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Nr. 20.
Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Seite 5.
Antisemitisches Deutschtum.
In Ahlwardts Zeitung annonciert der Gast⸗ hofbesitzer Ferd. Rosenfeld zu Friedeberg N. M. seinen Hof zur„Post“ als„Christlich Deutsches Gasthaus 1. Ranges“ und empfiehlt es dann mit den Worten:
„An politischen Blättern und Zeitschriften werden grundsätzlich nur solche gehalten, welche von echt deutschen Männern in vater⸗ ländischem und volkstümlichem Sinne ge⸗ schrieben und geleitet sind. Mein Haus sei daher allen Frei⸗ und Treudeutschen als Heimstätte noch ganz besonders empfohlen.
In diesem Sinne allen Vaterlandsfreunden unverfälschten treudeutschen Gruß und Heil!“
Bisher gab es nur Deutsche. Eine Steigerung ist der Freideutsche und der„Treu⸗ deutsche“. Das„Deutsche Blatt“ in Hamburg vom 28. April spricht schon von den„deutschesten“ Fragen. Nun möchten wir jeden Deutschen fragen: Bist du deutsch, deutscher, am deutschesten, Freideutscher oder Treu⸗ deutscher?“ Oder— Ulk⸗Deutscher?
Ein hartnäckiger Deserteur.
Eine seltene Ausdauer im Desertieren ent⸗ wickelte, wie der„Frkf. Ztg.“ aus Würzburg geschrieben wird, der Kanonier Adolf Ebert des 2. Feld⸗Artillerie-Regiments. Im Herbste 1895 wurde er in die Truppe eingereiht; nach einigen Tagen desertierte er und bekam nach seiner Ergreifung 7 Monate Gefängnis. Einen Tag nach seiner Entlassung aus dem Gefäng⸗ nis flüchtete er wieder, wurde abermals aufge⸗ griffen und zu 2 Jahren 5 Monaten Gefängnis verurteilt. Nach Verbüßung dieser Strafe durfte er die Kaserne nicht mehr verlassen. Er führte sich gut, erhielt deshalb am 3. April auf sein Ansuchen einen Ausgehtag bewilligt und benutzte diesen zur dritten Desertion. Diesmal kam er nur bis Kitzingen, wo ihn ein nach⸗ radelnder Unteroffizier einholte und verhaftete. Das Militärbezirksgericht verurteilte ihn dies⸗ mal zu 5 Jahren 15 Tagen Zuchthaus, welches Urteil Ebert lächelnd entgegennahm, weil da⸗ durch sein sehnlichster Wunsch, vom Militär wegzukommen, erfüllt wurde.
Unentgeltlichkeit der Lehrmittel.
Für die Unentgeltlichkeit des Volksschul⸗ unterrichts und der Lehrmittel hat sich jüngst in einer Versammlung der Dresden elr Lehrerverein erklärt: Es heißt in der Resolution, die nach einem dieses Thema be⸗ handelnden Referat angenommen wurde, daß die Unentgeltlichkeit des Unterrichts und der
Lehrmittel in den Volksschulen ein notwendiges
Korrelat des Schulzwanges sei. Weiter sei diese Einführung auch aus sozialen und päda⸗ gogischen Gründen geboten und dringend er⸗ wünscht. Es ist erfreulich, daß sich in der Lehrerschaft die Erkenntnis, wie notwendig und nützlich die Erfüllung beider Forderungen ist, immer mehr Bahn bricht.
Rechtlosigkeit ländlicher Arbeiter.
Ueber die Ursache des Arbeitermangels auf dem Lande ist ein Vertrag charakteristisch, den nach der„National⸗Zeitung“ ein pommerscher Rittergutsbesitzer mit einem„Vorschnitter“ ab⸗ eschlossen hat auf Lieferung von„etwa zehn
dar pe kräftiger Leute und drei Burschen“. In§ dieses Vertrages heißt es:„Ungebühr⸗ liches Betragen, Trunkenheit oder sonstige Ar- beitsverweigerung oder schlecht gelieferte Arbeit berechtigen den Herrn, dessen Stellvertreter, auch den Vorschnitter, Strafe den Leuten auf⸗ uerlegen bis zu 3 Mark für jeden einzelnen Fall. Im Wiederholungsfalle tritt die Be⸗ stimmung des§ 3 ein“; das heißt„sie verlieren den Anspruch auf das rückständige Geld(der halbe Lohn wird als Kaution bis zum Schluß der Arbeit einbehalten) und die Rückreisekosten.“ Der 89 des Vertrages heißt:„In allen Streit⸗ sachen ist das persönliche Urteil des Herrn allein maßgebend und richterliche Ent⸗ scheidung ausgeschlossen.“— Da dürfen sich die Agrarier nicht wundern, wenn die Ar⸗ beiter sich nicht dazu verstehen wollen, durch 5 5 Bestimmungen sich völlig rechtlos zu machen.
Eine„lausige“ Versicherung
so schreibt die Naumannsche„Hilfe“— ist in Leipzig zustande gekommen. Sie nennt sich „Versicherung gegen Ungeziefer“ und ist zwischen der Bäckerinnung zu Leipzig und einem G. Zucht in Leipzig⸗Gohlis vorläufig auf drei Jahre abgeschlossen worden. Muß der Zweck der Versicherung erst noch deutlich erklärt werden? Es heißt darüber in dem Versicherungsvertrag: „Es verpflichtet sich Herr Gustav Zucht, den Mitgliedern der Bäckerinnung zu Leipzig auf ihren Antrag die in den Bäckereien der Mit⸗ glieder und deren Wohnräumen vorkommenden Unzuträglichkeiten durch Ungeziefer zu besei⸗ tigen.— Je nachdem die„infizierten“ Bäckereien 2 oder 5 oder mehr Gesellen und Lehrlinge beschäftigen, steigt die Versicherungsprämie von 15 auf 25 Mark im Jahre.“— Pfui, welche Schmutzerei! Und wenn sie so chronisch ist, daß man gar eine Versicherung mit ziemlich hohen Prämien abschließt, dann verdenkt man es den Bäckereiarbeitern, wenn sie Aufhebung des Kost⸗ und Logiswesens in der seitherigen Form beantragen? Müßten nicht alle Leute mit Reinlichkeitssinn schon allein durch dieses Leipziger Vorkommnisse die Bestrebungen der Bäckergesellen unterstützen?
Geistliche Poesie.
In einem Exemplar der„Geistlichen und Lieblichen Lieder“(u. s. w.) von Johann Porst (Berlin, Schatzsche Erben 1814), welches aus der Bibliothek der Gebrüder Grimm stammend, der Berliner Universitätsbibliothek gehört, ist auf dem inneren Pappdeckel ein Zeitungsaus⸗ schnitt eingeklebt mit folgendem Wortlaut:
„In dem protestantischen, von dem Hoch— würdigen Konsistorium in Hannover versuchs⸗ weise oktroyierten Gesangbuch kommt folgende merkwürdige Stelle vor:
Hetz Du mich arme Sündensau
Mit Deiner Gnade Hunden!
Wühl mir mit Deinem Gnadenkamm
Die Sündenläus herunter!
Zeuch, Herr, Dein Gnadenwamms mir an,
Damit ich selig sterben kann.“
Das klingt ja beinahe so lieblich, wie jener Breslauer Gesangbuchsvers, der wie folgt lautet:
Ich bin ein rechtes Rabenaas,
Ein echter Sündenknüppel,
Der seine Sünden in sich fraß,
Als wie der Ruß' die Zwiebel.
Herr Jesus nimm mich Hund beim Ohr,
Werf mir'nen Gnadenknochen vor
Und nimm mich Sündenlümmel
In Deinen Gnadenhimmel.
Der dritte deutsche Gewerk⸗ schaftskongreß.
* In Bockenheim ist am Montag der dritte deutsche Gewerkschaftskongreß zusammen⸗ getreten. Vertreten sind 53 gewerkschaftliche Organisationen mit fast 130 Delegierten. Gäste sind anwesend als Vertreter der Gewerkschaften Dänemarks, Oesterreichs und der Schweiz. Aus Frankreich ist ein Enkel Carl Marx' an⸗ wesend, der junge Lafargue.— Von der um⸗ fangreichen Tagesordnung seien folgende Punkte genannt:
Rechenschaftsbericht der Generalkommission.
Berichterstatter: C. Legien⸗Hamburg.
Das Koalitionsrecht der deutschen Arbeiter.
Referent: C. Legien⸗Hamburg.
Die Gewerbeinspektion. Quarck⸗Frankfurt.
Tarife und Tarifgemeinschaften im gewerk⸗
schaftlichen Kampfe. Ref.: E. Döblin⸗Berlin.
Die Arbeits vermittlung. Referent: Th. Leipart⸗
Stuttgart; Korreferent: H. Poetzsch⸗Berlin. Arbeitersekretariate. Referent: M. Segitz⸗ Nürnberg.
Die Stellung der Gewerkschaftskartelle in der Gewerkschaftsorganisation Deutschlands. Ref.: H. Stühmer⸗Hamburg.
Dem Rechenschaftsbericht der Generalkom— mission an den Kongreß entnehmen wir folgende grundsätzlich wichtige Stellen: Die Zahl der
Referent: Dr. M.
Mitglieder der deutschen Gewerkschaften hat von einem Gewerkschaftskongreß zum anderen bedeutend zugenommen, und 1896 war der Verlust von Mitgliedern, der während der un⸗ günstigen Geschäftsperiode von 1892 und 1893 eintrat, vollauf wieder ausgeglichen. Von 1892 bis 1896 war ein Mitglieder zuwuchs von 12 207, von 1896 bis 1898 ein solcher von 162 725 zu verzeichnen. Vom Jahre 1892 bis 1898 hatten die Gewerkschasten einen Zu wuchs von 254932 Mitgliedern. Dieser Fort⸗ schritt der Gewerkschaftsbewegung ist es, der die Unternehmer anspornt, die Regierung zu einem Angriff auf die Gewerkschaften zu ver⸗ anlassen.
Auf Antrag v. Elms bewilligte der Kongreß den in Brünn(Oesterreich) streikenden Textil⸗ arbeitern 25 000 Mark.
Hessischer Landtag.
Seit mehreren Tagen beschäftigt sich die zweite Kommer wieder mit dem Aus führungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch. Art. 78—81 behandeln die Haftung des Staates und der Kommunalverbände für ihre Beamten. Zu Art. 78, der die zioilrechtliche oder Strafrechtliche Verfolgung eines Beamten von der Vo rentscheidung des obersten Verwaltungsgericht oder einer Erklärung der vorgesetzten Ministerien abhängig macht, erklärt Justizminister Dittmar, er könne unter keinen Bedingungen darauf verzichten. Es würde den ganzen Organismus der staatlichen Einrichtung desorgani⸗ sieren, wenn der Richter allein über die Amtsführung des Beamten zu befinden habe und zum Beispiel der Minister oder Kreisrat lediglich der Jurisdiktion des Amtsrichters oder des Landgerichts unterworfen sei. Lehne man den Artikel ab, dann müsse die Regierung auf eine gesetzliche Regelung der Haftpflicht überhaupt verzichten. Abg. Metz spricht für die Beseitigung der Vorentscheidung, welche die Haftpflicht sehr wesentlich einschränkt. Redner geht ausführlich auf die Geschichte der Beamtenhaftpflicht ein. Die Vorentscheidung in Zivilsachen sei eine Errungenschaft der neueren Zeit. Früher habe man das in Hessen nicht gekannt. Nötig sei es keineswegs, den Beamten den ordentlichen Richtern zu entziehen.
Nach längerer Debatte wurde mit allen gegen wenige Stimmen der§ 78 mit folgendem Zusatz angenommen:
„Es gilt als Verzicht des Ministeriums auf eine Vorentscheidung, wenn das Ministerium nicht innerhalb eines Monats, nachdem ihm ein darauf gerichteter An⸗ trag des Beschädigten zugegangen ist, die Vorentscheidung beantragt.“
Partei ⸗Nachrichten.
Versammlungs⸗Kalender.
Sonntag, den 14. Mai. Friedberg. Wahlverein. Vormittags 10 Uhr öffentliche Versammlung bei Kühn, Haagstr. II. Zahl⸗ reiches und pünkliches Erscheinen ist dringend geboten. Donnerstag, den 18. Mai. Fabrikarbeiter in Gießen bei Heuser, Schiffen⸗ bergerthal, abends 7 Uhr.
Briefkasten der Redaktion.
H. F. Daß am 5. Mai die hessische Kammer durch den„Präsident Justizminister Dittmar eröffnet“ sei, wie der„G. Anz.“ berichtete, ist natürlich unwahr. Es handelt sich wohl um einen Druck- oder Schreibfehler.
Wegen Raummangel mußten verschiedene Ein⸗ sendungen bedeutend gekürzt, andere zurückgestellt werden.
Letzte Nachrichten.
Revision des Dreyfus⸗Prozeß. Die Frage, ob der Kapitän Dreyfus noch einmal in aller Form vor Gericht gestellt werden soll, wird sich nun in Kürze entscheiden. Der Bericht Ballot⸗Beauprés lautet auf Aufhebung des Dreyfus⸗Urteil und Verweisung Dreyfus' vor ein neues Kriegsgericht. Ballot⸗Beaupré habe zur Aufhebung ohne Verweisung geneigt, jedoch auf Vorstellung des Verteidigers Monard darauf verzichtet, weil die Familie Dreyfus Gewicht darauf lege, den Verurteilten durch das Kriegs gericht rehabiliert zu sehen. FFT.
W Uuserer heutigen Nummer liegt eine Geschäftsempfehlung des Warenhauses von Adolf Baer, Schulstraße 6, bei.


