aus eigner tbe fugnis dasallergnädigst in jene offizielle Bekannt machung hineinzukorrigieren? Dem Geheimrat Schiller hat das Gießener Amtsblatt damit keinen Gefallen geth

an.

waren. Schiller hatte nämlich, wie sich allmählich herumgesprochen hat, schon vor längerer Zeit dem Staats⸗ minister in einer Audienz offen angezeigt, daß er im Begriff sei, eine eingehende Kritik der verflossenen Aera v. Knorr⸗Soldan in der Frankf. Ztg. zu veröffentlichen. Die in Betracht kommenden Herren in Darmstadt waren also infolge dieses offenen Verhaltens Schillers in der Lage, das Disziplinerverfahren und die Pensionierung bis zur Unterschrift des Großherzogs vorzubereiten, die dann sofort vollzogen wurde, als der erste Actikel die geeignete Handhabe zu bieten schien.

Wenn die betr. Herren immer so eifrig und schnell gewesen wären, namentlich im Schulfach, dann wäre vielleicht Prof. Schiller nie in die Lage gekommen, seine Aufsätze zu schreiben. Inzwischen ist übrigens der Schlußartikel erschienen. Da wir bei den beschränkten Raumverhältnissen unseres Blattes leider nicht einmal auszugstveise die Anklagen des bekaunten Gießener Schulmannes wiedergeben können, so machen wir die jenigen unserer Leser, die sich für den Fall interessieren, auf die Morgenausgaben der Nummern 190, 191 und 192 der Frankf. Ztg. aufmerksam. Speziell im zweiten Artikel wird unter anderem auch der zahlenmäßige Nach⸗ weis geführt, wie im Laufe der Jahre sozusagen Mil⸗ lionen von Mark ihrer budgetmäßigen, kontrollierbaren Verwendung als Gehalte angestellter Lehrer entzogen wurden durch das unselige System der provisorischen Verwendung von jüngeren Lehrkräften. Das bedeutet also gewissermaßen eine von staatswegen ausgeübte Ausbeutung jugendlicher Arbeitskraft gegen minderwerte Bezahlung.

Die markigen Schlußsätze Schillers wollen wir unsern Lesern nicht vorenthalten:

Die Zeiten des friedlichen Schlummers sind vor über, und Halbwisserei oder auch gäuzliche Unkenntnis, Bequemlichkeit, Amtsmiene, Amtsgeheimniskrämerei und anderekleine Mittel bleiben wirkungslos. Ein ent⸗ schlossener Wille und eine starke Hand Thaten, nicht Worte, tüchtige und wirkliche Sachkenntnis, Wahrheit, nicht Schein, der Studiertisch, nicht der Stammtisch, das sind die Dinge, die uns not thun. Nicht um Vermehrung der technischen Räte handelt es sich, sondern um Dezentrali⸗ sierung und Verminderung des Bureaukratismus; in den letzten Jahren ist er gewaltig gestiegen, und die Selbst⸗ ständigkeit der Direktoren ist erheblich beschränkt worden. Etwa, weil die Weisheit der Ministerialabteilung größer geworden wäre?.... Man beschränke die Vielge⸗ schäftigkeit im Kleinen, und man wird Zeit haben für die Geschäfte im Großen. Am ehesten bedarf die Volksschule noch eines zweiten Referenten, dem auch die Bürgerschulen zugewiesen werden mögen. Aber nicht die Zahl der Referenten wird die Lage bessern, sondern ihre Qualität und die Erneuerung des Geistes in der Abteilung. Von ihrem Gelingen wird die Zu⸗ kunft abhängen.

Schiller bleibt Professor.

* Wie uns aus bester Quelle aus Darm stadt berichtet wird, hat der Protest des Rektors und der vier Dekane der Gießener Universität gegen die plötzliche Kaltstellung des Professors Schiller Erfolg gehabt. Aller dings sollen die betr. Herren, die im Einver ständnis mit dem Universitätssenat handelten, besonders aber der Dekan der juristischen Fakultät, Professor Frank, eine recht energiiche Sprache geführt haben. Der Staatsminister nahm die Verabschiedung Schillers als Uni versitäts-Professor zurück. Damit aber nicht genug, haben die protestierenden Professoren dem Staatsminister angekündigt, daß die philo⸗ sophische Fakultät den Professor Schiller in Vorschlag bringen würde, sobald ein besonderer Lehrstuhl für Pädagogik errichtet wird. Das war die erste Schlappe der Regierung im Fall Schiller. Weitere werden folgen.

f Ueber Dreysus unterrichtet derGießener Anzeiger seine Leser auf das Ausführlichste. Wie sich der be dauernswerte Mann räuspert und wie er spuckt, das wird im Anzeiger abgedruckt. Aber wenn in Gießen und Hessen Dinge passieren, die Aufsehen in ganz Deutschlaud erregen, dann verliert der Anzeiger regelmäßig die Sprache. Man denke au das Verhalten desG. Anz. in den Fällen Dettweiler-Ahlheim- Soldan, Küchler und Möhl. Der Fall Schiller existiert natürlich für das genaunte Blatt auch nicht. Indem es aus der höchst ungnädigen Eat⸗ lassung Schillers eineallergnädigste machte, glaubt es seine Schuldigkeit gethau zu haben. Und ein solches Blatt ist für viele Gießener Philister die einzige Qnelle, aus der sie ihre Wissenschaft schöpfen. Bedauernswerte

10 71 Veute.

Verdient Nachahmung in Gießen * Da die Mannheimer Bäckerinnung

trotz Aufhebung des Oktrois auf Mehl

und Brot die früheren Brotpreise auf⸗ recht erhielt, wurde in Mannheim eine

Brotfabrik gegründet, die am 6. Juli ihren

Betrieb eröffnete. Die Wirkung dieser Kon⸗ kurrenz war wunderbar. Noch am gleichen Tage ging die Janung mit den Brotpreisen herunter. Da sich auch die Gießener Bäckermeister nicht dizu zu verstehen scheinen, den veränderten Verhältnissen Rechnung zu tragen, finden wir die uns aus sicherer Quelle gewordene Mitteilung begreiflich, daß ein sehr kapitalkräftiger Herr die Absicht habe, in Gießen eine Brodfabrik mit den neuesten und allerbesten Einrichtungen zu errichten. Durch ihr Verhalten ziehen sich also die Gießener Bäckermeister unter Umständen selbst eine Kon⸗ kurrenz groß, die vielen unter ihnen vielleicht schwer zu schaffen machen dürfte. Die Bäcker⸗ innung sollte die heutige Zeit besser zu verstehen suchen. Monopolpreise läßt sich das Publikum heutzutage auf die Dauer nicht gefallen, am wenigsten in der Bäckerei. Schutz den Dienstboten.

n. Ein Urteil, das geeignet ist, in den weitesten Kreisen peinliches Aufsehen zu erregen, wurde in Mainz gefällt. Der Sachverhalt ist folgender: In der Nacht vom 10. April d. J. war der Wirt Mathäus Ruß in Mainz vor die Zimmerthür seines 15 jährigen Dienstmädchens, der Magdalena Rühl, gekommen und begehrte Einlaß. Als das Mädchen nicht öffnete, sprengte er die Thür, worauf das geängstigte Kind, dem er vorher schon unsittliche Anträge gemacht hatte, vom vierten Stock auf die Straße hinab⸗ sprang und dort schwerverletzt liegen blieb. Die Rühl befindet sich heute noch im Hospital und bleibt für ihr Leben lang ein Krüppel. Ruß gab vor der Strafkammer an, er habe damals nachsehen wollen, ob das Mädchen Niemand bei sich habe. Er hatte sich vorher derart bei einem Gast geäußert. Der Staatsanwalt beantragte wegen thätlicher Beleidigung ein Jahr Gefäng⸗ nis. Das Gericht nahm an, daß Ruß in der fraglichen Nacht nur sein Hausrecht ausgeübt habe, um nachzusehen, obNiemand bei dem Mädchen sei. Wegen dieses Vorgehens sei er freizu

sprechen. Wegen der dem Mädchen gemachten

unsittlichen Anträge sei er wegen Beleidigung zu bestrafen. Er wurde zu 2 Monaten 1 Woche Gefängnis verurteilt. Dieses Urteil läßt das Sklaventum der weiblichen Dienstboten in be ängstigender Klarheit zu Tage treten. Der Dienstherr ist also nach diesem Urteil berechtigt, gegen den Willen seines Dienstmädchens in dessen Schlafzimmer zu dringen, denn der Vorwand, den der betreffende Wirt angab, ist für jeden geilen Lüstling nur allzu leicht zu finden. Dieses Urteil, welches den Dienstherrschaften ge wissermaßen das Recht zuspricht, unter irgend einem nichtigen Vorwand wie und wann er will in das Schlafzimmer seiner weiblichen Dienst⸗ boten einzudringen, giebt letztere thatsächlich schutzlos den Lüsten ihrer Arbeitgeber preis. Ungültige Polizei⸗Verordnung. Aus Wetzlar.

* Wir haben Recht gehabt, als wir in voriger Nummer die Rechtsgültigkeit der Verfügung des Landrats in Wetzlar anzweifelten. Die Verfügung des Herrn Goedecke hat folgenden Wortlaut: 5

Auf Grund des 8 6 des Gesetzes über die Polizei⸗Verwaltung vom 11. März 1850 (Gesetzsamml. S. 265) sowie des§ 142 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883(Gesetzsamml. S. 195) wird mit Zustimmung des Kreisausschusses für den Umfang des Kreises Wetzlar folgende Polizeiverordnung erlassen:

§ 1. Vereine und Privatgesellschaften,

die in einem Wirtshause eine Tanzlust⸗ barkeit veraustalten, haben davon mindestens 24 Stunden vor dem Beginn der Lust⸗ barkeit unter Angabe des Ortes und der Zeit der Tanzlustbarkeit durch ihren Vorstand n machen.

Ortspoltzeibehörde Anzeige zu

Achmen nicht bis zu eutspre

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