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Nr. 16.
Milleldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Seite 5.
kom misse resp. Verbietung von ründungen, sowie auf die Abänderung der ung im Sinne der Reichs-Ge— werbeordnung. In letzterer Beziehung ist Aus⸗ sicht vorhanden, das Recht der Dienstherrschaft, Zeugnisse über Führung und Leistungen ins Dienstbuch einzuschreiben, in Wegfall zu bringen, da die Mehrheit des Ausschusses sich für diese Anpassung an die Gewerbeordnung ausgesprochen hat. Unsere weiteren Anträge gehen auf kürzere Bemessung der Vertragszeiten, Kündigungs⸗ fristen und Lohnfälligkeitstermine. Aus Wetzlar. f
* Die Aktiengesellschaft„Buderus'sche Eisenwerke“ veröffentlich ihren Geschäfts— bericht, aus dem hervorgeht, daß das Werk vorzügliche Geschäfte macht, nachdem das Be— triebskapital im Jahre 1896 erhöht wurde. Die Gesellschaft machte einen Reingewinn im Jahre 1898 von 359 124 Mk. Das Jahr 1899 wird noch weit besser werden, denn trotzdem es in dem Bericht wörtlich heißt:„Die Erzeugungsfähigkeit der Sophienhütte und der Georgshütte zusammen beläuft sich auf jährlich 110000 Tonnen“, so wird weiter hinten im Geschäftsbericht festgestellt:„... der Be⸗ stand an Roheisen-Aufträgen beläuft si am 1. Februar d. J. auf 117000 Tonnen gegen 70000 Tonnen im Vorjahre“. Die Aktionäre des Buderus'sche Eisenwerkes können also dem Abschluß des laufenden Jahres freudig ent— gegensehen. Ihr Kapital arbeitet für sie, sie
ö brauchen lediglich mit der Papierschere die
zu Gesicht bekommen hat.
Koupons von den Stammaktien abzuschneiden, dann ist ihre Arbeit gethan, die reichlich bezahlt wird. Wie aber steht's mit den Arbeitern in den Buderus'schen Werken? Das steht auf einem andern Blatt. Die Be— zahlung ist eine kümmerliche angesichts der schweren Arbeit. Auch diese Hüttenarbeiter werden jetzt hoffentlich einsehen, was eine Organisation wert ist. Wären die Arbeiter organisiert, so würde es ihnen ein Leichtes sein, eine Lohnerhöhung zu erreichen. So aber können sie machtlos zusehen, wie die Aktio— näre immer mehr verdienen, während sie, die Arbeiter, für die alten Löhne weiter arbeiten
müssen.
Ein„sozialdemokratischer“ Mörder.
* Vor einigen Wochen berichteten wir, daß gegnerische Blätter den in Straßburg hingerich— teten Mörder Gier als„zielbewußten Genossen“
stellten, weil der verkommene Mensch vor seiner Hinrichtung gerufen hatte: es lebe die Sozial⸗ demokratie. Wir haben schon damals erwähnt, daß der Mörder nie ein Mitglied unserer Partei gewesen, daß derselbe nie eine sozial— demokratische Versammlung besucht, nie ein sozialdemokratisches Blatt gelesen und wahr— scheinlich nie ein sozialistisches Druckerzeugnis Es wurde aber im Verlaufe des Gerichts verfahrens festgestellt, daß
der Mörder das Kind einer geisteskranken
Mutter und eines der Trunksucht im hohen Grade ergebenen Vaters war und daß er ohne jede Erziehung aufgewachsen und nahezu die ganze Zeit zwischen dem 15. Lebens— jahre und seiner letzten grauenvollen That ab⸗ wechselnd in Irren- und Gefangenen-Anstalten gebracht, nirgends dauernd in Arbeit gestanden hatte und ein von jedermann gefürchteter und gemiedener Mensch war. Keiner unserer Gegner, die den Mordgesellen zum sozialdemo⸗ lratischen Opfer stempelten, hat geglaubt, was er gesagt oder geschrieben, wohl keiner hat guch widerrufen, trotzdem inzwischen zweifel⸗ los feststeht, weß Geistes Kind Gier gewesen ist.
So schreibt z. B. die„Schwäb. Tagwacht“:
„Wir haben mit einem Manne Rücksprache enommen, der an der Hinrichtung amtlich eteiligt war. Er teilt uns mit: Der Raubmörder war Katholik und streng religiös erzogen; Richter, Pfarrer und alle an der Hinrichtung beteiligten Amtspersonen wußten und waren über⸗
a daß der Mensch mit der Sozial—
demokratie auch nie das mindeste zu thun hatte; sie wußten, daß er in der letzten Zeit seiner Freiheit sogar stets in gut
Neube⸗
resp. Opfer der sozialdemokratischen Lehren hin—
katholischen Kreisen verkehrt hatte. Das halte man fest!“
Wahrlich, viele derjenigen, die uns den Gier an die Rockschöße hängen wollten, hätten in Bezug auf die Gemeinheit der Gesinnung mit dem Straßburger Mädchenmörder jederzeit erfolgreich konkurrieren können.
Sebstmord eines Kindes.
Die heutige Welt, ordnung“ zeitigt füchter— liche Dramen. Am Donnerstag abend gegen 11 Uhr wurde in Dresden auf der Straße ein elf jähriges Mädchen weinend angetroffen. Auf Befragen erklärte es, daß es drei Lampenschirme noch verkaufen müsse, ehe es nach Hause gehen dürfte, da es sonst wieder Schläge bekäme. „Meine Mutter schlägt mich immer so, mein Vater lebt nicht mehr, aber bei meiner Mutter ist jetzt ein anderer Mann, den sie heiraten will, ich darf nicht nach Hause, wenn ich nicht alles verkauft habe,“ so klagte das bedauernswerte Geschöpf. Die nächsten Tage konnte man in den Blättern lesen:
Ein elfjähriges Schulmädchen hat sich in Dresden in einem Keller durch Erhängen entleibt, nachdem es vorher versucht hatte, in die Elbe zu springen. Das arme Kind war mit papierenen Lampenschirmen hausieren geschickt worden, und gewärtigte zu Hause Strafe, weil es nur wenig abgesetzt hatte.
Das arme Geschöpf ist also wahrscheinlich die ganze Nacht nicht nach Hause gegangen und hat sich dann selbst das Leben genommen. Zu den Füßen der kleinen Leiche lagen die noch unverkauften Lampenschirme und ein Zettel, auf dem es seinen Namen verzeichnet hatte. Welch erschütterndes Drama verbirgt sich hinter dieser kurzen Leidensgeschichte des kleinen Mäd— chens und seinem Ende! Auch den Abge— stumpftesten, der täglich mit dem größten Gleichmut von den zahlreichen Selbstmorden liest, muß die Thatsache aufrütteln, daß ein elfjähriges Mädchen, das den Ernst des Lebens noch gar nicht kennen sollte, durch die Ein— richtungen in unserer schönsten der Welten zum Selbstmord gezwungen wurde. Hoffentlich sucht die Polizei zu ermitteln, inwieweit die Raben⸗ mutter die Schuld an dem Tode des Kindes trifft, damit sie zur Verantwortung gezogen werden kann.
Der Büreaukratenzopf.
Von dem Zopf, der dem deutschen Bureau— kratismus hinten hängt, erzählt die„Sächs. Arb.⸗Ztg.“ wieder ein erbauliches Stücklein:
Einem Maurer in Löbtau war am 11. Mai 1898 sein fünf Monat altes Töchterchen ge⸗ storben. Am 7. November erhält der Mann vom Gemeindevorstand die Aufforderung, seine Tochter bis spätestens zum 5. Dez. impfen zu lassen. Er geht aufs Standesamt, läßt sich bescheinigen, daß das Kind trotz der Akten nicht mehr lebt, legt diese Bescheinigung im Bureau des Gemeindevorstandes vor und glaubt nun, seine Pflicht als Staatsbürger vollauf gethan zu haben. Da erhält er im Februar eine polizei⸗ liche Strafverfügung über 1 Mk. Geldstrafe, weil er sein verstorbenes Töchterchen immer noch nicht habe impfen lassen, 10 Mk. Strafe werden angedroht, wenn die Impfung nicht innerhalb vierzehn Tagen erfolgt sei. Im Bewußtsein seines Rechts unterläßt er es, Widerspruch innerhalb der gesetzten Frist gegen die Verfügung zu erheben. Das Verfahren geht nun seinene gewöhnlichen Gang weiter; er wird aufgefordert zu zahlen, es wird ihm mit Pfändung gedroht. Aergerlich geht er nun noch einmal mit der Bescheinigung des Standesbeamten zum Ge⸗ meindebureau und— dort wird ihm bedeutet, die Sache könne nur dadurch erledigt werden, daß er eine Eingabe um Erlaß der Strafe einreiche! Obgleich die ganze Geschichte von der Behörde verschuldet ist, obgleich gar keine Handlung des Mannes vorliegt, die bestraft werden könnte, obgleich die völlig thatsächliche,
wie auch die formell juristische Nichtberechtigung der Stlrafperfügung klar zutage liegt, verlaugt
die Behörde, daß der Mann sie noch um Exlaß der Strafe bitten soll! Das hat er nicht gethan. Da kommt der Gerichtsvollzieher ins Haus und siegelt die Sachen an. Das ganz ungerecht⸗
fertigte Strafvollzugsverfahren wird von der Behörde fortgesetzt...
Der Mann hatte die Absicht, die Gemeinde— behörde für allen Schaden, der ihm aus diesem Verfahren erwächst, durch gerichtliche Klage haftbar zu machen. Und bei alledem ist der Erfolgeiner etwaigen Klage sehr zweifelhaft!— Auch ein Kulturbildchen!
Kleine Mitteilungen.
— Eine Liebestragödie. Aus Bingen wird unterm 11. April gemeldet:„Ein Mord und Selbst⸗ mord ereignete sich hente Nacht in einem hiesigen Hotel. Dort war vorgestern ein aus Darmstadt zugereistes Liebespaar abgestiegen. Der Mann, ein junger Tech⸗ niker aus Braunschweig Namens Otto Rabe, erschoß seine Geliebte, die aus Magdeburg stammende Marie Hampfe, und brachte sich alsdann selbst eine Schuß⸗ wunde in den Leib bei. Die Hampfe ist tot, während Rabe noch lebend in das Hospital verbracht wurde.“
— Graf Lein ingen⸗-⸗Westerburg zu Ilbenstadt, der bekanntlich nach langwierigem Gerichtsverfahren wegen Ehebruch zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurde, hat sich der Strafe durch die Flucht nach Wien entzogen. Dort lebt er nun wieder herrlich und in Freuden.
— Cassel ist Großstadt geworden. Nachdem das Dorf Wehlheiden eingemeindet ist, zählt Cassel jetzt etwa 100 000 Einwohner.
— Zwanzig ungültige Ehen hat der Bürger⸗ meister der kleinen Stadt Poelitz in Pommern geschlossen. Er trat Ostern 1899 sein Bürgermeisteramt an und nahm zu gleicher Zeit in dem Irrtum, daß auch das von seinem Vorgänger verwaltete Amt des Standes- beamten ohne weiteres auf ihn übergegangen sei, die Geschäfte dieses Amtes auf, ohne daß die Aufsichts⸗ behörde sie ihm übertragen hatte. Jetzt, nachdem er zwanzig Ehen geschlossen und eine Reihe anderer Be⸗ urkundungen vorgenommen hat, ist die Sache zur An⸗ zeige gebracht worden. Sämtliche Beurkundungen sind für ungültig erklärt worden. Das Amt des Standes⸗ beamten ist dem Bürgermeister nun übertragen worden. Damit werden aber die von ihm geschlossenen Ehen nicht gültig. Vielmehr werden für sie neue Ehe⸗ schließungsakte und neue Beurkundungen nötig. Für die neuen rechtsgültigen Eheschließungen hat der Minister den Dispens von den Aufgeboten erteilt. Ob niemand die„günstige“ Gelegenheit wahrnehmen wird, wieder ledig zu werden?
— Lokomotivführer verunglückt. In Fulda wurde am 11. April der Lokomotivführer Friedrich Binde wald von dem um 8.43 Uhr von Gießen kommenden Zug überfahren. Bindewald wurde von der Ma⸗ schine erfaßt, das eine Bein wurde ihm abgefahren und außerdem erlitt er schwere Verletzungen am Hinterkopf und Rücken. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Partei⸗Nachrichten.
Versammlungs⸗Kalender. Samstag, den 15. April: Gießener Wahlverein bei Orbig pünktlich
9 Uhr. Tagesordnung: 1. Die Kreiskonferenz in Hausen.(Referent: G. Dahmer.) 2. Politischer Monatsbericht. Erstattet von den Genossen Ph.
Scheidemann und Stadtverordneter Krumm. Zu jedem Punkt Debatte.— Allseitiges Erscheinen der Genossen ist nach der großen Pause in unserem Partei⸗ leben am Orte Ehrensache. Sonntag, den 15. April:
Maler und Weißbinder von Gießen und Umg. nachmittags 1 Uhr bei Orbig.
Heuchelheim. Arb.⸗B.⸗v. Nachm. 3 Uhr bei Wirt Pfaff.
Briefkasten der Redaktion.
W. D.⸗Echzell. Gegen die Gewerbe- und Grund⸗ steuer können Sie nichts unternehmen. Nach der dem Landtage zugegangenen Vorlage sollen diese beiden Steuerarten in Zukunft übrigens in Wegfall kommen. Wenn Sie nur 400 Mk. jährlich einnehmen, so brauchen Sie keine Einkommensteuer zu zahlen, da die Einkommen⸗ steuer⸗Verpflichtung erst bei einem Einkommen von 500 Mark beginnt. Sie müßten also wegen der 25 Mark Einkommenstenerkapital(jährlich 25 mal 16 Pfg. gleich 4 Mk. Steuern) bei dem Steuerkommissariat reklamieren. Wenn Sie früher von dort ohne Antwort geblieben sind, so hätten Sie daran erinnern müssen. Gruß!
Grünberg, im März. Am Markttage, 8. April, wurden auf dem hiesigeun Frucht markte folgende Frucht⸗ arten 2c. zu den beigesetzten Durchnittspreisen verkauft: 11 Doppel⸗Zentner(A 100 kg) Weizen zu 15,66 M., 12 D.⸗Z. Korn zu 14,52 Mark, 18 D.⸗Z. Gerste zu 16,40 Mark, 43 D.⸗Z. Hafer zu 15,02 Mark, 0 D.⸗Z. Erbsen zu 00,00 Mark, 0 D.⸗Z. Linsen zu 00,00 Mark, 0 D.⸗Z. Samen zu 00,00 Mark, 110 D.⸗Z. Kartoffeln zu 6,00 Mark.


