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Mitieldeutsche Sonntags⸗Zeitung

Nr. 42.

die Juanspruchnahme des Sekretariats:In den Monaten August und September war das Bureau an 26 Tagen für das Publikum zugänglich und wurde dasselbe von 334 und zwar von 57 weib⸗ lichen und 277 männlichen Personen in Anspruch genommen. Dabei wurden folgende Fälle erledigt: Gewerbestreitigkeiten(55 mündlich und 12 schrift lich), Krankenkassen-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherungssachen(46 mündlich und 35 schriftlich), Vormundschafts-, Verehelichungs⸗, Erb⸗ schafts, Heimats-, Miets-, Steuer-, Militär- und Strafsachen(109 mündlich und 74 schriftlich). Von den Besuchern waren 56 gewerkschaftlich organisiert, in der Partei organisiert 70 Besucher, von Letzteren waren 22 auch gewerkschaftlich or ganisiert. Aus Darmstadt haben 210 Personen unser Institut in Anspruch genommen, von Aus wärts 124 Personen. Eingelaufen sind 35 Schrift⸗ stücke, bei welchen wiederum vielfach doppelte und dreifache Ausfertigung notwendig wurde, welche hier nicht mit eingerechnet sind. Wie an anderen Orten, so hat sich also auch in unserer hessischen Hauptstadt das Arbeitersekretariat auf das erfreulichste entwickelt und sehr segensreich gewirkt. Im baierischen Landtag

haben bei den Debatten über die Abwendung der Hochwassergefahren die beiden neuge⸗ wählten sozialdemokratischen Abgeord neten Müller und Schmidt Gelegenheit gefunden, sich mit vortrefflichen Reden im Hause einzu⸗ führen. Die beiden Genossen haben das Hoch⸗ wassergebiet selbst besucht und konnten somit aus eigener Anschauung urteilen. Müller rügte die verfehlte Anlage von Bahndämmen, welche gradezu Hochwassergefahren herbeiführen, ferner die Kopflosigkeit der Behörden bei Ein⸗ tritt der Katastrophe, die Verwahrlosung des Uferschutzes durch den Forstärar; der Redner belegte seine Anklagen durch drastische Beispiele. Gründliche Revision der einschlägigen Ge setzgebung fordere die Sozialdemokratie. Der Staat müsse sich seiner sozialen Pflicht bewußt werden, die Kammer darf sich nicht mit einer Flickerei begnügen, es muß systematisch in allen Zweigen der Staatsverwaltung gearbeitet werden, um solche Katastrophen so viel als möglich abzuwehren. Dem schloß sich Schmidt an. Er verlangte insbesondere ausreichende Hülfe für die durch die Katastrophe brotlos gewordenen Arbeiter.

Aberglauben.

Als, ein Zeichen, wie Dummheit und Aber glauben vielfach noch das Gehirn der Menschen beherrschen, soll folgende Geschichte gelten. In einem Dorfe des Dillkreises geschah es, daß das kleine Kind eines Einwohners durch anhalten des Schreien kund gab, daß etwas nicht in der Ordnung bei ihm war. Höchstwahrscheinlich war eine Verdauungsstörung eingetreten, die eine Darm entzündung nach sich zog. Sachverständige Hilfe suchte mau gar nicht nach, sondern man wandte sich an einenHexenmeister, da das Kind behext sein sollte. Der Hexenmeister konnte wahr scheinlich nichts ausrichten und so schrie das arme Kind mehrere Wochen lang weiter, dann starb es.Und das ist geschehen am Ende des 19. Jahrhunderts fügt ein Blatt aus dem Dill kreis hinzu. Ja, sind denn nicht unzählige Fak toren ständig an der Arbeit, um das Volk immer mehr zu verdummen? Sehen wir denn nicht tagtäglich, wie über die Bestrebungen der Sozial demokratie, Aufklärung in die Massen zu bringen, von den Amts- und Unternehmerblätter die erbärmlichsten Lügen und Verleumdungen in die Welt posaunt werden?

Unentgeltliche Lehrmittel.

* Einen erfreulichen Schritt auf dem Wege zur Unentgeltlichkeit der Lehrmittel hat der Ge⸗ meinderat von Feuerbach bei Stuttgart in seiner letzten Sitzung gemacht. Auf Antrag des sozial demokratischen Gemeinderats Epple, der Mitglied der Ortsschulbehörde ist, wurde mit 13 gegen 4 Stimmen beschlossen, vorerst probeweise auf ein Jahr alle Schulbücher, Hefte und andere Schreib materialien von Gemeindewegen anzuschaffen und zum Selbstkostenpreis an die Volksschüler abzu geben. Ein Lehrer soll die Verwaltung über

nehmen. Wir sind sicher, daß wenn dieser Be⸗ schluß in koulanter Weise durchgeführt wird, auch die Gegner der Unentgeltlichkeit der Lehrmittel überzeugt werden, daß es im Interesse des größten Teils der Einwohnerschaft und gerade des weniger bemittelten ist, wenn in dieser Beziehung die Ge meinde vollständig eintritt. Für die Gesamtheit wird nämlich die Beschaffung der Lehrmittel, die für den Familienvater, der mehrere Kinder hat, eine fast unerträgliche Last ist, zur Kleinigkeit. Und die Gesamtheit hat die Pflicht, die Mittel zur Bildung der Kinder des Volkes zu beschaffen, nicht nur weil sie die Kinder zur Schule zwingt, sondern weil sie auch den größten Nutzen von der besseren Bildung des arbeitenden Volkes hat. Daß man den Soldaten Säbel, Gewehre und Munition zum Schießen, Nahrung und Kleidung zum Leben stellt, das betrachtet man als selbstverständlich, daß man aber auch den Schülern Bücher, Hefte und Federn zum Lernen stellt, daß kann man nicht begreifen im Militärstaat.

Ueber Verjährungssristen

bestimmt das mit Jan. 1900 in Krast tretende Bürger⸗

liche Eesetzbuch folgendes: Die Verjährung be ginnt mit der Entstehung des Anspruchs, also bei Lieferungen vom Tage der Lieferung ab; bei Leistungen mit Kündigungsfristen natürlich erst mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. In 2 Jahren verjähren alle Forderungen von Kaufleuten Fa brikanten, Handwerkern und derjenigen, welche ein Kunstgewerbe betreiben, für Lieferungen von Waren, Ausführung von Arbeiten und Besorgung fremder Geschäfte mit Einschluß der Auslagen, sofern die Leistungen für den Privatgebrauch des Schuldners bestimmt waren. Erfolgt die Lieferung für den Gewerbebetrieb des Schuldners, so verjährt die Ferderung in 4 Jahren. Es sollen sich in Folge dessen Kaufleute beeilen, Forderungen, die sie an andere Kaufleute haben, einzuklagen. Bisher be trug diese Verjährungsfrist 30 Jahre. In 3 Jahren verjähren die Ansprüche auf Schaden ersatz aus unerlaubten Handlungen, wie mutwillige oder unbeabsichtigte Zerstörungen irgend einer Sache und in 4 Jahren verjähren die Ausprüche aus rückständigen Zinsen, sowohl vereinbarte, als Verzugszinsen und soustige gesetzliche Zinsen, wie Miet- und Pachtzinsen usw. Da vom 1. Januar ab bereits das Recht nach dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch gehandhabt und gesprochen wird, empfiehlt es sich, in der kurzen Zeit bis zum Ende des Jahres alle ausständigen Forderungen einzu ziehen oder den Klageweg noch vor dem J. Januar für diejenigen Posten, welche der neuen Ver jährungsfrist von nur 2 4 Jahren unterliegen, zu beschreiten. Durch Einleitung der Klage wird die Verjährung unterbrochen.

Eine hoffnungsvolle Jugend.

Eine Messeraffaire unter vierzehnjährigen Gymnasialschülern wurde vor dem Schöffeugericht in Neustadt, Pfalz, verhandelt. Am Frohnleich nahmstage vergnügte sich eine Anzahl solcher Jungen in Königsbach im Garten einer Witwe mit Schießen aus einem Flobertgewehr; dabei be⸗ kam der Sohn des Hauses mit einem Mitschüler Streit und ließ sich von einem zu Besuch an wesenden Jungen aus Mannheim ein Dolchmesser geben, welches er im Verlauf des Streites seinem Kameraden fünf Centimeter tief in den Rücken stieß. Da vom Gericht Notwehr in Betracht ge zogen wurde, erfolgte Freisprechung. Der Eigen tümer des Dolches, 1885 geboren, wurde wegen verbotenen Waffentragens mit 3 Mark oder einem Tag Gefängnis bestraft. Um einenStudenten- ulk auszuführen, setzten die beiden Schüler der Chemnitzer technischen Staatslehranstalten, Nickel und Claise aus Limbach, eine Scheuer in Brand, in der ein Handwerksbursche nächtigte. Dieser ist durch die Flammen umgekommen. Die beiden Techniker wurden jeder zu 1 Jahr 6 Monaten Gefänguis verurteilt. Diesmal sind es nicht junge Leute aus den sogenannten unteren Ständen, die sich als Messerstecher und Brandstifter versucht haben. Somit sind sie für die reaktionäre Presse ungeeignet zu Betrachtungen über die Zuchtlosigkeit desniederen Volkes. Wenn die Knaben von vierzehn Jahren, die jetzt mit Messern um sich stechen, erst älter und im Siune der konservativen Auffassung verständiger undkorrekter geworden sein werden, so werden

einander losgehen, sondern sie werden sich als Kavaliere duellieren. Sie sind dann unter allen Umständen, wie die Sache auch ausgehen mag, Ehrenmänner.

Kinderausbeutung.

Zum Kapitel der Kinderausbeutung auf dem Lande wird aus Frohburg(Sachsen) berichtet: Vor kurzem wurde von hier gemeldet, daß ein Knabe von einer Ringelwalze überfahren und ge tötet worden sei. Diesem Vorkommnis liegt, wie wir aus unserem Chemnitzer Parteiblatt er sehen, eine himmelschreiende Kinderausbeutung zu Grunde. Der 12jährige Sohn des Maurers Stürmer war mit einer mit Ochsen bespannten Ringelwalze auf dem hiesigen Rittergutsfelde be schäftigt. Im Begriff, auf einem anderen Teil Rittergutsfeld die Arbeit fortzusetzen, geriet der Knabe auf dem Teichhauswege mit seiner Schürze in die Walze und wurde, da er die Thiere nicht zum Stehen zu bringen vermochte, vermutlich unter diese hineingedreht. Herbeigeeilte Leute befreiten den unglücklichen Knaben, nachdem er bereits sein junges Leben ausgehaucht. Ueber die Art der Kinderbeschäftigung und Kinderaus beutung auf diesem Rittergute wird derChem nitzer Volksstimme noch berichtet: Auf dem hie sigen Rittergute, das ein reicher Pächter be wirtschaftet, steht die Kinderarbeit in höchster Blüte. Die Kinder erhalten pro Tag 60 Pf. Die Arbeitszeit in der Ernte dauert von früh 5 bis 11, und nachmittags von 1 7 Uhr. Die kräftigeren Kinder werden mit Mistladen beschäftigt und mit Ochsenbespannen betraut, eine Arbeit, die nur ein kräftiger Mann zu verrichten vermag. Der Pächter ist eifriger Förderer der Bundes der Landwirte. Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, will er die Schuld für das Ge meldete auf seinen Inspektor abladen, den er an geblich auf die Gefahr aufmerksam gemacht haben will, den Kindern keine Ochsen anzuvertrauen. Aber die schwere Kinderbeschäftigung kann dem Pächter nicht entgangen sein.

Der reichste Mann der Welt

dürfte, demHamburger Kurier zufolge, zur Zeit in Newyork leben. Es ist dies Mr. John D. Rockefeller, und die soeben in Newyork er schie nene Statistik für 1898 giebt einen ungefähren Begriff von dem Reichtum dieses Mannes. Der Oelkönig wird es wohl noch zum Billionär bringen, das Drittel einer Billion besitzt er bereits, und sein Vermögen wächst mit wahren Riesenschritten. Auf zehn bis zwölf Millionen kann er es selbst nicht genau berechnen. Er soll mehr als die Astors, Vanderbilts und Golds zusammen haben. Krösus war ein armer Schlucker im Vergleich zu diesem Manne, in dessen Hand das Geschick von Tausen⸗ den ruht. Sein jährliches Einkommen beträgt 20,000,000 Dollars, also 1.666,666.66 Dollars pro Monat, 55,555.55 Dollars pro Tag(Sonn⸗ tage inbegriffen) und 2316.48 Dollars pro Stunde Mr. Rockefeller begann seine lohnende Laufbahn als Buchhalter mit 50 Dollars monatlich. Er soll jetzt so unnahbar wie der Kaiser von China sein. Die Newyorker Zeitungen schildern, was er als Billionär(der erste, den die Welt sieht), alles thun könute. Er könnte die Armut ausrotten, in dem er das Leben billig macht und Allen Arbeit gibt, er könnte allen Herrschern der Welt die Apanagen zahlen und doch immer noch ein größeres Einkommen als diese haben.

Welche Gegenstände sind unpfändbar:

Einer Pfändung sind nicht unterworfen, müssen vielmehr dem Schuldner belassen werden: 1. Die Kleidungsstücke, die Betten, das Haus⸗ und Küchengerät, insbesondere die Heiz⸗ und Kochöfen, soweit diese Gegenstände für den Schuldner, seine Familie und sein Gesinde un⸗ entbehrlich sind. 2. Die für den Schuldner, seine Familie und sein Gesinde auf zwei Wochen erforderlichen Nahrungs- und Feuerungsmittel. 3. Eine Milchkuh oder nach der Wahl des Schuldners statt einer solchen zwei Ziegen oder zwe! nebst dem zum Unterhalt und zur Nahr auß für sie auf zwei Wochen erforder⸗ lichen Futter und Stroh, sofern die bezeichneten Tiere für die Ernährung des Schuldners, seiner

Familie und seines Gesindes unentbehrlich sind.

sie bei Streitigkeiten nicht mehr mit Messern auf⸗ 1

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