Ausgabe 
15.1.1899
 
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Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.

5 Nr. 3.

Jon Fah und Fern.

Mitteulungen aus unserem Leserkreise find leder zeit willkommen

Die Ehre unserer Sache gebietet natürlich strengste Gewissenhaftigkeit

bei Uebermittelung von Nachrichten. Wir bitten, alle zum Druc bestimmten Einsendungen nur auf einer Seite zu beschreiben.

* Ein braver Genosse, der Dechslermeister Michel Müller aus Marburg, feiert heute, Samstag, den 14. Januar, seinen 89. Geburtstag und zwar in Aschaffen⸗ burg, wohin er vor kurzem zu einem seiner ver⸗ heirateten Kinder verzogen ist. Michel Müller gehört unserer Partei seit deren Gründung an. Von Jugend an begeistert für Freiheit und Recht zählte er in seinen jungen Jahren zu den eifrig⸗ sten Mitgliedern der damals in Marburg be⸗ stehenden Gesellschaft derLichtfreunde. Er ist seinen Jugendidealen treu geblieben bis heute, wo er in das 90. Lebensjahr tritt. Wenn auch die Beine des alten Genossen nicht mehr so wollen, wie es der Alte gern möchte, so ist doch der Kopf um so frischer geblieben. Und welche Fülle von Erinnerungen aus schweren und aus lustigen Zeiten weiß Michel Müller noch heute zum besten zu geben! Durch seinen Umzug nach Aschaffenburg hat er es uns unmöglich ge⸗ macht, die Wünsche der Genossen aus beiden Oberhessen persönlich zu übermitteln. So mögen denn diese Zeilen dem allverehrten Genossen die Kunde bringen, daß wir im Hessenlande seiner gedenken. Wir wünschen ihm andauernde Gesund⸗ heit und bringen ihm ein kräftiges sozialdemo⸗ kratisches Hoch! Ein städtisches Arbeitsamt.

* Endlich ein wirkliches Arbeitsamt! Es ist mit dem städtischen Arbeits- und Wohnungs⸗ vermittlungsamt verbunden und hat die Aufgabe, Jedermann, insbesondere Unbe⸗ mittelten, Arbeitern, Dienstboten, Handwerkern, Händlern, kleinen Unternehmern usw. Rat und Auskunft zu gewähren, namentlich in Sachen der sozialpolitischen Gesetzgebung, in Steuer⸗, Schul⸗, Militär⸗, Unter⸗ stützungs⸗, Vormundschafts⸗, Erb⸗ schafts- und dergleichen Fragen. Auch hat das Selretariat Schriftsätze, Eingaben ꝛc. anzu⸗ fertigen. Die Ratschläge und Auskünfte werden kostenlos gegeben; für Schriftsätze ist eine Gebühr von 10 Pfg. für die Seite zu entrichten.

Also genau so eingerichtet, wie es die Gießener Arbeiterschaft seit Jahren er⸗ strebt. Um so bedauerlicher ist es deshalb,

daß die Meldung von der Errichtung dieses Instituts aus Ulm kommt. Schade, wir hätten's lieber aus Gießen gemeldet, trotzdem wir's den Ulmern von Herzen gönnen.

16 Jahre Zuchthaus wegen Unfugs!

Züchtigen die bürgerlichen Gerichte mit Peitschen, so züchtigen die Militärgerichte mit Skorpionen. Das Darmstädter Amtsblatt veröffentlicht folgende Be kanntmachung:

In Gemäßheit des§ 193 der Militär-Straf⸗ gerichtsordnung wird bekannt gegeben, daß die Reservisten 5

1. Jakob Wagner, geboren am 13. Januar 1874

zu Weiterstadt, Kreis Darmstadt;

3. Ludwig Mischlich, geboren am 3. März 1874

zu Welterstadt, Kreis Darmstadt;

2. Hornist⸗Gefreiter Adam Friedrich Wesp, ge

boren am 23. Oktober 1872 zu Weiterstadt,

Kreis Darmstadt; sämtlich vom Landwehr-Bezirk 1 Darmstadt, wegen militärischen Aufruhrs unter gleichzeitiger Begehung von Gewaltthätigkeiten gegen einen Vorgesetzten, Mischlich auch wegen Widerstandes gegen einen in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes sich be findlichen Beamten, mit Entfernung aus dem Heere und p. Wagner mit sechs Jahren, p. Wesp mit fünf Jahren sechs Monaten und p. Mischlich mit fünf Jahren einem Monat Zuchthaus durch rechtskräftiges kriegsgerichtliches Erkenntnis vom 21. d. M. bestraft worden sind.

Darmstadt, 31. Dezember 1898.

Gericht der großh. hessischen(25.) Division.

Welch' todeswürdiges Verbrechen haben die Un

glücklichen begangen, daß auf so furchtbare Weise ihr Dasein vernichtet wird? Sie hatten Unfug ge trieben, sie hatten vergessen, daß Bürger, die zur Kon⸗ trollversammlung einberufen sind, für 24 Stunden der Militärgerichtsbarkeit unterliegen. Auf der Rückkehr von einer Kontrollversammlung hatten sie allerlei Possen getrieben. Ein Lieutnant wies sie zurecht. Die Reservisten, die sich nicht mehr als Soldaten fühlten, vermerkten das übel. Es kam zu Thätlichkeiten, bei denen auch ein Gendarm angegriffen wurde. Wegen dieser Prügeleien, die im Ween nicht schlimmer

sind als die Nachtwächter-Rempeleien unserer Studen⸗ ten, wurden die drei Unbesonnen zu insgesamt sechs⸗ zehn Jahren sieben Monaten Zuchthaus verurteilt. Die Leute sind sämtlich verheiratete Familienväter. Die Brüsewitze und Stollberge werden zu geringen Strafen verurteilt und meist vor Abüßung der ihnen zudiktirten Strafen begnadigt. Die Reser⸗ visten aber werden ihre Strafe voll verbüßen. sofern sie lange genug leben. Von Rechts wegen! Aus Lauterbach.

r. Ein großes Weihnachtsgeschenk hat eine reiche Frau Pf. ihrem Dienstmädchen gewidmet. Es bestand aus 30 Pfennigen und einem Paar schwarzer Handschuhe. Das glückliche Mädchen!

Aus Marburg.

s. Am Samstag Abend fand im Jesberg⸗ schen Lokale eine Parteiversammlung statt. Aus dem Bericht der Revisoren ergab sich, daß der Vertrauensmann eine Einnahme von Mk. 90 15, eine Ausgabe von Mk. 75,40, somit einen Kassenbestand von Mk. 14.75 hatte. Die Abrechnung war richtig befunden und wurde dem Vertrauensmann auf Antrag der Revisoren Decharge erteilt. Die Abrechnung der Colp.⸗C. war noch nicht geprüft, Gen. Brunner bedauerte das und verlas die Hauptziffern seiner Abrech⸗ nung. Die Colp.⸗C. hatte danach einen Bestand von Mk. 71.78, nahm Mk. 244.10 dazu ein und verausgabte Mk. 187.06. Der Bestand ist demnach Mk. 128.82. Ein alter Rest, der seit Jahr und Tag in den Abrechnungen erscheint, wird auf die Colp.⸗C. übernommen. Der letzte Punkt der T.⸗O. betraf die Presse. Von der jetzt in nationalsoziale Hände übergegangenen Hess. Landesztg. will kein Genossef etwas wissen. Es soll eine lebhafte Agitation für die M. S.⸗Z. eingeleitet werden. Gen. Abel empfahl den⸗ jenigen Genossen, denen die M. S.⸗Z., die nur allwöchentlich einmal erscheine, nicht genüge und die seither die uns nahe gestandene Hess. Ldsztg. gelesen hätten, die Frankf. Volksst. Genosse Scheidemann, der auf das Casseler Parteiblatt verwies, das doch in erster Linie in Frage komme, fand damit keine große Gegenliebe. Ein Beschluß wurde nicht gefaßt, es bleibt also den Genossen vollständig freie Hand. Die Versammlung war nicht besonders gut besucht, die Bekanntmachung derselben war allerdings auch nur ungenügend gewesen. Mögen sich nun die Marburger Ge⸗ nossen Mühe geben, die M. S.⸗Z. in immer weiteren Kreisen einzuführen.

Aus Wetzlar.

sch. Ein hier bei der Firma Müller, Vockart u. Comp. beschäftigt gewesener Arbeiter, der in seinem Heimatdorf noch einen Kramladen hält, wurde Ende November nach Hause berufen, weil eines seiner Kinder an Diphtheritis erkrankt war. Er bat um die Erlaubnis, heimfahren zu dürfen. Das wurde ihm bewilligt. Er brachte dann sein schwer krankes Kind nach Gießen in die Klinik, wo es operiert wurde. Zu allem Ungluck erkrankte noch ein weiteres Kind an Diphtherie. Der Arbeiter konnte natürlich seiner Frau nicht den Kramladen und die kranken Kinder überlassen, war also gezwungen, daheim zu bleiben, wenn er nicht sein Krämergeschäft zumachen wollte. So kam es, daß der vom Un⸗ glück verfolgte mehrere Wochen von der Arbeit fortblieb. Als er am 4. ds. Mts. sich wieder bei seinem Meister meldete, wurde er kurzer Hand abgewiesen, da er zu lange fortgeblieben sei. Zu all dem Unglück in der Familie nun mitten im Winter arbeitslos. Auch ein Beitrag zu unserm modernen Christentum.

Aus Löhnberg.

x. Der Lehrer Jost Benner hierselbst ge⸗ fällt sich weiter in der Rolle des Sozialisten⸗ töters. Anfangs d. M. hat er wieder durch seine Schüler eine Verteilung sogenannter christlich⸗konservativer Flugblätter vornehmen lassen. Es handelt sich um die oft gebrannt⸗ markten Schriften des bekannten Pastors Hülle, die teils von den infamsten Verleumdungen der Sozialdemokratie, theils von Hanswurstereien strotzen. Nun kann jeder nach seiner Fagon selig werden, auch der Volksschullehrer Benner. Aber wenn er agitieren will für die Partei der

Mucker und Kornzollfreunde, für die Grenzsperrer

und Wahlrechisfeinde, dann mag er sich selbst

auf die Beine machen. Die Schulkinder sind ihm zu diesem Zweck nicht anvertraut. Viele Eltern sind entrüstet über die Rolle, die ihren Kindern zugemutet wird. Es sind uns Fälle bekannt geworden, daß die Kinder von ihren Vätern mit Schlägen bedroht wurden, wenn sie noch einmal sich zum Flugblattverteilen mißbrauchen lassen. In welchen Gewissenskonflikt kommen diese Kinder, die vor dem Lehrer denselben Respekt und dieselbe Achtung haben sollen, wie vor den Eltern. Der Volksschullehrer Benner soll sich doch nur nicht einbilden, daß durch die Hülle⸗ blätter auch nur ein Sozialdemokrat abtrünnig wird. Die Blätter tragen die Verdummungs⸗ absicht so deutlich an der Stirne, daß nur Idioten darauf hineinfallen können und die können wir in unserer Partei so wie so nicht gebrauchen. Wenn auch in Zukunft die Löhnberger Schul⸗ jugend zu Agitationszwecken von dem Lehrer Benner verwendet wird, so bleibt nichts anderes übrig, als die Beschwerde an seine vorgesetzte Behörde.

Hergabe von Arznei ohne Bezahlung.

Daß ein Apotheker nach einem hessischen Ge⸗ setz von 1860 verpflichtet ist, an einen hessischen Staatsbürger Arzneien auch ohne Be⸗ zahlung zu verabfolgen, wird gewiß für Viele eine Neuigkeit sein, aber dennoch ist es so, wie ein Urteil des Landgerichts Darmstadt entschieden hat. Der Thatbestand war folgender. Ein Apotheker hatte einem Wirt die von einem Arzt verschriebenen Arzneien geliefert und zwar ohne Bezahlung. Da von dem Wirt keine Zahlung zu erlangen war, wandte sich der Apotheker an die Heimatsgemeinde desselben, die aber ihren Beutel nicht aufthun wollte. Der streitbare Apotheker gab aber seine Ansprüche nicht so leichter Hand auf, sondern verklagte die Gemeinde beim Amtsgericht. Vom Amtsgericht mit seiner Klage abgewiesen, wandte er sich an das Land⸗ gericht und dieses entschied, daß das Gesetz von 1860 noch zu Recht bestehe und demnach die Gemeinde verpflichtet sei, die von einem Gemeinde⸗ angehörigen gemachten Apothekerschulden zu be⸗ zahlen, sofern der Gemeindeangehörige zahlungs⸗ unfähig ist. Es ist dieses eine Entscheidung, die sowohl für die Apotheker, wie für die Gemeinden von großer Wichtigkeit ist. Eine kleine Lehrergehaltsaufbesserung.

Der Wegfall der Relikten-Beiträge für die Volksschullehrer im Großherzogtum Hessen ist nun beschlossene Sache. Hierdurch wird die von der hessischen Lehrerschaft geforderte Gleichstellung mit den übrigen Beamten des Staates That⸗ sache werden. Bei den übrigen Beamten hielt es der hessische Staat für seine Pflicht, für die Witwen und Waisen zu sorgen, nur bei den Volksschullehrern konnte man sich früher nicht zu derselben Auffassung aufschwingen. Diese mußten vielmehr von ihrem ohnehin nicht hohen Gehalt Beiträge an die Staatskasse, die sog. Relikten⸗ Beiträge zur Unterhaltung ihrer Witwen und Waisen leisten. Das soll nun anders werden. Eine den Wegfall der Relikten-Beiträge betreffende Regierungsvorlage wird in aller Kürze den Land⸗ ständen unterbreitet werden.

Wer zwei Röcke hat u. s. w.

Eine prinzipiell wichtige Frage gelangte vor dem Kieler Landgericht zur Entscheidung. Der Landrat des Kreises Plön hatte eine Polizeiver⸗ ordnung erlassen, nach welcher den Kreiseinge⸗ sessenen verboten wurde, Almosen zu ver⸗ abreichen. Wegen Uebertretung dieses Verbotes erhielt ein Kreiseinwohner einen Strafbefehl. Er beantragte gerichtliche Entscheidung, und das Schöffengericht in Schönkirchen bestätigte den Strafbefehl. Die Berufungsstrafkammer in Kiel erkannte dagegen auf Freisprechung. Sie betonte, daß die Polizeiverordnung rechtsungiltig sei, da sie einen unzulässigen Eingriff in das freie Ver⸗ fügungsrecht des Einzelnen über sein Vermögen enthalte. Gegen dieses Urteil legte die Staats⸗ anwaltschaft Berufung ein, und das Kammer⸗

gericht zu Berlin wies die Sache zur nochmaligen

Verhandlung an das Kieler Landgericht, indem es hervorhob, daß bei einer Ueberhandnahme des Bettelns ein Eingriff in das freie Ver⸗

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