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Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.

Seite 3.

Das ist ein treffendes Kennzeichen von der

N Uebermacht des Militarismus gegenüber den 0 0 obersten Staatsbehörden, welche die wahren 1. Kultur⸗Interessen zu wahren haben. Drastischer being kann wohl kaum die völlige Ohnmacht der be⸗ ˖ dn ßhürdlichen Kulturfaktoren illustriert werden als Aut durch obige Urkunde der Liegnitzer Regierung. fel Kasernentum und Zuchthauskurs al das sind die deutsch- nationalenExrungen 0 wohl 0 schaften an der Wende des zwanzigsten Jahr- N10 hunderts! din Ein herzogliches Taschengeld. lͤdestez Der Herzog von Arenberg, ehemalsreichs⸗ le b. unmittelbarer Herr in derVeste Reckling⸗ heit, hauseg, hat durch die Gunst der die Junker hen Ie. schonend behandelnden Gesetzgebung in Preußen finde. dasRecht behalten, von den in dem Kreise hen G. Recklinghausen belegenen Zechen Abgaben als e.(Regal) zu erheben. Was auf diese Weise dem Alattt, Arenberger mühelos in den Schoß fällt, ergiebt meint folgende Uebersicht. Im letzten Jahre zahlten gelen an den Arenberger:

f Zeche Prosper 1 24 241,21 M. band. f Prosper 2 65 971,86

r Ewald 1 und 2 50 398,78

Ewald 3 und 4 3 015,96 Beitrag General Blumenthal 38 003,83 r Bel. Graf Bismarck 1 9 183,56 Jwickal. Graf Bismarck 2 41 210,86 em bein. 5 Graf Bismarck 3 19 655,17 in N. 5 Graf Moltke e e, ich zu Asterfeld 31.604,07

Fun Recklinghausen 1 18 289,58 rabhssg Recklinghausen 2 22 203,03 Schöh⸗ Hugo 1 20 346,19 olan Hugo 2 15 727,36 eitigen Hugo 3 12 195,57 tbehand⸗ Schlägel und Eisen 30 413,98 kommen König Ludwig 34 876,08 den it Mathias Stinnes 703,22%%

i Nordstern 40 063,55

krankten 1 5 ö Unser Fritz 2 508 i Sch Summa 522 966,54 M.

nacht fie, Ohne dafür einen Finger zu krümmen, sackt geichten also der Herzog über eine halbe Million ein. Meilen Mit welchem Recht? fragt dieRhein.-Westf. önne, du Arbeiter⸗Zeitung. Ehedem gehörten die Erd schätze den kommunistischen Gemeinwesen lt kale, der Markgenossen. Durch das Recht der Ge 0 mee walt ging das Eigentum an den Fossilien 0 über an den deutschen Kaiser; diesem zwangen 1 es im 14. Jahrhundert die Landesfürsten, da⸗ 10 fkunter auch die Vorfahren des Arenbergers, ab. e ul. Die Landesfürsten wurden wieder enteignet durch zoll!! die kapitalkräftige Baurgeoisie, aber 1865 machte L ge das preußische Berggesetz eine Ausnahme: Den ic ve ehemaligenReichunmittelbaren beließ man das f Regal; ja 1892, als der Fiskus auf die mittelten, Regalabgabe verzichtete, wurde dennoch den 65 vil Junkern ihraltes wohlerworbenes Recht ge sroffgl lassen. Sie dürfen weiter Abgaben vom Berg⸗ hatte 9g bau erheben. Das Junkerrecht wurde also ic kun respektiert, wie sah es jedoch aus mit dem de. Jh, Bergarbeiterrecht? Die Bergleute hatten auch d früher viele Vorrechte, Steuer- und Militär⸗ . 1 freiheit, Volks⸗ und Weiderecht, den Auspruch u lin auf ständige Arbeit, staatlich geregelte Schicht- l zeit und sogar amtlich normierten Arbeitslohn. l Alles hat man den Arbeitern genommen, kein 1 altes Recht haben sie behalten. Den nichts⸗ al zan thuenden Junkern beließ man das volkswirt⸗ din schaftlich unberechtigte Regal, dem schwer 1 0% schuftenden Bergarbeiter nahm man alle Vor⸗ rechte. So geschehen im Lande desgleichen . Rechts für alle Staatsbürger. WN Kartell⸗Terrorismus. rishel Zu diesem Kapitel bekommt dieFrankf. lib, Ztg. Kenntnis von folgendem Rundschreiben: (ine o Delbrück Leo u. Co. mit Verkaufsstelle des Verbandes deutscher Drahtstift⸗ 5 vil, Fabrikanten. ügulh Berlin, den 1. August 1899. 0 An sämtliche Mitglieder! 700 Der Uebersicht halber geben wir Ihnen nach⸗ a stehend ein Gesamtverzeichnis derjenigen Werke, 1 welche Drahtstifte herstellen, ohne unserem Ver⸗ % bande als Mitglieder anzugehören und demnach de g als renitente Werke zu betrachten sind, denen ; 1 Nok fl 9

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weder Draht noch Drahtstifte offeriert, verkauft oder geliefert werden dürfen.

Hochachtungsvoll

Verkaussstelle des Verbandes deutscher Drahtstift⸗

Fabrikanten: i. V.: W. Furthmann.

(Folgt die Aufzählung von 22 Firmen.)

Ueber solchen Terrorismus regt die Ord nungspolitik sich nicht auf; er gehört ja zum System, das seine Herrschaft auf den Geldsack gründet!

Aus Belgien.

Bei überfüllten Tribünen erschien das neue Ministerium am Dienstag zum ersten Mal vor der Kammer. Der Ministerpräsident Smet de Nayer verliest die Erklärung, daß das Mini⸗ sterium dem Wunsche des Landes solgend sofort die Proportionalwahlen durchzuführen be⸗ absichtige. Die Regierung werde nach den gleichen Grundsätzen handeln, die die b'sherigen Regier⸗ ungen der Rechten leiteten. Der langjährige Ministerpräsident Vanden peereboom, der durch das Drängen des Volkes kürzlich zum Rücktritt gezwungen wurde, drückte unter schallen⸗ der Heiterkeit der Linken im Namen der Ma⸗ jorität des Landes dem neuen Ministecium volles Vertrauen aus. Der Sozialdemokrat Vander⸗ velde konstatiert in einer großen glänzenden Rede, daß an die Stelle eines rein klerikalen Ministeriums ein großkapitalistisches ge⸗ treten sei. Es steht sest, daß die Sozialdemo⸗ kraten geschlossen gegen das neue Wahlgesetz stimmen werden, zumal Smet de Naeyer nach dessen Annahme nicht für sofort Neuwahlen in Aussicht stellt.

Der neue Dreyfus⸗Prozeß.

Am Montag haben in Rennes die Ver⸗ handlungen vor dem Kriegsgericht ihren Anfang genommen. Der letzte Akt des Dreyfusdramas hat begonnen; das Kriegsgericht wird bald den entscheidenden Spruch fällen, nachdem am 3. Juli d. J. das Urteil des Kassationshofes die Möglichkeit, das begangene Verbrechen zu sühnen, gegeben hat. Niemand zweifelt mehr daran, daß die Uuschuld des Hauptmanns Dreyfus klar zu Tage liegt, und die Erwartung, daß das Gericht zu einem glatten Freispruch kommt, ist allgemein.

Soweit also der Prozeß die Person Dreyfus' angeht, werden jedenfalls die Verhandlungen in Rennes abschließend sein. Eine denkwürdige Affaire wird ihren Abschluß finden. Welche Fülle von Ereignissen seit jenem 15. Oktober 1894, da Dreyfus verhaftet wurde! Lang hatte es gedauert, bis die jenigen, die von der Unschuld Dreyfus' überzeugt waren und für den unschuldig Verurteilten eintraten, Gehör fanden. Als im Jahre 1896 Bernard Lazare den Nachweis führte, daß Dreyfus das Bordexeau nicht geschrieben habe, kümmerte sich kaum jemand um die An⸗ gelegenheit, und als der Fall Dreyfus zu einer Affaire geworden war, dauerte es lange, bis die öffentliche Meinung auf die Seite der Ver⸗ teidiger Dreyfus' trat. Es hat unermüdlicher und unerschrockener Arbeit im Dienste der Ge⸗ rechtigkeit bedurft, um die Sache so weit zu bringen, daß der Person des Hauptmanns Dreyfus Gerechtigkeit widerfahren, daß das an ihm begangene Verbrechen gesühnt werden kann.

Aber es handelt sich ja nicht bloß um die persönliche Angelegenheit des unschuldig Verur⸗ teilten. Was die Sache des Hauptmanns Dreyfus zurAffaire machte, die in ganz Europa mit Spannung verfolgt wurde, das war die Korruption imfranzösischen Staats⸗ wesen, die im Verlauf des Kampfes um Dreyfus enthüllt wurde. Die einfache Rechts⸗ frage wurde zu einer Haupt⸗ und Staatsaktion, bei der das Schicksal der Republik auf dem Spiele stand. Der Kampf gegen die Fälscherbande, die den Lauf der Gerechtigkeit hemmte, war zugleich ein Kampf um den Bestaud der Republik.

Gewiß werden die Generalstäbler und ihre Gefolgschaft die schwerste Niederlage erleiden, wenn die Rechtsfrage in Rennes erledigt wird. Aber mit der Rehabilitierung des Hauptmanns Dreyfus ist die Affaire nicht erledigt, so weit sie das ganze französische Staatswesen betrifft.

Es gilt dann noch, das ganze Fälschernest aus⸗ zuheben, und unnachsichtlich die Schuldigen zu treffen, volle Klarheit in die verbrecherischen Machenschaften der Generalstabsclique zu bringen. Mit den Tagen von Rennes wird daher die Affaire noch nicht erledigt sein dürfen, wenn die gegenwärtigen Staatsleiter in Frankreich das Uebel an der Wurzel greifen wollen vorausgesetzt, daß sie die Kraft und die Energie besitzen, den letzten Schleier zu lüften, und vor keinem Kampfe mit dem Fälscherbunde zurück schrecken.

Renten für die Kriegs- teilnehmer.

In den Kreisen der Kriegsteilnehmer ist man viel⸗ fach der irrigen Ansicht, daß durch ein neues Gesetz für die Militärinvaliden eine höhere Reute bewilligt worden sei. Dem ist aber nicht so. Der Sachverhalt ist viel⸗ mehr folgender:

Zu den Petitionen, die am regelmäßigsten beim Reichs⸗ tag eingehen gehören die der Kriegsinvaliden. Dent Drängen aller Parteien wurde im Jahre 1893 soweit nachgegeben, daß die Kriegszulage von monatlich 6 Mk. auf 9 Mark, also pro Tag um knapp 10 Pfg. erhöht wurde. Viele tausende bedürftiger Invaliden petittonierten beim Reichstag um Besserung ihrer Lage. Ihre! Petitionen trat der Reichstag bei. Die Regierungen stellten sich jedoch auf den Standpunkt, daß au eine allgemeine Erhöhung der unzureichenden Sätze nicht zu denken sei. Noch schlimmer als die eigentlichen In⸗ validen waren viele tausende von ehemaligen Soldaten daran, die zwar unverletzt aus den Feldzü zen heim⸗ gekehrt, aber infolge der erlittenen Strapazen vor⸗ zeitig siech und erwerbsunfähig geworden waren. Ihre Bitten um Führsorge hatte der Reichstag wieder holt für berechtigt erklärt. Nicht so die Regierungen. Im sogenannten Jubiläumsjahre 1895 konnte nicht mehr gut über diese Anträge hinweggegangen werden. Selbst die Regierung, die für neue Rüstungen, Schiffe u. dgl. hunderte von Millionen fordert, mußte auerkennen, daß wenigstens im Fall und für die Dauer der Bedürftigkeit den ehemaligen Kriegsteilnehmern Bei⸗ hilfen gewährt werden sollten. Durch Gesetz vom 22. Mai 1895 wurden deshalb Beihilfen für solche vorge schlagen, die an einem der Kriege ehrenvoll teilgenommen und sich wegen dauernder gänzlicher Erwerbsunfähigkeit in unterstützungsbedürftiger Lage besinden. Ausgeschlossen von dem Empfang solcher Beihilfen sind nach dem Ge⸗ setz Persongen, welche aus Reichsmitteln gesetzliche Inva⸗ lidenpensionen oder entsprechende sonstige Zuwendungen erhalten, ferner solche, welche nach ihrer Lebensführung der beabsichtigten Fürsorge als unwürdig anzusehen sind und endlich Personen, welche nicht Deulsche sind.

Dasselbe Gesetz läßt auch vom 1. April 1899 ab die Zuwendung von Zuschüssen an Witwen und Kinder der im Kriege gefallenen oder infolge des Krieges gestorbenen Militärpersonen zu, sofern und so lange der Fall einesBedürfnisses vorliegt. Der Höchst⸗ betrag dieses jährlichen Zuschusses beträgt 120 Mark. Die nach den Bestimmungen des Militär⸗Pensionsgesetzes vom 21. Juni 1871 den Hinterbliebenen zu zahlen den gesetzlichen Bezüge, zu denen jetzt der Zuschuß in Höhe bis 120 Mk. tritt, beträgt: 1. für die Angehörigen von Offizieren: für die Witwen der Generale 1500 Mk., der Stabsoffiziere 1200 Mk., der übrigen Offtziere 900 Mk., für jedes Kind eines Offiziers bis zum vollendeten 17. Lebensjahre 150 Mk., für Doppelwaisen 225 Mk, 2. für die Angehörigen von Nicht⸗Offizieren: für die Witwen der Feldwebel 324, der Unteroffiztere 252, der Gemeinen 180 Mk., jedes Kind eines Angehörigen der Nicht⸗Offiziersklasse bis zum vollendeten 15. Lebens⸗ jahre 126, Doppelwaisen 180 Mark.

Nach der imReichs⸗Anzeiger vom Freitag den 28. Juli veröffentlichten Bekanntmachung des Kriegsministers sind die Anträge der Witwen auf Zuschußgewährung an die Polizeiverwaltung oder an das Landrats⸗, Be⸗ zirks⸗ oder Kreisamt ihres Wohnorts zu richten. Von den Behörden sind die Anträge in Bezug auf die Prüfung der Unterstützungsbedürftigkeit zu begründen und an die Generalkommandos zu senden.

Auch früher bereits wegen Mangel an Mitteln abge⸗ lehnte Anträge von Kriegsinvaliden, deren Wittwen und Hinterbliebenen können, da jetzt Mittel bewilligt sind, von neuem gestellt werden.

Dies Gesetz hat zwei erhebliche Fehler, auf deren Abstellung die soclaldemokratischen Abge⸗ ordneten im Jahre 1895 vergeblich drangen. Der eine dieser Fehler besteht in der almosenartigen Niedrig⸗ keit der Beihilfen. Die Beihilfe beträgt nämlich nur 120 Mk. jährlich. Die Socialdemokraten hoben zur Be⸗ gründung ihres Antrags, den Sold auf 360 Mark jährlich zu erhöhen, hervor, daß für einen völlig er⸗ werbsunfähigen Meuschen doch wohl e Mark das mindeste sei, dessen er zur Lebensfristung benötige. Ihnen